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253097-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einführung eines digitalen Terminvergabesystems für das Ausländeramt Bonn

Nummer
253097-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Integrationsrates 03.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253097 Einführung eines digitalen Terminvergabesystems für das Ausländeramt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253097-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einführung eines digitalen Terminvergabesystems
für das Ausländeramt Bonn
Beratungsfolge
Integrationsrat 03.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung befindet sich bereits in der Prüfung, ob mittels einer Online-
Terminvergabe Verbesserungen sowohl für den Kund*innenservice, als auch
für die organisatorischen Prozesse erreicht werden können.
Eine direkte Vergleichbarkeit der Anforderungen mit dem Fachbereich des DLZ
liegt allerdings nicht vor. Im DLZ können Termine für Dienstleistungen gebucht
werden, die für die Kund*innen schnell verständlich sind und dann auf eine
große Zahl von Mitarbeitenden zulaufen, die ein homogenes Aufgabenfeld be-
arbeiten. Hier ist es leicht möglich, die Terminbuchung direkt von außen zuzu-
lassen, ohne dass eine Überprüfung aus fachlicher Sicht notwendig ist. Die für
die jeweilige Dienstleistung mitzubringenden Unterlagen sind überschaubar und
können im Rahmen der Terminbuchung einfach mitgeteilt werden. Sofern der
Termin von den Buchenden eingehalten wird, ist weitüberwiegend davon aus-
zugehen, dass der Termin mit dem zum Anliegen passenden Inhalt im richtigen
Fachbereich gebucht worden ist.
In der Ausländerbehörde ist das Anliegen nur auf den ersten Blick einfach. Die
am meisten nachgefragte Dienstleistung ist die Erteilung oder Verlängerung
einer Aufenthaltserlaubnis. In welchem Team aber die Sachbearbeitung vorge-
nommen werden kann, ist abhängig vom jeweiligen Aufenthaltszweck (Er-
werbstätigkeit, Studium/Ausbildung, humanitärer Hintergrund), beim Famili-
ennachzug vom Aufenthaltszweck der stammberechtigten Person, von der Fra-
ge der Ersterteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels u.a.
Bei Eröffnung der Möglichkeit der Terminbuchung von außen muss weitestge-
hend sichergestellt sein, dass es nicht zu Falschbuchungen kommt, bei denen
etwa Kund*innen einen Termin im falschen Team buchen, sie unnötigerweise
aufwändig Dokumente besorgen, die bei zutreffender Terminbuchung nicht
erforderlich gewesen wären und derzeit sehr stark nachgefragte Terminkapa-
zitäten fehlerhaft und zum Nachteil anderer Kund*innen belegen, und ihnen
schließlich im gebuchten Termin selbst gar nicht vollumfassend geholfen wer-
den kann.
Aktuell können Terminanfragen über freie Anfragen, auch per E-Mail, an die
Ausländerbehörde gerichtet werden. Alternativ können die Kontaktformulare auf
den Internetseiten von www.bonn.de zu den jeweiligen Anliegen genutzt wer-Seite 1 von 2
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den.
Für das Anliegen „Abgabe einer Verpflichtungserklärung“ ist bereits eine unmit-
telbare Online-Terminbuchung verfügbar. Für dringende Anliegen in der sog.
Offenen Gruppe nutzen wir bereits intern die Terminbuchung für den laufenden
Tag, um die Wartezeit der Kund*innen im Gebäude zu minimieren und prüfen
aktuell die Ausweitung auf eine Online-Terminbuchung von außen für diesen
Bereich; hier ist es allerdings nicht zielführend, wenn notfallmäßige Vorspra-
chen gar nicht mehr erfolgen können, weil alle Arbeitskapazitäten durch Ter-
minvorbuchungen ausgelastet sind.
Zurzeit befindet sich die Umsetzbarkeit der direkten Online-Terminbuchung für
das Team Work (Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit) in der Prüfung. Sofern
hier eine zufriedenstellende Umsetzung erreicht werden kann, könnte diese
auch auf die anderen Fachteams übertragen werden, die im Juni neugebildet
werden.
Der Erfolg einer Terminsteuerung hängt maßgeblich von den bereitstehenden
Arbeitskapazitäten ab. Zurzeit befinden sich viele neue Kräfte in der Einarbei-
tungsphase, weitere freie Stellen sind noch im Besetzungsverfahren, bei stei-
genden Fallzahlen.
Für den Bereich Ausländer- und Einbürgerungsbehörde sind bereits sehr we-
sentliche Maßnahmen der Digitalisierung umgesetzt worden, die unmittelbar
oder mittelbar einen Mehrwert für die Kund*innen erzielt haben. Dies sind z.B.
die Umstellung auf elektronische Aktenführung in beiden Bereichen oder die
Möglichkeit der digitalen Antragstellung in der Einbürgerung, die Mitwirkung in
einem Projekt von Bund und Land zur Aufstellung eines Serviceportals Migrati-
on Deutschland, über das perspektivisch eine Vielzahl von Anliegen aus dem
Bereich Integration erreicht werden können.
Digitalisierungschancen wie Organisationsentwicklung sind Themen, die auch
im Rahmen des angestoßenen Transformationsprozesses „Besser ankommen -
gerne bleiben“ großen Raum einnehmen, Ratsbeschluss 240786 vom 29. Au-
gust 2024.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de