253055 · Beschlussvorlage
Soziale Erhaltungssatzungen in Bonn. Hier: Ergebnisse gesamtstädtisches Grobscreening und Festlegung des weiteren Vorgehens
Kerndaten
- Nummer
- 253055
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Aennchenstraße Hauptort
- Bonner Straße
- Nordstadt
- Alt-Godesberg
- Endenich
- Kessenich
- Godesberg-Nord
- Bonn
- Bad Godesberg
- Beuel
- Hardtberg
- Medinghoven
- Vor dem Sterntor
- Ellerviertel
- Godesberg-Zentrum
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253055 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Soziale Erhaltungssatzungen in Bonn. Hier: Ergebnisse gesamtstädtisches Grobscreening und Festlegung des weiteren Vorgehens Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Anhörung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat 1. nimmt die Ergebnisse des Grobscreenings zur Kenntnis 2. beauftragt die Verwaltung, für die Eignungsgebiete "Nordstadt“ und „Bad-Godesberg“ die vertiefende Untersuchung vorzubereiten und durchzuführen. Begründung I. Gesamthafte Einführung und Sachstandsdarstellung Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) und dient der Sicherung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet. Mit der Sozialen Erhaltungssatzung geht ein präventives Prüf- und Genehmigungsverfahren einher, mit dem Ziel, städtebaulich unerwünschte Entwicklungen zu verhindern. Damit ist weder ein absolutes Verbot baulicher oder nutzungsbezogener Maßnahmen noch ein individueller Schutz von Mieter*innen verbunden. Die Einführung des Instrumentes der Sozialen Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB in der Bundesstadt Bonn geht auf den Zielbeschlusses zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass von SozialenSeite 1 von 18 Seite 2 Erhaltungssatzungen in den drei Gebieten Nordstadt, (Alt-)Endenich und Kessenich zurück (DS Nr. 201565). Mit DS Nr. 241664 informierte die Verwaltung über das Vorgehen zur Umsetzung des Beschlusses. Zur Identifizierung potenziell geeigneter Gebiete zur Anwendung des Instrumentariums wurde im Frühjahr 2025 ein gesamtstädtisches Grobscreening durchgeführt. Die indikatorengestützte Überprüfung des gesamten Stadtgebietes auf Eignung ist eine datenbasierte, nachvollziehbare Grundlage zur Herleitung der Gebietsauswahl für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen. Aufbauend auf dieser Untersuchung kann das Erfordernis zum Erlass einer entsprechenden Satzung rechtssicher begründet und eine vertiefende Untersuchung durchgeführt werden. II. Methodisches Vorgehen gesamtstädtisches Grobscreening Das gesamtstädtische Grobscreening gliedert sich in zwei Stufen. In einer Stufe 1 erfolgt die Identifikation der Gebiete, die hinsichtlich ihrer Bau- und Nutzungsstruktur für den Einsatz des sozialen Erhaltungsrechts grundsätzlich in Frage kommen. Die hier identifizierten Gebiete werden in Stufe 2 hinsichtlich des bestehenden Aufwertungs- und Verdrängungspotenzials sowie Aufwertungs- und Verdrängungsdrucks analysiert (vgl. Anlage, Seite 1). Im Ergebnis können Eignungsgebiete erster und zweiter Ordnung für den Einsatz des sozialen Erhaltungsrechts im Stadtgebiet benannt werden. Bei der durchgeführten Untersuchung wurden in Stufe 1 die 65 statistischen Bezirke Bonns hinsichtlich ihrer Bau- und Nutzungsstruktur auf Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) und einer ergänzenden Luftbildanalyse begutachtet und typologisiert. Grundsätzlich kommen Gebiete für die weitere Analyse (Stufe 2) in Frage, die gleichzieitig durch zusammenhängenden Geschosswohnungsbau, eine dichte Wohnbebauung und die Konzentration von Mehrfamilienhäusern geprägt sind. Für die Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts ungeeignet sind hingegen stadträumliche Bau- und Nutzungsstrukturen, die von einer aufgelockerten Wohnbebauung gekennzeichnet sind. Bereiche, in denen mehrheitlich Wohnungsneubau zu finden ist, kommen ebenfalls für die Anwendung des Instrumentariums nicht in Frage, da kein bauliches Aufwertungspotenzial besteht, die Wohnbevölkerung neu hinzugezogen ist und mittelfristig nicht mit Investitionen in den Wohnungsbestand zu rechnen ist. Flächen für Handel, Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie, Gemeinbedarf und Sondernutzen, Grün-, Frei- und Erholungsflächen sowie Verkehrsflächen entfallen aufgrund ihrer Nutzung. Im Ergebnis der Typologisierung des Stadtgebietes Bonn wurden in allen statistischen Bezirken die für die Anwendung des sozialen ErhaltungsrechtsSeite 2 von 18 Seite 3 strukturell geeigneten Gebiete bestimmt (vgl. Anlage, Seite 3). Zehn statistische Bezirke kommen für eine weitere Analyse gem. Stufe 2 nicht in Frage (vgl. Anlage, Seite 4 ff.). Die in Stufe 1 identifizierten strukturell geeigneten Gebiete wurden in Stufe 2 anhand eines auf Sekundärdaten basierenden Indikatorensets mit 25 Indikatoren untersucht. Die Indikatoren gliedern sich in vier sog. Analyseebenen, im Einzelnen in Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial (Statusindikatoren) sowie in Aufwertungs- und Verdrängungsdruck (Dynamikindikatoren) (vgl. Anlage, Seite 1). Zur Analyse wurden verfügbare Daten wie die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Alter, Haushaltsgröße und erwerbsbezogenen Parametern, die Höhe und Entwicklung des Angebotsmietniveaus, die Eigentumsverhältnisse sowie die Bau- und Nutzungsstrukturen verwandt. Sofern möglich wurden die Daten zum Stichtag 31.12.2024 und ihre Entwicklung in den letzten fünf Jahren analysiert (vgl. Anlage S. 1). Das Aufwertungspotenzial beschreibt, in welchem Umfang eine Verbesserung des Gebäudebestandes auf Grund der baulichen Situation möglich und wahrscheinlich ist. Mit dem Verdrängungspotenzial wird geprüft, wie die Wohnbevölkerung hinsichtlich soziodemografischer und -ökonomischer Rahmenbedingungen gegenwärtig zusammengesetzt ist. Der wohnungswirtschaftliche Aufwertungsdruck beschreibt, inwieweit vorhandene Potenziale zur Erhöhung des Wohnwerts bereits genutzt werden. Die Analyseebene Verdrängungsdruck beschreibt die Entwicklung soziodemografischer und -ökonomischer Rahmenbedingungen im zeitlichen Verlauf und untersucht, inwieweit sich die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung innerhalb der letzten fünf Jahre verändert hat. Der Fokus liegt dabei auf dem Rückgang potenziell verdrängungsgefährdeter Bevölkerungsgruppen und der Kennwerte zum Erwerbsleben, die auf Veränderungsprozesse hindeuten können (vgl. Anlage S. 1). Im Ergebnis der Analyse gemäß Stufe 2 der strukturell geeigneten Gebiete wurde für jeden statistischen Bezirk je Analyseebene die Einstufung in eine geringe, mittlere und hohe Ausprägung vorgenommen. Eine „geringe“ Einstufung liegt vor, wenn die Ausprägungen der einzelnen Indikatorenwerte überwiegend unterhalb der gesamtstädtischen Vergleichswerte liegen. Eine „mittlere“ Einstufung ergibt sich, wenn sich die Ausprägungen der einzelnen Indikatorenwerte überwiegend auf dem Niveau der gesamtstädtischen Vergleichswerte befinden. Eine „hohe“ Einstufung ist dann gegeben, wenn die einzelnen Indikatorenwerte gegenüber den gesamtstädtischen Vergleichswerten eine überdurchschnittlich hohe Ausprägung aufweisen (vgl. Anlage, 4 ff.). Die Bewertungsergebnisse der einzelnen Analyseebenen je statistischem Bezirk wurden abschließend zusammengeführt und Eignungsgebiete erster und zweiter Ordnung benannt. In den Eignungsgebieten erster Ordnung ergibt sichSeite 3 von 18 Seite 4 aus der Datenanalyse der größte Handlungsdruck, da jeweils ein hohes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial sowie stattfindende Veränderungen durch die Dynamik-Indikatoren festgestellt werden können. In den identifizierten Eignungsgebiete zweiter Ordnung weist das Aufwertungspotenzial hingegen nur eine geringe bis mittlere Ausprägung auf; zum Teil ist auch der Aufwertungs- und Verdrängungsdruck weniger stark ausgeprägt als in den Eignungsgebieten erster Ordnung. Die gutachterliche Erarbeitung des Grobscreenings wurde durch ein interdisziplinäres Bearbeitungsteam aus der verwaltungsinternen dezernatsübergreifenden AG Wohnen & Innenentwicklung begleitet. Darüber hinaus wurde den Akteur*innen des Wohnungsmarktes in Bonn das Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung sowie die Methodik des Grobscreenings in einer digitalen Informationsveranstaltung vorgestellt und der Austausch dazu geführt. III. Ergebnisse des gesamtstädtischen Grobscreenings Das gesamtstädtische Grobscreening identifizierte die Eignungsgebiete Nordstadt, Medinghoven sowie Bad Godesberg erster Ordnung (vgl. Anlage S. 6). Vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Kapazitäten soll die im nächsten Schritt notwendige vertiefende Untersuchung auf zwei priorisierte Gebiete beschränkt werden. Hierzu wird entsprechend gutachterlichem Hinweis sowie aufgrund bestehender städtischer Aktivitäten und der sich daraus ergebenden Möglichkeit zur Schaffung von Synergien empfohlen, die Eignungsgebiete Nordstadt und Bad Godesberg zunächst vertieft zu betrachten. Für diese Eignungsgebiete werden nachfolgend die Screeningsergebnisse differenziert dargelegt. Das Eignungsgebiet Nordstadt umfasst die strukturell geeignete Wohnbebauung der zwei statistischen Bezirke 113 Vor dem Sterntor und 115 Ellerviertel (vgl. Anlage S. 2). In den zwei statistischen Bezirken leben zusammen rund 15.500 Einwohner*innen in rund 10.300 Haushalten und rund 1.700 Wohngebäuden1. Das Eignungsgebiet ist durch gründerzeitlichen Wohngebäudebestand in geschlossener Blockrandbebauung geprägt, der sich überwiegend im privaten Eigentum befindet. Hinzu kommen Wohngebäude aus den Jahren 1950 bis 1979. Der Wohngebäudebestand weist ein heterogenes Erscheinungsbild und vielfältige bauliche Potenziale auf. Somit besteht ein durchweg hohes energetisches Modernisierungspotenzial. Die hohe Nutzungsmischung und Angebotsvielfalt in den Erdgeschosszonen sorgen für einen urbanen Charakter. Seit September 2014 ist das Quartiersmanagement 1 Bezogen auf die kompletten statistischen Bezirke, damit ungleich des gebildeten Eignungsgebiets; Stichtag: 31.12.2024.Seite 4 von 18 Seite 5 Macke-Viertel, welches einen Teilbereich der statistischen Bezirke Vor dem Sterntor und Ellerviertel umfasst, mit einem Stadtteilbüro vor Ort aktiv. Insbesondere im Ellerviertel ist der Anteil geförderter Wohnungen mit rund 10 % deutlich höher als in der Gesamtstadt mit 5 %. Das Auslaufen von belegungsgebundenem Wohnraum kann zu Aufwertungsimpulsen und einem Anstieg des Mietniveaus führen. Der Wohnbestand in der Nordstadt befindet sich zu großen Teilen in einfacher Wohnlage2, der Anteil an kleinen Wohnungen mit bis zu drei Räumen ist sehr hoch. (zwischen rd. 68 und 80 % je 113, 115; Bundesstadt Bonn: 50 %). Passend zum Wohnungsangebot nach Größe ist die Wohnbevölkerung durch einen hohen Anteil junger Erwachsener im Alter zwischen 18 und unter 30 Jahren gekennzeichnet (zwischen rd. 24% und 37 % je 113, 115; Bundesstadt Bonn: rd. 18 %). Die erwerbsbezogenen Indikatoren (u.a. Arbeitslosenquote, Bedarfsgemeinschaften, vgl. Anlage S. 1) sind in den zwei statistischen Bezirken stärker ausgeprägt als in der Gesamtstadt. Insbesondere der Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften ist teilräumlich überdurchschnittlich hoch (Ellerviertel rd. 24 %; Bundesstadt Bonn: rd. 19 %). Aus diesen Gründen wird ein hohes Verdrängungspotenzial festgestellt. Die Dynamik-Indikatoren belegen zudem Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, wie der Rückgang des Anteils junger Erwachsener, Alleinerziehender und Kindern in Bedarfsgemeinschaften sowie einen teilräumlich hohen Aufwertungsdruck durch Wohnungsverkäufe und die Quote der Bauanträge. Gemäß dem Sozialbericht 2025 von Caritas und Diakonie für die Bundesstadt Bonn ist ein starker Anstieg der Kaufkraft im Ellerviertel festzustellen3. Zusammengefasst wird im Eignungsgebiet Nordstadt ein hohes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial sowie teilräumlich ausgeprägter Aufwertungs- und Verdrängungsdruck festgestellt, was zusammengenommen eine grundsätzliche Eignung für das soziale Erhaltungsrecht begründen kann (vgl. Anlage S. 4 ff.). Das Eignungsgebiet Bad Godesberg umfasst im Wesentlichen die geeignete Wohnbebauung des statistischen Bezirks 251 Godesberg-Zentrum und einen Teilbereich des angrenzenden statistischen Bezirks 254 Godesberg-Nord, der den Bebauungszusammenhang des statistischen Bezirks 251 fortführt. In den beiden statistischen Bezirken leben zusammen rund 7.700 Einwohner*innen in rund 4.300 Haushalten und rund 1.000 Wohngebäuden. Seit dem Jahr 2024 ist Godesberg-Nord ein „Klimaviertel“ mit dem Schwerpunkt auf gesellschaftliche Vielfalt. Außerdem hat das Quartiersmanagement Bad Godesberg Nord kürzlich seine Arbeit aufgenommen und befindet sind im Aufbau. Das Eignungsgebieet ist westlich des Aennchenplatzes und im Verlauf der Aennchenstraße und der Bonner Straße durch gründerzeitliche Wohnbebauung geprägt. Sowohl mit aufwändig gestalteten aber auch schlicht verputzten Fassaden. In den Erdgeschosszonen befinden sich verschiedene Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote, welches oftmals migrantisches 2 Vierstufige Wohnlagenkarte unter: https://gutachterausschuss.bonn.de/produkte/wohnlagen- mietspiegel.php (10.06.2025) 3 Caritasverband für die Stadt Bonn e. V. und Diakonisches Werk Bonn und Region, Bonn – Teures Pflaster, zweiter Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn – 2025, S. 52.Seite 5 von 18 Seite 6 Gewerbe darstellt. Im zentralen Bereich vom Bahnhof Godesberg bis zum Fronhof befinden sich die Einkaufsstraßen und eine weitläufige Fußgängerzone. Der Anteil an Wohnnutzung ist in diesem Bereich jedoch hoch; diese befindet sich in den Obergeschossen oder in den City-Terrassen. Die Wohn- und Geschäftsgebäude weisen je nach Baualter Potenziale zur energetischen Modernisierung und Instandsetzung auf. Im südlichen Bereich dominiert Wohnbebauung aus den 1950er bis 1970er Jahren, teils in mehrgeschossigem Wohnungsbau, die energetische Modernisierungspotenziale aufweisen. Der Wohngebäudebestand befindet sich überwiegend im privaten Eigentum. Insbesondere in Godesberg-Nord wird mit rund 10 % ein hoher Anteil geförderter Wohnungen festgestellt, auch in Godesberg-Zentrum wird mit 5,3 % das gesamtstädtische Mittel von 5 % erreicht. Das Auslaufen von belegungsgebundenem Wohnraum kann zu Aufwertungsimpulsen und einem Anstieg des Mietniveaus führen. Der Anteil an kleinen Wohnungen mit bis zu drei Räumen ist mit jeweils rund 60 % höher als in der Gesamtstadt mit 50 %. Die beiden statistischen Bezirke sind durch eine gemischte Wohnbevölkerung gekennzeichnet, da sowohl Familien als auch junge Erwachsene und Personen im Alter über 64 Jahre in den Wohngebieten leben. Die erwerbsbezogenen Indikatoren sind stark ausgeprägt. Die Arbeitslosenquote beträgt über 10 % (Bundesstadt Bonn: rd. 7 %), der Anteil von Bedarfsgemeinschaften rund 14 % (Bundesstadt Bonn: rd. 8 %) und insbesondere der Anteil von Kindern in Bedarfsgemeinschaften ist in Godesberg-Zentrum mit 41,5 % überdurchschnittlich hoch (Bundesstadt Bonn: rd. 19 %). Das hohe Verdrängungspotenzial trifft auf eine hohe Dynamik. Das Bauantragsgeschehen bezogen auf die Wohngebäude ist rund 5 % höher als in der Gesamtstadt mit ca. 3 %, der Anteil der Wohnungsverkäufe von Eigentumswohnungen mit rund 15 % in Godesberg-Zentrum sehr rege (Bundesstadt Bonn: rd. 8 %). Die erwerbsbezogenen Indikatoren sind in den letzten fünf Jahren stärker rückläufig als in der Gesamtstadt, was auf Veränderungsprozesse hindeutet. Zusammengefasst wird im Eignungsgebiet BadGodesberg ein hohes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial sowie ein hoher Aufwertungs- und Verdrängungsdruck festgestellt, die zusammengenommen eine grundsätzliche Eignung für das soziale Erhaltungsrecht begründen können (vgl. Anlage S. 4 ff.). Gebiete Nordstadt, (Alt-)Endenich und Kessenich des Beschlusses 201565 Im Jahr 2020 wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn ein Zielbeschluss gefasst, der die Prüfung der Anwendung und Umsetzung des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung in den drei Gebieten Nordstadt, (Alt-)Endenich und Kessenich beauftragte (DS Nr. 201565). Das nun vorliegende Ergebnis des Grobscreenings bestätigt nur für das Gebiet der Nordstadt eine mögliche Eignung für das soziale Erhaltungsrecht (vgl. III). In (Alt-) Endenich und Kessenich liegen die Anwendungsvoraussetzungen fürSeite 6 von 18 Seite 7 das soziale Erhaltungsrecht demnach nicht vor. In (Alt-)Endenich werden ein geringes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial sowie geringer Verdrängungsdruck festgestellt. Der Aufwertungsdruck ist hoch, korrespondiert jedoch mit einer Neubaudynamik. In Kessenich sind die Dynamikindikatoren des Aufwertungs- und Verdrängungsdrucks gering ausgeprägt und auch das festgestellte Verdrängungspotenzial ist niedrig. Das Aufwertungspotenzial wird zudem nur als mittel eingestuft (vgl. Anlage S. 6). Diesem Ergebnis entsprechend, werden die Gebiete (Alt-) Endenich und Kessenich zur Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts nicht weiterverfolgt. IV. Ausblick weiteres Vorgehen In Vorbereitung des Erlasses einer Sozialen Erhaltungssatzung für die identifizierten und ausgewählten Eignungsgebiete sind detaillierte Untersuchungen mit Primärerhebungen erforderlich. Im Rahmen dieser vertiefenden Untersuchungen ist zu prüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen für das soziale Erhaltungsrecht in den identifizierten Eignungsgebieten tatsächlich vorliegen und ein rechtssicherer Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen möglich ist. Die vertiefenden Untersuchungen umfassen üblicherweise die Bausteine Fortschreibung der Sekundärdaten des Grobscreenings, eine Infrastrukturanalyse, eine kleinräumige Haushaltsbefragung, eine (gebäudescharfe) Ortsbildanalyse und abrundende Gespräche mit Expert*innen aus den Gebieten, z. B. Gebietsbeauftragte aus dem Quartiersmanagement, Vertreter*innen aus sozialen Einrichtungen oder Akteur*innen des lokalen Wohnungsmarktes. Die geplante vertiefende sozialräumliche Untersuchung der beiden ausgewählten Eignungsgebiete wird ebenfalls mit der Unterstützung eines Gutachterbüros durchgeführt und soll im Herbst 2025 starten. Die Kosten zur Erstellung vertiefender Untersuchungen für die Eignungsgebiete Nordstadt und Bad Godesberg betragen voraussichtlich rund 90.000 € (brutto), welche sich voraussichtlich zu gleichen Teilen auf die Jahre 2025 und 2026 verteilen. Die Mittel stehen im Budget des Amtes 61 bei 1.09.01 zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.09.01 Produktgruppenbezeichnung Raumplanung Produkt 1.09.01.01 Produktbezeichnung Regional-, Landes- u. Raumordnungsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen EinzahlungenSeite 7 von 18 Seite 8 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 45.000,00 45.000,00 161000901, 72.1000 (Innenauftrag 6100005) 2025 2026 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung für 2025 und 2026 je 45.000,00 Anlage/n 1 253055_SES_Grobscreening_Ergebnisse_kurz (öffentlich)Seite 8 von 18 Kurzfassung – Gesamtstädtisches Grobscreening zum sozialen Erhaltungsrecht Bundesstadt Bonn: Übersicht der Analyseebenen und Indikatoren, Darstellung der Screeningergebnisse (Stand: Juni 2025) Anlage DS Nr. 253055Seite 9 von 18 Status-Indikatoren Dynamik-Indikatoren Aufwertungs- potenzial Verdrängungs- potenzial Aufwertungsdruck Verdrängungsdruck Gebäudealter: Anteil der Wohngebäude bis 1949 und 1950 bis 1979 Altersgruppen: - unter 18 Jahren - 18 bis u. 30 Jahre - 65 Jahre und älter Wohnungsverkäufe (Wiederverkäufe und Erstverkauf umgewandelter Eigentumswohnungen) Veränderung Altersgruppen: - unter 18 Jahren - 18 bis u. 30 Jahre - 65 Jahre und älter Eigentumsform: kommunaler Bestand in geeigneten Strukturen Alleinerziehende Baufertigstellungen Veränderung Alleinerziehende Geförderte Wohnungen Arbeitslosenquote Bauanträge Veränderung Arbeitslosenquote Angebotsmietniveau in Euro/qm Bedarfsgemein- schaften Entwicklung des Angebotsmietniveaus Veränderung Bedarfsgemeinschaften Wohnungsgröße nach Anzahl der Räume Kinder in Bedarfsgemeinschaften - Veränderung Kinder in Bedarfsgemeinschaften Wohnlage - - Veränderung Wohndauer Tabelle: Übersicht über die Analyseebenen und Indikatoren (vereinfachte Darstellung, Quelle: LPG) Anlage DS Nr. 253055 1Seite 10 von 18 Abbildung: Strukturelle Eignung der Statistischen Bezirke (STB) (Quelle: LPG) 2 Anlage DS Nr. 253055 (STB)Seite 11 von 18 Anlage DS Nr. 253055 3 Abbildung: Stadtstruktur auf Blockebene (Quelle: LPG)Seite 12 von 18 4 Anlage DS Nr. 253055 Abbildung: Aufwertungspotenzial Statistische Bezirke (Quelle: LPG)Seite 13 von 18 5 Anlage DS Nr. 253055 Abbildung: Verdrängungspotenzial Statistische Bezirke (Quelle: LPG)Seite 14 von 18 6 Anlage DS Nr. 253055 Abbildung: Aufwertungs- und Verdrängungsdruck Statistische Bezirke (Quelle: LPG)Seite 15 von 18 7 Anlage DS Nr. 253055 Abbildung: Eignungsgebiete Statistische Bezirke (Quelle: LPG)Seite 16 von 18 8 Anlage DS Nr. 253055 Abbildung: Eignungsgebiet Nordstadt (Quelle: LPG)Seite 17 von 18 9 Anlage DS Nr. 253055 Abbildung: Eignungsgebiet Bad Godesberg (Quelle: LPG)Seite 18 von 18
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de