252999 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Im Schmalzacker“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Ückesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 252999
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Im Schmalzacker Hauptort
- Reichsstraße
- Max-Braubach-Straße
- Ückesdorf
- Röttgen
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252999 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Im Schmalzacker“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Ückesdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, die Fläche „Im Schmalzacker“ - zwischen der Reichsstraße, Max-Braubach-Straße, Im Schmalzacker und dem Carl- von-Ossietzky-Gymnasium - im Ortsteil Ückesdorf, im Stadtbezirk Bonn, wie in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet (siehe Anlage 1), wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt. 2. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7517-22 durch Aufstellung des Angebotsbebauungsplanes Nr. 6317-2 „Im Schmalzacker“ im Sinne des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird zugestimmt. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren nach §§ 2 ff Baugesetzbuch aufgestellt. Dementsprechend wird der Flächennutzungsplan geändert. 3. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren gemäß RPW 2013 durchzuführen (vgl. DS-Nr. 231332), dessen Ergebnis die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet. 4. Vor Beginn des Qualifizierungsverfahrens ist ein Klimagutachten zu beauftragen, um zu klären ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine bauliche Entwicklung der Fläche klimaverträglich möglich ist. Die Ergebnisse sind den politischen Gremien vor Beginn des Qualifizierungsverfahrens vorzulegen. 5. Aufgrund der über den Stadtbezirk hinausgehenden Bedeutung des Vorhabens liegt die Zuständigkeit für den Beschluss über das VerfahrenSeite 1 von 15 Seite 2 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB beim Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen. 6. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Anzahl von neu entstehenden Wohneinheiten mit hoher Priorität versehen. Begründung Anlass für die Entwicklung der Fläche Das Plangebiet „Im Schmalzacker“ (siehe Anlage 1) wird im regionalen Siedlungsentwicklungskonzept (SiKo) unter der Flächenbezeichnung „BN 60 - Ückesdorf“ als Potenzialfläche für eine wohnbauliche Siedlungsentwicklung identifiziert (vgl. DS-Nr. 231202). Mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2024 wurde die Verwaltung beauftragt für die Fläche „BN 60 - Ückesdorf“ einen Zielbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren und eine FNP-Änderung vorzubereiten, um eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen zu ermöglichen (vgl. DS-Nr. 241964). Beschreibung des Plangebiets und Eigentumsverhältnisse Die Größe des Plangebietes beläuft sich auf ca. 3,2 ha. Es setzt sich aus Grundstücken der Bundesstadt Bonn mit einer Größe von ca. 1,7 ha, den Grundstücken des Bundes und Landes mit einer Größe von 0,2 ha und privaten Grundstücken von ca. 1,3 ha zusammen (siehe Anlage 2). Zur Entwicklung der privaten Flächen sind mit den Eigentümer*innen nach Beschlussfassung des Zielbeschlusses entsprechende Grundstücksverhandlungen durch die Verwaltung einzuleiten. Das Plangebiet erstreckt sich östlich entlang der Reichsstraße und westlich entlang der Straße im Schmalzacker. Im Norden wird es durch die Max- Braubach-Straße und im Südwesten durch das Carl-von-Ossietzky-Gymnasium begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Röttgen, Flur 1, 649, 842, 736, 734, 733, 228, 802, 803, 222, 797, 796, 798 und Flur 3, 1655, 887, 943 sowie die städtischen Flurstücke Gemarkung Röttgen, Flur 1 844, 493/251, 491/249, 852, 853, 737, 843, 735, 730, 729, 231, 732, 728, 801, 800, 799, 805, 804, 806 und Flur 3, 944, 2065 (siehe Anlage 1). Vor dem Hintergrund des stadtweit steigenden Bedarfs an Schulplätzen werden Flurstücke im südlichen Teilbereich, angrenzend an das Carl-von-Ossietzky- Gymnasium, für eine mögliche spätere schulische Nutzung vorgehalten. Die erforderliche Flächengröße wird im weiteren Verfahren definiert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im weiteren Verfahren entsprechend der gegebenen Rahmenbedingungen festgelegt. Die Bebauungsstruktur, welche westlich unmittelbar an das Plangebiet angrenzt, ist geprägt durch Wohnhäuser in offener und zumeist zweigeschossige Bauweise. Vornehmlich sind Satteldächer und (Krüppel- )walmdächer vorzufinden. Die Dachgeschosse werden zumeist wohnbaulich genutzt, teilweise sind Dachgauben vorhanden.Seite 2 von 15 Seite 3 Nahezu alle Flächen des Plangebietes werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und sind frei von Baum- oder Gehölzbestand. Lediglich entlang der Reichsstraße, im östlichen Bereich des Plangebietes, befindet sich ein Geländestreifen mit Baumbestand. Planungsziel Die Fläche „Im Schmalzacker“ eignet sich aufgrund ihrer Lage, unmittelbar am Ortsteingang von Ückesdorf, und Anbindung für eine wohnbauliche Entwicklung. Ziel ist es durch die wohnbauliche Entwicklung der Fläche der hohen Nachfrage nach Wohnbaulandflächen im Bonner Stadtgebiet entgegenzuwirken. Nach Auffassung der Verwaltung sollte das Liegenschaftsvermögen der Stadt, wenn es baulich entwickelt werden kann, in besonderer Weise zu einer sozial- und umweltorientierten Form der Stadtentwicklung genutzt werden. Hierzu sollte analog zum Bonner Bauland Modell 50% der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau entstehen. Um Aussagen zur verkehrlichen Erschließung des Plangebietes treffen zu können, ist die Erstellung eines Verkehrsgutachtens erforderlich. Erste Lösungsansätze für eine möglichst verträgliche Verkehrserschließung sowie zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden bereits im Zuge des Wettbewerbsverfahrens erwartet. Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen der Planung müssen anschließend noch näher untersucht werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird zudem ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erarbeitet. Darüber hinaus sollte nachhaltige Mobilität gefördert und Kfz Verkehre vermieden werden, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Planungsrecht Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Diese Festlegung wird auch im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans (Stand Planentwurf zur erneuten Offenlage, Regionalratsbeschluss vom 11.10.2024) beibehalten. Demnach entspricht die Planung den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet vollumfänglich als Landwirtschaftliche Fläche dar. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch zu ändern. Ziel ist dann die Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7517-22 „Im Schmalzacker“ aus dem Jahr 1973, der dort im Wesentlichen ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Schule) sowie Parkanlagen festsetzt. Die Bebauung ist als geschlossene Bauweise mit bis zu vier Geschossen festgesetzt. Die GRZ liegt bei 0,4 und die GFZ bei 1,0. Die Parkanlagen sind als öffentliche Grünflächen festgesetzt. Verfahrensvorschlag Im nächsten Schritt wird die Verwaltung ein Klimagutachten beauftragen, um zu klären ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine bauliche Entwicklung der Fläche klimaverträglich möglich ist. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien vor Beginn des Qualifizierungsverfahrens vorgelegt. Das anschließende Qualifizierungsverfahren wird gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Durch das Qualifizierungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die vielfältigenSeite 3 von 15 Seite 4 Zielsetzungen der Stadt Bonn in Bezug auf Klima, Ökologie, die Schaffung von Wohnraum, soziale Infrastruktur und Städtebau bestmöglich umgesetzt werden können. Die Aufgabenstellung zur Auslobung des Planungswettbewerbs wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Ergebnis des Wettbewerbes bildet die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Der neue Bebauungsplan soll als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren nach §§ 2 ff Baugesetzbuch aufgestellt werden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Vorhaben mit über den Stadtbezirk hinausgehender Bedeutung, da voraussichtlich mehr als 75 Wohneinheiten geschaffen werden. Aufgrund dessen liegt die Beschlusskompetenz für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB beim Ausschuss für Wohnen, Planung, Bauen (Abschnitt IV. Zif. 3.4 der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Stadt Bonn in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Bezirkssatzung). Einschätzung des Vorhabens: Quantität Durch das Vorhaben kann eine hohe Anzahl an Wohneinheiten (> 100 Wohneinheiten) geschaffen werden. Die angemessene Dichte, in Anlehnung an das dem SIKO zugrundeliegenden Dichtekonzepts, wird im Zuge der Vorbereitung und Durchführung des Planungswettbewerbes ermittelt. Modellcharakter Derzeit nicht absehbar Fördermittel und Befristungen Durch das Projekt werden keine Grundlagen geschaffen, die die Inanspruchnahme von Fördermitteln erlauben. Bedeutung für die Gesamtstadt Aufgrund der hohen Anzahl an realisierbaren Wohneinheiten handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben mit überbezirklicher Bedeutung (vgl. DS- Nr. 231744). Infrastruktur Die hohe Zahl an Wohneinheiten lässt Auswirkungen auf die soziale, kulturelle oder sonstige Infrastruktur erwarten. Im weiteren Verfahren ist dies zu konkretisieren und ggf. innerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfes in der Stadt Bonn und der Möglichkeit zur Schaffung von mehr als 100 Wohneinheiten u.a. auch preisgebundenem und bezahlbarem Wohnraum, besteht ein hohes städtisches Interesse an der Planung. Kosten für die Stadt Bonn Über den Personalaufwand hinaus fallen Kosten für die notwendigen Gutachten und Untersuchungen sowie die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens an. Diese Planungskosten sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht im Haushalt der Bundesstadt vorgesehen. Zudem fallen Kosten für den Flächenerwerb an.Seite 4 von 15 Seite 5 Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Jedoch liegt eine ca. 900m² große Fläche des südlichen Plangebietes innerhalb des schutzwürdigen Biotops „Olligsbach und Schlossbach nordwestlich Röttgen“ und im Norden grenzt das Plangebiet an das schutzwürdige Biotop „Bachmulde zwischen Hubertusstrasse und L 261“. Das Plangebiet grenzt zudem im Osten unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet, Freiräume um Ückesdorf und Röttgen L2.6, und im Süden an das Naturschutzgebiet Kottenforst „NSG 3“. Im integrierte Freiraumkonzept der Stadt Bonn (2012) wird die Fläche mit der Zielsetzung Erhaltung und Anreicherung dargestellt. Das Plangebiet liegt vollständig in einem Bereich, der laut Bodenkarte 1:50.000 des Geologischen Dienst NRW als schutzwürdig eingestuft ist. Es handelt sich um fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit. Eingriffe in den Boden führen zu einer unwiederbringlichen Zerstörung dieser und weitere natürlicher Bodenfunktionen. Im weiteren Verlauf der Planung wird eine Bodenkundliche Baubegleitung nach BBodSchV §4 Absatz (5) erforderlich. Von der Aufstellung des Bebauungsplans gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft aus, die Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen hervorrufen und somit einen Eingriff im Sinne des § 14 (1) BNatSchG verursachen. Eine Bebauung führt durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu einem Verlust bisher landwirtschaftlich genutzter Frei- und Grünflächen sowie von linearen Baum- und Gehölzbeständen. Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden (§ 18 BNatSchG Verhältnis zum Baurecht). Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Umweltbericht sind zudem die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen darzustellen. Nach § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Dies bedeutet, dass die Eingriffe durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan in einer Bilanzierung den Eingriffen gegenüberzustellen sind, die der bislang rechtskräftige Bebauungsplan bereits ermöglicht. Nur ein insoweit überschießender zusätzlicher Eingriff ist nach der gesetzlichen Regelung auszugleichen. Die Anwendung dieser Regelung kann im Ergebnis der bauleitplanerischen Abwägung dazu führen, dass ein Plangebiet von ca. 3,8 ha überplant und bebaut wird und die dadurch entstehenden erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft (soweit es sich nicht, wie vorstehend dargelegt, um einen über das bisherige Planungsrecht hinausgehenden Eingriff handelt) zu keinem Zeitpunkt kompensiert werden.Seite 5 von 15 Seite 6 Aus diesem Grund sollen im Rahmen des zu erstellenden landschaftspflegerischen Fachbeitrags (LFB) die Biotoptypen der realen Situation im Plangebiet als Bestand herangezogen werden, um die tatsächlich stattfindenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln und zu bewerten . Für das auf dieser Basis festgestellte Defizit kann im Ergebnis der Abwägungsentscheidung ein über die oben beschriebene gesetzliche Vorgabe hinausgehender freiwilliger Ausgleich festgelegt werden. Die hierdurch entstehenden Kosten können allerdings nicht auf private Vorhabenträger abgewälzt werden sondern müssten von der Stadt getragen werden. Der Umweltbericht zur Aufstellung des BP Nr. 6317-2 muss alle notwendigen Angaben zur Abhandlung der Eingriffsregelung (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / LFB) beinhalten, die für eine gerechte Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB erforderlich sind. Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können, kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich. Entsprechende Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Das Plangebiet weist in den östlichen Randbereichen lineare Gehölz- und Baumbestände auf, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen könnten. Der Baumbestand im Plangebiet ist durch ein Fachgutachten zu erfassen, zu bewerten und sollte Vorschläge für Vermeidungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen enthalten. Da es sich im vorliegenden Fall um einen bedeutenden Bebauungsplan (i.S. des Beiratserlasses, RdErl. MURL 1990) handelt und eine Flächennutzungsplanänderung notwendig ist, wird der Naturschutzbeirat, im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB angehört. Das Plangebiet wird erstmals bebaut, befestigt bzw. an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Daher ist das Niederschlagswasser ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten ist, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften oder Belange der Wasserwirtschaft entgegenstehen. Für den Nachweis, dass das anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet versickert werden kann, ist ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Mögliche Restriktionen aufgrund von vermuteten Bodendenkmälern sind im weiteren Verfahren archälogisch zu untersuchen.Seite 6 von 15 Seite 7 Klimaschutz Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, Verkehrswende) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Stadtklima /Klimaanpassung Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Bei der Fläche handelt es sich um eine unversiegelte, landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche, dessen stadtklimatischen Funktionen in der aktuellen Planungshinweiskarte mit einem sehr hohen Schutzbedarf ausgewiesen ist. Die Fläche ist ein Kaltluftentstehungsgebiet sowie Teil einer großen Kaltluftleitbahn, welche die weiter nördlich gelegenen Siedlungsgebiete mit Kaltluft versorgt. Das über die Fläche transportierte Kaltluftvolumen beträgt bis zu 21 m3/s/m. Das angrenzende Siedlungsgebiet hat zudem ebenfalls eine Kaltluftfunktion. Solch bedeutsame Klimafunktionen sind gemäß des 2023 gefassten Zielbeschlusses zur Klimaanpassung möglichst weitgehend zu erhalten. Gerade der Schutz von Kaltluftleitbahnen, hat vor dem Hintergrund des sich weiter verstärkenden Klimawandels, damit einhergehenden häufiger und langanhaltender auftretenden Hitzeperioden und dem bereits heute problematischen Stadtklima eine sehr hohe Bedeutung. Um zu klären ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine bauliche Entwicklung der Fläche klimaverträglich möglich ist, ist ein Klimagutachten zu beauftragen. Die Ergebnisse des Gutachtens sind den politischen Gremien vor dem Beginn des Qualifizierungsverfahrens vorzulegen. Die Rahmenbedingungen für eine klimaverträgliche Entwicklung werden in die Auslobung des Wettbewerbsverfahrens aufgenommen. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben wird aufgrund des städtischen Eigentums und der hohen Anzahl von neu entstehenden Wohneinheiten mit hoher Priorität eingestuft Nachhaltigkeitscheckliste Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der BauleitplanungSeite 7 von 15 Seite 8 bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (vgl. DS-Nr. 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (vgl. DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht (siehe Anlage 3) des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie da Anlage/n 1 Anlage 1_Übersichtsplan (öffentlich) 2 Anlage 2_Eigentumsverhältnisse (öffentlich) 3 Anlage 3_NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 8 von 15 Bebauungsplan Nr. 6317-2 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Ückesdorf Maßstab 1: 2500 Datum: 17.04.2025 100 mSeite 9 von 15 Seite 10 von 15 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen der Planung müssen noch näher untersucht werden, wenn das Ergebnis des geplanten Wettbewerbs vorliegt, woraufhin auch die Anzahl der geplanten Wohneinheiten näher beziffert werden kann. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Es ist eine reine wohnbauliche Entwicklung geplant, daher ist keine Mischnutzung an dem Standort vorgesehen. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten und ein Mobilitätskonzept erstellt. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, eine Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund ist grunsätzlich gegeben. Die Bushaltestelle "Ückesdorf Gymnasium" mit den angebundenen Buslinienen 603 und 843 liegt unmittelbar im Norden des Plangebietes und ist somit fußläufig erreichbar. Erschließung durch den Fuß- und Radverkehr ist durch den Geh- und Radweg entlang der Reichsstraße gesichert. Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Ückesdorf Bebauungsplannummer 6317-2 "Im Schmalzacker" Wohnbauliche Entwicklung Seite 1 von 5Seite 11 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Um die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Entwicklung herzustellen, soll Planungsrecht in Form eines Angebotsbebauungsplans geschaffen werden. Folglich gibt es keinen Vorhabenträger. Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung (sobald vorliegend). k.A. Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? k.A. Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt. Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Ja. Inwiefern Kaltluftleitbahnen durch das Vorhaben konkret betroffen sind, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt. Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja im Süden des Plangebietes sind Teilbereiche durch Strakregeneregnisse betroffen. Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss Nein, aus den Gefahren- dund Risikokarten geht dies nicht hervor. Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein. Allerdings grenzt sowohl nördlich als auch südlich an das Plangebiet jeweils ein Bachlauf Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? Nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? Keine Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2, DS 210919, DS 242211) kommuniziert worden? k.A. Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? Es gibt keinen Bestand Seite 2 von 5Seite 12 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Ja Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Auf der vorrangig landwirtschaftlich genutzten Fläche sind schutzwürdige Böden vorzufinden. Im östlichen Bereich des Plangebiets befindet sich lineare Gehölz- und Baumbestände, welche satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein könnten. Im weiteren Verfahren erfolgen gutachterliche Untersuchungen sowie eine Artenschutzprüfung (ASP). Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Ja Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Ja Sind schützenswerte Böden vorhanden? Ja Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan aufgestellt § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Vollverfahren Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Nein Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Nein Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? Nein Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Im östlichen Teil des Plangebietes ist Baumbestand vorhanden. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt. Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Ja, Belange werden im Verfahren beachtet. Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Nein, da lediglich eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen ist Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Nein Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Wird im weiteren Verfahren geprüft Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? Ein Ausbau von Bildungseinrichtungen ist nicht vorgesehen. Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Aufgrund der Ortsrandlage handelt es sich um eine wohnbauliche Entwicklung ohne kleinteilige Nutzungsmischung. Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Das Verfahren dient einer wohnbaulichen Flächenentwicklung und der Wohnraumschaffung. Seite 3 von 5Seite 13 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt, ohne konkreten Vorhabenträger. Insofern kommt das Baulandmodell im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht zur Anwendung Seite 4 von 5Seite 14 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I Seite 5 von 5Seite 15 von 15
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de