253093 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Baugrundstück Horionstraße 43, 53177 Bonn im Rahmen eines gem. § 63 BauO NRW 2018 - Genehmigungsfreistellungsvefahren
Kerndaten
- Nummer
- 253093
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Horionstraße Hauptort
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253093 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Baugrundstück Horionstraße 43, 53177 Bonn im Rahmen eines gem. § 63 BauO NRW 2018 - Genehmigungsfreistellungsvefahren Beratungsfolge Baumkommission 16.06.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Baugrundstück Horionstraße 43, 53177 Bonn wird im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens er- teilt. Begründung Auf dem Grundstück soll nach Abriss des Bestandsgebäudes ein Einfamilien- haus errichtet werden. Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von drei satzungsge- schützten Bäumen beantragt, wovon einer, eine Birke, einen Stammumfang von > 200 cm aufweist. Die 3-stämmige Birke (Betula pendula), Baum Nr. 1, weist einen Gesamt- stammumfang von 413 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 25 m auf. Der Zustand wurde mit befriedigend bewertet. Durch die Entfernung des Baumes Nr. 2, wird Baum Nr. 1 freigestellt und in Verbindung mit den unvermeidbaren Eingriffen in den Wurzelraum kann der Zustand danach nur mit statisch mangelhaft bewertet werden, da eine Um- sturzgefahr nicht auszuschließen ist. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes ist nicht möglich. Entsprechend § 63 BauO NRW 2018 – Genehmigungsfreistel- lung ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maß- nahme, welche mit dem geltenden Planungsrecht konformgeht, zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für den Baum Nr. 1 wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert.Seite 1 von 10 Seite 2 Anlage/n 1 Lageplan (öffentlich) 2 Plan Erdgeschoss (öffentlich) 3 Fotos Horionstr. 43 (öffentlich)Seite 2 von 10 Seite 3 von 10 Seite 4 von 10 Seite 5 von 10 Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 Seite 9 von 10 Seite 10 von 10
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