253031 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Information der Anwohnerschaft und sozialer Einrichtungen über Lärmgutachten
Kerndaten
- Nummer
- 253031
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 28.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- An der Josefshöhe Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 253031 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 09.04.2025 Bürgerantrag: Antrag auf Information der Anwohnerschaft und sozialer Einrichtungen über Lärmgutachten Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Ich beantrage, dass die Anwohner und die sozialen Einrichtungen umgehend von der Stadt Bonn (und somit dem Auftraggeber dieses Gutachtens) über das Gutachten und die Ergebnisse der Lärmberechnung informiert werden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3 Von: Gesendet: Mittwoch, 9. April 2025 16:02 An: vl_bezvst_bonn_bv-bonn <bezvst.bonn@bonn.de> Betreff: Bürgerantrag zu einem geheimen Gutachten - betr. Lärmberechnung der 47 Immobilien „An der Josefshöhe“ Sehr geehrte Damen und Herren, da üblicherweise die Bezirksvertretung Bonn mit Anträgen zur Lärmminderung befasst ist, möchte ich die Bezirksvertretung Bonn bitten, sich mit meinem Bürgerantrag zu befassen – alternativ den AUKLA. Bürgerantrag: Nur mit großer Mühe habe ich das Gutachten der Firma ACCON GmbH Köln zur ergänzenden schalltechnischen Untersuchung der Straße „An der Josefshöhe“ vom Rechtsamt erhalten. Mit folgendem Hinweis: „Ich weise Sie darauf hin, dass Sie das Gutachten gemäß Hinweis des Verfassers nicht veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen dürfen.“ Ich beantrage, dass die Anwohner und die sozialen Einrichtungen umgehend von der Stadt Bonn (und somit dem Auftraggeber dieses Gutachtens) über das Gutachten und die Ergebnisse der Lärmberechnung informiert werden. Das Gutachten ist den Betroffenen und meinem Rechtsanwalt, , zudem unaufgefordert und ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen. Das Gutachten zur Lärmberechnung „An der Josefshöhe“ betrifft den Gesundheitsschutz von: · ca. 500 Anwohnern in den hochgradig belasteten Immobilien im reinen Wohngebiet „An der Josefshöhe“ · sowie der Minderjährigen in mehreren sozialen Einrichtungen: o der Hedwigschule – mit 339 Schülerinnen und Schülern/z. T. mit Handicap, o der Kita „Rheindorfer Burg“ mit 133 Kindern (z. T. von der Lebenshilfe betreut), o der Jahnschule mit 233 Kindern o und des Berufskollegs mit 3630 Schülern. Sollen die rechtlichen Ansprüche (im Rahmen des grundrechtlich geschützten Gesundheitsschutzes) den Betroffenen etwa dauerhaft verweigert werden – wenn doch das Verwaltungsgericht Köln seit überSeite 2 von 3 sechs Jahren (zwei Untätigkeitsklagen sowie zwei Beschlüssen zulasten der Bundesstadt Bonn) die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens zur Josefshöhe (nach RLS 19 und RLS 90) sowie eine Neubescheidung anmahnt? Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist mein Bürgerantrag eilbedürftig. Aufgrund des Geheimnisvorbehalts enthält mein Bürgerantrag keine Anlage. Es ist mir nicht erlaubt, der Bezirksvertretung Bonn das Gutachten zur Kenntnis zu geben. Von meinem Rederecht möchte ich Gebrauch machen. Ich wohne seit mehr als drei Monaten in Bonn. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de