253057-01 · Mitteilungsvorlage
Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung
Kerndaten
- Nummer
- 253057-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Albert-Fischer-Straße Hauptort
- Kleine Straße
- Carl-Duisberg-Straße
- Marie-Kahle-Allee
- Hochkreuzallee
- Seufertstraße
- Kapellenweg
- Mainzer Straße
- Konstantinstraße
- Im Gries
- Dransdorf
- Gronau
- Rüngsdorf
- Mehlem
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253057-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Aktuelle Informationen der Verwaltung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Stadtverwaltung informiert über den Fortgang der Pläne der DB bezüglich einer Lärmsanierung der linksrheinischen Bahnstrecke im Jahr 2028: Der Bahnkorridor linker Rhein (Streckennummer) 2630 ist eine der hochbelasteten Bahnstrecken, welche im Zuge einer Korridorsanierung im ersten Halbjahr 2028 modernisiert werden soll. Aufgrund der ebenerdigen Streckenführung dieser Hauptstrecke durch das Stadtgebiet Bonn sind auch die Schallemissionen hoch, so dass die Bestandsstrecke ebenfalls Teil des freiwilligen Lärmsanierungsprogrammes des Bundes ist. Dieses freiwillige Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ existiert bereits seit 1999 und wird auch in den kommenden Jahren als eigener Haushaltstitel (HHT), der entsprechend den Vorgaben des Haushalts ausgestattet wird, fortgeführt. Ausreichende und verlässlich planbare Finanzmittel sind unerlässlich, um die ehrgeizigen Aufgaben der Lärmsanierung an den Bestandstrecken erfüllen zu können. Etwaige Reduzierungen des HHT bedingen daher auch eine geringere Geschwindigkeit der Umsetzung der geplanten Lärmsanierungsprojekte. Im Lärmsanierungsprogramm wurden die Maßnahmen entsprechend ihrer Schallbelastung priorisiert. Die Priorisierung ist ein Gradmesser für die Reihung der sanierungsbedürftigen Streckenabschnitte nach vergleichbaren Kriterien. Die Ortsdurchfahrt Bonn wurde erstmalig bereits in den Jahren von 2004-2008 aktiv sowie passiv lärmsaniert. Aufgrund von Änderungen an den Förderkriterien in den Jahren zwischen 2015 und 2022 wurde dieSeite 1 von 13 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ortsdurchfahrt Bonn für eine Nachsanierung nochmals in die Maßnahmenliste aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen dieses Programms besteht jedoch nicht. Ein solcher Anspruch besteht nur im Rahmen der Lärmvorsorge, die bei Neu- und Ausbauten von Schienenwegen greift und im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt ist. Zunächst wurden nach dem Entschluss der Umsetzung der Korridorsanierung dieses Streckenabschnittes mittels einer Schalltechnischen Untersuchung die förderfähigen Lärmsanierungsabschnitte zur Nachsanierung ermittelt. Insgesamt wurden 18 Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 16,5 Kilometern ermittelt, an denen zusätzliche Schallschutzmaßnahmen förderfähig wären. Zu Beginn des Projektes wurde auch das Thema des perspektivisch geplanten 3-/4-gleisigen Ausbaus betrachtet und bewertet. Allerdings befindet sich dieses Projekt immer noch in einem sehr frühen Planungsstadium, so dass aktuell keine belastbare Terminschiene oder Planungsrandbedingungen genannt werden konnten. Daher wurde entschieden, dass die Schallschutzwände (SSW) der Lärmsanierung bis zum Zeitpunkt des späteren Streckenausbaus sinnvoll sind. Von diesem Gesamtpaket wurden fünf Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 3 Kilometern identifiziert, welche aufgrund ihrer technischen, planerischen und baulogistischen Komplexität innerhalb der Terminschiene der Korridorsanierung umgesetzt werden könnten. Diese sind in der Abbildung 1 (siehe Anlage 1) in Grün mit "Neubau Generalsanierung Hochleistungskorridor (GSH)" gekennzeichnet. Da es sich bei diesen 3 Kilometern jedoch, wie oben beschrieben, um eine Nachsanierung handelt, sind diese Projekte in der Priorisierung gemäß des Lärmsanierungsprogrammes weder baulich noch monetär für 2028 vorgesehen. Beispielsweise gibt es außerhalb der Ortsdurchfahrt Bonn Streckenabschnitte mit hoher Betroffenheit, auf denen bislang noch keine Lärmsanierungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Um jedoch eine Chance zu haben, die baulichen Synergien als Teil der Korridorsanierung nutzen zu können, wurde entschieden, die notwendigen Planungsleistungen für diese 3 Kilometer Schallschutzwände (SSW) zu vergeben. Da diese Schallschutzmaßnahmen jedoch zusätzliche Projekte für die Haushaltsjahre 2027/2028 darstellen, gibt es aktuell keine gesicherte Finanzierung für diese Lärmsanierungsmaßnahmen innerhalb der Korridorsanierung. Die Lärmsanierungsmaßnahmen stehen somit unter Finanzierungsvorbehalt, so dass eine bauliche Umsetzung in 2027/2028 noch offen ist. Die hier vorgestellte Planung dieser 5 Schallschutzwandabschnitte hat bereits eine Planungstiefe erreicht, welche grundsätzlich eine bauliche Umsetzung ermöglicht. Aus diesem Grund wurde diese Planung zunächst im ersten Quartal 2026 den Fachressorts der Stadtverwaltung vorgestellt und wird nun über diese Vorlage den städtischen Gremien vorgelegt. Ziel seitens des Lärmsanierungsprogrammes ist es, alle notwendigenSeite 2 von 13 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Abstimmungen und Zustimmungen zu dieser Planung zeitnah einzuholen, so dass diese für eine bauliche Umsetzung vorbereitet ist. Aufgrund des Finanzierungsvorbehaltes sowie einer zugesagten Baufreiheit im Anschluss an die Korridorsanierung, kann aktuell noch kein konkreter Zeitpunkt zur Umsetzung verbindlich genannt werden. Nachfolgend werden die einzelnen Wandabschnitte textlich erläutert. Die dazugehörigen Planunterlagen finden sich im Anhang. Alle Schallschutzwände werden in der Standard-Bauweise mit Rammrohrgründungen und Aluelementen ausgeführt. In der aktuellen Planungsphase ist die Farbgebung noch nicht definiert, hilfsweise wurde sich aus Gründen der Einheitlichkeit an der Farbgebung der bereits errichteten Schallschutzwände orientiert. Schallschutzwand 3 (siehe Anlage 1, Abbildung 2) Dieser Wandabschnitt mit einer Länge von 512 Metern schützt die Wohnbebauung im Stadtteil Dransdorf. Durch die Schalltechnische Untersuchung wurde eine Höhe der Schallschutzwand von 2,5 Metern über Schienenoberkante ermittelt. Es profitieren knapp 120 Wohneinheiten insbesondere in den Straßenbereichen der „Kleine Straße“ und „Carl-Duisberg-Straße“ von der Schallschutzwand, aber auch die etwas weiter entfernten Bebauungen erfahren deutliche Schallpegelminderungen. Da sich die Strecke in einem leichten Einschnitt befindet, wird die Schallschutzwand parallel zum Rad- und Fußweg auf der Böschungskrone errichtet. Unter der Straßenbrücke „Maximilian-Kolbe-Straße“ kann keine Schallschutzwand errichtet werden. Nach aktuellem Planungsstand ist keine dauerhafte Inanspruchnahme städtischer Flächen zum Bau dieser Schallschutzwand notwendig. Schallschutzwand 10a (siehe Anlage 1, Abbildung 3) Dieser Wandabschnitt befindet sich im Bereich des Haltpunktes „UN-Campus“ im Stadtteil Gronau. Der gesamte Abschnitt umfasst zwar rund 800 Meter Bahnstrecke, aufgrund von baulichen Unterbrechungen der Schallschutzwand durch Bahnübergänge und den Haltepunkt, wird die Schallschutzwand eine reale Baulänge von 580 Metern aufweisen. Im Norden schließt die SSW an die bestehende Schallschutzwand an, welche im Zuge des Wohnquartiers im Bereich der Albert-Fischer-Straße errichtet wurde. Im Süden endet sie am Rad-/Fußgänger-Bahnübergang in Höhe der Marie-Kahle-Allee. Durch die SSW 10a profitieren knapp 630 Wohneinheiten durch besseren Schallschutz. Für ein harmonisches Erscheinungsbild wurde entschieden, den Wandverlauf parallel zum Rad-/Gehweg etwa auf Höhe des heutigen Schutzzaunes zu errichten. Hierdurch können Wandversprünge bei Oberleitungsmasten vermieden werden. Um eine Vermüllung zu vermeiden und den Aufwand für den Grünschnitt durch die Stadt zu minimieren, ist vorgesehen den Weg bisSeite 3 von 13 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zum Betonsockel zu verbreitern. Nach aktuellem Planungsstand ist keine dauerhafte Inanspruchnahme städtischer Flächen zum Bau dieser Schallschutzwand notwendig. Schallschutzwand 10c (siehe Anlage 1, Abbildung 4) In der Schalltechnischen Untersuchung wurde die SSW 10 in drei Abschnitte gegliedert. Der hier nicht aufgeführte Abschnitt b erfüllt nicht die Anforderungen an die Förderfähigkeit der Schallschutzmaßnahmen. Es fanden jedoch bereits Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung und DB hinsichtlich der notwendigen Schallschutzmaßnahmen für das geplante Quartier „Auf der Raste“ statt, welche einen Großteil dieser Lücke schließen würden. Der Wandabschnitt 10c beginnt in Höhe der Einmündung der BAB 562 und endet im Bereich der Eisenbahnüberführung Hochkreuzallee. Dieser Streckenabschnitt hat eine Länge von rund 1.200 Metern. Da auch hier Baulücken durch Bahnübergänge notwendig sind, wird die Baulänge 1.120 Meter betragen. Gemäß Schalltechnischer Untersuchung profitieren 1.250 Wohneinheiten von dieser Schallschutzwand. Auch hier verläuft die SSW zu großen Teilen parallel zum Rad-/Gehweg. Allerdings ist dieser teilweise deutlich weiter von der Gleistrasse entfernt als an der SSW10a, so dass hier der Wandverlauf nicht so dicht am Weg positioniert werden kann. Dies würde ansonsten die Schutzwirkung der SSW deutlich reduzieren. Die Schallschutzwand könnte vollständig auf Flächen der DB errichtet werden. Der aktuelle Entwurf, welcher einen Wandverlauf in etwa auf Höhe des aktuellen Schutzzaunes vorsieht, würde städtische Flächen in Anspruch nehmen. Schallschutzwand 15 (siehe Anlage 1, Abbildung 5) Die SSW 15 verlängert zum einen die bestehende Schallschutzwand parallel zur Seufertstraße bis zum Bahnübergang Kapellenweg. Auf der anderen Seite des Bahnüberganges wird sie bis zur Straßenüberführung der B9 (Koblenzer Straße/Mainzer Straße) geführt und schützt die dahinter liegende Wohnbebauung (z.B. Konstantinstraße) im Stadtteil Rüngsdorf. Durch die Verlängerung der bestehenden Schallschutzwand um 465 Meter werden zusätzlich 340 Wohneinheiten profitieren. Aufgrund beengter Platzverhältnisse und einer leichten Böschung im südlichen Wandabschnitt wird die Schallschutzwand auf der Böschungskrone im aktuellen Grünstreifen errichtet. Da dies auch die Eigentumsgrenze darstellt, ist es hier voraussichtlich notwendig einen Teil der Schallschutzwand auf städtischem Eigentum zu errichten. Schallschutzwand 16 (siehe Anlage 1, Abbildung 6) Die SSW 16 ist die Verlängerung um knapp 400 Metern der bereits im ersten Sanierungsabschnitt errichtete Schallschutzwand in Bereich Bonn-Mehlem. Auch wenn die Wand direkt an den Friedhof grenzt, werden mehr als 300Seite 4 von 13 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Wohneinheiten eine deutliche Reduzierung der Schallbelastung erfahren. Die Schallschutzwand wird nahezu vollständig auf Bahnflächen errichtet. Nur im Bereich der Oberleitungsmasten an der Straße „Im Gries“, ist die Notwendigkeit von einer geringen Inanspruchnahme städtischer Parzellen zur Umfahrung dieser Masten nicht ausgeschlossen. Fazit Die Stadt Bonn informiert mit der Vorlage frühzeitig über die Pläne der DB bezüglich einer Lärmsanierung im Kontext der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Jahr 2028. Ziel ist, eine mögliche bauliche Umsetzung während der Generalsanierung der Strecke vorzubereiten. Aufgrund des Finanzierungsvorbehaltes bei der DB sowie einer zugesagten Baufreiheit im Anschluss an die Generalsanierung kann eine Umsetzung in 2028 jedoch noch nicht verbindlich zugesagt werden. Die Verwaltung informiert die politischen Gremien, wenn sich ein neuer Sachstand ergibt. Anlage/n 1 Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 253057-01 (öffentlich) 2 SSW3_VP_IB_ÜLP (öffentlich) 3 SSW10a_VP_IB_ÜLP (öffentlich) 4 SSW10c_VP_IB_ÜLP (öffentlich) 5 SSW15_VP_IB_ÜLP (öffentlich) 6 SSW16_VP_IB_ÜLP (öffentlich)Seite 5 von 13 Anlage 1 - zur Mitteilungsvorlage 253057-01 Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Abbildung 1 Abbildung 2Seite 6 von 13 Anlage 1 - zur Mitteilungsvorlage 253057-01 Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Abbildung 3 Abbildung 4 4Seite 7 von 13 Anlage 1 - zur Mitteilungsvorlage 253057-01 Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Abbildung 5 Abbildung 6Seite 8 von 13 S N W O Prüfvermerke 2025-141_3_VP_IB_LP_001_1 InfraGO InfraGO InfraGO S N W O Str. 2630, km 28,200 - km 28,715 SSW 3 Bonn Lageplan Bundesland: Nordrhein-Westfalen Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn Stadt: kreisfreie Stadt BonnSeite 9 von 13 Prüfvermerke 2025-142_10a_VP_IB_LP_001_1 Str. 2630, km 33,950 - km 34,720 SSW 10a Bonn InfraGO InfraGO InfraGO S N W O Lageplan Bundesland: Nordrhein-Westfalen Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn Stadt: kreisfreie Stadt BonnSeite 10 von 13 S N W O Prüfvermerke 2025-142_10c_VP_IB_LP_001_1 Str. 2630, km 35,854 - km 37,025 SSW 10c Bonn InfraGO InfraGO InfraGO S N W O Lageplan Bundesland: Nordrhein-Westfalen Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn Stadt: kreisfreie Stadt BonnSeite 11 von 13 S N W O Prüfvermerke 2025-222_VP_IB_LP_001_1 InfraGO InfraGO InfraGO SN W O SSW 15 Bonn Str. 2630, km 39,908 - km 40,381 Lageplan Bundesland: Nordrhein-Westfalen Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn Stadt: kreisfreie Stadt BonnSeite 12 von 13 S N W O Prüfvermerke 2025-143_VP_IB_LP_001_1 SSW 16 Bonn InfraGO InfraGO InfraGO S N W O Bundesland: Nordrhein-Westfalen Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn Stadt: kreisfreie Stadt Bonn Lageplan Str. 2630, km 41,648 - km 42,097Seite 13 von 13
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de