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253027 · Beschlussvorlage

Zuschüsse 2025 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine

Nummer
253027
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

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Beschlussvorlage
öffentlich
253027
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse 2025 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle
Vereine und Vereinigungen im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie an
Gesang- und Instrumentalvereine
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Folgende Zuschüsse werden im Jahr 2025 auf der Grundlage der Richtlinien für
die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine
gewährt:
3.1.1 Kirchenchöre 1.340,-- €
3.1.2 Gesangvereine 2.550,-- €
3.1.3 Instrumentalvereine 800,-- €
3.2 Kulturelle Vereine 5.530,-- €
3.2.10 Schützenbruderschaften 1.250,-- €
3.2.11 sonstige Vereine 1.100,-- €
3.2.12 Tanzgruppen 250,-- €
3.2.4 Freiwillige Feuerwehren 1.750,-- €
3.2.7 Ortsausschüsse 7.000,-- €
3.2.8 Junggesellenvereine 500,-- €
3.2.9 Karnevalsgesellschaften 5.700,-- €
Kleingartenvereine 250,-- €
Gesamt: 28.020,-- €Seite 1 von 4
Seite 2
Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 76 Zuschussempfangende
fristgemäß eingegangener und förderungsfähiger Anträge im Jahr 2025 einen
Aufstockungsbetrag in Höhe von je 53,-- €.
Begründung
Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen
auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt
werden.
Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die
Richtlinien feste Zuschussbeträge vor.
Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine,
Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der
Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins im
aktuellen Jahr angemessen sind.
Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und
fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Die
Verwaltung schlägt vor, 3 verspätete Anträge (Eingang 01.04.2025) nicht zu
berücksichtigen. Dies entspricht dem üblichen Verfahren und unterstützt damit
auch alle Antragstellenden, die jährlich fristgerechte Anträge stellen.
Ein Antrag ist abzulehnen, da dieser die Voraussetzungen einer Förderung
nach Ziffer 2.1 der Richtlinie (kultureller Verein der Heimatpflege und des
Brauchtums) nicht erfüllt.
Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien schlägt die Verwaltung einen
Aufstockungsbetrag in Höhe von 4.000 € vor. Bei 76 fristgerecht
eingegangenen und förderungsfähigen Anträgen, beträgt die Aufstockung 2025
damit aufgerundet 53,-- €/Zuschussempfänger.
Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht.
Entsprechende Transfermittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des
Haushalts durch die Bezirksregierung Köln. Bei der Förderung handelt es sich
um eine unaufschiebbare Ausgabe im Sinne des § 82 GO NRW im Rahmen
der vorläufigen Haushaltsführung. Besonders die ehrenamtlich tätigen Vereine
sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um kontinuierlich ihren
wertvollen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt des Brauchtums, der Traditionen
und kultureller Angebote im Bonner Stadtbezirk zu leisten.Seite 2 von 4
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
28.020,00 €
4.028,00 €
110660130/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
einmalig
32.048,00 €
Anlage/n
1 Übersicht Zuschüsse (öffentlich)Seite 3 von 4
Fördergruppe
2025
förderfähige
Anträge
2025
verspätete
Anträge
2025
Anträge
Gesamt
Zuschuss lt.
Richtlinien
2025
Einzel-
zuschüsse
2025
vorge-
schlagener
Zuschuss
zzgl.
Aufstockungs-
betrag (4.000,-- €)
2025
2025
Zuschuss
Gesamt
2024
gewährter
Zuschuss
ohne Auf-
stockungs-
betrag
53,00 €
3.1.1 Kirchenchöre 7 1 8 bis 200,00 € 170,00 € bis
200,00 € 1.340,00 € 371,00 € 1.711,00 € 1.620,00 €
3.1.2 Gesangvereine 9 0 9 bis 700,00 € 250,00 € bis
400,00 € 2.550,00 € 477,00 € 3.027,00 € 3.050,00 €
3.1.3 Instrumentalvereine 3 0 3 bis 700,00 € 100,00 € bis
450,00 € 800,00 € 159,00 € 959,00 € 1.450,00 €
3.2 Kulturelle Vereine 7 0 7 individuell 150,00 € bis
4.000,00 € 5.530,00 € 371,00 € 5.901,00 € 5.530,00 €
3.2.10 Schützenbruderschaften 5 0 5 bis 700,00 € 200,00 € bis
300,00 € 1.250,00 € 265,00 € 1.515,00 € 2.400,00 €
3.2.11 sonstige Vereine 5 0 5 bis 700,00 € 150,00 € bis
300,00 € 1.100,00 € 265,00 € 1.365,00 € 1.350,00 €
3.2.12 Tanzgruppen 1 0 1 bis 700,00 € 250,00 € 250,00 € 53,00 € 303,00 € - €
3.2.4 Freiwillige Feuerwehren 5 2 7 350,00 € 350,00 € 1.750,00 € 265,00 € 2.015,00 € 1.750,00 €
3.2.7 Ortsausschüsse 10 0 10 700,00 € 700,00 € 7.000,00 € 530,00 € 7.530,00 € 6.300,00 €
3.2.8 Junggesellenvereine 2 0 2 bis 700,00 € 250,00 € 500,00 € 106,00 € 606,00 € 400,00 €
3.2.9 Karnevalsgesellschaften 21 0 21 bis 700,00 € 100,00 € bis
800,00 € 5.700,00 € 1.113,00 € 6.813,00 € 6.000,00 €
Kleingartenvereine 1 0 1 bis 700,00 € 250,00 € 250,00 € 53,00 € 303,00 € 350,00 €
76 3 79 28.020,00 € 4.028,00 € 32.048,00 € 30.200,00 €
Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden:
Förderung Heimat und BrauchtumSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de