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253093 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Baugrundstück Horionstraße 43, 53177 Bonn im Rahmen eines gem. § 63 BauO NRW 2018 - Genehmigungsfreistellungsvefahren

Nummer
253093
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Horionstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 16.06.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253093
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Birke auf dem
Baugrundstück Horionstraße 43, 53177 Bonn im
Rahmen eines gem. § 63 BauO NRW 2018 -
Genehmigungsfreistellungsvefahren
Beratungsfolge
Baumkommission 16.06.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Baugrundstück Horionstraße 43,
53177 Bonn wird im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens er-
teilt.
Begründung
Auf dem Grundstück soll nach Abriss des Bestandsgebäudes ein Einfamilien-
haus errichtet werden.
Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von drei satzungsge-
schützten Bäumen beantragt, wovon einer, eine Birke, einen Stammumfang
von > 200 cm aufweist.
Die 3-stämmige Birke (Betula pendula), Baum Nr. 1, weist einen Gesamt-
stammumfang von 413 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe
von 25 m auf. Der Zustand wurde mit befriedigend bewertet.
Durch die Entfernung des Baumes Nr. 2, wird Baum Nr. 1 freigestellt und in
Verbindung mit den unvermeidbaren Eingriffen in den Wurzelraum kann der
Zustand danach nur mit statisch mangelhaft bewertet werden, da eine Um-
sturzgefahr nicht auszuschließen ist.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes
ist nicht möglich. Entsprechend § 63 BauO NRW 2018 – Genehmigungsfreistel-
lung ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maß-
nahme, welche mit dem geltenden Planungsrecht konformgeht, zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für den Baum Nr. 1 wird ein standortgerechter Laubbaum
mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert.Seite 1 von 10
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Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)
2 Plan Erdgeschoss (öffentlich)
3 Fotos Horionstr. 43 (öffentlich)Seite 2 von 10
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Datenstand: 03.11.2026, 02:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de