253029 · Beschlussvorlage
Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Amtes für Soziales und Wohnen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 253029
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (14.588 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 253029 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Amtes für Soziales und Wohnen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit stimmt den Umset- zungsvorschlägen der Verwaltung zur Erreichung der Konsolidierungsziele zu. Begründung In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 6. März 2025 (DS-Nr. 240986-95) wurde der Änderungsantrag der Koalition beschlossen. Demnach werden für die Weiterführung von nicht durch den LVR übernomme- nen Leistungen der Eingliederungshilfe im Etat des Sozialamts jeweils zusätz- lich 400.000 € in den Jahren 2025 und 2026 bereitgestellt (Ziffer 9). Außerdem wird die Kürzung bei den Bindungsgraden 5-7 für das Jahr 2025 um 200.000 € reduziert (Ziffer 10). In dem Änderungsantrag heißt es unter Ziffer 10.b. weiter: „konkretisierte Einsparungen bedürfen …. vor Umsetzung einer Zustimmung des ASMG“. Der hier gemeinte Konsolidierungsbeitrag des Amtes 50 beläuft sich somit auf insgesamt 1.531.924 € für das Jahr 2025 und 1.765.729 € für das Jahr 2026. Durch die in dieser Vorlage aufgeführten Maßnahmen werden die Einsparun- gen auf einzelne Maßnahmen konzentriert, so dass die Vorlage insgesamt kei- ne finanziellen Auswirkungen hat. Zielsetzung war, die Auswirkungen der Konsolidierungen im Sozialbereich für die Bonner Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Im Ergebnis werden durch das Amt für Soziales und Wohnen folgende Konsoli- dierungsvorschläge dem Ausschuss unterbreitet:Seite 1 von 9 Seite 2 A. Maßnahmen der Eingliederungshilfe, die nicht an den Land- schaftsverband überführt werden Die Leistungen müssen schon aus Gleichbehandlungsgründen zukünftig unter Anwendung der Förderrichtlinie „Freiwillige Zuschüsse Soziales“ finanziert wer- den, da freiwillige kommunale Mittel zum Einsatz kommen. Für die ehemals gesetzlichen Pflichtaufgaben (Eingliederungshilfe) müssen zukünftig freiwillige kommunale Mittel der Stadt Bonn aufgewendet werden. Zunächst wurde von einem Konsolidierungsbetrag in Höhe von insgesamt 900.000 € ausgegangen. Durch die zur Verfügung gestellten zusätzlichen 400.000 € reduziert sich der Gesamtkonsolidierungsbetrag auf 500.000 €. für 2025: ursprünglicher Ansatz insgesamt 3.997.386 € Konsolidierung 500.000 € Verfügbarer Betrag 3.497.386 € für 2026: ursprünglicher Ansatz insgesamt 4.161.700 € Konsolidierung 500.000 € Verfügbarer Betrag 3.661.700 € Die Konsolidierung betrifft im einzelnen folgende Träger und Maßnahmen: Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH – Krisenprävention und – intervention, niederschwelliger Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben, In- klusions- und Netzwerkarbeit, Netzwerk bonn-rhein-sieg-fairbindet für 2025: ursprünglicher Ansatz 3.301.406 € Konsolidierung 137.759 € verfügbarer Betrag 3.163.647 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 3.447.200 € Konsolidierung 147.093 € verfügbarer Betrag 3.300.107 € Durch die zusätzliche Bereitstellung der Mittel wird dem Träger bei gleichzeiti- ger Anwendung der Förderrichtlinie eine Übergangszeit für strukturelle Anpas- sungen ermöglicht. Ab 2027 erfolgt eine Finanzierung ausschließlich nach den in der Förderrichtlinie genannten Grundsätzen. Die Gespräche mit Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg gGmbH zur Umset- zung der geplanten Konsolidierung dauern noch an. Eventuell müssen Maß- nahmen zukünftig in Qualität und Umfang reduziert werden.Seite 2 von 9 Seite 3 Behindertenplan – Projektförderungen für 2025: ursprünglicher Ansatz 33.280 € Konsolidierung 2.280 € verfügbarer Betrag 31.000 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 34.300 € Konsolidierung 3.300 € verfügbarer Betrag 31.000 € Der Ansatz dient zur Förderung von Projekten, wie z.B. inklusiven Freizeitmaß- nahmen. Die Mittel werden geringfügig auf 31.000 € pro Jahr reduziert (es han- delt sich hier nicht um die Mittel zur Umsetzung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans). Die Maßnahmenträger werden aufgrund der Reduzierung zukünftig teilweise auf alternative Projektförderungen wir z.B. durch Stiftungen oder die Aktion Mensch zurückgreifen müssen. Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. – externes Arbeitstrai- ning für 2025: ursprünglicher Ansatz 241.300 € Konsolidierung 241.300 € verfügbarer Betrag 0 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 248.500 € Konsolidierung 248.500 € verfügbarer Betrag 0 € Die Leistung wird zukünftig vom Landschaftsverband Rheinland finanziert. Städtische Mittel sind nicht mehr erforderlich, waren aber, da eine Überführung der Leistung an den LVR noch unklar war, im Haushalt eingeplant. Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. – Kontakt- und Beratungsstelle (CaTZ) für 2025: ursprünglicher Ansatz 265.400 € Konsolidierung 74.450 € verfügbarer Betrag 190.950 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 271.100 € Konsolidierung 75.330 € verfügbarer Betrag 195.770 € Auch bei diesem Träger ergibt sich die Möglichkeit, mit den durch den o.g. Be- schluss zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln eine angepasste Finanzie- rungsstruktur bei gleichzeitiger Anwendung der Förderrichtlinie zu entwickeln. Eventuell werden zukünftig Anpassungen in Qualität und Umfang der Maß-Seite 3 von 9 Seite 4 nahme erforderlich sein. Verein für Behindertensport e.V. – VfB – Beratung und Assistenz für 2025: ursprünglicher Ansatz 89.900 € Konsolidierung 8.590 € verfügbarer Betrag 81.310 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 92.600 € Konsolidierung 0 € verfügbarer Betrag 92.600 € Die Leistungen werden ebenfalls zukünftig unter Anwendung der Förderrichtli- nie freiwillige Zuschüsse Soziales finanziert. Auch ohne Konsolidierungsbeitrag für diese Maßnahme wird das Konsolidierungsziel in 2026 erreicht, insofern ist für das genannte Jahr eine Kürzung des Ansatzes nicht erforderlich. Es ist ge- plant, auch zukünftig beim Verein für Behindertensport eine Vollzeitstelle für Beratung und Koordination zu fördern, um das Angebot aufrechtzuerhalten. Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. – Beratungsan- gebot, aufsuchender Dienst für 2025: ursprünglicher Ansatz 48.500 € Konsolidierung 27.584 € verfügbarer Betrag 20.916 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 49.900 € Konsolidierung 27.459 € verfügbarer Betrag 22.441 € Auch die Leistungen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. werden zukünftig teilweise vom Landschaftsverband Rheinland finanziert. Die Finanzierung des restlichen Anteils erfolgt durch die Bundesstadt Bonn unter Anwendung der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Die Maß- nahme kann unter diesen Bedingungen aufrechterhalten werden. Verband zur Förderung Hörgeschädigter – Beratungsangebot, aufsu- chender Dienst für 2025: ursprünglicher Ansatz 17.600 € Konsolidierung 8.037 € verfügbarer Betrag 9.563 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 18.100 € Konsolidierung 7.815 € verfügbarer Betrag 10.285 €Seite 4 von 9 Seite 5 Die Leistungen werden zukünftig unter Anwendung der Förderrichtlinie freiwilli- ge Zuschüsse Soziales finanziert. Die Maßnahme kann unter diesen Bedingun- gen aufrechterhalten werden. B. Bereich der Bindungsgrade 5 bis 7 Darüber hinaus müssen bei allen freiwilligen Leistungen des Amtes 50 mit den Bindungsgraden 5 bis 7 Konsolidierungsbeiträge geleistet werden: für 2025 1.031.924 € für 2026 1.265.729 € Um das Konsolidierungsziel zu erreichen, wurde darauf verzichtet, die Ansätze aller Maßnahmen in dem Bereich pauschal um 7 % zu kürzen. Stattdessen wurden in einzelnen Maßnahmen vertretbare Kürzungen vorgenommen, so- dass insgesamt der geforderte Konsolidierungsbeitrag erreicht wird, ohne dass eine spürbare Verschlechterung für die betroffenen Zielgruppen eintritt. Das Konsolidierungsziel soll wie folgt erreicht werden: Quartiersmanagement für 2025: ursprünglicher Ansatz 1.488.416 € Konsolidierung 140.000 € 86.924 € verfügbarer Betrag 1.261.492 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 1.519.011 € Konsolidierung 140.000 € 104.979 € verfügbarer Betrag 1.274.032 € Im ursprünglichen Ansatz sind Mittel für ein zusätzliches siebtes Quartiersma- nagement in Höhe von jeweils 140.000 € pro Jahr enthalten. Da aktuell kein entsprechender Beschluss zur Einrichtung eines weiteren Quartiersmanage- ments vorliegt, werden die Mittel zur Konsolidierung herangezogen. Die Strei- chung des Betrages führt dazu, dass mindestens in den Jahren 2025/2026 kein weiteres Quartiersmanagement eingerichtet werden kann. Die weitere Kürzung betrifft die „Richtlinie zur Förderung von Begegnungsan- geboten durch Bürgerschaftliches Engagement im Quartier“ laut Beschluss des Rates vom 23.3.2023 (DS-Nr. 222456). Hierfür waren 140.000 € pro Jahr im Haushalt eingeplant. Momentan liegen für 2025 Anträge über eine Gesamt- summe von 13.000 € vor, die von den verbleibenden Mitteln gedeckt sind. Die Kürzung der Mittel kann perspektivisch dazu führen, dass nicht alle beantragten und dem Grunde nach förderfähigen Maßnahmen finanziell unterstützt werden können.Seite 5 von 9 Seite 6 Beratungsangebot der AIDS-Hilfe für 2025: ursprünglicher Ansatz 47.600 € Konsolidierung 35.600 € verfügbarer Betrag 12.000 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 49.050 € Konsolidierung 49.050 € verfügbarer Betrag 0 € Die Kürzung erfolgt aufgrund der Einstellung des Angebotes durch die AIDS- Hilfe. Der Verein hat sich zum 30.4.2025 aufgelöst, die bestehende Leistungs- vereinbarung wurde mit Ablauf des 30.04.2025 gekündigt. Weitere Mittel für die Folgejahre müssen nach derzeitigem Stand nicht bereitgestellt werden Bis April 2025 werden noch einzelfallbezogene Leistungen des Trägers (Bera- tung, Betreuung, Begleitung von Menschen mit HIV und Aids) abgerechnet. Die verbleibenden Mittel können in die Konsolidierung einfließen. Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. - Schulprojekte für 2025: ursprünglicher Ansatz 79.200 € Konsolidierung 29.200 € verfügbarer Betrag 50.000 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 81.500 € Konsolidierung 31.500 € verfügbarer Betrag 50.000 € Die Förderung wird auf einen Festbetrag von 50.000 € reduziert. Die Kürzung bedingt eine Verringerung der Angebote bzw. eine Änderung der Art oder des Umfanges der Angebote in den Schulen. Kinder Neurologisches Zentrum (KiNZ) ab 2026 für 2025: ursprünglicher Ansatz 200.000 € Konsolidierung 0 € verfügbarer Betrag 200.000 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 200.000 € Konsolidierung 200.000 € verfügbarer Betrag 0 € Die Finanzierung der Leistungen von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) müss- te nach derzeitiger Rechtslage vollständig durch die Krankenkassen erfolgen. Da die Finanzierungsverhandlungen der SPZ mit den Krankenkassen seit 2020 ergebnislos verlaufen, hat die Stadt Bonn bisher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Rückforderung weiterhin finanziert. Eine Fortsetzung der Finanzierung ab 2026 ist vor diesem Hintergrund und aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich.Seite 6 von 9 Seite 7 Behindertenpolitischer Teilhabeplan, Projektmittel für 2025: ursprünglicher Ansatz 120.000 € Konsolidierung 80.000 € verfügbarer Betrag 40.000 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 120.000 € Konsolidierung 80.000 € verfügbarer Betrag 40.000 € Die Projektmittel wurden in den vergangenen Jahren selten im vollen Umfang benötigt, die Reduzierung ist daher gerechtfertigt Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention durch die Bundesstadt Bonn sollte zukünftig ver- stärkt aus den Budgets der jeweiligen Fachbereiche erfolgen, dies ist auch in der Vergangenheit immer wieder gelungen. Einige Fachbereiche müssen durch die Kürzung Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitstellen, dies führt eventuell zu einer Verschiebung von Maßnahmen in die Zukunft. Der Projekt- beirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 die Kürzung zur Kenntnis genommen. C. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen Kontierung 5005130 - Bonn-Ausweis, Mittagessen für 2025: ursprünglicher Ansatz 3.934.200 € Konsolidierung 500.000 € verfügbarer Betrag 3.434.200 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 4.007.500 € Konsolidierung 500.000 € verfügbarer Betrag 3.507.500 € Bei der ursprünglichen Mittelanmeldung lagen noch keine Erkenntnisse vor zu den finanziellen Auswirkungen, die sich durch die Ausweitung des Personen- kreises ergeben. Nach aktuellen Auswertungen ist festzuhalten, dass die Aus- gaben im Ergebnis nicht so stark angestiegen sind, wie seinerzeit angenom- men. Eine Kürzung der Mittel in vorgenannter Höhe ist gegenwärtig gerechtfer- tigt, wenngleich die Inanspruchnahme der Leistungen in den Jahren durchaus variiert. Wohnungsaufsicht 100.000 € für 2025: ursprünglicher Ansatz 200.000 € Konsolidierung 100.000 € verfügbarer Betrag 100.000 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 200.000 €Seite 7 von 9 Seite 8 Konsolidierung 100.000 € verfügbarer Betrag 100.000 € Es handelt sich um ein Budget für Ersatzvornahmen zur Sicherung des Wohn- raums. Kommen Verfügungsberechtigte dem Verlangen der Gemeinde nicht nach, kann die Gemeinde eine geschuldete Handlung (z.B. Herstellung der Mindestanforderungen an angemessene Wohnverhältnisse) anstelle des Hand- lungspflichtigen und auf dessen Kosten selbst oder durch Beauftragte durch- führen. Der Mittelabfluss war in den letzten Jahren deutlich geringer als Mittel im Haushalt zur Verfügung standen. Vor diesem Hintergrund ist eine Kürzung in vorgenannter Höhe gerechtfertigt, wenngleich es in der Natur der Sache liegt, dass eine verlässliche Budgetplanung nicht möglich ist. Auswirkung der Konso- lidierung kann sein, dass Wohnraum temporär oder dauerhaft für unbewohnbar erklärt wird, wenn die Gemeinde eine notwendige Handlung nicht anstelle des Verfügungsberechtigten durchführen kann. Maßnahmen Jugendschutz, 42.100 € für 2025: ursprünglicher Ansatz 42.100 € Konsolidierung 42.100 € verfügbarer Betrag 0 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 42.100 € Konsolidierung 42.100 € verfügbarer Betrag 0 € Dieser Betrag ist bereits in einer anderen Anmeldung (Förderung der Projekte UpDate und Godesheim) enthalten und wurde doppelt angemeldet. Die Kür- zung hat keinerlei inhaltliche oder fachliche Auswirkungen. Kriminalpräventiver Rat für 2025: ursprünglicher Ansatz 18.100 € Konsolidierung 18.100 € verfügbarer Betrag 0 € für 2026: ursprünglicher Ansatz 18.100 € Konsolidierung 18.100 € verfügbarer Betrag 0 € Dieser Betrag ist bereits in einer anderen Anmeldung (Förderung der Projekte UpDate und Godesheim) enthalten und wurde doppelt angemeldet. Die Kür- zung hat keinerlei inhaltliche oder fachliche Auswirkungen.Seite 8 von 9 Seite 9 Anlage/n KeineSeite 9 von 9
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de