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253083-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag zur Begrenzung von Veranstaltungen im Bereich der Rheinpromenade, Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
253083-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
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  1. 253083 Bürgerantrag: Antrag zur Begrenzung von Veranstaltungen im Bereich der Rheinpromenade

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253083-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Antrag zur Begrenzung von
Veranstaltungen im Bereich der Rheinpromenade,
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bereich zwischen der Gierponte und dem Mirecourtplatz ist bei den
Veranstalter*innen ausgesprochen beliebt. Im Genehmigungsprozess für
Veranstaltungen werden immer die Bedürfnisse aller Beteiligten abgewogen
und berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist beispielsweise auch die politisch
beschlossene Beschränkung auf zwölf Veranstaltungen pro Kalenderjahr in
diesem Bereich zu verstehen. Weitere Veranstaltungen in diesem Bereich
muss zwingend die Bezirksvertretung Beuel beschließen.
Hinsichtlich der Auf- und Abbauzeiten besteht die Schwierigkeit darin, dass
eine Festlegung auf eine konkrete Zahl an Tagen gegebenenfalls von den
Schausteller*innen nicht einzuhalten ist, da der geordnete und sichere Aufbau
eventuell länger dauert. Im Übrigen liegt es im eigenen Interesse der
Schausteller*innen zeitlich so kurz wie möglich auf- und abzubauen, um die
Fahrgeschäfte und Buden auf möglichst vielen Veranstaltungen präsentieren zu
können.
Die Genehmigung der Beschallung bewegt sich bei allen Veranstaltungen im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Diese stellen sowohl einen Schutz der
Anwohner*innen vor einer übermäßigen Beschallung als auch ein Recht der
Veranstalter*innen, die Veranstaltungsfläche ausreichend zu beschallen, dar.
Gleiches gilt auch für die Beschallung der Fahrgeschäfte, wobei hierbei die
Beschallung ausnahmslos um 22:00 Uhr enden muss.
Da die Veranstaltungen auf der oben beschriebenen Fläche überwiegend an
Wochenenden stattfinden, sind sie auf maximal drei Tage am Stück begrenzt.
Lediglich die Osterkirmes geht über zwei Wochenenden und schließt
entsprechend auch die dazwischenliegenden Wochentage ein. In diesem Jahr
bestand nun die Besonderheit, dass das Frühlingsfest und die Osterkirmes
zeitlich direkt aufeinanderfolgten. Dies lag an der Terminierung der Feiertage
und den organisatorischen Gegebenheiten. Die Zusammenlegung dieser Feste
ist eine Entscheidung der beiden Organisatoren gewesen. Durch die
Zusammenlegung sollten Synergieeffekte geschaffen und zahlreiche
Besucher*innen angelockt werden, um insbesondere die GewerbetreibendenSeite 1 von 2
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aus Beuel noch besser präsentieren zu können.
Grundsätzlich wird der Parkplatz an der Rheinaustraße nur bei den wenigsten
Veranstaltungen gesperrt. Zudem wenden sich die Veranstaltungen auf der
genannten Fläche an die ortsansässige Bevölkerung, sodass nur mit einem
überschaubaren zusätzlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Auch stehen
im Parkhaus Brückenforum in unmittelbarer Nähe eine ausreichend große Zahl
an Ausweichparkplätzen zur Verfügung. Insgesamt sieht die Verwaltung daher
keine erheblichen Einschränkungen durch den für eine Veranstaltung
ausnahmsweise gesperrten Parkplatz.
Die Verwaltung empfiehlt die konkrete Zahl der bespielbaren Tage je
Veranstaltung ab 2026 zu begrenzen (beispielsweise Osterkirmes maximal 10
Tage, alle anderen Veranstaltungen maximal 3 Tage). So ist für die
Anwohner*innen das Genehmigungsverfahren transparent nachvollziehbar.
Beschlussvorschlag für die BV Beuel:
Der Bürgerantrag wird angenommen und die beantragten Inhalte werden im
Sinne der Stellungnahme umgesetzt. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung
Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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