253094 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem Baugrundstück Kennedyallee 41, 53175 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253094
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Kennedyallee Hauptort
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253094 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem Baugrundstück Kennedyallee 41, 53175 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 16.06.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem Baugrundstück Kennedyal- lee 41, 53175 Bonn wird erteilt. Begründung Auf dem Baugrundstück Kennedyallee 41, 53175 Bonn ist der Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 63 Wohnungen und Tiefgarage mit 26 Stellplätzen geplant. Für die geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand entfernt werden, insgesamt 17 Bäume. Darunter Bäume, die einen mangelhaften Zustand aufweisen, bereits abgestorben sind oder im Baufeld bzw. baufeldnah stehen und aus statischen Gründen nicht erhalten werden können. Lediglich drei Bäume (des Lageplans) weisen einen Stammumfang von mehr als 200 cm auf (die Bäume Nr. 5, 9 und 15). Der Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Baum Nr. 15, weist gemäß dem eingereichten Gutachten einen Stammumfang von 225 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 10 m und eine Höhe von ca. 19 m auf. Der Zustand wurde anhand der eingereichten Unterlagen mit befriedigend bewertet. Der ebenfalls zur Fällung ausgewiesene Berg-Ahorn, Baum Nr. 9, mit einem Stammumfang von ca. 220 cm weist einen mangelhaften Zustand auf und wird daher seitens der Verwaltung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zur Entfernung freigegeben. Eine weitere zur Fällung ausgewiesene Rotfichte, Baum Nr. 5, mit einem Stammumfang von ca. 203 cm wurde bereits 2019 aufgrund Ihres mangelhaften Zustandes und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, nach Aufforderung des Ordnungsdienstes, gefällt. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des obenSeite 1 von 9 Seite 2 genannten Berg-Ahorns (Nr. 15) ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatz für den Berg-Ahorn wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten Bauvorhabens gefordert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss die Ersatzpflanzung der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden. Für die satzungsgeschützten Bäume, die für die Baumaßnahme gefällt werden müssen, wird ebenfalls Ersatz gefordert. Nur die mit mangelhaft bewerteten Bäume sind ersatzlos freizugeben. Anlage/n 1 Amtlicher Lageplan (öffentlich) 2 Außenanlageplan (öffentlich) 3 Gutachten Baum Nr. 15 (Berg-Ahorn) (öffentlich) 4 Fotos Kennedyallee 41 (öffentlich)Seite 2 von 9 Seite 3 von 9 Seite 4 von 9 Seite 5 von 9 Seite 6 von 9 Seite 7 von 9 Seite 8 von 9 Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de