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253055 · Beschlussvorlage

Soziale Erhaltungssatzungen in Bonn. Hier: Ergebnisse gesamtstädtisches Grobscreening und Festlegung des weiteren Vorgehens

Nummer
253055
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Aennchenstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonner Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Godesberg-Nord Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Vor dem Sterntor siedlung· Nordstadt, Bonn
  • Ellerviertel siedlung· Nordstadt, Bonn
  • Godesberg-Zentrum siedlung· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Anhörung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253055
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Soziale Erhaltungssatzungen in Bonn.
Hier: Ergebnisse gesamtstädtisches Grobscreening
und Festlegung des weiteren Vorgehens
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Anhörung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat
1. nimmt die Ergebnisse des Grobscreenings zur Kenntnis
2. beauftragt die Verwaltung, für die Eignungsgebiete "Nordstadt“ und
„Bad-Godesberg“ die vertiefende Untersuchung vorzubereiten und
durchzuführen.
Begründung
I. Gesamthafte Einführung und Sachstandsdarstellung
Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein Instrument des besonderen
Städtebaurechts (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) und dient der Sicherung
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet. Mit der Sozialen
Erhaltungssatzung geht ein präventives Prüf- und Genehmigungsverfahren
einher, mit dem Ziel, städtebaulich unerwünschte Entwicklungen zu verhindern.
Damit ist weder ein absolutes Verbot baulicher oder nutzungsbezogener
Maßnahmen noch ein individueller Schutz von Mieter*innen verbunden.
Die Einführung des Instrumentes der Sozialen Erhaltungssatzung gem. § 172
BauGB in der Bundesstadt Bonn geht auf den Zielbeschlusses zur Überprüfung
der Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass von SozialenSeite 1 von 18
Seite 2
Erhaltungssatzungen in den drei Gebieten Nordstadt, (Alt-)Endenich und
Kessenich zurück (DS Nr. 201565). Mit DS Nr. 241664 informierte die
Verwaltung über das Vorgehen zur Umsetzung des Beschlusses.
Zur Identifizierung potenziell geeigneter Gebiete zur Anwendung des
Instrumentariums wurde im Frühjahr 2025 ein gesamtstädtisches
Grobscreening durchgeführt. Die indikatorengestützte Überprüfung des
gesamten Stadtgebietes auf Eignung ist eine datenbasierte, nachvollziehbare
Grundlage zur Herleitung der Gebietsauswahl für den Erlass Sozialer
Erhaltungssatzungen. Aufbauend auf dieser Untersuchung kann das
Erfordernis zum Erlass einer entsprechenden Satzung rechtssicher begründet
und eine vertiefende Untersuchung durchgeführt werden.
II. Methodisches Vorgehen gesamtstädtisches Grobscreening
Das gesamtstädtische Grobscreening gliedert sich in zwei Stufen.
In einer Stufe 1 erfolgt die Identifikation der Gebiete, die hinsichtlich ihrer Bau-
und Nutzungsstruktur für den Einsatz des sozialen Erhaltungsrechts
grundsätzlich in Frage kommen. Die hier identifizierten Gebiete werden in Stufe
2 hinsichtlich des bestehenden Aufwertungs- und Verdrängungspotenzials
sowie Aufwertungs- und Verdrängungsdrucks analysiert (vgl. Anlage, Seite 1).
Im Ergebnis können Eignungsgebiete erster und zweiter Ordnung für den
Einsatz des sozialen Erhaltungsrechts im Stadtgebiet benannt werden.
Bei der durchgeführten Untersuchung wurden in Stufe 1 die 65 statistischen
Bezirke Bonns hinsichtlich ihrer Bau- und Nutzungsstruktur auf Grundlage
des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) und einer
ergänzenden Luftbildanalyse begutachtet und typologisiert.
Grundsätzlich kommen Gebiete für die weitere Analyse (Stufe 2) in Frage, die
gleichzieitig durch zusammenhängenden Geschosswohnungsbau, eine dichte
Wohnbebauung und die Konzentration von Mehrfamilienhäusern geprägt sind.
Für die Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts ungeeignet sind hingegen
stadträumliche Bau- und Nutzungsstrukturen, die von einer aufgelockerten
Wohnbebauung gekennzeichnet sind. Bereiche, in denen mehrheitlich
Wohnungsneubau zu finden ist, kommen ebenfalls für die Anwendung des
Instrumentariums nicht in Frage, da kein bauliches Aufwertungspotenzial
besteht, die Wohnbevölkerung neu hinzugezogen ist und mittelfristig nicht mit
Investitionen in den Wohnungsbestand zu rechnen ist. Flächen für Handel,
Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie, Gemeinbedarf und Sondernutzen, Grün-,
Frei- und Erholungsflächen sowie Verkehrsflächen entfallen aufgrund ihrer
Nutzung.
Im Ergebnis der Typologisierung des Stadtgebietes Bonn wurden in allen
statistischen Bezirken die für die Anwendung des sozialen ErhaltungsrechtsSeite 2 von 18
Seite 3
strukturell geeigneten Gebiete bestimmt (vgl. Anlage, Seite 3). Zehn statistische
Bezirke kommen für eine weitere Analyse gem. Stufe 2 nicht in Frage (vgl.
Anlage, Seite 4 ff.).
Die in Stufe 1 identifizierten strukturell geeigneten Gebiete wurden in Stufe 2
anhand eines auf Sekundärdaten basierenden Indikatorensets mit 25
Indikatoren untersucht. Die Indikatoren gliedern sich in vier sog.
Analyseebenen, im Einzelnen in Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial
(Statusindikatoren) sowie in Aufwertungs- und Verdrängungsdruck
(Dynamikindikatoren) (vgl. Anlage, Seite 1). Zur Analyse wurden verfügbare
Daten wie die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Alter, Haushaltsgröße
und erwerbsbezogenen Parametern, die Höhe und Entwicklung des
Angebotsmietniveaus, die Eigentumsverhältnisse sowie die Bau- und
Nutzungsstrukturen verwandt. Sofern möglich wurden die Daten zum Stichtag
31.12.2024 und ihre Entwicklung in den letzten fünf Jahren analysiert (vgl.
Anlage S. 1).
Das Aufwertungspotenzial beschreibt, in welchem Umfang eine
Verbesserung des Gebäudebestandes auf Grund der baulichen Situation
möglich und wahrscheinlich ist. Mit dem Verdrängungspotenzial wird geprüft,
wie die Wohnbevölkerung hinsichtlich soziodemografischer und -ökonomischer
Rahmenbedingungen gegenwärtig zusammengesetzt ist. Der
wohnungswirtschaftliche Aufwertungsdruck beschreibt, inwieweit vorhandene
Potenziale zur Erhöhung des Wohnwerts bereits genutzt werden. Die
Analyseebene Verdrängungsdruck beschreibt die Entwicklung
soziodemografischer und -ökonomischer Rahmenbedingungen im zeitlichen
Verlauf und untersucht, inwieweit sich die Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung innerhalb der letzten fünf Jahre verändert hat. Der Fokus
liegt dabei auf dem Rückgang potenziell verdrängungsgefährdeter
Bevölkerungsgruppen und der Kennwerte zum Erwerbsleben, die auf
Veränderungsprozesse hindeuten können (vgl. Anlage S. 1).
Im Ergebnis der Analyse gemäß Stufe 2 der strukturell geeigneten Gebiete
wurde für jeden statistischen Bezirk je Analyseebene die Einstufung in eine
geringe, mittlere und hohe Ausprägung vorgenommen. Eine „geringe“
Einstufung liegt vor, wenn die Ausprägungen der einzelnen Indikatorenwerte
überwiegend unterhalb der gesamtstädtischen Vergleichswerte liegen. Eine
„mittlere“ Einstufung ergibt sich, wenn sich die Ausprägungen der einzelnen
Indikatorenwerte überwiegend auf dem Niveau der gesamtstädtischen
Vergleichswerte befinden. Eine „hohe“ Einstufung ist dann gegeben, wenn die
einzelnen Indikatorenwerte gegenüber den gesamtstädtischen
Vergleichswerten eine überdurchschnittlich hohe Ausprägung aufweisen (vgl.
Anlage, 4 ff.).
Die Bewertungsergebnisse der einzelnen Analyseebenen je statistischem
Bezirk wurden abschließend zusammengeführt und Eignungsgebiete erster und
zweiter Ordnung benannt. In den Eignungsgebieten erster Ordnung ergibt sichSeite 3 von 18
Seite 4
aus der Datenanalyse der größte Handlungsdruck, da jeweils ein hohes
Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial sowie stattfindende Veränderungen
durch die Dynamik-Indikatoren festgestellt werden können. In den identifizierten
Eignungsgebiete zweiter Ordnung weist das Aufwertungspotenzial hingegen
nur eine geringe bis mittlere Ausprägung auf; zum Teil ist auch der
Aufwertungs- und Verdrängungsdruck weniger stark ausgeprägt als in den
Eignungsgebieten erster Ordnung.
Die gutachterliche Erarbeitung des Grobscreenings wurde durch ein
interdisziplinäres Bearbeitungsteam aus der verwaltungsinternen
dezernatsübergreifenden AG Wohnen & Innenentwicklung begleitet.
Darüber hinaus wurde den Akteur*innen des Wohnungsmarktes in Bonn das
Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung sowie die Methodik des
Grobscreenings in einer digitalen Informationsveranstaltung vorgestellt und der
Austausch dazu geführt.
III. Ergebnisse des gesamtstädtischen Grobscreenings
Das gesamtstädtische Grobscreening identifizierte die Eignungsgebiete
Nordstadt, Medinghoven sowie Bad Godesberg erster Ordnung (vgl. Anlage S.
6). Vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Kapazitäten
soll die im nächsten Schritt notwendige vertiefende Untersuchung auf zwei
priorisierte Gebiete beschränkt werden. Hierzu wird entsprechend
gutachterlichem Hinweis sowie aufgrund bestehender städtischer Aktivitäten
und der sich daraus ergebenden Möglichkeit zur Schaffung von Synergien
empfohlen, die Eignungsgebiete Nordstadt und Bad Godesberg zunächst
vertieft zu betrachten.
Für diese Eignungsgebiete werden nachfolgend die Screeningsergebnisse
differenziert dargelegt.
Das Eignungsgebiet Nordstadt umfasst die strukturell geeignete
Wohnbebauung der zwei statistischen Bezirke 113 Vor dem Sterntor und 115
Ellerviertel (vgl. Anlage S. 2). In den zwei statistischen Bezirken leben
zusammen rund 15.500 Einwohner*innen in rund 10.300 Haushalten und rund
1.700 Wohngebäuden1. Das Eignungsgebiet ist durch gründerzeitlichen
Wohngebäudebestand in geschlossener Blockrandbebauung geprägt, der sich
überwiegend im privaten Eigentum befindet. Hinzu kommen Wohngebäude aus
den Jahren 1950 bis 1979. Der Wohngebäudebestand weist ein heterogenes
Erscheinungsbild und vielfältige bauliche Potenziale auf. Somit besteht ein
durchweg hohes energetisches Modernisierungspotenzial. Die hohe
Nutzungsmischung und Angebotsvielfalt in den Erdgeschosszonen sorgen für
einen urbanen Charakter. Seit September 2014 ist das Quartiersmanagement
1 Bezogen auf die kompletten statistischen Bezirke, damit ungleich des gebildeten Eignungsgebiets;
Stichtag: 31.12.2024.Seite 4 von 18
Seite 5
Macke-Viertel, welches einen Teilbereich der statistischen Bezirke Vor dem
Sterntor und Ellerviertel umfasst, mit einem Stadtteilbüro vor Ort aktiv.
Insbesondere im Ellerviertel ist der Anteil geförderter Wohnungen mit rund
10 % deutlich höher als in der Gesamtstadt mit 5 %. Das Auslaufen von
belegungsgebundenem Wohnraum kann zu Aufwertungsimpulsen und einem
Anstieg des Mietniveaus führen. Der Wohnbestand in der Nordstadt befindet
sich zu großen Teilen in einfacher Wohnlage2, der Anteil an kleinen
Wohnungen mit bis zu drei Räumen ist sehr hoch. (zwischen rd. 68 und 80 % je
113, 115; Bundesstadt Bonn: 50 %). Passend zum Wohnungsangebot nach
Größe ist die Wohnbevölkerung durch einen hohen Anteil junger Erwachsener
im Alter zwischen 18 und unter 30 Jahren gekennzeichnet (zwischen rd. 24%
und 37 % je 113, 115; Bundesstadt Bonn: rd. 18 %). Die erwerbsbezogenen
Indikatoren (u.a. Arbeitslosenquote, Bedarfsgemeinschaften, vgl. Anlage S. 1)
sind in den zwei statistischen Bezirken stärker ausgeprägt als in der
Gesamtstadt. Insbesondere der Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften ist
teilräumlich überdurchschnittlich hoch (Ellerviertel rd. 24 %; Bundesstadt Bonn:
rd. 19 %). Aus diesen Gründen wird ein hohes Verdrängungspotenzial
festgestellt. Die Dynamik-Indikatoren belegen zudem Veränderungen in der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, wie der Rückgang des Anteils
junger Erwachsener, Alleinerziehender und Kindern in Bedarfsgemeinschaften
sowie einen teilräumlich hohen Aufwertungsdruck durch Wohnungsverkäufe
und die Quote der Bauanträge. Gemäß dem Sozialbericht 2025 von Caritas
und Diakonie für die Bundesstadt Bonn ist ein starker Anstieg der Kaufkraft im
Ellerviertel festzustellen3. Zusammengefasst wird im Eignungsgebiet Nordstadt
ein hohes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial sowie teilräumlich
ausgeprägter Aufwertungs- und Verdrängungsdruck festgestellt, was
zusammengenommen eine grundsätzliche Eignung für das soziale
Erhaltungsrecht begründen kann (vgl. Anlage S. 4 ff.).
Das Eignungsgebiet Bad Godesberg umfasst im Wesentlichen die geeignete
Wohnbebauung des statistischen Bezirks 251 Godesberg-Zentrum und einen
Teilbereich des angrenzenden statistischen Bezirks 254 Godesberg-Nord, der
den Bebauungszusammenhang des statistischen Bezirks 251 fortführt. In den
beiden statistischen Bezirken leben zusammen rund 7.700 Einwohner*innen in
rund 4.300 Haushalten und rund 1.000 Wohngebäuden. Seit dem Jahr 2024 ist
Godesberg-Nord ein „Klimaviertel“ mit dem Schwerpunkt auf gesellschaftliche
Vielfalt. Außerdem hat das Quartiersmanagement Bad Godesberg Nord
kürzlich seine Arbeit aufgenommen und befindet sind im Aufbau. Das
Eignungsgebieet ist westlich des Aennchenplatzes und im Verlauf der
Aennchenstraße und der Bonner Straße durch gründerzeitliche Wohnbebauung
geprägt. Sowohl mit aufwändig gestalteten aber auch schlicht verputzten
Fassaden. In den Erdgeschosszonen befinden sich verschiedene
Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote, welches oftmals migrantisches
2 Vierstufige Wohnlagenkarte unter: https://gutachterausschuss.bonn.de/produkte/wohnlagen-
mietspiegel.php (10.06.2025)
3 Caritasverband für die Stadt Bonn e. V. und Diakonisches Werk Bonn und Region, Bonn – Teures
Pflaster, zweiter Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn – 2025, S. 52.Seite 5 von 18
Seite 6
Gewerbe darstellt. Im zentralen Bereich vom Bahnhof Godesberg bis zum
Fronhof befinden sich die Einkaufsstraßen und eine weitläufige
Fußgängerzone. Der Anteil an Wohnnutzung ist in diesem Bereich jedoch hoch;
diese befindet sich in den Obergeschossen oder in den City-Terrassen. Die
Wohn- und Geschäftsgebäude weisen je nach Baualter Potenziale zur
energetischen Modernisierung und Instandsetzung auf. Im südlichen Bereich
dominiert Wohnbebauung aus den 1950er bis 1970er Jahren, teils in
mehrgeschossigem Wohnungsbau, die energetische
Modernisierungspotenziale aufweisen. Der Wohngebäudebestand befindet sich
überwiegend im privaten Eigentum. Insbesondere in Godesberg-Nord wird mit
rund 10 % ein hoher Anteil geförderter Wohnungen festgestellt, auch in
Godesberg-Zentrum wird mit 5,3 % das gesamtstädtische Mittel von 5 %
erreicht. Das Auslaufen von belegungsgebundenem Wohnraum kann zu
Aufwertungsimpulsen und einem Anstieg des Mietniveaus führen. Der Anteil an
kleinen Wohnungen mit bis zu drei Räumen ist mit jeweils rund 60 % höher als
in der Gesamtstadt mit 50 %. Die beiden statistischen Bezirke sind durch eine
gemischte Wohnbevölkerung gekennzeichnet, da sowohl Familien als auch
junge Erwachsene und Personen im Alter über 64 Jahre in den Wohngebieten
leben. Die erwerbsbezogenen Indikatoren sind stark ausgeprägt. Die
Arbeitslosenquote beträgt über 10 % (Bundesstadt Bonn: rd. 7 %), der Anteil
von Bedarfsgemeinschaften rund 14 % (Bundesstadt Bonn: rd. 8 %) und
insbesondere der Anteil von Kindern in Bedarfsgemeinschaften ist in
Godesberg-Zentrum mit 41,5 % überdurchschnittlich hoch (Bundesstadt Bonn:
rd. 19 %). Das hohe Verdrängungspotenzial trifft auf eine hohe Dynamik. Das
Bauantragsgeschehen bezogen auf die Wohngebäude ist rund 5 % höher als in
der Gesamtstadt mit ca. 3 %, der Anteil der Wohnungsverkäufe von
Eigentumswohnungen mit rund 15 % in Godesberg-Zentrum sehr rege
(Bundesstadt Bonn: rd. 8 %). Die erwerbsbezogenen Indikatoren sind in den
letzten fünf Jahren stärker rückläufig als in der Gesamtstadt, was auf
Veränderungsprozesse hindeutet. Zusammengefasst wird im Eignungsgebiet
BadGodesberg ein hohes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial sowie ein
hoher Aufwertungs- und Verdrängungsdruck festgestellt, die
zusammengenommen eine grundsätzliche Eignung für das soziale
Erhaltungsrecht begründen können (vgl. Anlage S. 4 ff.).
Gebiete Nordstadt, (Alt-)Endenich und Kessenich des Beschlusses
201565
Im Jahr 2020 wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn ein Zielbeschluss gefasst,
der die Prüfung der Anwendung und Umsetzung des Instruments der Sozialen
Erhaltungssatzung in den drei Gebieten Nordstadt, (Alt-)Endenich und
Kessenich beauftragte (DS Nr. 201565).
Das nun vorliegende Ergebnis des Grobscreenings bestätigt nur für das Gebiet
der Nordstadt eine mögliche Eignung für das soziale Erhaltungsrecht (vgl. III).
In (Alt-) Endenich und Kessenich liegen die Anwendungsvoraussetzungen fürSeite 6 von 18
Seite 7
das soziale Erhaltungsrecht demnach nicht vor. In (Alt-)Endenich werden ein
geringes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial sowie geringer
Verdrängungsdruck festgestellt. Der Aufwertungsdruck ist hoch, korrespondiert
jedoch mit einer Neubaudynamik. In Kessenich sind die Dynamikindikatoren
des Aufwertungs- und Verdrängungsdrucks gering ausgeprägt und auch das
festgestellte Verdrängungspotenzial ist niedrig. Das Aufwertungspotenzial wird
zudem nur als mittel eingestuft (vgl. Anlage S. 6). Diesem Ergebnis
entsprechend, werden die Gebiete (Alt-) Endenich und Kessenich zur
Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts nicht weiterverfolgt.
IV. Ausblick weiteres Vorgehen
In Vorbereitung des Erlasses einer Sozialen Erhaltungssatzung für die
identifizierten und ausgewählten Eignungsgebiete sind detaillierte
Untersuchungen mit Primärerhebungen erforderlich. Im Rahmen dieser
vertiefenden Untersuchungen ist zu prüfen, ob die
Anwendungsvoraussetzungen für das soziale Erhaltungsrecht in den
identifizierten Eignungsgebieten tatsächlich vorliegen und ein rechtssicherer
Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen möglich ist. Die vertiefenden
Untersuchungen umfassen üblicherweise die Bausteine Fortschreibung der
Sekundärdaten des Grobscreenings, eine Infrastrukturanalyse, eine
kleinräumige Haushaltsbefragung, eine (gebäudescharfe) Ortsbildanalyse und
abrundende Gespräche mit Expert*innen aus den Gebieten, z. B.
Gebietsbeauftragte aus dem Quartiersmanagement, Vertreter*innen aus
sozialen Einrichtungen oder Akteur*innen des lokalen Wohnungsmarktes. Die
geplante vertiefende sozialräumliche Untersuchung der beiden ausgewählten
Eignungsgebiete wird ebenfalls mit der Unterstützung eines Gutachterbüros
durchgeführt und soll im Herbst 2025 starten.
Die Kosten zur Erstellung vertiefender Untersuchungen für die Eignungsgebiete
Nordstadt und Bad Godesberg betragen voraussichtlich rund 90.000 € (brutto),
welche sich voraussichtlich zu gleichen Teilen auf die Jahre 2025 und 2026
verteilen. Die Mittel stehen im Budget des Amtes 61 bei 1.09.01 zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.09.01
Produktgruppenbezeichnung
Raumplanung
Produkt
1.09.01.01
Produktbezeichnung
Regional-, Landes- u.
Raumordnungsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
EinzahlungenSeite 7 von 18
Seite 8
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen 45.000,00
45.000,00
161000901,
72.1000
(Innenauftrag
6100005)
2025
2026
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
für 2025 und 2026 je
45.000,00
Anlage/n
1 253055_SES_Grobscreening_Ergebnisse_kurz (öffentlich)Seite 8 von 18
Kurzfassung – Gesamtstädtisches Grobscreening zum sozialen
Erhaltungsrecht Bundesstadt Bonn: Übersicht der Analyseebenen und
Indikatoren, Darstellung der Screeningergebnisse (Stand: Juni 2025)
Anlage
DS Nr. 253055Seite 9 von 18
Status-Indikatoren Dynamik-Indikatoren
Aufwertungs-
potenzial
Verdrängungs-
potenzial Aufwertungsdruck Verdrängungsdruck
Gebäudealter: Anteil der
Wohngebäude bis 1949
und 1950 bis 1979
Altersgruppen:
- unter 18 Jahren
- 18 bis u. 30 Jahre
- 65 Jahre und älter
Wohnungsverkäufe
(Wiederverkäufe und
Erstverkauf
umgewandelter
Eigentumswohnungen)
Veränderung
Altersgruppen:
- unter 18 Jahren
- 18 bis u. 30 Jahre
- 65 Jahre und älter
Eigentumsform:
kommunaler Bestand in
geeigneten Strukturen
Alleinerziehende Baufertigstellungen Veränderung
Alleinerziehende
Geförderte
Wohnungen
Arbeitslosenquote Bauanträge Veränderung
Arbeitslosenquote
Angebotsmietniveau in
Euro/qm
Bedarfsgemein-
schaften
Entwicklung des
Angebotsmietniveaus
Veränderung
Bedarfsgemeinschaften
Wohnungsgröße nach
Anzahl der Räume
Kinder in
Bedarfsgemeinschaften
- Veränderung Kinder in
Bedarfsgemeinschaften
Wohnlage - - Veränderung Wohndauer
Tabelle: Übersicht über die Analyseebenen und Indikatoren (vereinfachte Darstellung, Quelle: LPG)
Anlage
DS Nr. 253055
1Seite 10 von 18
Abbildung: Strukturelle Eignung der Statistischen Bezirke (STB) (Quelle: LPG)
2
Anlage
DS Nr. 253055
(STB)Seite 11 von 18
Anlage
DS Nr. 253055
3
Abbildung: Stadtstruktur auf Blockebene (Quelle: LPG)Seite 12 von 18
4
Anlage
DS Nr. 253055
Abbildung: Aufwertungspotenzial Statistische Bezirke (Quelle: LPG)Seite 13 von 18
5
Anlage
DS Nr. 253055
Abbildung: Verdrängungspotenzial Statistische Bezirke (Quelle: LPG)Seite 14 von 18
6
Anlage
DS Nr. 253055
Abbildung: Aufwertungs- und Verdrängungsdruck Statistische Bezirke (Quelle: LPG)Seite 15 von 18
7
Anlage
DS Nr. 253055
Abbildung: Eignungsgebiete Statistische Bezirke (Quelle: LPG)Seite 16 von 18
8
Anlage
DS Nr. 253055
Abbildung: Eignungsgebiet Nordstadt (Quelle: LPG)Seite 17 von 18
9
Anlage
DS Nr. 253055
Abbildung: Eignungsgebiet Bad Godesberg (Quelle: LPG)Seite 18 von 18

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Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de