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253006 · Beschlussvorlage

Zusätzliche finanzielle Unterstützung der Stadt Bonn für den Cyber Security Cluster Bonn e.V.: Entwicklung eines „Cyber-Campus Bonn“ im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz

Nummer
253006
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.07.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253006
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Zusätzliche finanzielle Unterstützung der Stadt
Bonn für den Cyber Security Cluster Bonn e.V.:
Entwicklung eines „Cyber-Campus Bonn“ im
Rahmen der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-
Gesetz
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.05.2025 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
25.06.2025 Empfehlung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn gewährt dem Verein „Cyber Security Cluster Bonn e.V.“ für die
Jahre 2025 und 2026 jeweils 20.000 € zusätzlich zu der jährlichen finanziellen
Zuwendung gemäß der Beitragsordnung in Höhe von 15.000 €, um dessen
Mitwirkung bei der zukünftigen Entwicklung und Umsetzung des Projektes
„Cyber-Campus-Bonn“ im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-
Gesetz zu honorieren.
Begründung
Die im Berlin/Bonn-Gesetz festgeschriebene und inzwischen gefestigte
Arbeitsteilung zwischen den beiden Regierungsstandorten Berlin und Bonn hat
sich als richtig, umsetzbar und erfolgreich erwiesen, daher soll diese
Arbeitsteilung in einer Zusatzvereinbarung gefestigt und konkretisiert werden.
Die Arbeiten an dieser Zusatzvereinbarung sind weit fortgeschritten. Durch das
vorzeitige Ende der Legislaturperiode konnte die Zusatzvereinbarung nicht
mehr finalisiert werden. Am 24. Januar 2025 wurde in Bonn daher ein Letter of
Intent unterzeichnet, der die erarbeiteten Ergebnisse dokumentiert und ein
rasches Anknüpfen der nächsten Regierung ermöglicht.
Im Rahmen der aktuellen Regierungsbildung wurde ein neuer Koalitionsvertrag
ausgehandelt und am 9. April 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin steht in
den Zeilen 802 und 803: „Wir stehen zum Berlin/Bonn-Gesetz und werden eine
Zusatzvereinbarung abschließen.“Seite 1 von 4
Seite 2
Für das Thema „Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler
Cybersicherheitsstandort“ wurde im Letter of Intent vereinbart:
„Die Region Bundesstadt Bonn weist Standortvorteile durch die in der Region
vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit auf, die im
deutschlandweiten Vergleich und im Hinblick auf einen gesamtstaatlichen
Nutzen ein Alleinstellungsmerkmal darstellen.
Zudem sind in der Region Bundesstadt Bonn große Konzernstandorte
börsennotierter Unternehmen mit erheblicher Expertise auf dem Gebiet der
Cybersicherheit, wie insbesondere die Deutsche Telekom und die DHL-Gruppe
(vormals Deutsche Post DHL), angesiedelt. Die T-Systems International GmbH
hat als Teil des Telekomkonzerns ihren Sitz in Bonn und hat sich unter
anderem auf Cybersicherheit auf operativer Ebene spezialisiert. Sie betreibt als
Dienstleister u.a. Europas größtes integriertes Cyber Defense und Security
Operation Center. Darüber hinaus sind in der Region Bundesstadt Bonn große
Forschungsorganisationen, wie die Fraunhofer-Gesellschaft und mehrere
Hochschulen, in diesem Bereich tätig. Bundesseitig sind in Bezug auf einen
Cybersicherheitsstandort unter anderem das DLR-Institut für Kl-Sicherheit in
Sankt Augustin, das BS, der CISOBw / BMVg und das KdoCIR anzuführen.
Außerdem ist die Bundesstadt Bonn VN Standort mit aktuell 26 Büros bzw.
Sekretariaten von Organisationen der VN. Thematisch werden insbesondere
drei Cluster bedient: Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit, Innovation und
Technologie und vermehrt Fort- und Weiterbildung mit der Ansiedlung des UN-
Systems Staff Colleges (UNSSC) und UNITAR. Drei Institutionen haben in
Bonn ihren Hauptsitz das Klimasekretariat (UNFCCC), das Sekretariat zur
Wüstenbekämpfung (UNCCD) und das VN-Freiwilligenprogramm (UNV). Auf
dem UN Campus in Bonn sind rund 1.000 Beschäftigte tätig.
Aus Sicht des Bundes gilt es, diesen Standortvorteil der Region Bundesstadt
Bonn im Sinne eines gesamtstaatlichen Mehrwerts zu nutzen und auszubauen.
Der regionsseitige Vorschlag eines „Cyber-Campus mit Innovations- und
Bildungszentrum" adressiert dabei mit einigen seiner Bestandteile mehrere
Ziele der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung.
Im Zuge der - seit der Verkündung der Eckpunkte am 12. April 2024
durchgeführten - Machbarkeitsstudie zur Überprüfung des Bundesinteresses an
einem „Cyber-Campus" am Standort Bonn hat sich die grundsätzliche
Realisierbarkeit dieses Ziels in mehreren Bereichen bestätigt.
Nach den Zwischenergebnissen der Machbarkeitsstudie könnten durch die
Etablierung eines „Cyber-Campus" in der Region Bundesstadt Bonn
Bundesziele, die bislang angesichts der strukturellen Problemfelder in der
deutschen Cybersicherheitslandschaft nicht hinreichend von bestehenden
Akteuren bedient werden und daher _Marktlücken* darstellen, erfolgreich
abgebildet werden.
Die vorgenannten Ziele unterfallen hierbei insbesondere dem Handlungsfeld 1
„Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalen Umgebung* der
Cybersicherheitsstrategie durch die Einrichtung einer praxisorientierten Aus-
und Weiterbildung mit breiter Zielgruppenabdeckung und dynamischer
Lernportfolioentwicklung zur Bekämpfung des sich verschärfendenSeite 2 von 4
Seite 3
Fachkräftemangels sowie der Verbesserung des allgemeinen
Sicherheitsniveaus in öffentlichen Einrichtungen, der Zivilgesellschaft und
Wirtschaft.
Darüber hinaus werden auch die Zwecke des Handlungsfelds 2 „Gemeinsamer
Auftrag von Staat und Wirtschaft" nachweislich durch die Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie bestätigt. Dies insbesondere durch eine
anwendungsorientierte Innovationsförderung, durch die neue Lösungen zur
Cyberabwehr von Start-Ups und Grundlagenforschung schneller und effizienter
entwickelt, erprobt, skaliert und auch kommerzialisiert werden können.
Schließlich lässt sich auch das Ziel der sektorübergreifenden Vernetzung durch
den Cyber Campus abbilden. Mit der Kooperation des Bundes und der Länder
einerseits sowie von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung andererseits,
lassen sich Synergien erzielen und die Idee eines Innovations- und
Bildungszentrums - _Cyber-Campus" - realisieren.
Ein „Cyber-Campus" als physischer Ort kann die drei Elemente
„Cybersicherheits-Trainingscenter*, „Digital Secure School" als Aus- und
Weiterbildungselemente sowie Innovationszentrum/Reallabor, „Start-Up-
Accelerator" und _Demonstrator" vernetzen. Dabei stellt die deutschlandweit
einmalige Dichte an bereits vorhandenen Strukturen in Form von öffentlichen
Institutionen mit Bezug zu Cybersicherheit in der Region Bundesstadt Bonn
einen erheblichen Vorteil dar. Ferner sind in der Region Bundesstadt Bonn
bedeutende Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit hoher Relevanz
für die deutsche Cybersicherheit vertreten. Der Bund und die Region
Bundesstadt Bonn sind daher übereinstimmend der Auffassung, dass der
„Cyber-Campus" das Potenzial hat, ein Baustein hin zu verbesserter Resilienz
und Souveränität in der deutschen Cyberlandschaft zu werden.“
In den finalen Ergebnissen der externen Begutachtung wurde das
Bundesinteresse für das Thema „Region Bundesstadt Bonn als nationaler und
internationaler Cybersicherheitsstandort“ im Detail ausgearbeitet (Gutachten
zum Download:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeff
entlichungen/bauen/Bonn-Berlin-
Zusatz/Cybersicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
Die inhaltliche Basis für das Projekt bildet eine Konzeptskizze, die gemeinsam
vom Amt für Wirtschaftsförderung der Bundesstadt Bonn und dem „Cyber
Security Cluster Bonn e.V.“ erarbeitet wurde. An dem Projekt haben mehrere
Personen aus beiden Einrichtungen mitgewirkt. Es ist nun davon auszugehen,
dass aufgrund der fortgeschrittenen Projektreife, den gutachterlichen
Grundlagen, dem Bekenntnis im neuen Koalitionsvertrag sowie der allgemeinen
Bedrohungslage in Europa eine intensive Befassung mit der Projektumsetzung
ab Mitte 2025 zu erwarten ist.
Insbesondere der „Cyber Security Cluster Bonn e.V.“ benötigt hier eine
zusätzliche Unterstützung, da der Verein in erster Linie mit den
satzungsgemäßen Aufgaben voll ausgelastet ist. Die personellen Ressourcen
reichen aktuell nicht aus, um zusätzlich ein derart anspruchsvolles Projekt
gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaftsförderung umzusetzen.Seite 3 von 4
Seite 4
Die Verwaltung hält es daher für erforderlich, dem Verein „Cyber Security
Cluster Bonn e.V.“ für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 20.000 € zusätzlich zu
der jährlichen finanziellen Zuwendung gemäß der Beitragsordnung in Höhe von
15.000 € zu gewähren.
Die Maßnahme entspricht den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. vorläufigen
Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen
geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die
Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die Mittel sind im Entwurf des Haushaltes des Amts für Wirtschaftsförderung
enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
103001501 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.04 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000 Euro
20.000 Euro
103001501/
72.1000 (9301414)
103001501/
72.1000 (9301414)
2025
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
20.000 Euro
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de