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253057 · Mitteilungsvorlage

Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028

Nummer
253057
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 253057-01 Information zu der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028, insbesondere Lärmsanierung

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253057
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Information zu der Generalsanierung des
linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner
Stadtgebiet durch die Bahn AG im Jahr 2028
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bahn AG plant im Jahr 2028 die Generalsanierung des linksrheinischen
Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang kam
die Bahn AG im Februar 2025 auf die Verwaltung zu, um über flankierend
geplante Maßnahmen zum Lärmschutz zu informieren. Im Zuge der Sanierung
ist eine vollständige Streckensperrung geplant. Dies ermöglicht, neben den
Maßnahmen zur Ertüchtigung und Modernisierung des Streckenabschnitts
auch Lärmschutzmaßnahmen zu realisieren.
Wie die Lärmkartierungen und Lärmaktionsplanungen der Stadt Bonn (vgl. DS
231049-04) sowie des Eisenbahn-Bundesamtes zeigen, sind viele Menschen
entlang des linksrheinischen Hochleistungskorridors in Bonn durch
Schienenlärm belastet. An vielen Streckenabschnitten besteht ein sehr
positives Kosten/Nutzen-Verhältnis für die Realisierung aktiver
Schallschutzmaßnahmen, wodurch die Maßnahmen auch finanziell
voraussichtlich förderfähig sind.
Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes für
die Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist abrufbar unter:
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktion
splanung/laermaktionsplanung_node.html
Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn begrüßt daher grundsätzlich
Maßnahmen zur Lärmsanierung entlang der Schieneninfrastruktur und
unterstützt die Bemühungen zur Verbesserung des Lärmschutzes für die
Bürger*innen. Diese Haltung wurde zuletzt auch durch den Beschluss zum
Lärmaktionsplan der 4. Stufe (DS 231049-04) untermauert.
In einem Antwortschreiben an die Bahn AG hat die Verwaltung sich auf
Grundlage der Lärmaktionsplanung grundsätzlich positiv zu Planung und
Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen geäußert. Die Verwaltung bittet die
Bahn AG um Konkretisierung,Seite 1 von 2
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• an welchen konkreten Abschnitten Lärmschutzmaßnahmen seitens der
Bahn AG vorgeschlagen werden,
• die geplante Gestaltung der Lärmschutzmaßnahmen sowie
• potenzielle weitere technische Maßnahmen des Lärmschutzes.
Darüber hinaus bittet die Verwaltung darum, die Bonnerinnen und Bonner
frühzeitig zu informieren und die Anwohnenden beplanter Streckenabschnitte in
die Maßnahmen einzubeziehen.
Da es sich um ein bedeutsames Projekt handelt, das Auswirkungen auf einen
großen Bereich des Stadtgebiets hat, wird bei der weiteren Konkretisierung der
Planung ein Ratsbeschluss erforderlich. Sobald die erforderlichen
Informationen vorliegen, wird die Verwaltung eine entsprechende
Beschlussvorlage vorbereiten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de