253083-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag zur Begrenzung von Veranstaltungen im Bereich der Rheinpromenade, Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 253083-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Rheinaustraße Hauptort
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253083-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Antrag zur Begrenzung von Veranstaltungen im Bereich der Rheinpromenade, Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bereich zwischen der Gierponte und dem Mirecourtplatz ist bei den Veranstalter*innen ausgesprochen beliebt. Im Genehmigungsprozess für Veranstaltungen werden immer die Bedürfnisse aller Beteiligten abgewogen und berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist beispielsweise auch die politisch beschlossene Beschränkung auf zwölf Veranstaltungen pro Kalenderjahr in diesem Bereich zu verstehen. Weitere Veranstaltungen in diesem Bereich muss zwingend die Bezirksvertretung Beuel beschließen. Hinsichtlich der Auf- und Abbauzeiten besteht die Schwierigkeit darin, dass eine Festlegung auf eine konkrete Zahl an Tagen gegebenenfalls von den Schausteller*innen nicht einzuhalten ist, da der geordnete und sichere Aufbau eventuell länger dauert. Im Übrigen liegt es im eigenen Interesse der Schausteller*innen zeitlich so kurz wie möglich auf- und abzubauen, um die Fahrgeschäfte und Buden auf möglichst vielen Veranstaltungen präsentieren zu können. Die Genehmigung der Beschallung bewegt sich bei allen Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Diese stellen sowohl einen Schutz der Anwohner*innen vor einer übermäßigen Beschallung als auch ein Recht der Veranstalter*innen, die Veranstaltungsfläche ausreichend zu beschallen, dar. Gleiches gilt auch für die Beschallung der Fahrgeschäfte, wobei hierbei die Beschallung ausnahmslos um 22:00 Uhr enden muss. Da die Veranstaltungen auf der oben beschriebenen Fläche überwiegend an Wochenenden stattfinden, sind sie auf maximal drei Tage am Stück begrenzt. Lediglich die Osterkirmes geht über zwei Wochenenden und schließt entsprechend auch die dazwischenliegenden Wochentage ein. In diesem Jahr bestand nun die Besonderheit, dass das Frühlingsfest und die Osterkirmes zeitlich direkt aufeinanderfolgten. Dies lag an der Terminierung der Feiertage und den organisatorischen Gegebenheiten. Die Zusammenlegung dieser Feste ist eine Entscheidung der beiden Organisatoren gewesen. Durch die Zusammenlegung sollten Synergieeffekte geschaffen und zahlreiche Besucher*innen angelockt werden, um insbesondere die GewerbetreibendenSeite 1 von 2 Seite 2 aus Beuel noch besser präsentieren zu können. Grundsätzlich wird der Parkplatz an der Rheinaustraße nur bei den wenigsten Veranstaltungen gesperrt. Zudem wenden sich die Veranstaltungen auf der genannten Fläche an die ortsansässige Bevölkerung, sodass nur mit einem überschaubaren zusätzlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Auch stehen im Parkhaus Brückenforum in unmittelbarer Nähe eine ausreichend große Zahl an Ausweichparkplätzen zur Verfügung. Insgesamt sieht die Verwaltung daher keine erheblichen Einschränkungen durch den für eine Veranstaltung ausnahmsweise gesperrten Parkplatz. Die Verwaltung empfiehlt die konkrete Zahl der bespielbaren Tage je Veranstaltung ab 2026 zu begrenzen (beispielsweise Osterkirmes maximal 10 Tage, alle anderen Veranstaltungen maximal 3 Tage). So ist für die Anwohner*innen das Genehmigungsverfahren transparent nachvollziehbar. Beschlussvorschlag für die BV Beuel: Der Bürgerantrag wird angenommen und die beantragten Inhalte werden im Sinne der Stellungnahme umgesetzt. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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