253006 · Beschlussvorlage
Zusätzliche finanzielle Unterstützung der Stadt Bonn für den Cyber Security Cluster Bonn e.V.: Entwicklung eines „Cyber-Campus Bonn“ im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz
Kerndaten
- Nummer
- 253006
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253006 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Zusätzliche finanzielle Unterstützung der Stadt Bonn für den Cyber Security Cluster Bonn e.V.: Entwicklung eines „Cyber-Campus Bonn“ im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn- Gesetz Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn gewährt dem Verein „Cyber Security Cluster Bonn e.V.“ für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 20.000 € zusätzlich zu der jährlichen finanziellen Zuwendung gemäß der Beitragsordnung in Höhe von 15.000 €, um dessen Mitwirkung bei der zukünftigen Entwicklung und Umsetzung des Projektes „Cyber-Campus-Bonn“ im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn- Gesetz zu honorieren. Begründung Die im Berlin/Bonn-Gesetz festgeschriebene und inzwischen gefestigte Arbeitsteilung zwischen den beiden Regierungsstandorten Berlin und Bonn hat sich als richtig, umsetzbar und erfolgreich erwiesen, daher soll diese Arbeitsteilung in einer Zusatzvereinbarung gefestigt und konkretisiert werden. Die Arbeiten an dieser Zusatzvereinbarung sind weit fortgeschritten. Durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode konnte die Zusatzvereinbarung nicht mehr finalisiert werden. Am 24. Januar 2025 wurde in Bonn daher ein Letter of Intent unterzeichnet, der die erarbeiteten Ergebnisse dokumentiert und ein rasches Anknüpfen der nächsten Regierung ermöglicht. Im Rahmen der aktuellen Regierungsbildung wurde ein neuer Koalitionsvertrag ausgehandelt und am 9. April 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin steht in den Zeilen 802 und 803: „Wir stehen zum Berlin/Bonn-Gesetz und werden eine Zusatzvereinbarung abschließen.“Seite 1 von 4 Seite 2 Für das Thema „Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort“ wurde im Letter of Intent vereinbart: „Die Region Bundesstadt Bonn weist Standortvorteile durch die in der Region vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit auf, die im deutschlandweiten Vergleich und im Hinblick auf einen gesamtstaatlichen Nutzen ein Alleinstellungsmerkmal darstellen. Zudem sind in der Region Bundesstadt Bonn große Konzernstandorte börsennotierter Unternehmen mit erheblicher Expertise auf dem Gebiet der Cybersicherheit, wie insbesondere die Deutsche Telekom und die DHL-Gruppe (vormals Deutsche Post DHL), angesiedelt. Die T-Systems International GmbH hat als Teil des Telekomkonzerns ihren Sitz in Bonn und hat sich unter anderem auf Cybersicherheit auf operativer Ebene spezialisiert. Sie betreibt als Dienstleister u.a. Europas größtes integriertes Cyber Defense und Security Operation Center. Darüber hinaus sind in der Region Bundesstadt Bonn große Forschungsorganisationen, wie die Fraunhofer-Gesellschaft und mehrere Hochschulen, in diesem Bereich tätig. Bundesseitig sind in Bezug auf einen Cybersicherheitsstandort unter anderem das DLR-Institut für Kl-Sicherheit in Sankt Augustin, das BS, der CISOBw / BMVg und das KdoCIR anzuführen. Außerdem ist die Bundesstadt Bonn VN Standort mit aktuell 26 Büros bzw. Sekretariaten von Organisationen der VN. Thematisch werden insbesondere drei Cluster bedient: Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit, Innovation und Technologie und vermehrt Fort- und Weiterbildung mit der Ansiedlung des UN- Systems Staff Colleges (UNSSC) und UNITAR. Drei Institutionen haben in Bonn ihren Hauptsitz das Klimasekretariat (UNFCCC), das Sekretariat zur Wüstenbekämpfung (UNCCD) und das VN-Freiwilligenprogramm (UNV). Auf dem UN Campus in Bonn sind rund 1.000 Beschäftigte tätig. Aus Sicht des Bundes gilt es, diesen Standortvorteil der Region Bundesstadt Bonn im Sinne eines gesamtstaatlichen Mehrwerts zu nutzen und auszubauen. Der regionsseitige Vorschlag eines „Cyber-Campus mit Innovations- und Bildungszentrum" adressiert dabei mit einigen seiner Bestandteile mehrere Ziele der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung. Im Zuge der - seit der Verkündung der Eckpunkte am 12. April 2024 durchgeführten - Machbarkeitsstudie zur Überprüfung des Bundesinteresses an einem „Cyber-Campus" am Standort Bonn hat sich die grundsätzliche Realisierbarkeit dieses Ziels in mehreren Bereichen bestätigt. Nach den Zwischenergebnissen der Machbarkeitsstudie könnten durch die Etablierung eines „Cyber-Campus" in der Region Bundesstadt Bonn Bundesziele, die bislang angesichts der strukturellen Problemfelder in der deutschen Cybersicherheitslandschaft nicht hinreichend von bestehenden Akteuren bedient werden und daher _Marktlücken* darstellen, erfolgreich abgebildet werden. Die vorgenannten Ziele unterfallen hierbei insbesondere dem Handlungsfeld 1 „Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalen Umgebung* der Cybersicherheitsstrategie durch die Einrichtung einer praxisorientierten Aus- und Weiterbildung mit breiter Zielgruppenabdeckung und dynamischer Lernportfolioentwicklung zur Bekämpfung des sich verschärfendenSeite 2 von 4 Seite 3 Fachkräftemangels sowie der Verbesserung des allgemeinen Sicherheitsniveaus in öffentlichen Einrichtungen, der Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Darüber hinaus werden auch die Zwecke des Handlungsfelds 2 „Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft" nachweislich durch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bestätigt. Dies insbesondere durch eine anwendungsorientierte Innovationsförderung, durch die neue Lösungen zur Cyberabwehr von Start-Ups und Grundlagenforschung schneller und effizienter entwickelt, erprobt, skaliert und auch kommerzialisiert werden können. Schließlich lässt sich auch das Ziel der sektorübergreifenden Vernetzung durch den Cyber Campus abbilden. Mit der Kooperation des Bundes und der Länder einerseits sowie von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung andererseits, lassen sich Synergien erzielen und die Idee eines Innovations- und Bildungszentrums - _Cyber-Campus" - realisieren. Ein „Cyber-Campus" als physischer Ort kann die drei Elemente „Cybersicherheits-Trainingscenter*, „Digital Secure School" als Aus- und Weiterbildungselemente sowie Innovationszentrum/Reallabor, „Start-Up- Accelerator" und _Demonstrator" vernetzen. Dabei stellt die deutschlandweit einmalige Dichte an bereits vorhandenen Strukturen in Form von öffentlichen Institutionen mit Bezug zu Cybersicherheit in der Region Bundesstadt Bonn einen erheblichen Vorteil dar. Ferner sind in der Region Bundesstadt Bonn bedeutende Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit hoher Relevanz für die deutsche Cybersicherheit vertreten. Der Bund und die Region Bundesstadt Bonn sind daher übereinstimmend der Auffassung, dass der „Cyber-Campus" das Potenzial hat, ein Baustein hin zu verbesserter Resilienz und Souveränität in der deutschen Cyberlandschaft zu werden.“ In den finalen Ergebnissen der externen Begutachtung wurde das Bundesinteresse für das Thema „Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort“ im Detail ausgearbeitet (Gutachten zum Download: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeff entlichungen/bauen/Bonn-Berlin- Zusatz/Cybersicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=3) Die inhaltliche Basis für das Projekt bildet eine Konzeptskizze, die gemeinsam vom Amt für Wirtschaftsförderung der Bundesstadt Bonn und dem „Cyber Security Cluster Bonn e.V.“ erarbeitet wurde. An dem Projekt haben mehrere Personen aus beiden Einrichtungen mitgewirkt. Es ist nun davon auszugehen, dass aufgrund der fortgeschrittenen Projektreife, den gutachterlichen Grundlagen, dem Bekenntnis im neuen Koalitionsvertrag sowie der allgemeinen Bedrohungslage in Europa eine intensive Befassung mit der Projektumsetzung ab Mitte 2025 zu erwarten ist. Insbesondere der „Cyber Security Cluster Bonn e.V.“ benötigt hier eine zusätzliche Unterstützung, da der Verein in erster Linie mit den satzungsgemäßen Aufgaben voll ausgelastet ist. Die personellen Ressourcen reichen aktuell nicht aus, um zusätzlich ein derart anspruchsvolles Projekt gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaftsförderung umzusetzen.Seite 3 von 4 Seite 4 Die Verwaltung hält es daher für erforderlich, dem Verein „Cyber Security Cluster Bonn e.V.“ für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 20.000 € zusätzlich zu der jährlichen finanziellen Zuwendung gemäß der Beitragsordnung in Höhe von 15.000 € zu gewähren. Die Maßnahme entspricht den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Mittel sind im Entwurf des Haushaltes des Amts für Wirtschaftsförderung enthalten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 103001501 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.04 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.000 Euro 20.000 Euro 103001501/ 72.1000 (9301414) 103001501/ 72.1000 (9301414) 2025 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 20.000 Euro Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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