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253069-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Parksituation im Umfeld der Nordbrücke

Nummer
253069-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253069 SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Parksituation im Umfeld der Nordbrücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253069-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Parksituation im
Umfeld der Nordbrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den inhaltlichen Aspekten des Antrages nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Beleuchtungssituation unterhalb der Nordbrücke:
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die Beleuchtungssituation
unter der Nordbrücke prüfen.
Stärkere Kontrolle der Parksituation:
Hinsichtlich der Parksituation unter der Nordbrücke sowie Kontrollen durch den
Stadtordnungsdienst verweist die Verwaltung auf DS 230977-01 ST. Die
damalige Stellungnahme führte hierzu aus:
„Die geschilderten Zustände unter der Nordbrücke sind dem
Stadtordnungsdienst bekannt. Daher wird die Örtlichkeit sowohl durch den
Stadtordnungsdienst, als auch durch die Verkehrsüberwachung regelmäßig
und mehrfach wöchentlich kontrolliert. Falschparker werden in dem
Zusammenhang konsequent verwarnt. Eine dauerhafte Überwachung des
ruhenden Verkehrs ist personell nicht umsetzbar.
Darüber hinaus können Abschleppmaßnahmen nur nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit erfolgen und sind im Bereich der Nordbrücke in der
überwiegenden Zahl der Fälle nicht möglich.“
Alternative Parkmöglichkeiten im Sinne von Quartiersparken:
Die Verwaltung arbeitet mit Nachdruck an der Entwicklung erster Pilotprojekte,
die eine Mehrfachnutzung privater bzw. gewerblicher Stellplatzflächen für
Anwohnende aus den umliegenden Quartieren ermöglicht. Hierzu wurden
bereits diverse Gespräche mit Unternehmen aus dem Einzelhandel, der
Universität Bonn sowie Bundesbehörden geführt. Im Rahmen dieser
Gespräche konnten konkrete Standorte identifiziert werden, die unter
Berücksichtigung der lärmschutzrechtlichen und bauordnungsrechtlichen
Vorgaben die größte Umsetzungswahrscheinlichkeit besitzen (vgl. DS 240755-
01). Eine detaillierte Prüfung, die zur Realisierung solcher Mehrfachnutzungen
erforderlich ist, wurde daher zunächst auf diese Standorte fokussiert. Allerdings
werden parallel zu den Detailprüfungen weiterhin Potentialstandorte identifiziert
und einer Ersteinschätzung zur Umsetzbarkeit unterzogen.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Sowohl der Parkplatz des angrenzenden REWE-Marktes als auch der
Parkplatz des Römerbades sind bereits im Blickfeld der Verwaltung für eine
perspektivische Umsetzung, zählen jedoch aufgrund von bestehenden
Einschränkungen (z.B. Eigentumsverhältnisse, Lärmschutz) nicht zur höchsten
Priorität.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Pilotprojekten erhofft sich die
Verwaltung überdies konkrete Ergebnisse und Referenzen, welche die Akquise
von Kooperationspartnern sowie die konkrete Umsetzung perspektivisch
erleichtern und Aussagen zur Wirtschaftlichkeit solcher Angebote für die
jeweiligen Eigentümer*innen aufzeigen.
Überdies steht die Verwaltung auch im Austausch mit anderen Kommunen oder
dem Zukunftsnetz NRW, um von Erfahrungen zu diesem Thema zu profitieren
sowie Änderungen der Gesetzgebung, insbesondere im Hinblick auf die strikten
Vorgaben zum Lärmschutz in den Nachtzeiten anzuregen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de