253069-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Parksituation im Umfeld der Nordbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 253069-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253069-01 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Parksituation im Umfeld der Nordbrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den inhaltlichen Aspekten des Antrages nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Beleuchtungssituation unterhalb der Nordbrücke: Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die Beleuchtungssituation unter der Nordbrücke prüfen. Stärkere Kontrolle der Parksituation: Hinsichtlich der Parksituation unter der Nordbrücke sowie Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst verweist die Verwaltung auf DS 230977-01 ST. Die damalige Stellungnahme führte hierzu aus: „Die geschilderten Zustände unter der Nordbrücke sind dem Stadtordnungsdienst bekannt. Daher wird die Örtlichkeit sowohl durch den Stadtordnungsdienst, als auch durch die Verkehrsüberwachung regelmäßig und mehrfach wöchentlich kontrolliert. Falschparker werden in dem Zusammenhang konsequent verwarnt. Eine dauerhafte Überwachung des ruhenden Verkehrs ist personell nicht umsetzbar. Darüber hinaus können Abschleppmaßnahmen nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen und sind im Bereich der Nordbrücke in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht möglich.“ Alternative Parkmöglichkeiten im Sinne von Quartiersparken: Die Verwaltung arbeitet mit Nachdruck an der Entwicklung erster Pilotprojekte, die eine Mehrfachnutzung privater bzw. gewerblicher Stellplatzflächen für Anwohnende aus den umliegenden Quartieren ermöglicht. Hierzu wurden bereits diverse Gespräche mit Unternehmen aus dem Einzelhandel, der Universität Bonn sowie Bundesbehörden geführt. Im Rahmen dieser Gespräche konnten konkrete Standorte identifiziert werden, die unter Berücksichtigung der lärmschutzrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben die größte Umsetzungswahrscheinlichkeit besitzen (vgl. DS 240755- 01). Eine detaillierte Prüfung, die zur Realisierung solcher Mehrfachnutzungen erforderlich ist, wurde daher zunächst auf diese Standorte fokussiert. Allerdings werden parallel zu den Detailprüfungen weiterhin Potentialstandorte identifiziert und einer Ersteinschätzung zur Umsetzbarkeit unterzogen.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Sowohl der Parkplatz des angrenzenden REWE-Marktes als auch der Parkplatz des Römerbades sind bereits im Blickfeld der Verwaltung für eine perspektivische Umsetzung, zählen jedoch aufgrund von bestehenden Einschränkungen (z.B. Eigentumsverhältnisse, Lärmschutz) nicht zur höchsten Priorität. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Pilotprojekten erhofft sich die Verwaltung überdies konkrete Ergebnisse und Referenzen, welche die Akquise von Kooperationspartnern sowie die konkrete Umsetzung perspektivisch erleichtern und Aussagen zur Wirtschaftlichkeit solcher Angebote für die jeweiligen Eigentümer*innen aufzeigen. Überdies steht die Verwaltung auch im Austausch mit anderen Kommunen oder dem Zukunftsnetz NRW, um von Erfahrungen zu diesem Thema zu profitieren sowie Änderungen der Gesetzgebung, insbesondere im Hinblick auf die strikten Vorgaben zum Lärmschutz in den Nachtzeiten anzuregen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de