253025 · Beschlussvorlage
Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug am 16.02.2026
Kerndaten
- Nummer
- 253025
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253025 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug am 16.02.2026 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. erhält für die Vorbereitung und Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 16.02.2026 einen Zuschuss in Höhe von 20.000,-- €. Begründung Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. organisiert jährlich den Bonner Rosenmontagszug. Für 2026 ist die Durchführung des Umzuges am 16.02.2026 geplant. Durch den Festausschuss Bonner Karneval e.V. wurde am 25.03.2025 fristgerecht ein Zuschuss in Höhe von 35.000,-- € beantragt. Für die Durchführung des Rosenmontagszuges am 03.03.2025 erhielt er – wie in den Vorjahren – einen Zuschuss i.H.v. insgesamt 28.500,-- €. Die beantragte Zuschusserhöhung um 6.500,-- € wird mit allgemeinen Preissteigerungen und fehlender Kostendeckung begründet. Darüber hinaus begeht der Festausschuss in der Session 2025/2026 sein 200-jähriges Jubiläum. Folglich rechnet der Festausschuss Bonner Karneval e.V. für die Durchführung des Zuges an Rosenmontag 2026 mit zusätzlichen Ausgaben. Rosenmontag wird, laut Festausschuss Bonner Karneval e.V., als der wichtigste Feiertag des „Bönnschen Fastelovends“ angesehen. Der Verwaltung stehen für eine Zuschusserhöhung keine weiteren Haushaltsmittel aufgrund der angespannten Situation zur Verfügung. Der vorgeschlagene Zuschussbetrag in Höhe von 20.000,-- € entspricht in der Höhe dem in den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der geänderten Fassung vom 07.06.2022 vorgesehenen Betrag (vergl. Ziffer 3.2.14 RL). Darüber hinaus erhält der Festausschuss Bonner Karneval e.V. eine vom Rat dauerhaft für die nächsten Jahre beschlossene Aufstockung des Zuschusses um 8.500,-- € auf den in der Vergangenheit gewährten Zuschuss (DS 221115) von 28.500,-- €. Diese Mittel sind im Haushaltsjahr 2026 bereits veranschlagt.Seite 1 von 3 Seite 2 Da der bezirkliche Anteil des vorgeschlagenen Zuschusses im laufenden Haushaltsjahr als Transfermittel eingeplant ist, verzichtet die Verwaltung darauf, die im kommenden Haushaltsjahr zu erwartende Kürzung der freiwilligen Leistungen bereits einzuberechnen. Die beantragte Zuschusserhöhung i.H.v. 6.500,-- € wird aus Gründen der notwendigen sparsamen Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der erheblich gestiegenen Reinigungskosten nach karnevalistischen Umzügen im Bonner Stadtbezirk nicht unterstützt. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bonner Rosenmontagszug 2026 tatsächlich stattfindet. Die Auszahlung erfolgt wie üblich zeitnah zum Veranstaltungstag. Eine finanzielle Planungssicherheit für den Festausschuss Bonner Karneval e.V. ist im Jubiläumsjahr besonders wichtig. Daher sollte eine Beschlussfassung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.000,00 € 110660130/ 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 20.000,00 €Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de