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253098-01 AA · Änderungsantrag

Verbindliche Erweiterung muslimischer Bestattungsflächen am Nordfriedhof Bonn – bedarfsgerecht, transparent und unter Beteiligung der Moscheegemeinden

Nummer
253098-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Integrationsrates 03.06.2025 Integrationsrat Anregung
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Übergeordnet

  1. 253098 Sicherung einer muslimischen Bestattungsfläche am Bonner Nordfriedhof

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Änderungsantrag
öffentlich
253098-01 AA
Antragsteller/in:
Herr Acharki (DiverCity Bonn); Herr Karamanli (SPD-Liste)
03.06.2025
Verbindliche Erweiterung muslimischer
Bestattungsflächen am Nordfriedhof Bonn –
bedarfsgerecht, transparent und unter Beteiligung
der Moscheegemeinden
Beratungsfolge
Integrationsrat 03.06.2025 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn folgende Punkte
zu beschließen:
1. Die Stadt Bonn stellt verbindlich einen Teil der Erweiterungsfläche des Nord-
friedhofs exklusiv für Bestattungen nach muslimischem Glauben zur Verfügung.
2. Die konkrete Größe, Lage und Gestaltung dieser Fläche wird durch die Ver-
waltung auf Grundlage einer transparenten Bedarfsanalyse ermittelt., die in
enger Abstimmung mit der Arbeitsgruppe der 12 Bonner Moscheegemeinden
erfolgt.
3. Die Bedarfsanalyse basiert auf den tatsächlichen Bestattungszahlen der letz-
ten drei Jahre sowie auf den prognostizierten Bedarfen für die kommenden 25
Jahre unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung.
4. Die Planung und Umsetzung erfolgen unter kontinuierlicher Beteiligung und
im Dialog mit der Arbeitsgruppe der 12 Moscheegemeinden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierfür erforderlichen stadtplanerischen,
rechtlichen und organisatorischen Schritte einzuleiten.
6. Die Ergebnisse der Bedarfsprüfung sowie ein erster Umsetzungsvorschlag
sind dem Integrationsrat spätestens zur übernächsten Sitzung vorzulegen.
7. Die Verwaltung berichtet dem Integrationsrat in der nächsten oder spätes-
tens übernächsten Sitzung (voraussichtlich bis spätestens Ende 2025) transpa-
rent über den aktuellen Stand der Bedarfsanalyse und die bereits eingeleiteten
Maßnahmen.
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2024 wurde die Einrichtung muslimischer Grab-Seite 1 von 2
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felder auf den Friedhöfen in Heiderhof, Roleber und Dransdorf beschlossen und
teilweise bereits umgesetzt. Der Bonner Norden blieb jedoch bisher unberück-
sichtigt – obwohl dort zahlreiche Moscheegemeinden mit einer tief verwurzelten
und langjährigen Tradition angesiedelt sind.
Das bestehende muslimische Grabfeld auf dem Nordfriedhof ist für viele Bon-
ner Familien von großer religiöser, emotionaler und historischer Bedeutung.
Gleichzeitig nimmt der Bedarf an muslimischen Bestattungen stetig zu, was
sowohl durch demografische Entwicklungen als auch durch die Bestattungs-
zahlen der vergangenen Jahre belegbar ist.
Die Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs stellt eine einmalige Chance dar,
diesen Bedarf in angemessener Weise zu decken und die Gleichbehandlung
religiöser Gruppen im städtischen Friedhofswesen sicherzustellen.
Aus muslimischer Perspektive ist es jedoch essenziell, dass dieser Prozess
nicht allein der Verwaltung überlassen bleibt. In den vergangenen Jahren kam
es bei ähnlichen Prüfprozessen zu erheblichen Verzögerungen und fachlichen
Fehlern. Dies hat das Vertrauen vieler muslimischer Gemeinden in die Verwal-
tung geschwächt – zumal ursprünglich aus Verwaltungskreisen sogar Ableh-
nung gegenüber der Erweiterung signalisiert wurde.
Um Vertrauen wiederaufzubauen und Planungssicherheit zu schaffen, ist es
notwendig, - eine verbindliche Zusage zur Flächensicherung zu treffen, - eine
realitätsnahe Bedarfsanalyse transparent und in Zusammenarbeit mit den Mo-
scheegemeinden durchzuführen und - klare zeitliche Vorgaben zu formulieren.
Ein erster Bericht und Umsetzungsentwurf müssen spätestens zur übernächs-
ten Integrationsratssitzung vorgelegt werden. Nur so kann gewährleistet wer-
den, dass die Interessen der muslimischen Gemeinschaft ernst genommen und
gleichberechtigt berücksichtigt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de