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252999 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Im Schmalzacker“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Ückesdorf

Nummer
252999
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Im Schmalzacker Straße· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Reichsstraße Straße· Ippendorf, Bonn
  • Max-Braubach-Straße Straße· Ippendorf, Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 252999-01 AA Volt-Änderungsantrag zu Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Im Schmalzacker“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Ückesdorf Antrag zur Vorlage 252999

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Beschlussvorlage
öffentlich
252999
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung
der Fläche „Im Schmalzacker“, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Ückesdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, die Fläche „Im Schmalzacker“ - zwischen der
Reichsstraße, Max-Braubach-Straße, Im Schmalzacker und dem Carl-
von-Ossietzky-Gymnasium - im Ortsteil Ückesdorf, im Stadtbezirk Bonn,
wie in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet (siehe Anlage
1), wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt.
2. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
7517-22 durch Aufstellung des Angebotsbebauungsplanes Nr. 6317-2
„Im Schmalzacker“ im Sinne des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels
wird zugestimmt. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren nach §§ 2 ff
Baugesetzbuch aufgestellt. Dementsprechend wird der
Flächennutzungsplan geändert.
3. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist ein
städtebauliches Qualifizierungsverfahren gemäß RPW 2013
durchzuführen (vgl. DS-Nr. 231332), dessen Ergebnis die Grundlage für
das Bebauungsplanverfahren bildet.
4. Vor Beginn des Qualifizierungsverfahrens ist ein Klimagutachten zu
beauftragen, um zu klären ob und unter welchen Rahmenbedingungen
eine bauliche Entwicklung der Fläche klimaverträglich möglich ist. Die
Ergebnisse sind den politischen Gremien vor Beginn des
Qualifizierungsverfahrens vorzulegen.
5. Aufgrund der über den Stadtbezirk hinausgehenden Bedeutung des
Vorhabens liegt die Zuständigkeit für den Beschluss über das VerfahrenSeite 1 von 15
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der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB beim
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen.
6. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Anzahl von neu entstehenden
Wohneinheiten mit hoher Priorität versehen.
Begründung
Anlass für die Entwicklung der Fläche
Das Plangebiet „Im Schmalzacker“ (siehe Anlage 1) wird im regionalen
Siedlungsentwicklungskonzept (SiKo) unter der Flächenbezeichnung „BN 60 -
Ückesdorf“ als Potenzialfläche für eine wohnbauliche Siedlungsentwicklung
identifiziert (vgl. DS-Nr. 231202). Mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2024
wurde die Verwaltung beauftragt für die Fläche „BN 60 - Ückesdorf“ einen
Zielbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren und eine FNP-Änderung
vorzubereiten, um eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen zu ermöglichen
(vgl. DS-Nr. 241964).
Beschreibung des Plangebiets und Eigentumsverhältnisse
Die Größe des Plangebietes beläuft sich auf ca. 3,2 ha. Es setzt sich aus
Grundstücken der Bundesstadt Bonn mit einer Größe von ca. 1,7 ha, den
Grundstücken des Bundes und Landes mit einer Größe von 0,2 ha und privaten
Grundstücken von ca. 1,3 ha zusammen (siehe Anlage 2). Zur Entwicklung der
privaten Flächen sind mit den Eigentümer*innen nach Beschlussfassung des
Zielbeschlusses entsprechende Grundstücksverhandlungen durch die
Verwaltung einzuleiten.
Das Plangebiet erstreckt sich östlich entlang der Reichsstraße und westlich
entlang der Straße im Schmalzacker. Im Norden wird es durch die Max-
Braubach-Straße und im Südwesten durch das Carl-von-Ossietzky-Gymnasium
begrenzt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Röttgen, Flur 1, 649, 842,
736, 734, 733, 228, 802, 803, 222, 797, 796, 798 und Flur 3, 1655, 887, 943
sowie die städtischen Flurstücke Gemarkung Röttgen, Flur 1 844, 493/251,
491/249, 852, 853, 737, 843, 735, 730, 729, 231, 732, 728, 801, 800, 799, 805,
804, 806 und Flur 3, 944, 2065 (siehe Anlage 1).
Vor dem Hintergrund des stadtweit steigenden Bedarfs an Schulplätzen werden
Flurstücke im südlichen Teilbereich, angrenzend an das Carl-von-Ossietzky-
Gymnasium, für eine mögliche spätere schulische Nutzung vorgehalten. Die
erforderliche Flächengröße wird im weiteren Verfahren definiert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im weiteren Verfahren
entsprechend der gegebenen Rahmenbedingungen festgelegt.
Die Bebauungsstruktur, welche westlich unmittelbar an das Plangebiet
angrenzt, ist geprägt durch Wohnhäuser in offener und zumeist
zweigeschossige Bauweise. Vornehmlich sind Satteldächer und (Krüppel-
)walmdächer vorzufinden. Die Dachgeschosse werden zumeist wohnbaulich
genutzt, teilweise sind Dachgauben vorhanden.Seite 2 von 15
Seite 3
Nahezu alle Flächen des Plangebietes werden derzeit landwirtschaftlich
genutzt und sind frei von Baum- oder Gehölzbestand. Lediglich entlang der
Reichsstraße, im östlichen Bereich des Plangebietes, befindet sich ein
Geländestreifen mit Baumbestand.
Planungsziel
Die Fläche „Im Schmalzacker“ eignet sich aufgrund ihrer Lage, unmittelbar am
Ortsteingang von Ückesdorf, und Anbindung für eine wohnbauliche
Entwicklung. Ziel ist es durch die wohnbauliche Entwicklung der Fläche der
hohen Nachfrage nach Wohnbaulandflächen im Bonner Stadtgebiet
entgegenzuwirken. Nach Auffassung der Verwaltung sollte das
Liegenschaftsvermögen der Stadt, wenn es baulich entwickelt werden kann, in
besonderer Weise zu einer sozial- und umweltorientierten Form der
Stadtentwicklung genutzt werden. Hierzu sollte analog zum Bonner Bauland
Modell 50% der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau entstehen.
Um Aussagen zur verkehrlichen Erschließung des Plangebietes treffen zu
können, ist die Erstellung eines Verkehrsgutachtens erforderlich. Erste
Lösungsansätze für eine möglichst verträgliche Verkehrserschließung sowie
zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden bereits im Zuge des
Wettbewerbsverfahrens erwartet. Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen
der Planung müssen anschließend noch näher untersucht werden. Im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens wird zudem ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept
erarbeitet. Darüber hinaus sollte nachhaltige Mobilität gefördert und Kfz
Verkehre vermieden werden, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Planungsrecht
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein Sieg
ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Diese
Festlegung wird auch im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans (Stand
Planentwurf zur erneuten Offenlage, Regionalratsbeschluss vom 11.10.2024)
beibehalten. Demnach entspricht die Planung den Zielen der Raumordnung.
Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet vollumfänglich als
Landwirtschaftliche Fläche dar. Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch zu ändern. Ziel ist dann die
Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 7517-22 „Im Schmalzacker“ aus dem Jahr 1973, der dort
im Wesentlichen ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Schule) sowie
Parkanlagen festsetzt. Die Bebauung ist als geschlossene Bauweise mit bis zu
vier Geschossen festgesetzt. Die GRZ liegt bei 0,4 und die GFZ bei 1,0. Die
Parkanlagen sind als öffentliche Grünflächen festgesetzt.
Verfahrensvorschlag
Im nächsten Schritt wird die Verwaltung ein Klimagutachten beauftragen, um zu
klären ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine bauliche Entwicklung
der Fläche klimaverträglich möglich ist. Die Ergebnisse werden den politischen
Gremien vor Beginn des Qualifizierungsverfahrens vorgelegt.
Das anschließende Qualifizierungsverfahren wird gemäß den Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Durch das
Qualifizierungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die vielfältigenSeite 3 von 15
Seite 4
Zielsetzungen der Stadt Bonn in Bezug auf Klima, Ökologie, die Schaffung von
Wohnraum, soziale Infrastruktur und Städtebau bestmöglich umgesetzt werden
können. Die Aufgabenstellung zur Auslobung des Planungswettbewerbs wird
den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Das Ergebnis des Wettbewerbes bildet die Grundlage für das
Bebauungsplanverfahren.
Der neue Bebauungsplan soll als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren
nach §§ 2 ff Baugesetzbuch aufgestellt werden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Vorhaben mit über den Stadtbezirk
hinausgehender Bedeutung, da voraussichtlich mehr als 75 Wohneinheiten
geschaffen werden. Aufgrund dessen liegt die Beschlusskompetenz für den
Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
3 (1) BauGB beim Ausschuss für Wohnen, Planung, Bauen (Abschnitt IV. Zif.
3.4 der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des
Rates der Stadt Bonn in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Bezirkssatzung).
Einschätzung des Vorhabens:
Quantität
Durch das Vorhaben kann eine hohe Anzahl an Wohneinheiten (> 100
Wohneinheiten) geschaffen werden. Die angemessene Dichte, in Anlehnung an
das dem SIKO zugrundeliegenden Dichtekonzepts, wird im Zuge der
Vorbereitung und Durchführung des Planungswettbewerbes ermittelt.
Modellcharakter
Derzeit nicht absehbar
Fördermittel und Befristungen
Durch das Projekt werden keine Grundlagen geschaffen, die die
Inanspruchnahme von Fördermitteln erlauben.
Bedeutung für die Gesamtstadt
Aufgrund der hohen Anzahl an realisierbaren Wohneinheiten handelt es sich
bei dem Vorhaben um ein Vorhaben mit überbezirklicher Bedeutung (vgl. DS-
Nr. 231744).
Infrastruktur
Die hohe Zahl an Wohneinheiten lässt Auswirkungen auf die soziale, kulturelle
oder sonstige Infrastruktur erwarten. Im weiteren Verfahren ist dies zu
konkretisieren und ggf. innerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfes in der Stadt Bonn und der Möglichkeit
zur Schaffung von mehr als 100 Wohneinheiten u.a. auch preisgebundenem
und bezahlbarem Wohnraum, besteht ein hohes städtisches Interesse an der
Planung.
Kosten für die Stadt Bonn
Über den Personalaufwand hinaus fallen Kosten für die notwendigen Gutachten
und Untersuchungen sowie die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens an.
Diese Planungskosten sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht im Haushalt der
Bundesstadt vorgesehen. Zudem fallen Kosten für den Flächenerwerb an.Seite 4 von 15
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Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen
Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Jedoch liegt eine ca.
900m² große Fläche des südlichen Plangebietes innerhalb des schutzwürdigen
Biotops „Olligsbach und Schlossbach nordwestlich Röttgen“ und im Norden
grenzt das Plangebiet an das schutzwürdige Biotop „Bachmulde zwischen
Hubertusstrasse und L 261“. Das Plangebiet grenzt zudem im Osten
unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet, Freiräume um Ückesdorf und
Röttgen L2.6, und im Süden an das Naturschutzgebiet Kottenforst „NSG 3“.
Im integrierte Freiraumkonzept der Stadt Bonn (2012) wird die Fläche mit der
Zielsetzung Erhaltung und Anreicherung dargestellt.
Das Plangebiet liegt vollständig in einem Bereich, der laut Bodenkarte 1:50.000
des Geologischen Dienst NRW als schutzwürdig eingestuft ist. Es handelt sich
um fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Regelungs- und
Pufferfunktion und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit. Eingriffe in den
Boden führen zu einer unwiederbringlichen Zerstörung dieser und weitere
natürlicher Bodenfunktionen. Im weiteren Verlauf der Planung wird eine
Bodenkundliche Baubegleitung nach BBodSchV §4 Absatz (5) erforderlich.
Von der Aufstellung des Bebauungsplans gehen Wirkungen auf Naturhaushalt
und Landschaft aus, die Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen hervorrufen und somit einen Eingriff im Sinne des § 14 (1)
BNatSchG verursachen.
Eine Bebauung führt durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu einem
Verlust bisher landwirtschaftlich genutzter Frei- und Grünflächen sowie von
linearen Baum- und Gehölzbeständen.
Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von
Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB Eingriffe
in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich
und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden (§
18 BNatSchG Verhältnis zum Baurecht).
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch
(BauGB) für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange des
Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden. Im Umweltbericht sind zudem die erforderlichen Maßnahmen
zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen darzustellen.
Nach § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die
Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig
waren. Dies bedeutet, dass die Eingriffe durch den neu aufzustellenden
Bebauungsplan in einer Bilanzierung den Eingriffen gegenüberzustellen sind,
die der bislang rechtskräftige Bebauungsplan bereits ermöglicht. Nur ein
insoweit überschießender zusätzlicher Eingriff ist nach der gesetzlichen
Regelung auszugleichen.
Die Anwendung dieser Regelung kann im Ergebnis der bauleitplanerischen
Abwägung dazu führen, dass ein Plangebiet von ca. 3,8 ha überplant und
bebaut wird und die dadurch entstehenden erheblichen Eingriffe in Natur und
Landschaft (soweit es sich nicht, wie vorstehend dargelegt, um einen über das
bisherige Planungsrecht hinausgehenden Eingriff handelt) zu keinem Zeitpunkt
kompensiert werden.Seite 5 von 15
Seite 6
Aus diesem Grund sollen im Rahmen des zu erstellenden
landschaftspflegerischen Fachbeitrags (LFB) die Biotoptypen der realen
Situation im Plangebiet als Bestand herangezogen werden, um die tatsächlich
stattfindenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln und zu bewerten .
Für das auf dieser Basis festgestellte Defizit kann im Ergebnis der
Abwägungsentscheidung ein über die oben beschriebene gesetzliche Vorgabe
hinausgehender freiwilliger Ausgleich festgelegt werden. Die hierdurch
entstehenden Kosten können allerdings nicht auf private Vorhabenträger
abgewälzt werden sondern müssten von der Stadt getragen werden.
Der Umweltbericht zur Aufstellung des BP Nr. 6317-2 muss alle notwendigen
Angaben zur Abhandlung der Eingriffsregelung (Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag / LFB) beinhalten, die für eine gerechte Abwägung der privaten
und öffentlichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB erforderlich sind.
Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren
müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine
Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den
Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die
artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können,
kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden
Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher
durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche
Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die betreffenden
Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich. Entsprechende
Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Das Plangebiet weist in den östlichen Randbereichen lineare Gehölz- und
Baumbestände auf, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt
Bonn fallen könnten. Der Baumbestand im Plangebiet ist durch ein
Fachgutachten zu erfassen, zu bewerten und sollte Vorschläge für
Vermeidungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen enthalten.
Da es sich im vorliegenden Fall um einen bedeutenden Bebauungsplan (i.S.
des Beiratserlasses, RdErl. MURL 1990) handelt und eine
Flächennutzungsplanänderung notwendig ist, wird der Naturschutzbeirat, im
Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB angehört.
Das Plangebiet wird erstmals bebaut, befestigt bzw. an die öffentliche
Kanalisation angeschlossen. Daher ist das Niederschlagswasser ortsnah zu
versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne
Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten ist, soweit dem
weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften oder
Belange der Wasserwirtschaft entgegenstehen. Für den Nachweis, dass das
anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet versickert werden kann, ist ein
hydrogeologisches Gutachten erforderlich.
Mögliche Restriktionen aufgrund von vermuteten Bodendenkmälern sind im
weiteren Verfahren archälogisch zu untersuchen.Seite 6 von 15
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Klimaschutz
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung, Verkehrswende) und Klimaanpassung (z.B.
Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen)
formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Stadtklima /Klimaanpassung
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der
Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Bei der Fläche handelt es sich um eine unversiegelte, landwirtschaftlich
genutzte Ackerfläche, dessen stadtklimatischen Funktionen in der aktuellen
Planungshinweiskarte mit einem sehr hohen Schutzbedarf ausgewiesen ist. Die
Fläche ist ein Kaltluftentstehungsgebiet sowie Teil einer großen Kaltluftleitbahn,
welche die weiter nördlich gelegenen Siedlungsgebiete mit Kaltluft versorgt.
Das über die Fläche transportierte Kaltluftvolumen beträgt bis zu 21 m3/s/m.
Das angrenzende Siedlungsgebiet hat zudem ebenfalls eine Kaltluftfunktion.
Solch bedeutsame Klimafunktionen sind gemäß des 2023 gefassten
Zielbeschlusses zur Klimaanpassung möglichst weitgehend zu erhalten.
Gerade der Schutz von Kaltluftleitbahnen, hat vor dem Hintergrund des sich
weiter verstärkenden Klimawandels, damit einhergehenden häufiger und
langanhaltender auftretenden Hitzeperioden und dem bereits heute
problematischen Stadtklima eine sehr hohe Bedeutung. Um zu klären ob und
unter welchen Rahmenbedingungen eine bauliche Entwicklung der Fläche
klimaverträglich möglich ist, ist ein Klimagutachten zu beauftragen. Die
Ergebnisse des Gutachtens sind den politischen Gremien vor dem Beginn des
Qualifizierungsverfahrens vorzulegen. Die Rahmenbedingungen für eine
klimaverträgliche Entwicklung werden in die Auslobung des
Wettbewerbsverfahrens aufgenommen.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben wird aufgrund des städtischen
Eigentums und der hohen Anzahl von neu entstehenden Wohneinheiten mit
hoher Priorität eingestuft
Nachhaltigkeitscheckliste
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. DS-Nr.
1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel
hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der BauleitplanungSeite 7 von 15
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bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten
abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (vgl. DS-Nr. 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (vgl. DS-Nr. 220501) wurde für diesen
Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht (siehe Anlage 3) des
Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar,
sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie da
Anlage/n
1 Anlage 1_Übersichtsplan (öffentlich)
2 Anlage 2_Eigentumsverhältnisse (öffentlich)
3 Anlage 3_NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 8 von 15
Bebauungsplan Nr. 6317-2
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Ückesdorf
Maßstab 1: 2500 Datum: 17.04.2025
100 mSeite 9 von 15
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Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen der Planung müssen noch näher
untersucht werden, wenn das Ergebnis des geplanten Wettbewerbs vorliegt,
woraufhin auch die Anzahl der geplanten Wohneinheiten näher beziffert werden
kann.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Es ist eine reine wohnbauliche Entwicklung geplant, daher ist keine
Mischnutzung an dem Standort vorgesehen.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten und ein Mobilitätskonzept
erstellt.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, eine Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund ist grunsätzlich
gegeben. Die Bushaltestelle "Ückesdorf Gymnasium" mit den angebundenen
Buslinienen 603 und 843 liegt unmittelbar im Norden des Plangebietes und ist
somit fußläufig erreichbar. Erschließung durch den Fuß- und Radverkehr ist
durch den Geh- und Radweg entlang der Reichsstraße gesichert.
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Ückesdorf
Bebauungsplannummer 6317-2 "Im Schmalzacker"
Wohnbauliche Entwicklung
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
Um die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Entwicklung
herzustellen, soll Planungsrecht in Form eines Angebotsbebauungsplans
geschaffen werden. Folglich gibt es keinen Vorhabenträger.
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, kommunale
Wärmeplanung (sobald vorliegend). k.A.
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)?
k.A.
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt:
Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn
erfolgt.
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
Ja. Inwiefern Kaltluftleitbahnen durch das Vorhaben konkret betroffen sind, ist
im weiteren Verfahren zu prüfen.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn
erfolgt.
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja im Süden des Plangebietes sind Teilbereiche durch Strakregeneregnisse
betroffen.
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet?
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss
Nein, aus den Gefahren- dund Risikokarten geht dies nicht hervor.
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein. Allerdings grenzt sowohl nördlich als auch südlich an das Plangebiet jeweils
ein Bachlauf
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
Keine
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
Nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS 9500876NV2,
DS 210919, DS 242211) kommuniziert worden?
k.A.
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss?
Es gibt keinen Bestand
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Ja
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Auf der vorrangig landwirtschaftlich genutzten Fläche sind schutzwürdige Böden
vorzufinden. Im östlichen Bereich des Plangebiets befindet sich lineare Gehölz-
und Baumbestände, welche satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant
sein könnten. Im weiteren Verfahren erfolgen gutachterliche Untersuchungen
sowie eine Artenschutzprüfung (ASP).
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Ja
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Ja
Sind schützenswerte Böden vorhanden? Ja
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan aufgestellt
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Vollverfahren
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Nein
Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaftliche
Flächen ausgewiesen.
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und
Neubau statt erstmaliger baulicher
Inanspruchnahmen?
Nein
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
Nein
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Im östlichen Teil des Plangebietes ist Baumbestand vorhanden. Im Rahmen des
Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt.
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
Ja, Belange werden im Verfahren beachtet.
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Nein, da lediglich eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen ist
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Nein
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Wird im weiteren Verfahren geprüft
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
Ein Ausbau von Bildungseinrichtungen ist nicht vorgesehen.
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Aufgrund der Ortsrandlage handelt es sich um eine wohnbauliche Entwicklung
ohne kleinteilige Nutzungsmischung.
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Das Verfahren dient einer wohnbaulichen Flächenentwicklung und der
Wohnraumschaffung.
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, kann hierzu keine Aussage
getroffen werden.
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt, ohne konkreten
Vorhabenträger. Insofern kommt das Baulandmodell im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens nicht zur Anwendung
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de