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253046 · Beschlussvorlage

Entgeltfreie Überlassung des Frankenbades für das „SONRW Schwimmfest 2025 in Bonn“

Nummer
253046
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Sportausschusses 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253046
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Entgeltfreie Überlassung des Frankenbades für das
„SONRW Schwimmfest 2025 in Bonn“
Beratungsfolge
Sportausschuss 09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss stimmt der entgeltfreien Überlassung des Frankenbades
für das „SONRW Schwimmfest 2025“ am 13. und 14. September 2025 zu.
Begründung
Drei Jahre nach den erfolgreichen Landesspielen von 2022 kehren die Special
Olympics Nordrhein-Westfalen mit einem überregionalen Schwimm-
Wettbewerb 2025 nach Bonn zurück. Am Wochenende des 13. und 14.
September werden im Frankenbad rund 200 Athletinnen und Athleten aus
Nordrhein-Westfalen mit geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung in den
Disziplinen Freistil, Brust, Rücken und Schmetterling auf Distanzen von 25 bis
200￿Metern an den Start gehen. Besonders im Fokus stehen die Staffel-
Wettbewerbe, unter anderem die inklusiven Unified-Staffeln, die Begegnung
und Teamgeist stärken.
Das „SONRW Schwimmfest 2025 in Bonn“ hat außerdem eine überregionale
Bedeutung: Es wird als offizieller Anerkennungswettkampf für die Nationalen
Spiele von Special Olympics Deutschland 2026 im Saarland gewertet. Zur
ganzheitlichen Förderung der Teilnehmenden bietet Special Olympics NRW ein
begleitendes Gesundheitsprogramm rund um das Thema „Gesunde Ernährung“
an, das in Kooperation mit Studierenden des Studiengangs
„Ernährungswissenschaften“ der Universität Bonn durchgeführt wird.
Nach dem Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der
Bundesstadt Bonn ist für die Bereitstellung einer 25 m-Bahn in einer
Schwimmhalle ein Entgelt von 25 EUR je Stunde zu zahlen (DS 221877).
Wassersporttreibenden, förderfähigen Vereinen wird nach Nr. 2.2 der
Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn ein Zuschuss von 100 % zum im
Entgelttarif festgesetzten Entgelt gewährt. Da der Verein Special Olympics
NRW kein förderfähiger Verein im Sinne der Bonner Sportförderrichtlinien ist,
müsste der Verein für die Bereitstellung der Wasserzeiten im Frankenbad
grundsätzlich ein Entgelt zahlen.Seite 1 von 2
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Die Sportverwaltung schlägt vor, dem Verein Special Olympics NRW das
Frankenbad entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Special Olympics sind ein
bedeutender Baustein der städtischen Inklusionsstrategie. Die entgeltfreie
Überlassung des Frankenbades unterstreicht das Bekenntnis der Bundesstadt
Bonn zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am
öffentlichen Leben. Bereits für die Landesspiele der Special Olympics NRW
2022 hatte der Rat die kostenfreie Nutzung von städtischen Sportstätten - u.a.
des Frankenbades - beschlossen und damit die notwendige Infrastruktur zur
Verfügung gestellt, um inklusive Sportveranstaltungen ausrichten zu können.
Die Veranstaltung beeinträchtigt weder den Schul- noch den öffentlichen
Badebetrieb, da das Frankenbad erst wieder ab dem 15. September in die
neue Hallenbadsaison starten wird.
Die Finanzierung der Veranstaltung erfolgt über Teilnehmerbeiträge,
Sponsoren, Fördermittel und Spenden. Zusätzliche kommunale Mittel sind nicht
erforderlich. Mit der erneuten entgeltfreien Bereitstellung des Frankenbades
sendet Bonn ein klares Signal: Wir setzen uns für Inklusion, Gesundheit und
sportliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger ein.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de