253027 · Beschlussvorlage
Zuschüsse 2025 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine
Kerndaten
- Nummer
- 253027
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 253027 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse 2025 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Folgende Zuschüsse werden im Jahr 2025 auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine gewährt: 3.1.1 Kirchenchöre 1.340,-- € 3.1.2 Gesangvereine 2.550,-- € 3.1.3 Instrumentalvereine 800,-- € 3.2 Kulturelle Vereine 5.530,-- € 3.2.10 Schützenbruderschaften 1.250,-- € 3.2.11 sonstige Vereine 1.100,-- € 3.2.12 Tanzgruppen 250,-- € 3.2.4 Freiwillige Feuerwehren 1.750,-- € 3.2.7 Ortsausschüsse 7.000,-- € 3.2.8 Junggesellenvereine 500,-- € 3.2.9 Karnevalsgesellschaften 5.700,-- € Kleingartenvereine 250,-- € Gesamt: 28.020,-- €Seite 1 von 4 Seite 2 Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 76 Zuschussempfangende fristgemäß eingegangener und förderungsfähiger Anträge im Jahr 2025 einen Aufstockungsbetrag in Höhe von je 53,-- €. Begründung Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt werden. Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die Richtlinien feste Zuschussbeträge vor. Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine, Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins im aktuellen Jahr angemessen sind. Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, 3 verspätete Anträge (Eingang 01.04.2025) nicht zu berücksichtigen. Dies entspricht dem üblichen Verfahren und unterstützt damit auch alle Antragstellenden, die jährlich fristgerechte Anträge stellen. Ein Antrag ist abzulehnen, da dieser die Voraussetzungen einer Förderung nach Ziffer 2.1 der Richtlinie (kultureller Verein der Heimatpflege und des Brauchtums) nicht erfüllt. Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien schlägt die Verwaltung einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 4.000 € vor. Bei 76 fristgerecht eingegangenen und förderungsfähigen Anträgen, beträgt die Aufstockung 2025 damit aufgerundet 53,-- €/Zuschussempfänger. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Entsprechende Transfermittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung Köln. Bei der Förderung handelt es sich um eine unaufschiebbare Ausgabe im Sinne des § 82 GO NRW im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Besonders die ehrenamtlich tätigen Vereine sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um kontinuierlich ihren wertvollen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt des Brauchtums, der Traditionen und kultureller Angebote im Bonner Stadtbezirk zu leisten.Seite 2 von 4 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 28.020,00 € 4.028,00 € 110660130/ 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung einmalig 32.048,00 € Anlage/n 1 Übersicht Zuschüsse (öffentlich)Seite 3 von 4 Fördergruppe 2025 förderfähige Anträge 2025 verspätete Anträge 2025 Anträge Gesamt Zuschuss lt. Richtlinien 2025 Einzel- zuschüsse 2025 vorge- schlagener Zuschuss zzgl. Aufstockungs- betrag (4.000,-- €) 2025 2025 Zuschuss Gesamt 2024 gewährter Zuschuss ohne Auf- stockungs- betrag 53,00 € 3.1.1 Kirchenchöre 7 1 8 bis 200,00 € 170,00 € bis 200,00 € 1.340,00 € 371,00 € 1.711,00 € 1.620,00 € 3.1.2 Gesangvereine 9 0 9 bis 700,00 € 250,00 € bis 400,00 € 2.550,00 € 477,00 € 3.027,00 € 3.050,00 € 3.1.3 Instrumentalvereine 3 0 3 bis 700,00 € 100,00 € bis 450,00 € 800,00 € 159,00 € 959,00 € 1.450,00 € 3.2 Kulturelle Vereine 7 0 7 individuell 150,00 € bis 4.000,00 € 5.530,00 € 371,00 € 5.901,00 € 5.530,00 € 3.2.10 Schützenbruderschaften 5 0 5 bis 700,00 € 200,00 € bis 300,00 € 1.250,00 € 265,00 € 1.515,00 € 2.400,00 € 3.2.11 sonstige Vereine 5 0 5 bis 700,00 € 150,00 € bis 300,00 € 1.100,00 € 265,00 € 1.365,00 € 1.350,00 € 3.2.12 Tanzgruppen 1 0 1 bis 700,00 € 250,00 € 250,00 € 53,00 € 303,00 € - € 3.2.4 Freiwillige Feuerwehren 5 2 7 350,00 € 350,00 € 1.750,00 € 265,00 € 2.015,00 € 1.750,00 € 3.2.7 Ortsausschüsse 10 0 10 700,00 € 700,00 € 7.000,00 € 530,00 € 7.530,00 € 6.300,00 € 3.2.8 Junggesellenvereine 2 0 2 bis 700,00 € 250,00 € 500,00 € 106,00 € 606,00 € 400,00 € 3.2.9 Karnevalsgesellschaften 21 0 21 bis 700,00 € 100,00 € bis 800,00 € 5.700,00 € 1.113,00 € 6.813,00 € 6.000,00 € Kleingartenvereine 1 0 1 bis 700,00 € 250,00 € 250,00 € 53,00 € 303,00 € 350,00 € 76 3 79 28.020,00 € 4.028,00 € 32.048,00 € 30.200,00 € Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden: Förderung Heimat und BrauchtumSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de