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253011-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Verkehrschaos in der Bonner Innenstadt

Nummer
253011-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Fritz-Tillmann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Hans-Iwand-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hofgarten Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Belderberg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253011 BBB-Anfrage: Verkehrschaos in der Bonner Innenstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253011-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Verkehrschaos in der Bonner
Innenstadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1. Trifft es zu, dass die Oberbürgermeisterin in ihrer Funktion als
Ordnungsbehörde
a. gemäß den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (§§ 39,
44 und 45 StVO) im Falle des Brandes in der Fritz-Tillmann-Str. am 03.04.2025
befugt gewesen wäre, durch Verdecken, Entfernen, Anbringen oder Aufstellen
von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsschildern den entstandenen
Verkehrsstau ab- und umzuleiten,
b. gemäß § 44 (1), Satz 1 StVO grds. für Maßnahmen nach dieser Verordnung
sachlich zuständig ist und nach § 44 (2), Satz 2 StVO die Polizei bei Gefahr im
Verzug wie im vorliegenden Fall nur vorläufige Maßnahmen zur Sicherung und
Lenkung des Verkehrs anstelle der zuständigen Behörde (hier die
Oberbürgermeisterin in ihrer Funktion als Ordnungsbehörde) treffen kann bzw.
muss?
Antwort zu 1.:
Die suggestiven Fragen zu a. und b. können im Prinzip nur bejaht werden,
allerdings werden solche spontanen Ereignisse der Straßenverkehrsbehörde
regelmäßig gar nicht oder erst im Nachgang bekannt. Entsprechend sind
etwaige Regelungen durch die Einsatzkräfte des Kommunalen
Ordnungsdienstes oder der Polizei vor Ort zu treffen, sofern hierzu eine
Notwendigkeit gesehen wird. Hierfür müssten entsprechende Feststellungen
getroffen werden oder durch Mitteilung problematische Umstände bekannt
werden, dies war am 3.4. – im Gegensatz zu anderen Einsätzen – indes nicht
der Fall.
Frage 2. Welche Aufgaben im Detail hat der Stadtordnungsdienst wann genau
im Rahmen der Brandbekämpfung und in welcher Absprache mit der Polizei
wahrgenommen?
Antwort zu 2.:
Der Kommunale Ordnungsdienst war am 3.4. im Zeitfenster von 14:46 Uhr bis
18:05 Uhr mit insgesamt 3 Einsatzmitteln à 2 Personen sowie einem weiterenSeite 1 von 3
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Mitarbeitenden vor Ort, wobei nicht alle Einsatzmittel währen des gesamten
Zeitfenster vor Ort, sondern teils später hinzugezogen oder wieder aus dem
Einsatz herausgenommen wurden. Ein Einsatzmittel übernahm eine Sperrung
im Bereich der „Hans-Iwand-Straße“, ein weiteres Einsatzmittel um den starken
Personenandrang im Bereich „Am Hofgarten/Lennestr.“. Ein drittes
Einsatzmittel übernahm die Betreuung betroffener Hausbewohner, während ein
Mitarbeitender als Verbinder zur Einsatzleitung der Feuerwehr und Polizei vor
Ort fungierte.
Frage 3. Wie kann es sein, dass selbst nach rund 1,5 Stunden nach Ausbruch
des Brandes, der entsprechenden Straßensperrungen und Rückstaus über die
Straßen Am Hofgarten, Am Hof, Rathausgasse bis auf die Straße Am
Belderberg und bis in zwei Tiefgaragen hinein laut Pressesprecher der Stadt
Bonn nicht auffiel, dass Fahrzeugführer keine andere Möglichkeit hatten, als
verbotswidrig entweder die Kaiserstraße oder den ZOB zu befahren?
Antwort zu 3.:
Den Einsatzkräften vor Ort sind die beschriebenen Folgen nicht aufgefallen und
auch nicht gemeldet worden, so dass keine entsprechenden Regelungen
getroffen wurden. Im Falle von Gefahrensituationen liegt die oberste Priorität
der Einsatzkräfte auch nicht im Verkehrsfluss, sondern zunächst der Sperrung
bestimmter Bereiche und weiterer Gefahrensituationen. Darüber hinaus können
einzelne Sperrposten immer nur einen Ausschnitt einer Gesamtsituation
erkennen und „das große Ganze“ wird mitunter erst im Nachgang eines
Einsatzes klar, sowie hier geschehen.
Frage 4. Existiert ein abgesprochenes, standardisiertes Verfahren zur
Aufgabenverteilung zwischen Stadtordnungsdienst und Polizei in Fällen wie
dem am 03.04.2025 und wenn ja, was sieht dieses vor und was genau hat die
Oberbürgermeisterin veranlasst, damit sich die Fehler vom 03.04.2025 nicht
wiederholen können?
Antwort zu 4.
Nein, ein solches Verfahren existiert nicht. Es gibt hierzu auch keinen Bedarf,
da die gesetzlichen zugewiesenen Aufgaben allen Akteuren klar sind und
letztlich aber im Einsatzfalle auch schlichte Ressourcen- und Kapazitätsfragen
erheblichen Einfluss auf die Abarbeitung von Einsätzen haben. Entsprechend
wird auch der Einsatz vom 3.4.2025 zum Anlass genommen, zukünftig besser
die entstandene Verkehrssituation zu handhaben, sofern dies machbar ist.
Frage 5. Auf Basis welcher fundierten Erkenntnisse beruht die Aussage des
Sprechers der Stadt Bonn „Weiterhin sei zu beobachten, dass Fahrzeuge die
Rathausgasse entgegen der „Anlieger frei“-Regelung befahren würden. Auch
das wirke sich negativ auf den Verkehrsfluss aus.“, seit wann ist dies der
Oberbürgermeisterin bekannt und was hat sie im Rahmen ihrer umfassenden
Zuständigkeit als Verkehrsbehörde dagegen unternommen?
Antwort zu 5.:
Eine Zuständigkeit der Verkehrsbehörde für die Überwachung des fließenden
Verkehrs (Anlieger-Regelung) ist nicht gegeben. Seitens des Amtes 33 kannSeite 2 von 3
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nicht gesagt werden, worauf die vermeintliche Aussage beruht.
Frage 6. Wann und mit welchem Ergebnis und welcher Empfehlung seitens der
Polizei hat die Oberbürgermeisterin die Kappung des City-Rings und die
heutige Verkehrsführung rund um den ZOB mit der Polizei erörtert?
Antwort zu 6.:
Die Verwaltung hat die Polizei im Rahmen der Anhörung zur verkehrlichen
Anordnung (Umsetzung der neuen Verkehrsführung) am 21.02.2022
kontaktiert.
Die Polizei ging dabei nicht inhaltlich auf die neue Verkehrsführung ein,
sondern hatte lediglich kleinere Anmerkungen zur Optimierung der
Beschilderung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de