252994 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 252994
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Ramersdorf Hauptort
- Schieffelingsweg
- Stadthaus
- Rochusstraße
- Provinzialstraße
- Villemombler Straße
- Im Feldpütz
- Carl-Schurz-Straße
- Hardthöhe
- Helmholtzstraße
- Freiligrathstraße
- Gellertstraße
- Ludwig-Richter-Straße
- Gottfried-Kinkel-Straße
- Saime-Genc-Ring
- Duisdorf
- Lengsdorf
- Hardthöhe
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252994 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-2 im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg. Ort und Zeit werden öffentlich bekannt gegeben. Begründung Mit Beschluss des Rates vom 16.09.2021 (Ds. Nr. 210794) wurde einer wohnbaulichen Entwicklung der Fläche im Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf zugestimmt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6220-2 erforderlich. Dieser wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Ziel des Verfahrens ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf der Fläche im Schieffelingsweg (siehe Anlage 1). Vor diesem Hintergrund wurde vom Architekturbüro - VAP Vöhringer Architekten- ein Konzept für das ca. 1.700 m² große Plangebiet erarbeitete, welches als Grundlage für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren dient (siehe Anlage 2). Das Konzept sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 30 Wohneinheiten vor, bei einem Anteil von 100% öffentlich gefördertemSeite 1 von 25 Seite 2 Wohnraum. Maßgabe des Zielbeschlusses war die Entwicklung einer baumschonenden Variantenplanung. Daher erarbeitete das Architekturbüro auf Grundlage des Baumgutachtens eine baumschonende Planung. Bei Fassung des Zielbeschlusses wurde neben dem Planungsziel der wohnbaulichen Entwicklung auch die Realisierung einer mehrzügigen Kindertagesstätte anvisiert. Im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung des Entwurfes hat sich die Bedarfslage für eine Kindertagesstätte verändert. Laut Angaben des Fachamtes besteht kein weiterer Bedarf an einer Kindertagesstätte, weshalb diese im weiteren Planungsverlauf nicht weiter berücksichtigt wird. Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Da die Planung gemäß den in § 7 Abs. 3 der Bezirkssatzung niedergelegten Kriterien keine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung hat, obliegt die Beschlussfassung hierüber der Bezirksvertretung. Die Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung ergeben sich wie folgt: 1. Anlass und Ziel der Planung Mit Schreiben vom 19.03.2019 hat der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Duisdorf, Flur 2, Flurstück 1997 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den o.g. Bereich gestellt, um auf der brachliegenden Fläche ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Ziel der Planung ist eine wohnliche Nachverdichtung innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges durch die dem Wohnungsmangel in Bonn begegnet werden kann. Geplant ist ein siebengeschossiges Wohngebäude mit 30 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Dabei werden 100 % der Wohnnutzung als förderfähiger und barrierefreier Wohnraum hergerichtet. Hierfür sind die Vorgaben des Bonner Baulandmodells und dabei insbesondere die geltenden Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen. Im hinteren Bereich des Grundstücks ist ein begrünter großflächiger Aufenthaltsbereich für die zukünftigen Bewohner*innen mit dem bauordnungsrechtlich notwendigen Kleinkinderspielplatz vorgesehen. Die Größe des Neubaus soll sich in seiner Größe der Umgebung anpassen und sich somit in das Stadtgefüge einfügen. Für eine nachhaltige Gestaltung werden die Dachflächen als begrünte Flachdächer in Kombination mit Photovoltaikanlagen geplant. Die Erschließung und Stellung des Gebäudes sind so geplant, dass der Großteil des Baumbestandes erhalten werden kann. Gleichzeitig wird mit dem Vorhaben der von der Bundesstadt Bonn angestrebte Ausbau der Stadtbahnstrecke „Westbahn“ berücksichtigt, in dem ein 7,50 m breites Teilgrundstück zum Schieffelingsweg von Bebauung freigehalten wird. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6220-2 wird das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung desSeite 2 von 25 Seite 3 motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 16.09.2021 den Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf gefasst und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6220-2 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB mit Maßgaben zugestimmt (Ds. Nr. 210794). Im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung des Entwurfes hat sich die Bedarfslage für eine Kindertagesstätte verändert. Laut Angaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie besteht kein weiterer Bedarf an einer Kita, weshalb diese im weiteren Planungsverlauf nicht weiter berücksichtigt wird. 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Ortsteil Duisdorf im Stadtbezirk Hardtberg und umfasst eine Fläche von etwa 1.700 m². Das Plangebiet stellt sich heute als ungenutzte und von umfangreicher Vegetation geprägte Brachfläche dar, die sich aus größeren Laubbäumen und einer Sukzessionsfläche mit jungen, angesamten Gehölzen zusammensetzt. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Grundstück Gemarkung Duisdorf, Flur 2, Flurstück 1997. Das Plangebiet wird im Norden durch bestehenden Geschosswohnungsbau, im Nordosten durch das Hermann-Ehlers-Haus, das ehemalige Gemeindehaus der Matthäikirche, welches seit Juni 2013 vom christlichen Verein junger Menschen (CVJM Bonn) genutzt wird, sowie zwei ein- bis zweigeschossige Wohngebäude, im Südosten durch die Straße „Schieffelingsweg“ und im Südwesten durch ein 8-geschossiges Wohnhaus mit einem Flachdach begrenzt. Die restliche Umgebung zeichnet sich durch 3-geschosse Wohngebäude mit Satteldächern aus. Überregional kann das Gebiet nördlich über die Bundesstraße 56 (Rochusstraße) und östlich über die Landestraße L261 (Provinzialstraße), die an die südlich an die Autobahn A 565 (Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf) anschließt, erreicht werden. Nordöstlich des Plangebietes befinden sich die Ludwig-Richter-Schule und die Astrid-Lindgren-Schule sowie der Campus Rochusstraße mit den Bundesministerien für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Ernährung und Landwirtschaft. 3. Planungsrechtliche Situation Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Diese Festlegung wird auch im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanentwurfs (Stand Planentwurf zur erneuten Offenlage, Regionalratsbeschluss vom 11.10.2024) beibehalten. Mit dem vorgesehenen Bauvorhaben entspricht die Planung somit den Zielen der Raumordnung. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn wird das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Aufstellung desSeite 3 von 25 Seite 4 vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ ist daher aus dem FNP entwickelt. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 7420-3, aus dem Jahr 1974. Dort ist das Plangebiet als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Die umliegende Bebauung weist überwiegend Reine Wohngebiete (WR) und im Bereich des Hermann- Ehlers-Hauses ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Für das WR im Nordwesten ist eine GRZ von 0,3, eine GFZ von 0,9, eine offene Bauweise sowie bis zu 3 Vollgeschosse festgesetzt. Für das WR im Südwesten ist eine GRZ von 0,2, eine GFZ von 1,2, eine geschlossene Bauweise sowie bis zu 9 Vollgeschosse festgesetzt. Im WA nördlich des Plangebiets ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 1,0, offene Bauweise sowie bis zu 3 Vollgeschosse zulässig. Nach den Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplanes ist eine Neubebauung des Plangebiets nicht zulässig, sowie eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB zugunsten des Wohnungsbaus ausgeschlossen. Grund dafür ist, dass der vom BauGB geforderte Einzelfall hier nicht gegeben ist, nachbarliche Belange berührt werden und bei einer Bebauung der ausgewiesenen Grünfläche diese funktionslos würde. Weitere Nachverdichtungsmaßnahmen in städtischen Gebieten sind jedoch notwendig, um den weiteren Bedarf an dringend benötigtem, vor allem geförderten Wohnraum weiterhin decken zu können. Für eine Realisierung der künftigen Planungsziele ist daher eine Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6220-2 ist im Übersichtsplan (siehe Anlage 1) dargestellt. 4. Planverfahren Da das Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüge dient und die Zulässigkeitsvoraussetzung aufgrund der Größe der zu überbauenden Grundfläche gemäß § 19 (2) BauNVO für die Anwendung vorliegt, soll der Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Da das Plangebiet bisher jedoch nicht für Bebauung vorgesehen war und auch unversiegelt geblieben ist, werden im Laufe des Verfahrens die Anforderungen hinsichtlich der Belange von Umwelt, Natur- und Artenschutz geprüft. Die Ergebnisse fließen in den Planungsprozess mit ein. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird ebenfalls durchgeführt. 5. Planung 5. 1 Städtebauliches KonzeptSeite 4 von 25 Seite 5 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ in Bonn-Hardtberg, Ortsteil Duisdorf wurde ein architektonischer Gebäudeentwurf durch das Architekturbüro Vöhringer aus Bonn erarbeitet (siehe Anlage 2). Das vorgesehene Gebäude erstreckt sich über sieben Geschosse und soll 30 förderfähige und barrierefreie Wohneinheiten beherbergen. Die angestrebte Planung ermöglicht eine Bruttogrundfläche von rund 3.360 m². Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 festgesetzt. Das mehrgeschossige Gebäude orientiert sich mit seiner Gebäudehöhe an der umliegenden Bebauung, wodurch es sich gut in den Bestand einfügt. Die Gebäudehöhe liegt mit rund 22 m über der Geländeoberfläche unterhalb der Hochhausgrenze. Alle Wohneinheiten entsprechen von ihrer Größe den Vorgaben des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Alle für die Wohnnutzung erforderlichen PKW- Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. In der Tiefgarage werden darüber hinaus Abstellplätze für Fahrräder sowie Lastenräder geplant. Derzeit sind 12 Pkw-Stellplätze und 71 Fahrradabstellplätze, davon 5 für Lastenräder vorgesehen. Im weiteren Verfahren wird in einem Verkehrsgutachten die abschließende Anzahl erforderlicher Stellplätze und Radabstellanlagen ermittelt und geprüft, ob durch bestimmte Mobilitätsmaßnahmen die Anzahl der Pkw- Stellplätze und damit auch die Fläche der Tiefgarage verringert werden kann. Die Tiefgarage ist über eine Rampe sowie über einen Lastenaufzug für die Fahrräder erschlossen. Über den Lastenaufzug können auch die in der Tiefgarage untergebrachten Mülltonnen am Abholtag hochgefahren werden. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über den Schieffelingsweg. Dabei gibt es eine getrennte Zufahrt in eine Tiefgarage und sowie jeweils einen Gehweg zu den beiden Eingängen des Wohngebäudes. Das Wohngebäude liegt in der Fluchtlinie zu den Nachbargebäuden, wodurch es 7,50 m vom Gehweg abgerückt und somit auch einen möglichen Ausbau einer Stadtbahntrasse, der so genannten „Westbahn“ berücksichtigt. Die städtebauliche Qualität des Entwurfs liegt neben der guten Eingliederung des Gebäudekomplexes in das Straßengefüge auch darin, dass durch die Begrünung der Dachflächen in Kombination mit Errichtung von Photovoltaikanlagen sowie stellenweisen Fassadenbegründung eine möglichst stadtklimafreundliche Ausgestaltung dieses Gebäudes erfolgt. Die Tiefgarage geht in Ihrer Größe nur geringfügig über das geplante Gebäude hinaus, sodass möglichst wenig Fläche versiegelt wird. Der hintere Bereich des Grundstücks verbleibt komplett unversiegelt und wird gärtnerisch gestaltet. Es entsteht ein attraktiver Aufenthaltsbereich mit einem Kleinkinderspielplatz für die zukünftigen Bewohner*innen. Maßgeblich für das Konzept ist eine baumschonende Planung. Bei der Planung des Gebäudes wurde besonders darauf geachtet, möglichst so gering wie möglich in den Baumbestand einzugreifen. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Baumgutachten durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in einem Bericht festgehalten und in der Planung wie folgend beschrieben berücksichtigt: Aufgenommen wurden 29 verschiedene Laubbäume, von denen 21 unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fallen. Elf der Bäume stehen auf dem Baugrundstück, bei den restlichen Bäumen handelt es sich um Bäume im Grenzbereich bzw. auf benachbarten Flächen, deren Kronentraufbereich in das Plangebiet ragen. Vier Bäume im Plangebiet weisenSeite 5 von 25 Seite 6 einem mangelhaften Zustand auf. Durch die Planung des Wohngebäudes werden drei dieser Bäume beeinträchtigt und müssen gefällt werden. Einer der zu fällenden Bäume ist über die Baumschutzsatzung gesichert. Die entfallenden Bäume werden innerhalb des Plangebiets durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen. Neben den Ausgleichsmaßnahmen werden zusätzliche Begrünungsmaßnahmen in der Außenanlage für die Bewohnerschaft geplant. Mit der Fällung der vier Bäume entsteht unter anderem die Zufahrtsfläche für die Tiefgarage. 5.2. Verkehrliche Erschließung 5.2.1. Äußere Erschließung Der Standort ist sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Das Plangebiet ist über den Schieffelingsweg erschlossen. Über die Provinzialstraße (L 261), die nördlich an dem Schieffelingsweg anschließt, kann die Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf der Bundesautobahn A 565 erreicht werden. Somit ist das Plangebiet an das Fernstraßennetz und Bonner Hauptverkehrsstraßennetz direkt angebunden. Der Ortskern von Bonn-Duisdorf befindet sich westlich des Plangebiets und ist über die Rochusstraße (B 56) zu erreichen. Die Rochusstraße wird durch die Villemombler Straße mit dem Schieffelingsweg verbunden. Die Bonner Innenstadt lässt sich ebenfalls über die B56 erreichen. Das Plangebiet liegt mittig zwischen den ÖPNV-Haltepunkten „Im Feldpütz“, in Höhe des Campus Rochusstraße und „Carl-Schurz-Straße“ südwestlich. Der Haltepunkt „Im Feldpütz“ wird von 4 Buslinien angefahren: 606 Ramersdorf – Malteser-Krankenhaus, 607 Ramersdorf – Malteser-Krankenhaus, N2, SB69 Bonn HBF – Hardthöhe Südwache. Der Haltepunkt „Carl-Schurz-Straße“ wird von den gleichen Buslinien angefahren. Der S-Bahnhaltepunkt Helmholtzstraße ist rund 1 km entfernt und wird von der Linie S 23 angefahren (Bad Münstereifel - Euskirchen - Rheinbach - Meckenheim – Bonn). Damit ist das Plangebiet auch mit dem ÖPNV grundsätzlich gut von außen erreichbar. Der Rat der Bundestadt Bonn hat am 14. März 2024 die Planung und den Ausbau einer oberirdischen Bahnverbindung mit dem Westen der Stadt beschlossen (Ds. Nr. 240089). Die Stadtbahnlinie der „Westbahn“ wird auf dem Schieffelingsweg voraussichtlich mit einer Haltestelle in der Nähe zum Plangebiet verlaufen. Damit wird sich die ÖPNV-Erschließung zukünftig noch weiter verbessern. 5.2.2. Innere Erschließung Im Plangebiet sind, wie bereits beschrieben, getrennte Erschließungen für den Pkw- und den Fußverkehr vorgesehen. Die Pkw-Stellplätze sowie die Fahrradabstellplätze befinden sich in der Tiefgarage, die mit einer eigenen Zufahrt bzw. Lastenaufzug für die Fahrräder versehen ist. Zusätzlich sind Radabstellanlagen an den Erschließungskernen insbesondere für Besuchende vorgesehen. Die Zufahrt zur Tiefgarage wird als Gehwegüberfahrt geplant. Demensprechend wird der Bordstein abgesenkt und der Aufbau des Gehweges verstärkt. Dabei sind neben den anerkannten Regeln der Technik auch die Bautechnischen Grundsätze der Bundesstadt Bonn zu beachten. Mit der Realisierung der Zufahrt und Zuwegungen werden mindestens vier der öffentlichen Parkplätze entlang des Schieffelingswegs entfallen.Seite 6 von 25 Seite 7 Für den Fußverkehr sind insgesamt zwei Fußwege geplant. Ein Weg führt zum Haupterschließungskern der Wohneinheiten, der Zweite zum Nebeneingang eines weiteren Erschließungskerns. Durch die getrennten Zugänge für den Fuß- und Pkw-Verkehr wird die Unfallgefahr reduziert. Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt, um die Verträglichkeit des zukünftigen Verkehrs auch in Verbindung mit dem Ausbau der „Westbahn“ zu bewerten. Dabei wird die Leistungsfähigkeit des umliegenden Straßennetzes untersucht. 5.3. Ver- und Entsorgung Müllentsorgung Im Plankonzept ist vorgesehen, die Mülltonnen im Untergeschoss zu platzieren. Am Abholtag werden diese über den Lastenaufzug zur Straße gebracht. Die Lage und Dimensionierung der oberirdischen Aufstellfläche sowie die Dimensionierung der Mülltonnenplätze im Untergeschoss werden im weiteren Verlauf des Verfahrens abgestimmt. Energie- und Wärmeversorgung Innerhalb des Plangebiets verlaufen keine Kanäle, Wasser-, oder Gasleitungen. Die Versorgungsinfrastruktur verläuft entlang des Schieffelingweges. Innerhalb des Plangebiets verlaufen fünf Fernwärmeleitungen vom Grundstück Schieffelingsweg Nr. 23 zu den Grundstücken Freiligrathstraße Nrn. 3, 5, 6 ,10 und 12. Ein Anschluss des neuen Gebäudes an das Fernwärmenetz ist ebenfalls angedacht. Die im Plangebiet verlaufenden Fernwärmeleitungen werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Die durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossene PV- Pflicht wurde in der Zwischenzeit durch die Novellierung der Landesbauordnung NRW im § 42a flankiert. Demnach sind ab dem 01.01.2024 für Nichtwohngebäude und ab dem 01.01.2025 für Wohngebäude Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den dafür geeigneten Dachflächen zu installieren und zu betreiben. Daher wird eine klimaneutrale Energieversorgung möglichst auf Basis von vor Ort verfügbaren erneuerbaren Energien im Plangebiet angestrebt. Das Wohnhaus soll voraussichtlich im Energieeffizienzhaus- /Energiegebäudestandard 40 errichtet werden. Zusätzlich werden Anforderungen an die Ökobilanz im Lebenszyklus gestellt. Auf der Grundlage der Solarverpflichtung NRW müssen die Dächer mindestens zu 30% mit Solaranlagen belegt werden. Auf den angedachten Flachdächern sind neben der Dachbegrünung auch Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Wärmeversorgung wird durch einen Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz angestrebt. Weitere technische Aufbauten werden auf das notwendige Maß beschränkt. Entwässerung / Abwasser Grundsätzlich ist das Plangebiet über öffentliche Mischwasserkanäle über den Schieffelingsweg abwassertechnisch erschlossen. Für den öffentlichen Mischwasserkanal ist eine Sanierung geplant, die im weiteren Verfahren berücksichtigt wird.Seite 7 von 25 Seite 8 Da das Plangebiet erstmals bebaut wird, besteht eine Verpflichtung, das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Die Möglichkeit der Versickerung wurde im Rahmen einer hydrogeologischen Untersuchung überprüft. Auf der Grundlage wird im weiteren Verfahren ein Entwässerungskonzept erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens sind im Kapitel 6.5 zu finden. Wasserversorgung Das Plangebiet wird an die bestehende Wasserversorgung im Schiffelingsweg angeschlossen. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist mit einem Grundschutz von 96 m³/h für das Grundstück sicherzustellen. Eine Löschwasserbereitstellung für jeglichen Objektschutz über einen Hausanschluss erfolgt nicht. Der insgesamt benötigte Löschwasserbedarf ist in einem Radius von 300 m nachzuweisen. Zudem sind Hydranten so anzuordnen, dass sie sich in einem Umkreis von max. 150 m befinden und die Wasserentnahme leicht ermöglicht wird. Für den Brandfall sind das Anleitern am Gebäude und zwei Rettungswege eingeplant worden. Der zweite Rettungsweg erfolgt über eine Wendeltreppe im nordwestlichen Gebäudeabschnitt. Das Konzept wird im Laufe des weiteren Verfahrens mit der Feuerwehr abgestimmt. 6. Umweltrelevante Auswirkungen der Planung 6.1 Schutzgut Mensch Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den Schieffelingsweg, von dem eine erhebliche Lärmbelastung ausgeht. Laut Umgebungslärmkartierung 2022 ist im vorderen Bereich bis hin zum Schieffelingsweg mit Lärmbelastungen um 70 dB(A) am Tag und über 60 dB(A) in der Nacht zu rechnen. Die massiven Lärmquellen wie die A 565, die B 56 oder die L 261 reichen vom Schalleintrag nicht an das Plangebiet heran. Ebenso ist von den Nebenstraßen Gellertstraße, Ludwig-Richter-Straße, Gottfried-Kinkel-Straße oder Freiligrathstraße keine Lärmimmission auf das Grundstück zu erwarten. In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich die Ludwig-Richter- und die Astrid-Lindgren-Schule. Zum Schulbeginn, als auch zum Schulschluss ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen, das in dem Zeitraum die Lärmbelastung entlang des Schieffelingsweges erhöhen kann. Des Weiteren kann während der Pausenzeiten und Nachmittagsbetreuungen ein erhöhter Geräuschpegel durch spielende Kinder/ Jugendliche nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird der auf das Plangebiet einwirkende Lärm sowie der durch das Vorhaben bedingte Lärm (TG-Zufahrt) in einem schalltechnischen Gutachten untersucht. Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein unkritisches Belastungsniveau hinsichtlich der Luftschadstoffe vorhanden ist.Seite 8 von 25 Seite 9 6.2 Schutzgut Klima Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (Ds. Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Mit Beschluss des Bonner Klimaplans im März 2023 wurde das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 bekräftigt. Im Dezember 2023 beschloss der Rat den Zielbeschluss zur Klimaanpassung (Ds. Nr. 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung der Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der zusätzlichen Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums, sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden Zielsetzungen orientieren: • Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der thermischen Belastungsschwerpunkte. • Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden Regenwassers. • Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu minimieren. Verbesserung der Überflutungssituation durch Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der Situation. • Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßnahmen zum Klimaschutz (Energieeffizienzstandards, Energieversorgung, Solarverpflichtung, KFW-Standard für Gebäude) und Klimaanpassung (Optimierung der Besonnung, Belüftung, Gebäudebegrünung, Flächenentsieglung) formuliert, die im weiteren Verfahren durch Energiekonzepte und Klimagutachten konkretisiert werden. Gemäß der Klimahinweiskarte 2023 der Stadt Bonn herrschen sowohl tagsüber als auch nachts eine eher günstige bioklimatische Situation. Eine bauliche Entwicklung im Planungsraum wird mit einer zunehmenden Verdichtung und Versiegelung im Planungsraum einhergehen. Eine nachteilige Beeinflussung der bioklimatischen Situation im Planungsraum ist nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. zu verringern. Gerade vor dem Hintergrund des sich weiter intensivierenden Klimawandels sind Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vorzusehen. Durch die geplante Nachverdichtung werden Freiflächen in Anspruch genommen, die zuvor nicht versiegelt waren. Dies kann sich negativ auf das Mikroklima und die bodennahe Durchlüftung auswirken. Die Planung sieht vor, dass die Flachdächer des neu geplanten Gebäudes mittels einer mindestensSeite 9 von 25 Seite 10 extensiven Begrünung bepflanzt werden. Die Dachbegrünung wird mit PV- Anlagen kombiniert. Dabei muss die Substratschicht mindestens 8 cm und maximal 10 cm bei einem Abflussbeiwert von 0,5 (oder geringer) sein. Begrünte Dachflächen, die nicht in Kombination mit einer PV-Anlage angelegt werden, sind mindestens als einfache Intensivbegrünung (Substrataufbau > 15 cm) oder als Retentionsdach auszuführen. Die Begrünung ist dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL-Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten. Zusätzlich sind geeignete Fassadenseiten (z.B. große fensterlose Bereiche) boden- oder wandgebunden (ebenfalls unter Beachtung der relevanten FLL-Richtlinie) zu begrünen. Mit den zuvor genannten Begrünungsmaßnahmen aller Dachflächen gemäß dem Ratsbeschluss zu Dachbegrünung in Bonn (Ds. Nr. 0912064) vom 08.09.2010 und Teilbegrünungen der Fassadenflächen sollen diese minimiert werden. Darüber hinaus sollten – gerade auch im Hinblick auf den sich weiter verstärkenden Klimawandel und den damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten sowie der steigenden Intensität der Wärmebelastung – weitere Maßnahmen im Rahmen der Freianlagen und insbesondere im Bereich des Kleinkinderspielplatzes geprüft werden, um die stadtklimatische Situation nach Möglichkeit nicht weiter zu verschlechtern. Es ist vorgesehen, die Außenbereiche durch bestehende und neue Baumpflanzungen umfangreich zu verschatten. Nicht bebaute Flächen, deren Nutzung eine Versiegelung nicht erforderlich macht, werden unversiegelt belassen. Die Optionen zur Teilversiegelung werden bei der weiteren Planung geprüft, um den Anteil der versiegelten Fläche möglichst gering zu halten. Maßnahmen nach dem Prinzip der Schwammstadt, um sinnvoll mit der Ressource Regenwasser umzugehen (z.B. Regen- /Grauwassernutzung, lokale Versickerung, Regenwasserrückhalt z.B. durch Baumrigolen), werden mit dem geplanten Entwässerungskonzept geprüft. Dunkle Oberflächenfarben werden vermieden. Bei der Gestaltung der Oberflächen wird darauf geachtet, möglichst wenig Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper zu absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion kurzwelliger Strahlung zu vermeiden 6.3 Schutzgut Natur und Landschaft Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012 trifft keine Aussagen zum Plangebiet. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind nicht betroffen. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde im November 2024 eine Artenschutzprüfung (ASP – Stufe I) durchgeführt. Das zu erwartende Artenspektrum wurde mit Hilfe des Fachinformationssystems (FIS), der Landschaftsinformationssammlung (@LINFOS) der LANUV und durch die Konsultation der Roten Liste (RL) der Brutvögel Nordrhein-Westfalen erfasst. Es wurden zwei Ortstermine am 29.10. 2024 und am 07.11.2024 ausgeführt. Die Abfrage auf Fundorte planungsrelevante Arten für das Plangebiet bzw. der näheren Umgebung war negativ. Weitere Arten der RL, die ebenfalls zu erwarten wären, mindestens die Vorwarnstufe besitzen und nicht im FIS aufgeführt waren, wurden nicht identifiziert. In der Plausibilitätsprüfung wurdenSeite 10 von 25 Seite 11 demnach die zu erwartenden planungsrelevanten Arten des FIS für den 3. Quadrant des Messtischblatts 5208 Bonn, in dem das Plangebiet liegt, untersucht. Insgesamt können für das Untersuchungsgebiet 34 planungsrelevante Arten erwartet werden. In der Plausibilitätsprüfung wurde die Biotopausstattung des Plangebiets mit den Lebensraumansprüchen der jeweiligen Art abgeglichen und eine Aussage über das tatsächliche Vorkommen formuliert. Im Ergebnis stellt das Plangebiet für keine der Arten ein geeignetes Habitat dar, so dass ein Vorkommen mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht erwartet wird. Eine Bedeutung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte für die planungsrelevanten Arten besteht nicht. Hinweise auf eine Quartiersnutzung wurden bei den Ortsbegehungen nicht verifiziert. Eine Betroffenheit der Allerweltsarten bestehen hingegen, da die Biotopstruktur potenzielle Nist- sowie Ruheplätze bereithält. Unter Berücksichtigung der potenziellen Quartiere für die Allerweltsarten wird die Baufeldräumung und -bereitstellung auf die Zeit vom 01.10. bis zum 28. (29.) 02. eines jeden Jahres beschränkt (Allgemeiner Artenschutz gemäß § 39 BNatSchG). Als Maßnahme zur Habitatverbesserung sind am neuen Gebäude Quartiermöglichkeiten für Gebäudebrüter und Fledermäuse bauseitig einzuplanen. Die Außenbeleuchtung baulicher Anlagen, Grundstücken, sowie Zuwege sind so zu gestalten und mit Leuchtmitteln auszustatten, dass negative Auswirkungen auf wildlebende Tiere durch Lichtimmissionen auszuschließen sind. Es sind Insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten zu verwenden. Auch sollte auf großflächige Fensterflächen zum Schutz vor Vogelschlägen verzichtet werden. Zur Minimierung der Gefährdungsquellen sind für Glasflächen bereits bauseitig nachweislich wirksame Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen. Baumbewertung Das Plankonzept sieht eine baumschonende Planung vor. Das Gebäude und die Tiefgarage mit ihren Zugängen wurden so geplant, dass möglichst wenige Bestandsbäume davon betroffen sind. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im November 2021 ein Baumgutachten erstellt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in einem Bericht festgehalten und in der Planung wie folgend beschrieben berücksichtigt: Aufgenommen wurden 29 verschiedene Laubbäume, von denen 21 unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fallen. Elf der Bäume stehen auf dem Baugrundstück, bei den restlichen Bäumen handelt es sich um Bäume im Grenzbereich bzw. auf benachbarten Flächen, deren Kronentraufbereich in das Plangebiet ragen. Vier Bäume im Plangebiet weisen einem mangelhaften Zustand auf. Drei dieser Bäume befinden sich im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt und der Zuwegung zum Gebäudeeingang, die auch von Feuerwehrfahrzeugen befahren wird. Zur Umsetzung des Vorhabens müssen diese drei Bäume gefällt werden. Einer der zu fällenden Bäume ist über die Baumschutzsatzung gesichert. Alle entfallenden Bäume werden innerhalb des Plangebiets, außerhalb unterbauter Bereiche, durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen.Seite 11 von 25 Seite 12 Die im Geltungsbereich und im Grenzbereich aufgenommenen Bäume sowie die Bäume mit mangelhafter Beurteilung (in Rot beschriftet), die entfernt werden müssen, sind in der Anlage 3 dargestellt. Darunter zählt ein satzungsgeschützter Feldahorn im Bereich der geplanten Aufstellfläche für die Feuerwehr. Für zwei im Grenzbereich stehende Bäume (Berg- bzw. Spitzahorn) wird neben der geplanten Tiefgaragenzufahrt eine Fällung aus Zustandsgründen empfohlen. Bäume, die sich im Grenzbereich oder auf Nachbargrundstücken befinden und nicht direkt von der Baumaßnahme betroffen sind, werden durch geeignete Maßnahmen vor allem während der Bauphase geschützt. Um den Wert der Dachbegrünung zu optimieren, sind einfache Diversifizierungsmaßnahmen wie die Verteilung von Totholz und kleinen Sandflächen, Verwendung artenreicher Saatgutmischungen für Magerstandorte oder Dachbegrünungen, zu implementieren. 6.4 Schutzgut Boden Nach den vorliegenden Informationen aus dem Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn sind im Plangebiet keine Altlasten oder Altlaststandorte vorhanden. Das Plangebiet liegt, laut Klassifizierung des Geologischen Dienstes NRW, in einem Bereich mit schutzwürdigen Böden. Bei Umsetzung des Bauvorhabens wird ein Teil des Bodens zerstört und ein weiterer Teil durch die Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen. Bei der Planung wird darauf geachtet, dass die Versiegelung und der Eingriff in den Boden möglichst geringgehalten werden. 6.5 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten und auch außerhalb von Wasserschutzzonen. Im März 2025 wurde ein hydrogeologisches Gutachten mit topographischer Gefährdungsanalyse und Überflutungsnachweis durchgeführt. Aufgrund der Überlastung des Mischwasserkanals im Schieffelingsweg soll dort nach Möglichkeit kein Niederschlagswasser eingeleitet werden. Im Zuge dessen wurden sich die Versickerungsmöglichkeiten auf dem Grundstück angeschaut und eine Versickerungsanlage bemessen. Zur Ermittlung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes wurden verschiedene Kleinrammbohrungen durchgeführt. Im gesamten Untersuchungsbereich wurde als oberste Bodenschicht ein gewachsener Mutterboden mit einer Mächtigkeit von 20–30 cm festgestellt. Dieser besteht hauptsächlich aus feinsandigem, organischem Schluff mit verschiedenen Kiesanteilen. In einer Bohrung war zusätzlich eine Schicht aus Holzhackschnitzeln aufgebracht. Darunter folgt ein Schluffboden, der bis in Tiefen von 1,60 m bis 2,60 m reicht und durch Verwitterung von Lössböden entstanden ist. Er ist gering feinsandig bis stark sandig und gering bis stark kiesig ausgeprägt. Darunter treten Sedimente der Unteren Mittelterrasse desSeite 12 von 25 Seite 13 Rheins auf, hauptsächlich als sandig-schluffiger Kies mit typischer braunroter Färbung Die Lagerungsdichte nimmt mit zunehmender Tiefe zu. Während der Untersuchungen wurde kein Grundwasser angetroffen. Eine Recherche über das ELWAS-Portal des Landesministeriums NRW für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), ergab, dass der mittlere höchste Grundwasserstand (MHGW) bei 71,33 m ü. NHN bei der Grundwassermessstelle Weck BN 3 ca. 900 m westlich des Plangebiets liegt, was einem Flurabstand von 16,30 m entspricht – der laut DWA-A 138-1 geforderte Mindestabstand von 1,00 m zur Versickerungssohle ist somit gewährleistet. Zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit wurden vier Open-End-Versuche nach USBR-Earth Manual durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass nach starken Regenfällen mit temporärem Schicht- oder Stauwasser zu rechnen ist. Eine Starkregengefahrenanalyse ergab, dass selbst bei extremen Regenereignissen (100-jährlich) keine Wasseransammlungen auf dem Grundstück zu erwarten sind. Bei allen vier Versuchen liegen die im Gelände ermittelten kf-Werte oberhalb von 1,0 · 10-6 m/s, so dass sie gemäß DWA A138-1 für eine Versickerung von Niederschlagswasser herangezogen werden können. Aufgrund des hohen Schluffgehalts und der dichten Lagerung der Terrassenkiese ist die Versickerungsfähigkeit jedoch vergleichsweise gering, was eine größere Versickerungsanlage erforderlich macht. Die höchsten kf-Werte wurden im nördlichen Bereich gemessen, weshalb dort laut Gutachten die Verortung einer Versickerungsanlage empfohlen wird. Der Empfehlung kann nicht gefolgt werden, da in diesem Bereich die Tiefgaragenzufahrt vorgesehen ist. Auch wenn die Tiefgaragenzufahrt auf die andere Seite des Gebäudes verlegt werden würde, wären die Fläche für die Zuwegung und Aufstellflächen für die Feuerwehr notwendig. Da alle auf dem Grundstück durchgeführten Bohrungen für eine Versickerung von Niederschlagswasser herangezogen werden können, wird die Anlage im Westen, im hinteren Grundstücksbereich verortet. Im weiteren Verfahren wird die Entwässerung des Grundstücks näher betrachtet. Die Größe der beschriebenen Rigole hängt vor allem davon ab, wie viel Dachbegrünung mit welcher Aufbaudicke entsteht sowie eine mögliche Einleitung in den Kanal. Das anfallende Niederschlagswasser muss vollständig aufgenommen werden. Die Rigole wird für die Gebäudedachflächen, sowie der Zufahrt zur Tiefgarage und den Zuwegungen zum Wohnhaus bemessen. Da noch keine Angaben für eine mögliche Einleitmenge aus der Versickerungsanlage in den Kanal vorliegen, wird zunächst davon ausgegangen, dass keine Einleitung (Drosselabfluss QDr) möglich ist und die anfallende Wassermenge vollständig über die Versickerungsanlage versickern muss (Worst-Case-Szenario). Bei dem Überflutungsnachweis ist nachzuweisen, dass auf dem betreffenden Grundstück das Niederschlagswasser von Starkregenereignissen zurückgehalten werden kann und nur verzögert dem Entwässerungssystem zufließt. Zur Berechnung wurde ein 100-jährliches Regenereignis angesetzt. Die Entwässerungsleitungen sind aufgrund der Rigolenplanung für ein 5- jähriges Ereignis (5 Minuten Regendauer) auszulegen. Die Geländeform (ca. 2 % Neigung) und die versiegelte Fläche von 666 m² (undurchlässigere Fläche: 397,2 m² bei Berücksichtigung der Abflussbeiwerte) ergeben lautSeite 13 von 25 Seite 14 Berechnungen ein erforderliches Rückhaltevolumen der Kiesrigole von 8,0 m³. Dieses kann vollständig durch die Rigole aufgenommen werden. Bei einer gartenseitigen Außenspielfläche von 738,97 m² bedeutet dies rechnerisch einen Aufstau von 1,1 cm sofern diese Fläche vollständig als Retentionsfläche angesetzt wird. Alternativ kann auch eine flache Mulde ausgebildet werden. Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen im Stadtgebiet von Bonn geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuches (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel § 1 Abs. 5 BauGB). Nach der Starkregen-Gefahrenkarte kann es derzeit bereits für ein 50- jährliches Ereignis nördlich im Plangebietes zu geringen Wasserständen kommen. Die Ergebnisse der Starkregenbetrachtung sind bei den weiteren Planungen zu konkretisieren und zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass bei der Planung eines Bauvorhabens auszuschließen ist, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie bestehender Baukörper benachbarter Grundstücke entstehen. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalanschlusses, aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde neben dem hydrogeologischen Gutachten auch eine topographische Gefährdungsanalyse nach den „Leitlinien für die hydraulische Bemessung und den hydraulischen Nachweis öffentlicher Anlagen der Bundesstadt Bonn“ durchgeführt, um mögliche Fließwege bei Starkregenereignissen zu ermitteln. Hierfür sollen das Einzugsgebiet des oberirdischen Zuflusses bestimmt, die Fließwege auf der Geländeoberfläche unter Berücksichtigung von Geländesenken nachvollzogen sowie die mögliche Bildung von Sturzfluten bewertet werden. Der Schieffelingsweg führt das anfallende Oberflächenwasser nach Nordosten ab, so dass hier ein Wasserübertritt aufgrund des erhöhten Gehwegs nicht zu erwarten ist. Entlang der Grundstücksgrenze zum Studierendenwohnheim befindet sich ein Wall, der einen Wasserübertritt verhindert. Als Einzugsgebiet ist daher nur die Grundstücksfläche des Untersuchungsgrundstücks anzusetzen. Das Regenwasser, welches nicht auf dem Grundstück versickert, fließt vom höchsten Punkt des Grundstücks, welcher die südliche Grundstücksecke mit einer Höhe von 85,48 m über NHN bildet senkrecht zu den Höhenlinien ab. Mittig des Grundstücks befindet sich eine Senke, in der sich das Niederschlagswasser bei der niedrigsten Höhe von ca. 84,12 m über NHN zunächst sammelt. Bei einer Aufstauhöhe von 6,0 cm kann es von dort aus nach Nordwesten langsam abfließen. Aufgrund der geringen Neigung des Grundstücks von ca. 1,8° ist hierbei eine Bildung von Sturzfluten nicht zu befürchten. 6.6 Sonstige Schutzgüter Der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW hat in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass im Mai 2022 im Bereich des Plangebiets eine Kampfmittelüberprüfung stattfand, die keine bekannten Ergebnisse lieferte. Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf demSeite 14 von 25 Seite 15 Grundstück. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann jedoch nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Es existieren keine Hinweise auf im Plangebiet liegende Bodendenkmäler oder Sachgüter. Sollten dennoch Funde im späteren Planungsverlauf aufkommen, wird auf die die Bestimmungen des § 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) hingewiesen. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (Ds. Nr.: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (Ds. Nr.: 220501 und 240574). Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II (siehe Anlage 4) stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie. Anlage/n 1 Anlage 1_Übersichtsplan (öffentlich) 2 Anlage 2_Beteiligungsplan (öffentlich) 3 Anlage 3_Baumerfassung (öffentlich) 4 Anlage 4_NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 15 von 25 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6220-2 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Hardtberg Ortsteil DuisdorfSeite 16 von 25 Bundesstadt Bonn - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Bebauungsplan Nr. 6220-2 "Schieffelingsweg", Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Petra Denny Leiterin des Stadtplanungsamtes Quelle: tim-online.deLuftbild (ohne Maßstab) © Vöhringer Architekten 2025Ansicht vom Schiffelingsweg (ohne Maßstab) © Vöhringer Architekten 2025Lageplan (Maßstab 1:125) Schwarzplan (ohne Maßstab) Bauleitplanung H+B Stadtplanung, Beele und Haase Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stadtplaner Kunibertskloster 7-9 50668 Köln Vöhringer Architekten Saime-Genc Ring 41 53121 Bonn Städtebauliches Konzept Herr Juboraj Talukder VorhabenträgerSeite 17 von 25 Banks Baumpflege GmbH 40Seite 18 von 25 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Die Prognose des Verkehrsaufkommen zum Vorhaben wird im weiteren Verfahren durch ein Verkehrsgutachten ermittelt. Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? Das Plangebiet liegt nicht in einem zentralen Versorgungsbereich. Die Planung sieht keine Nahversorgungseinrichtungen vor. Das nächste Versorgungszentrum liegt ca. 1,0 km erreichen. Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Die Mobilitätsmaßnahmen werden mit der Verkehrsuntersuchung zur Veröffentlichung erarbeitet. Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) noch keine Angaben. Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Das Plangebiet liegt mittig zwischen den ÖPNV-Haltepunkten „Im Feldpütz“, in Höhe des Campus Rochusstraße und „Carl-Schurz-Straße“ südwestlich. Der Haltepunkt „Im Feldpütz“ wird von 4 Buslinien angefahren: 606 Ramersdorf – Malteser-Krankenhaus, 607 Ramersdorf – Malteser-Krankenhaus, N2, SB69 Bonn HBF – Hardthöhe Südwache. Der Haltepunkt „Carl-Schurz-Straße“ wird von den gleichen Buslinien angefahren. Zudem ist das S-Bahnhalt Helmholtzstraße ca. 1km entfernt. Damit ist das Plangebiet auch mit dem ÖPNV grundsätzlich gut von außen erreichbar. Der Rat der Bundestadt Bonn hat am 14. März 2024 die Planung und den Ausbau einer oberirdischen Bahnverbindung mit dem Westen der Stadt beschlossen (Ds Nr 240089), die über den Schieffelingsweg führt. In der Nähe des Plangebiets ist auch die Errichtung einer Haltestellt geplant. Damit wird sich die ÖPNV-Erschließung zukünftig noch weiter verbessern. Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Es wird ein Gehweg auf das Plangebiet vorgesehen. Damit werden keine Vernetzungen zu anderen Gebieten erreicht. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? Es werden ausreichend Fahrradabstellplätze und Lastenradabstellplätze in der Tiefgarage und im Eingangsbereich für die Radverkehre des Vorhabens eingeplant. Es handelt sich nur um ein Grundstück, daher geringer Einfluss auf Situation im Quartier. Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? Es sind keine Mobilstationen in der Nähe vorhanden. Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? Es werden Wegeverbindungen von dem Wohngebäude an das bestehende Fuß- und Radwegnetz angeschlossen. Für die Fahrräder ist Lastenaufzug zur Tiefgarage geplant. Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? Aufgrund der Anbindung durch eine Straßen und des ÖPNV-Angebots ist die Verschiebung unwahrscheinlich. Zu einer Verschiebung würde ggf nach Realisierung der Westbahn kommen. Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/ öffentlichen Straßenraum vorgesehen? Im Geltungsbereich liegen keine öffenlichen Straßenräume. Es befindet sich keine von den Stadtwerken Bonn betriebene E-Ladestationen unmittelbar angrenzend an dem Planungsgrundstück. Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen auf privaten Flächen vorzuhalten sind? Ja, in der Tiefgarage sind E-Ladesäulen geplant. Vorhabenbezogener Bebauungesplan Nr 6220-2 "Schieffelingsweg" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Duisdorf Errichtung eines Wohngebäudes mit 30 förderfähigen barrirerefreien Wohneinheiten Seite 1 von 7Seite 19 von 25 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Die neu zu bebauuende Fläche wird derzeit als Grünfläche genutzt und ist mit Baumpflanzungen versehen.Die geplante Bebauung wird mit einer zunehmenden Verdichtung und Versiegelung im Planungsraum einhergehen.Maßnahmen zur Reduktion der damit verbundenen bioklimatischen erhöhten Belastung werden im Rahmen von Baumersatzpflanzungen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen realisiert.Die nicht durch Wege, Stellplätze oder Bebauung belegten Flächen werden begrünt. Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu bebauenden Gebiet? Das Gebiet weicht in dieser Hinsicht voraussichtlich nicht im wesentlichen von der Umgebung ab. Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? Nein Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Nicht bebaute Flächen, deren Nutzung keine Versiegelung erforderlich macht, werden unversiegelt belassen. Dachbegrünungen sind vorgesehen. Maßnahmen, um sinnvoll mit der Ressource Regenwasser umzugehen werden mit dem geplanten Entwässerungskonzept geprüft. Es sind Baumpflanzungen und innerhalb, als auch außerhalb des Gebäudes sind Sonnenschutzmaßnahmen vorgesehen. Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt? Es sind Baumpflanzungen sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Die nicht durch Wege, Stellplätze oder Bebauung belegte Flächen werden begrünt. Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? Ca. 40% der Wohneinheiten sind für Familien mit mehreren Kindern eingeplant. Alle Wohnungen sind barreirefrei, 2 werden vorausichtlich rollstuhlgerecht geplant. Zudem ist im hinteren Bereich des Grundstücks ein Kleinkinderspielplatz vorgesehen. Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? ja Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? Es besteht keine Hanglage. Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? ja, das Gebiet fällt unter den § 55 WHG i.V.m § 44 LWG. Der Mischwasserkanal entlang des Schieffelingswegs ist dazu überlastet. Das Regenwasser wird über Mukdenrigolen gesammelt und wird auf dem Grundstück versickern. Das Abwasser wird an dem Kanal im Schieffelingsweg angeschlossen. Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Das Gebiet fällt unter den § 55 WHG i.V.m § 44 LWG. Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Ja, durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen, extensive Dachbegrünung, Begrünung der nicht durch Zuwegungen, Bebauung oder Stellplätze belegten Flächen. Gemäß Baugrundgutachten ist der Baugrund mäßig versickerungsfähig. Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? Es werden Riogolenversickerungen im Außenbereich des Grundstücks, sowie eine Intensive Dachbegrünung auf dem obersten Geschossdach vorgesehen. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) Es gibt keine Verdachtsflächen. Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? ja Seite 2 von 7Seite 20 von 25 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? Versickerung. Ein Entwässerungskonzept wird noch auf Grundlage des hydrogeologischen Gutachten in der weiteren Planung erarbeitet. Es wird über die Wasserspeicherung über eine Zisterne nachgedacht. Damit könnte das Regenwasser zur Bewirtschaftung der Toiletten oder der Waschmaschienen genutzt werden. Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? Es gibt keine erheblichen Gefährdungshinweise durch die Strakregengefahrenkarte. Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? Auf den eigenen Flächen bestehen grundsätzlich Möglichkeiten. Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? ja Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Ja, als Einzugsgebiet ist nur die Grundstücksfläche des Untersuchungsgrundstücks anzusetzen. Das Regenwasser, welches nicht auf dem Grundstück versickert, fließt vom höchsten Punkt des Grundstücks, welcher die südliche Grundstücksecke bildet senkrecht zu den Höhenlinien ab. Mittig des Grundstücks befindet sich eine Senke, in der sich das Niederschlagswasser bei einer Überschreitung der Sickerleistung des Bodens zunächst sammelt. Bei einer Aufstauhöhe von 6,0 cm kann es von dort aus nach Nordwesten langsam abfließen. Aufgrund der geringen Neigung des Grundstücks von ca. 1,8° ist hierbei eine Bildung von Sturzfluten nicht zu befürchten. Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Weder die Strakregengefahrenkarte noch die topographische Gefährdungsanalyse liefern Hinweise auf negative Auswirkungen auf die Umgebung. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? ja der nördliche (hintere) Grundstücksbereich, der den Außenbereich des Gebäudes bildet, wird für die Rigolenversickerung vorgesehen. Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? nein Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? Verdunstung und Versickerung. Es ist in Prüfung ob eine Speicherung in Zisternen zur Bewirtschaftung der Toiletten und Waschmaschienen ermöglicht werden soll. Dies wird im weiteren Verfahren über ein Entwässerungskonzept geklärt. Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? Entwässerungskonzept wird noch erstellt. Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? Ja, es ist mindestens eine extensive Dachbegrünung vorgesehen, Bereich mit intensiver Dachbgegrünung werden geprüft. Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? Partiell ist dies möglich. Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden Partiell ist dies möglich. Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? Es handelt sich hierbei nur um ein Gebäude dessen Dachflächen nicht verschattet werden. Aufgrund der Wohnnutzung und einem Fernwärmeanschluss herrscht geringer Bedarf zur Überprüfung. Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? Ja, Dachflächen Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Das Gebäude wird im Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet. Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Fernwärme und PV-Anlagen Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? Ja Welche Bauart ist vorgesehen? Es ist Massivbauweise vorgesehen. Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? nein Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Nein Seite 3 von 7Seite 21 von 25 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Es wird eine GRZ von 0,4 festgeschireben. Alle der nicht durch Zuwegungen, Bebauung oder Stellplätze belegten Flächen werden / bleiben begrünt. Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) Ja, mit 7 Geschossen. Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? nein, es handelt sich hierbei nur um ein Gebäude auf einem kleinen Grundstück Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? Ja Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? 0%, die Fläche ist bisher unversiegelt. Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? nein Werden Flächen gezielt freigehalten? ja, 7,5 m Zone für die mögliche Westbahn, diese wird jedoch teilweise versiegelt Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? Ja, es wird ein Wohngebäude in einer Wohnsiedlung errichtet. Wurden besondere Wohnformen beachtet? barrirerefrei undvoraus. 2 rollstuhlgerechte Wohnungen Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? Es handelt sich hierbei um eine kleine Fläche, die sich in einem Wohngebiet befindet und durch Bebauung in der Umgebung vorgeprägt ist. Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? nein, es wird ein Außenbereich mit Spielfläche für die Bewohner*innen als Bebegnungsfläche angelegt. Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des Vorhabens im Quartier aufgewertet werden? Nein, die Fläche ist zu klein Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Ja es wird eine Freianlagenplanung geben. Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? Nein Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? nein Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? nein Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Es sind Baumpflanzungen vorgesehen, die Bereiche, die nicht für Zuwegungen, Parkplätze oder Bebauung gentuzt werden, werden begrünt. Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? In dr direkten Umgebung sind keine großflächigen Grünzüge vorhanden Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Begrünungsmaßnahmen sind vorgesehen. Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Ja, beides Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? ja Seite 4 von 7Seite 22 von 25 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? Ja, das Vorkommen von Nestern sogenannter „Allerweltsvogelarten“ in den kleinflächigen Grünbereichen kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? Es wurde ein baumschonender Entwurf vorgesehen, in dem der Großteil der Bestandsbäume erhalten bleibt. Zusätzlich sind Begrünungsmßnahmen vorgesehen. Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? Ja Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden Nein mit Umsetzung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kann das Vorhaben im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG i.V.m. § 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig angesehen werden Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? Nein Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Nein Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? Ja, bei der Umsetzung der aktuellen Planung würden bis zu 3 Bäume entfallen, davon fällt 1 Baum unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Innerhalb des Plangebiets werden dafür nach vorliegender Planung Ersatzpflanzungen vorgesehen. Ein weiterer, nicht von der Satzung geschützter Baum auf der Nachbargrenze muss aufgrund seines schlechten Zustandes gefällt werden. Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des Baumerhalts optimiert werden? Ja Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? Nein Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? Ja Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? 1 Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? 0 Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? Ja, Baumbewertung liegt vor Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Im Plangebiet sind Baumpflanzungen, sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt oder indirekt (Baudenkmale und Umgebungsschutz, Bodendenkmale und Denkmalbereiche) betroffen? Nein Baudenkmale Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? Bodendenkmale Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? Seite 5 von 7Seite 23 von 25 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? nein Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? Es ist nur die Wohnnutzung geplant. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? nein, es sind keine gewerblichen Nutzungen geplant. Sind Unternehmen betroffen? nein Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? Nein Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? Nein Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? Es sind keine Gewerbebetriebe geplant. Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? Nein Seite 6 von 7Seite 24 von 25 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? Ja Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? ja, es wird im nördlich gelegenen Außenbereich eine Spielfläche für Kleinkinder und ein begrünter Aufenthaltsbereich für die Bewohner*innen geschaffen. Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? Nein Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? Lediglich die 7,5 m Tiefe Freihaltezone wird im Falle der Westbahnerrichtung zur öffentlichen Verkehrsfläche übergehen. Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? Ja, in der Ämterbeteiligung Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Es passt sich in Höhe, Geschossigkeit und Nutzung der Umgebung an. In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Es werden durch die Planung keine bestehenden Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? Lediglich die 7,5 m tiefe Freihaltezone für den Ausbau der Westbahen wird bei Realisierung der Westbaehn zur öffentlichen Verkehrsfläche. Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? 100% Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? ja Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? 7 Geschosse Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? Nein Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? Es ist nur Geschosswohnungsbau vorgesehen Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Es sind 10 Einzimmer-, 1 Zweizimmer-, 7 Dreizimmer-, 10 Vierzimmer- und 2 Fünfzimmerwohnungen geplant. Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II Seite 7 von 7Seite 25 von 25
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de