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253057-01 · Mitteilungsvorlage

Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung

Nummer
253057-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Albert-Fischer-Straße Straße· Gronau, Bonn Hauptort
  • Kleine Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Carl-Duisberg-Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Marie-Kahle-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Hochkreuzallee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Seufertstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Kapellenweg Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Konstantinstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Im Gries Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253057 Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253057-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Information zu der Generalsanierung des
linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner
Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028,
insbesondere Lärmsanierung
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.06.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Stadtverwaltung informiert über den Fortgang der Pläne der DB bezüglich
einer Lärmsanierung der linksrheinischen Bahnstrecke im Jahr 2028:
Der Bahnkorridor linker Rhein (Streckennummer) 2630 ist eine der
hochbelasteten Bahnstrecken, welche im Zuge einer Korridorsanierung im
ersten Halbjahr 2028 modernisiert werden soll.
Aufgrund der ebenerdigen Streckenführung dieser Hauptstrecke durch das
Stadtgebiet Bonn sind auch die Schallemissionen hoch, so dass die
Bestandsstrecke ebenfalls Teil des freiwilligen Lärmsanierungsprogrammes
des Bundes ist. Dieses freiwillige Programm „Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen des Bundes“ existiert bereits seit 1999 und wird auch in den
kommenden Jahren als eigener Haushaltstitel (HHT), der entsprechend den
Vorgaben des Haushalts ausgestattet wird, fortgeführt. Ausreichende und
verlässlich planbare Finanzmittel sind unerlässlich, um die ehrgeizigen
Aufgaben der Lärmsanierung an den Bestandstrecken erfüllen zu können.
Etwaige Reduzierungen des HHT bedingen daher auch eine geringere
Geschwindigkeit der Umsetzung der geplanten Lärmsanierungsprojekte.
Im Lärmsanierungsprogramm wurden die Maßnahmen entsprechend ihrer
Schallbelastung priorisiert. Die Priorisierung ist ein Gradmesser für die Reihung
der sanierungsbedürftigen Streckenabschnitte nach vergleichbaren Kriterien.
Die Ortsdurchfahrt Bonn wurde erstmalig bereits in den Jahren von 2004-2008
aktiv sowie passiv lärmsaniert. Aufgrund von Änderungen an den
Förderkriterien in den Jahren zwischen 2015 und 2022 wurde dieSeite 1 von 13
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ortsdurchfahrt Bonn für eine Nachsanierung nochmals in die Maßnahmenliste
aufgenommen.
Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im
Rahmen dieses Programms besteht jedoch nicht. Ein solcher Anspruch besteht
nur im Rahmen der Lärmvorsorge, die bei Neu- und Ausbauten von
Schienenwegen greift und im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt ist.
Zunächst wurden nach dem Entschluss der Umsetzung der Korridorsanierung
dieses Streckenabschnittes mittels einer Schalltechnischen Untersuchung die
förderfähigen Lärmsanierungsabschnitte zur Nachsanierung ermittelt.
Insgesamt wurden 18 Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 16,5
Kilometern ermittelt, an denen zusätzliche Schallschutzmaßnahmen förderfähig
wären.
Zu Beginn des Projektes wurde auch das Thema des perspektivisch geplanten
3-/4-gleisigen Ausbaus betrachtet und bewertet. Allerdings befindet sich dieses
Projekt immer noch in einem sehr frühen Planungsstadium, so dass aktuell
keine belastbare Terminschiene oder Planungsrandbedingungen genannt
werden konnten. Daher wurde entschieden, dass die Schallschutzwände
(SSW) der Lärmsanierung bis zum Zeitpunkt des späteren Streckenausbaus
sinnvoll sind.
Von diesem Gesamtpaket wurden fünf Streckenabschnitte mit einer
Gesamtlänge von 3 Kilometern identifiziert, welche aufgrund ihrer technischen,
planerischen und baulogistischen Komplexität innerhalb der Terminschiene der
Korridorsanierung umgesetzt werden könnten. Diese sind in der Abbildung 1
(siehe Anlage 1) in Grün mit "Neubau Generalsanierung Hochleistungskorridor
(GSH)" gekennzeichnet.
Da es sich bei diesen 3 Kilometern jedoch, wie oben beschrieben, um eine
Nachsanierung handelt, sind diese Projekte in der Priorisierung gemäß des
Lärmsanierungsprogrammes weder baulich noch monetär für 2028
vorgesehen. Beispielsweise gibt es außerhalb der Ortsdurchfahrt Bonn
Streckenabschnitte mit hoher Betroffenheit, auf denen bislang noch keine
Lärmsanierungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Um jedoch eine Chance zu
haben, die baulichen Synergien als Teil der Korridorsanierung nutzen zu
können, wurde entschieden, die notwendigen Planungsleistungen für diese 3
Kilometer Schallschutzwände (SSW) zu vergeben.
Da diese Schallschutzmaßnahmen jedoch zusätzliche Projekte für die
Haushaltsjahre 2027/2028 darstellen, gibt es aktuell keine gesicherte
Finanzierung für diese Lärmsanierungsmaßnahmen innerhalb der
Korridorsanierung. Die Lärmsanierungsmaßnahmen stehen somit unter
Finanzierungsvorbehalt, so dass eine bauliche Umsetzung in 2027/2028 noch
offen ist.
Die hier vorgestellte Planung dieser 5 Schallschutzwandabschnitte hat bereits
eine Planungstiefe erreicht, welche grundsätzlich eine bauliche Umsetzung
ermöglicht. Aus diesem Grund wurde diese Planung zunächst im ersten Quartal
2026 den Fachressorts der Stadtverwaltung vorgestellt und wird nun über diese
Vorlage den städtischen Gremien vorgelegt.
Ziel seitens des Lärmsanierungsprogrammes ist es, alle notwendigenSeite 2 von 13
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Abstimmungen und Zustimmungen zu dieser Planung zeitnah einzuholen, so
dass diese für eine bauliche Umsetzung vorbereitet ist. Aufgrund des
Finanzierungsvorbehaltes sowie einer zugesagten Baufreiheit im Anschluss an
die Korridorsanierung, kann aktuell noch kein konkreter Zeitpunkt zur
Umsetzung verbindlich genannt werden.
Nachfolgend werden die einzelnen Wandabschnitte textlich erläutert. Die
dazugehörigen Planunterlagen finden sich im Anhang.
Alle Schallschutzwände werden in der Standard-Bauweise mit
Rammrohrgründungen und Aluelementen ausgeführt. In der aktuellen
Planungsphase ist die Farbgebung noch nicht definiert, hilfsweise wurde sich
aus Gründen der Einheitlichkeit an der Farbgebung der bereits errichteten
Schallschutzwände orientiert.
Schallschutzwand 3 (siehe Anlage 1, Abbildung 2)
Dieser Wandabschnitt mit einer Länge von 512 Metern schützt die
Wohnbebauung im Stadtteil Dransdorf. Durch die Schalltechnische
Untersuchung wurde eine Höhe der Schallschutzwand von 2,5 Metern über
Schienenoberkante ermittelt.
Es profitieren knapp 120 Wohneinheiten insbesondere in den Straßenbereichen
der „Kleine Straße“ und „Carl-Duisberg-Straße“ von der Schallschutzwand, aber
auch die etwas weiter entfernten Bebauungen erfahren deutliche
Schallpegelminderungen.
Da sich die Strecke in einem leichten Einschnitt befindet, wird die
Schallschutzwand parallel zum Rad- und Fußweg auf der Böschungskrone
errichtet. Unter der Straßenbrücke „Maximilian-Kolbe-Straße“ kann keine
Schallschutzwand errichtet werden.
Nach aktuellem Planungsstand ist keine dauerhafte Inanspruchnahme
städtischer Flächen zum Bau dieser Schallschutzwand notwendig.
Schallschutzwand 10a (siehe Anlage 1, Abbildung 3)
Dieser Wandabschnitt befindet sich im Bereich des Haltpunktes „UN-Campus“
im Stadtteil Gronau. Der gesamte Abschnitt umfasst zwar rund 800 Meter
Bahnstrecke, aufgrund von baulichen Unterbrechungen der Schallschutzwand
durch Bahnübergänge und den Haltepunkt, wird die Schallschutzwand eine
reale Baulänge von 580 Metern aufweisen.
Im Norden schließt die SSW an die bestehende Schallschutzwand an, welche
im Zuge des Wohnquartiers im Bereich der Albert-Fischer-Straße errichtet
wurde. Im Süden endet sie am Rad-/Fußgänger-Bahnübergang in Höhe der
Marie-Kahle-Allee. Durch die SSW 10a profitieren knapp 630 Wohneinheiten
durch besseren Schallschutz.
Für ein harmonisches Erscheinungsbild wurde entschieden, den Wandverlauf
parallel zum Rad-/Gehweg etwa auf Höhe des heutigen Schutzzaunes zu
errichten. Hierdurch können Wandversprünge bei Oberleitungsmasten
vermieden werden. Um eine Vermüllung zu vermeiden und den Aufwand für
den Grünschnitt durch die Stadt zu minimieren, ist vorgesehen den Weg bisSeite 3 von 13
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zum Betonsockel zu verbreitern.
Nach aktuellem Planungsstand ist keine dauerhafte Inanspruchnahme
städtischer Flächen zum Bau dieser Schallschutzwand notwendig.
Schallschutzwand 10c (siehe Anlage 1, Abbildung 4)
In der Schalltechnischen Untersuchung wurde die SSW 10 in drei Abschnitte
gegliedert. Der hier nicht aufgeführte Abschnitt b erfüllt nicht die Anforderungen
an die Förderfähigkeit der Schallschutzmaßnahmen. Es fanden jedoch bereits
Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung und DB hinsichtlich der notwendigen
Schallschutzmaßnahmen für das geplante Quartier „Auf der Raste“ statt,
welche einen Großteil dieser Lücke schließen würden.
Der Wandabschnitt 10c beginnt in Höhe der Einmündung der BAB 562 und
endet im Bereich der Eisenbahnüberführung Hochkreuzallee. Dieser
Streckenabschnitt hat eine Länge von rund 1.200 Metern. Da auch hier
Baulücken durch Bahnübergänge notwendig sind, wird die Baulänge 1.120
Meter betragen. Gemäß Schalltechnischer Untersuchung profitieren 1.250
Wohneinheiten von dieser Schallschutzwand.
Auch hier verläuft die SSW zu großen Teilen parallel zum Rad-/Gehweg.
Allerdings ist dieser teilweise deutlich weiter von der Gleistrasse entfernt als an
der SSW10a, so dass hier der Wandverlauf nicht so dicht am Weg positioniert
werden kann. Dies würde ansonsten die Schutzwirkung der SSW deutlich
reduzieren.
Die Schallschutzwand könnte vollständig auf Flächen der DB errichtet werden.
Der aktuelle Entwurf, welcher einen Wandverlauf in etwa auf Höhe des
aktuellen Schutzzaunes vorsieht, würde städtische Flächen in Anspruch
nehmen.
Schallschutzwand 15 (siehe Anlage 1, Abbildung 5)
Die SSW 15 verlängert zum einen die bestehende Schallschutzwand parallel
zur Seufertstraße bis zum Bahnübergang Kapellenweg. Auf der anderen Seite
des Bahnüberganges wird sie bis zur Straßenüberführung der B9 (Koblenzer
Straße/Mainzer Straße) geführt und schützt die dahinter liegende
Wohnbebauung (z.B. Konstantinstraße) im Stadtteil Rüngsdorf. Durch die
Verlängerung der bestehenden Schallschutzwand um 465 Meter werden
zusätzlich 340 Wohneinheiten profitieren.
Aufgrund beengter Platzverhältnisse und einer leichten Böschung im südlichen
Wandabschnitt wird die Schallschutzwand auf der Böschungskrone im
aktuellen Grünstreifen errichtet. Da dies auch die Eigentumsgrenze darstellt, ist
es hier voraussichtlich notwendig einen Teil der Schallschutzwand auf
städtischem Eigentum zu errichten.
Schallschutzwand 16 (siehe Anlage 1, Abbildung 6)
Die SSW 16 ist die Verlängerung um knapp 400 Metern der bereits im ersten
Sanierungsabschnitt errichtete Schallschutzwand in Bereich Bonn-Mehlem.
Auch wenn die Wand direkt an den Friedhof grenzt, werden mehr als 300Seite 4 von 13
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Wohneinheiten eine deutliche Reduzierung der Schallbelastung erfahren. Die
Schallschutzwand wird nahezu vollständig auf Bahnflächen errichtet. Nur im
Bereich der Oberleitungsmasten an der Straße „Im Gries“, ist die Notwendigkeit
von einer geringen Inanspruchnahme städtischer Parzellen zur Umfahrung
dieser Masten nicht ausgeschlossen.
Fazit
Die Stadt Bonn informiert mit der Vorlage frühzeitig über die Pläne der DB
bezüglich einer Lärmsanierung im Kontext der Generalsanierung des
linksrheinischen Hochleistungskorridors im Jahr 2028. Ziel ist, eine mögliche
bauliche Umsetzung während der Generalsanierung der Strecke vorzubereiten.
Aufgrund des Finanzierungsvorbehaltes bei der DB sowie einer zugesagten
Baufreiheit im Anschluss an die Generalsanierung kann eine Umsetzung in
2028 jedoch noch nicht verbindlich zugesagt werden. Die Verwaltung informiert
die politischen Gremien, wenn sich ein neuer Sachstand ergibt.
Anlage/n
1 Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 253057-01 (öffentlich)
2 SSW3_VP_IB_ÜLP (öffentlich)
3 SSW10a_VP_IB_ÜLP (öffentlich)
4 SSW10c_VP_IB_ÜLP (öffentlich)
5 SSW15_VP_IB_ÜLP (öffentlich)
6 SSW16_VP_IB_ÜLP (öffentlich)Seite 5 von 13
Anlage 1 - zur Mitteilungsvorlage 253057-01
Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im
Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Abbildung 1
Abbildung 2Seite 6 von 13
Anlage 1 - zur Mitteilungsvorlage 253057-01
Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im
Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Abbildung 3
Abbildung 4
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Anlage 1 - zur Mitteilungsvorlage 253057-01
Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im
Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Abbildung 5
Abbildung 6Seite 8 von 13
S
N
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Prüfvermerke
2025-141_3_VP_IB_LP_001_1
InfraGO
InfraGO InfraGO
S
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W
O
Str. 2630, km 28,200 - km 28,715
SSW 3 Bonn
Lageplan
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn
Stadt: kreisfreie Stadt BonnSeite 9 von 13
Prüfvermerke
2025-142_10a_VP_IB_LP_001_1
Str. 2630, km 33,950 - km 34,720
SSW 10a Bonn
InfraGO
InfraGO InfraGO
S
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O
Lageplan
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn
Stadt: kreisfreie Stadt BonnSeite 10 von 13
S
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Prüfvermerke
2025-142_10c_VP_IB_LP_001_1
Str. 2630, km 35,854 - km 37,025
SSW 10c Bonn
InfraGO
InfraGO InfraGO
S
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Lageplan
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn
Stadt: kreisfreie Stadt BonnSeite 11 von 13
S
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Prüfvermerke
2025-222_VP_IB_LP_001_1
InfraGO
InfraGO InfraGO
SN
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SSW 15 Bonn
Str. 2630, km 39,908 - km 40,381
Lageplan
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn
Stadt: kreisfreie Stadt BonnSeite 12 von 13
S
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Prüfvermerke
2025-143_VP_IB_LP_001_1
SSW 16 Bonn
InfraGO
InfraGO InfraGO
S
N
W
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Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Landkreis: kreisfreie Stadt Bonn
Stadt: kreisfreie Stadt Bonn
Lageplan
Str. 2630, km 41,648 - km 42,097Seite 13 von 13

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Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de