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253011 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Verkehrschaos in der Bonner Innenstadt

Nummer
253011
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
24.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Fritz-Tillmann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Am Hofgarten Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Belderberg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 253011-02 ST BBB-Anfrage: Verkehrschaos in der Bonner Innenstadt
  2. 253011-01 ST BBB-Anfrage: Verkehrschaos in der Bonner Innenstadt

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Große Anfrage
öffentlich
253011
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
23.04.2025
BBB-Anfrage: Verkehrschaos in der Bonner
Innenstadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.05.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Trifft es zu, dass die Oberbürgermeisterin in ihrer Funktion als
Ordnungsbehörde
a. gemäß den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (§§ 39,
44 und 45 StVO) im Falle des Brandes in der Fritz-Tillmann-Str. am 03.04.2025
befugt gewesen wäre, durch Verdecken, Entfernen, Anbringen oder Aufstellen
von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsschildern den entstandenen
Verkehrsstau ab- und umzuleiten,
b. gemäß § 44 (1), Satz 1 StVO grds. für Maßnahmen nach dieser Verordnung
sachlich zuständig ist und nach § 44 (2), Satz 2 StVO die Polizei bei Gefahr im
Verzug wie im vorliegenden Fall nur vorläufige Maßnahmen zur Sicherung und
Lenkung des Verkehrs anstelle der zuständigen Behörde (hier die
Oberbürgermeisterin in ihrer Funktion als Ordnungsbehörde) treffen kann bzw.
muss?
2. Welche Aufgaben im Detail hat der Stadtordnungsdienst wann genau im
Rahmen der Brandbekämpfung und in welcher Absprache mit der Polizei
wahrgenommen?
3. Wie kann es sein, dass selbst nach rund 1,5 Stunden nach Ausbruch des
Brandes, der entsprechenden Straßensperrungen und Rückstaus über die
Straßen Am Hofgarten, Am Hof, Rathausgasse bis auf die Straße Am
Belderberg und bis in zwei Tiefgaragen hinein laut Pressesprecher der Stadt
Bonn nicht auffiel, dass Fahrzeugführer keine andere Möglichkeit hatten, als
verbotswidrig entweder die Kaiserstraße oder den ZOB zu befahren?
4. Existiert ein abgesprochenes, standardisiertes Verfahren zur
Aufgabenverteilung zwischen Stadtordnungsdienst und Polizei in Fällen wie
dem am 03.04.2025 und wenn ja, was sieht dieses vor und was genau hat die
Oberbürgermeisterin veranlasst, damit sich die Fehler vom 03.04.2025 nicht
wiederholen können?
5. Auf Basis welcher fundierten Erkenntnisse beruht die Aussage des
Sprechers der Stadt Bonn „Weiterhin sei zu beobachten, dass Fahrzeuge die
Rathausgasse entgegen der „Anlieger frei“-Regelung befahren würden. AuchSeite 1 von 2
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das wirke sich negativ auf den Verkehrsfluss aus.“, seit wann ist dies der
Oberbürgermeisterin bekannt und was hat sie im Rahmen ihrer umfassenden
Zuständigkeit als Verkehrsbehörde dagegen unternommen?
6. Wann und mit welchem Ergebnis und welcher Empfehlung seitens der
Polizei hat die Oberbürgermeisterin die Kappung des City-Rings und die
heutige Verkehrsführung rund um den ZOB mit der Polizei erörtert?
Begründung
Anfang April ist der Verkehr in der Bonner Innenstadt auf Grund eines Brandes
in der Fritz-Tillmann-Straße zum Erliegen gekommen. Autofahrer und ÖPNV-
Nutzer, darunter viele Pendler, standen für Stunden im Stau. Eine alternative
Verkehrslenkung durch die zuständige Stadt Bonn erfolgte nicht. Die
chaotischen Verhältnisse zeugen nicht nur vom Organisationsversagen der
Stadt Bonn und ihrer Hauptverwaltungsbeamtin, sondern werfen ein Schlaglicht
auf die auf Verdrängung des Autoverkehrs ausgerichtete Politik der derzeit
noch amtierenden Mehrheit im Rat der Stadt Bonn. Nach Kappung des
Cityringes, der einseitigen Sperrung der Kaiserstraße, des Rheinufers und der
Verringerung der Adenauerallee auf zwei Spuren kommt es mangels
Ausweichrouten regelmäßig in der Hauptverkehrszeit oder bei Unfällen zu
massiven Staulagen in der Bonner Innenstadt. Von der politisch
herbeigeführten Verknappung des Verkehrsraumes und der stark verminderten
Leistungsfähigkeit des Straßennetzes der Bonner City betroffen sind Autofahrer
und Bus- wie Bahnnutzer aus Bonn und Umgebung gleichermaßen. Mit der
Anfrage soll u.a. beleuchtet werden, wie die Oberbürgermeisterin gedenkt, bei
vergleichbaren Verkehrslagen künftig Fehlleistungen wie am 3. April 2025
dokumentiert, zu verhindern.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de