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253094 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem Baugrundstück Kennedyallee 41, 53175 Bonn

Nummer
253094
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Kennedyallee Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 16.06.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253094
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem
Baugrundstück Kennedyallee 41, 53175 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 16.06.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem Baugrundstück Kennedyal-
lee 41, 53175 Bonn wird erteilt.
Begründung
Auf dem Baugrundstück Kennedyallee 41, 53175 Bonn ist der Neubau von 3
Mehrfamilienhäusern mit 63 Wohnungen und Tiefgarage mit 26 Stellplätzen
geplant.
Für die geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand
entfernt werden, insgesamt 17 Bäume. Darunter Bäume, die einen
mangelhaften Zustand aufweisen, bereits abgestorben sind oder im Baufeld
bzw. baufeldnah stehen und aus statischen Gründen nicht erhalten werden
können. Lediglich drei Bäume (des Lageplans) weisen einen Stammumfang
von mehr als 200 cm auf (die Bäume Nr. 5, 9 und 15).
Der Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Baum Nr. 15, weist gemäß dem
eingereichten Gutachten einen Stammumfang von 225 cm, einen
Kronendurchmesser von ca. 10 m und eine Höhe von ca. 19 m auf. Der
Zustand wurde anhand der eingereichten Unterlagen mit befriedigend bewertet.
Der ebenfalls zur Fällung ausgewiesene Berg-Ahorn, Baum Nr. 9, mit einem
Stammumfang von ca. 220 cm weist einen mangelhaften Zustand auf und wird
daher seitens der Verwaltung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zur
Entfernung freigegeben.
Eine weitere zur Fällung ausgewiesene Rotfichte, Baum Nr. 5, mit einem
Stammumfang von ca. 203 cm wurde bereits 2019 aufgrund Ihres
mangelhaften Zustandes und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit,
nach Aufforderung des Ordnungsdienstes, gefällt.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des obenSeite 1 von 9
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genannten Berg-Ahorns (Nr. 15) ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die
Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu
erteilen.
Als Ersatz für den Berg-Ahorn wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten
Bauvorhabens gefordert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss die
Ersatzpflanzung der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.
Für die satzungsgeschützten Bäume, die für die Baumaßnahme gefällt werden
müssen, wird ebenfalls Ersatz gefordert. Nur die mit mangelhaft bewerteten
Bäume sind ersatzlos freizugeben.
Anlage/n
1 Amtlicher Lageplan (öffentlich)
2 Außenanlageplan (öffentlich)
3 Gutachten Baum Nr. 15 (Berg-Ahorn) (öffentlich)
4 Fotos Kennedyallee 41 (öffentlich)Seite 2 von 9
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Datenstand: 02.11.2026, 19:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de