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253053 · Mitteilungsvorlage

Ergänzende Stellungnahme zum zweiten Jahresbericht Klimaplan Bonn

Nummer
253053
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253053
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Ergänzende Stellungnahme zum zweiten
Jahresbericht Klimaplan Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Ergänzende Stellungnahme zum zweiten Jahresbericht Klimaplan Bonn
auf Basis der gestellten Fragen im AUKLA am 01.04.2025
Indikatoren-Set:￿ Wie wird nachgesteuert, wenn Ziele nicht erreicht
werden? Ebenso: Im Jahr 2022 besteht Lücke zwischen Ist- und Ziel-
Szenario￿von 177.000 Tonnen THGs. Wie soll die Lücke geschlossen
werden?￿
Um die Lücke zu schließen, müssten in den Folgejahren 177.000 t
Treibhausgasemissionen zusätzlich eingespart werden. Im Rahmen der
Fortschreibung des Klimaplans (siehe DS 253007) werden daher weitere
Maßnahmen ausgearbeitet und die Reduktionspfade angepasst.
Die Datenverfügbarkeit bedingt, dass kommunale THG-Bilanzen mit etwa
zweijähriger Verzögerung zur Verfügung stehen. Die aktuellen Daten
beziehen sich daher auf das Jahr 2022. Mit dem Jahr 2023 wurde der
Klimaplan mit seinen Maßnahmen beschlossen. Die Effekte des Klimaplans
auf die Treibhausgasbilanz werden daher erst in den Folgejahren sichtbar
werden. Daher baut die Stadt derzeit mit dem Klimakompass ein
Dashboard auf, dass die Fortschritte der Klimaschutzaktivitäten schneller
sichtbar machen wird. Einige aktuellere Zahlen aus den Bereichen Energie
und Mobilität finden sich bereits im Klima-Dashboard, weitere
Handlungsfelder folgen in den kommenden Monaten (bonn.de/themen-
entdecken/klima/dashboard/index.php).
Sind Hybridanlagen bei SGB-Gebäuden die später zurückgebaut werden
sollen wirtschaftlich?
Die Hybridanlagen sind in den SGB-Gebäuden auf Grund der Größe und
des Zustands alternativlos. An Schulstandorten die nicht sofort an die
Fernwärme angeschlossen werden können, ist die Deckung des
Wärmebedarfs anders kaum zu gewährleisten. Die Nutzungskonflikte aufSeite 1 von 3
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den Schulhöfen und die erforderlichen Abstände zu Nachbargrundstücken
machen es sehr schwierig den Standort für eine Wärmepumpe festzulegen.
Eine Kaskade aus mehreren Wärmepumpen ist kaum umzusetzen. In den
meisten Fällen besteht außerdem eine starke Dringlichkeit, da die alten
Heizungen oft abgängig sind und eine Wärmeversorgung für den
Schulbetrieb unerlässlich ist. In diesen Fällen ist es unmöglich mehrere
Monate auf Genehmigungen der Wasserschutzbehörden zu warten, um
bspw. Grundwasserwärmepumpen zu nutzen. Ohne den Einsatz von
Gaskesseln ist es in den großen Liegenschaften (bspw. Schulen) unmöglich
die geforderten Systemtemperaturen von bis zu 80 °C im Vorlauf zu
erreichen.
Wenn die Gaskessel nach erfolgter Sanierung der jeweiligen Liegenschaft
ausgebaut werden, ist es außerdem möglich, sie in anderen Liegenschaften
übergangsweise einzubauen. Das könnte notwendig sein, um
Liegenschaften in Fernwärmeausbaugebieten mit Wärme zu versorgen, bis
die Versorgungsleitungen an der Liegenschaft angekommen sind. Die mit
den Hybridanlagen eingebauten Gaskessel sind deutlich effizienter als viele
der mehr als 15 Jahre alten Gaskessel, die zurzeit noch in städtischen
Liegenschaften verbaut sind.
Gibt es eine Übersicht, wie viele Ölheizungen insgesamt durch Gas,
Hybrid- oder Wärmepumpen ersetzt werden?
Von insgesamt 28 Ölheizungen wurden bis jetzt drei Heizanlagen ersetzt. In
allen drei Gebäuden war es möglich, die Ölheizung durch eine reine
Wärmepumpenheizanlage zu ersetzen. Für drei weitere Gebäude wird die
Umstellung auf eine andere Heizanlage zurzeit geplant. Für die 22 weiteren
Gebäuden wird selbstverständlich auch eine Umstellung auf andere
nachhaltigere Heizsysteme angestrebt. Die Objekte mit Ölheizungen sind
oft kleinere Objekte, die selten genutzt werden und häufig eine gewisse
Distanz zu Anschlusspunkten ans öffentliche Netz aufweisen.
CCS bzw. DAC: CCS hat keine Rechtsgrundlage in Deutschland, sowie
hohen Energie- und Flächenverbrauch.￿Warum wird das als Möglichkeit
im Bericht erwähnt da kurzfristige Umsetzung für Bonn fraglich.
Eine kurzfristige Umsetzung ist nicht angestrebt. Auch in der Stadt Bonn wird
es unvermeidbare Emissionen geben, wie zum Beispiel bei der
Müllverbrennungsanlage. Solange Müllverwertungsanlagen erforderlich sind,
entsteht bei der Verbrennung von Müll CO2. Eine Entnahme von
unvermeidbaren Kohlenstoff-Emissionen aus der thermischen
Abfallbehandlung und anschließende Speicherung oder Nutzung ist auch für
die MVA in Bonn auf dem Weg zur Klimaneutralität zwingend notwendig. Die
SWB testen ab 2026 im Rahmen eines Forschungsprojektes der TU Darmstadt
ein neues CO2-Abscheidungsverfahren, das sogenannte Carbonate-Looping-
Verfahren (CaL). Bei diesem wird CO2, nachdem es verbrannt wurde, an
natürlich vorkommenden Kalkstein gebunden und abgeschieden (Quelle:
https://www.bonn.de/pressemitteilungen/november-2024/mva-testet-neues-Seite 2 von 3
Seite 3
verfahren-zur-c02-abscheidung.php )
Der Klimaplan hat Technische Systeme zur CO2-Kompensation und
Speicherung als Handlungsschwerpunkt in seinem Strategieband im
Handlungsfeld Kompensation aufgegriffen (siehe Kapitel 8.11.3 ). Daher ist das
Thema auch im Jahresbericht enthalten. Im Arbeitsprogramm der Verwaltung
wurde ein Steckbrief zu diesem Thema beschlossen (7.3.1.1. Potenzialstudie
technische Potenziale zur Kompensation und Speicherung für die Bundesstadt
Bonn), mit dem noch nicht begonnen wurde. Eine Potenzialstudie zur
Technischen Kompensation soll die Potenziale für Bonn identifizieren,
Möglichkeiten der technischen Nutzung der CO2-Kompensation zu prüfen und
konkrete Empfehlungen für deren Einsatz in Bonn formulieren.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de