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252994 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf

Nummer
252994
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Schieffelingsweg Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Provinzialstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Villemombler Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Im Feldpütz Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Carl-Schurz-Straße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Hardthöhe Straße· Hardtberg
  • Helmholtzstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Freiligrathstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Gellertstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Ludwig-Richter-Straße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Gottfried-Kinkel-Straße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Saime-Genc-Ring Straße· Meßdorf, Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardthöhe Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 252994-01 N-Vorlage: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf hier: Prüfung der Berücksichtigung einer Fläche für eine Kindertagesstätte oder einen anderen Allgemeinbedarf (z.B. Altenpflegestützpunkt) in der weiteren Planung

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Beschlussvorlage
öffentlich
252994
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3
Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ im
Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-2 im Stadtbezirk
Hardtberg, Ortsteil Duisdorf ist die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Zudem
erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg. Ort und Zeit werden öffentlich
bekannt gegeben.
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 16.09.2021 (Ds. Nr. 210794) wurde einer
wohnbaulichen Entwicklung der Fläche im Schieffelingsweg im Stadtbezirk
Hardtberg, Ortsteil Duisdorf zugestimmt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6220-2
erforderlich. Dieser wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt.
Ziel des Verfahrens ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf der Fläche
im Schieffelingsweg (siehe Anlage 1).
Vor diesem Hintergrund wurde vom Architekturbüro - VAP Vöhringer
Architekten- ein Konzept für das ca. 1.700 m² große Plangebiet erarbeitete,
welches als Grundlage für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren dient
(siehe Anlage 2). Das Konzept sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
mit 30 Wohneinheiten vor, bei einem Anteil von 100% öffentlich gefördertemSeite 1 von 25
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Wohnraum.
Maßgabe des Zielbeschlusses war die Entwicklung einer baumschonenden
Variantenplanung. Daher erarbeitete das Architekturbüro auf Grundlage des
Baumgutachtens eine baumschonende Planung.
Bei Fassung des Zielbeschlusses wurde neben dem Planungsziel der
wohnbaulichen Entwicklung auch die Realisierung einer mehrzügigen
Kindertagesstätte anvisiert. Im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung
des Entwurfes hat sich die Bedarfslage für eine Kindertagesstätte verändert.
Laut Angaben des Fachamtes besteht kein weiterer Bedarf an einer
Kindertagesstätte, weshalb diese im weiteren Planungsverlauf nicht weiter
berücksichtigt wird.
Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.
Da die Planung gemäß den in § 7 Abs. 3 der Bezirkssatzung niedergelegten
Kriterien keine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung hat, obliegt die
Beschlussfassung hierüber der Bezirksvertretung.
Die Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung ergeben sich wie folgt:
1. Anlass und Ziel der Planung
Mit Schreiben vom 19.03.2019 hat der Eigentümer des Grundstücks
Gemarkung Duisdorf, Flur 2, Flurstück 1997 einen Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den o.g. Bereich gestellt, um auf der
brachliegenden Fläche ein Mehrfamilienhaus zu errichten.
Ziel der Planung ist eine wohnliche Nachverdichtung innerhalb des
bestehenden Siedlungsgefüges durch die dem Wohnungsmangel in Bonn
begegnet werden kann. Geplant ist ein siebengeschossiges Wohngebäude mit
30 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Dabei werden 100 % der
Wohnnutzung als förderfähiger und barrierefreier Wohnraum hergerichtet.
Hierfür sind die Vorgaben des Bonner Baulandmodells und dabei insbesondere
die geltenden Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen
zu berücksichtigen. Im hinteren Bereich des Grundstücks ist ein begrünter
großflächiger Aufenthaltsbereich für die zukünftigen Bewohner*innen mit dem
bauordnungsrechtlich notwendigen Kleinkinderspielplatz vorgesehen. Die
Größe des Neubaus soll sich in seiner Größe der Umgebung anpassen und
sich somit in das Stadtgefüge einfügen. Für eine nachhaltige Gestaltung
werden die Dachflächen als begrünte Flachdächer in Kombination mit
Photovoltaikanlagen geplant. Die Erschließung und Stellung des Gebäudes
sind so geplant, dass der Großteil des Baumbestandes erhalten werden kann.
Gleichzeitig wird mit dem Vorhaben der von der Bundesstadt Bonn angestrebte
Ausbau der Stadtbahnstrecke „Westbahn“ berücksichtigt, in dem ein 7,50 m
breites Teilgrundstück zum Schieffelingsweg von Bebauung freigehalten wird.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6220-2 wird
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt. Neben der Aufwertung der
bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung wird Wert auf die
Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung desSeite 2 von 25
Seite 3
motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen
Stadtentwicklung geleistet.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 16.09.2021 den Zielbeschluss zur
Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am
Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf gefasst und der
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6220-2 gemäß § 12
BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB mit Maßgaben zugestimmt (Ds. Nr.
210794). Im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung des Entwurfes hat
sich die Bedarfslage für eine Kindertagesstätte verändert. Laut Angaben des
Amtes für Kinder, Jugend und Familie besteht kein weiterer Bedarf an einer
Kita, weshalb diese im weiteren Planungsverlauf nicht weiter berücksichtigt
wird.
2. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Duisdorf im Stadtbezirk Hardtberg und umfasst
eine Fläche von etwa 1.700 m². Das Plangebiet stellt sich heute als ungenutzte
und von umfangreicher Vegetation geprägte Brachfläche dar, die sich aus
größeren Laubbäumen und einer Sukzessionsfläche mit jungen, angesamten
Gehölzen zusammensetzt. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans umfasst das Grundstück Gemarkung Duisdorf, Flur 2,
Flurstück 1997.
Das Plangebiet wird im Norden durch bestehenden Geschosswohnungsbau, im
Nordosten durch das Hermann-Ehlers-Haus, das ehemalige Gemeindehaus
der Matthäikirche, welches seit Juni 2013 vom christlichen Verein junger
Menschen (CVJM Bonn) genutzt wird, sowie zwei ein- bis zweigeschossige
Wohngebäude, im Südosten durch die Straße „Schieffelingsweg“ und im
Südwesten durch ein 8-geschossiges Wohnhaus mit einem Flachdach
begrenzt. Die restliche Umgebung zeichnet sich durch 3-geschosse
Wohngebäude mit Satteldächern aus.
Überregional kann das Gebiet nördlich über die Bundesstraße 56
(Rochusstraße) und östlich über die Landestraße L261 (Provinzialstraße), die
an die südlich an die Autobahn A 565 (Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf)
anschließt, erreicht werden. Nordöstlich des Plangebietes befinden sich die
Ludwig-Richter-Schule und die Astrid-Lindgren-Schule sowie der Campus
Rochusstraße mit den Bundesministerien für Gesundheit, Arbeit und Soziales
sowie Ernährung und Landwirtschaft.
3. Planungsrechtliche Situation
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein Sieg
ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Diese
Festlegung wird auch im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanentwurfs
(Stand Planentwurf zur erneuten Offenlage, Regionalratsbeschluss vom
11.10.2024) beibehalten. Mit dem vorgesehenen Bauvorhaben entspricht die
Planung somit den Zielen der Raumordnung.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn wird das
Plangebiet bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Aufstellung desSeite 3 von 25
Seite 4
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ ist daher
aus dem FNP entwickelt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplan Nr.
7420-3, aus dem Jahr 1974. Dort ist das Plangebiet als öffentliche Grünfläche
mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Die umliegende Bebauung
weist überwiegend Reine Wohngebiete (WR) und im Bereich des Hermann-
Ehlers-Hauses ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Für das WR im
Nordwesten ist eine GRZ von 0,3, eine GFZ von 0,9, eine offene Bauweise
sowie bis zu 3 Vollgeschosse festgesetzt. Für das WR im Südwesten ist eine
GRZ von 0,2, eine GFZ von 1,2, eine geschlossene Bauweise sowie bis zu 9
Vollgeschosse festgesetzt. Im WA nördlich des Plangebiets ist eine GRZ von
0,4, eine GFZ von 1,0, offene Bauweise sowie bis zu 3 Vollgeschosse zulässig.
Nach den Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplanes ist eine
Neubebauung des Plangebiets nicht zulässig, sowie eine Befreiung nach § 31
Abs. 3 BauGB zugunsten des Wohnungsbaus ausgeschlossen. Grund dafür ist,
dass der vom BauGB geforderte Einzelfall hier nicht gegeben ist, nachbarliche
Belange berührt werden und bei einer Bebauung der ausgewiesenen
Grünfläche diese funktionslos würde. Weitere Nachverdichtungsmaßnahmen in
städtischen Gebieten sind jedoch notwendig, um den weiteren Bedarf an
dringend benötigtem, vor allem geförderten Wohnraum weiterhin decken zu
können. Für eine Realisierung der künftigen Planungsziele ist daher eine
Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich. Der Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6220-2 ist im Übersichtsplan
(siehe Anlage 1) dargestellt.
4. Planverfahren
Da das Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb des bestehenden
Siedlungsgefüge dient und die Zulässigkeitsvoraussetzung aufgrund der Größe
der zu überbauenden Grundfläche gemäß § 19 (2) BauNVO für die Anwendung
vorliegt, soll der Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener
Bebauungsplan in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden.
Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund
der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a
(3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das
Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung /
Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der
Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann.
Da das Plangebiet bisher jedoch nicht für Bebauung vorgesehen war und auch
unversiegelt geblieben ist, werden im Laufe des Verfahrens die Anforderungen
hinsichtlich der Belange von Umwelt, Natur- und Artenschutz geprüft. Die
Ergebnisse fließen in den Planungsprozess mit ein. Eine frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird ebenfalls durchgeführt.
5. Planung
5. 1 Städtebauliches KonzeptSeite 4 von 25
Seite 5
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ in
Bonn-Hardtberg, Ortsteil Duisdorf wurde ein architektonischer Gebäudeentwurf
durch das Architekturbüro Vöhringer aus Bonn erarbeitet (siehe Anlage 2).
Das vorgesehene Gebäude erstreckt sich über sieben Geschosse und soll 30
förderfähige und barrierefreie Wohneinheiten beherbergen. Die angestrebte
Planung ermöglicht eine Bruttogrundfläche von rund 3.360 m². Die
Grundflächenzahl wird auf 0,4 festgesetzt. Das mehrgeschossige Gebäude
orientiert sich mit seiner Gebäudehöhe an der umliegenden Bebauung,
wodurch es sich gut in den Bestand einfügt. Die Gebäudehöhe liegt mit rund 22
m über der Geländeoberfläche unterhalb der Hochhausgrenze. Alle
Wohneinheiten entsprechen von ihrer Größe den Vorgaben des öffentlich
geförderten Wohnungsbaus. Alle für die Wohnnutzung erforderlichen PKW-
Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. In der Tiefgarage werden
darüber hinaus Abstellplätze für Fahrräder sowie Lastenräder geplant. Derzeit
sind 12 Pkw-Stellplätze und 71 Fahrradabstellplätze, davon 5 für Lastenräder
vorgesehen. Im weiteren Verfahren wird in einem Verkehrsgutachten die
abschließende Anzahl erforderlicher Stellplätze und Radabstellanlagen ermittelt
und geprüft, ob durch bestimmte Mobilitätsmaßnahmen die Anzahl der Pkw-
Stellplätze und damit auch die Fläche der Tiefgarage verringert werden kann.
Die Tiefgarage ist über eine Rampe sowie über einen Lastenaufzug für die
Fahrräder erschlossen. Über den Lastenaufzug können auch die in der
Tiefgarage untergebrachten Mülltonnen am Abholtag hochgefahren werden.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über den Schieffelingsweg. Dabei
gibt es eine getrennte Zufahrt in eine Tiefgarage und sowie jeweils einen
Gehweg zu den beiden Eingängen des Wohngebäudes. Das Wohngebäude
liegt in der Fluchtlinie zu den Nachbargebäuden, wodurch es 7,50 m vom
Gehweg abgerückt und somit auch einen möglichen Ausbau einer
Stadtbahntrasse, der so genannten „Westbahn“ berücksichtigt.
Die städtebauliche Qualität des Entwurfs liegt neben der guten Eingliederung
des Gebäudekomplexes in das Straßengefüge auch darin, dass durch die
Begrünung der Dachflächen in Kombination mit Errichtung von
Photovoltaikanlagen sowie stellenweisen Fassadenbegründung eine möglichst
stadtklimafreundliche Ausgestaltung dieses Gebäudes erfolgt. Die Tiefgarage
geht in Ihrer Größe nur geringfügig über das geplante Gebäude hinaus, sodass
möglichst wenig Fläche versiegelt wird. Der hintere Bereich des Grundstücks
verbleibt komplett unversiegelt und wird gärtnerisch gestaltet. Es entsteht ein
attraktiver Aufenthaltsbereich mit einem Kleinkinderspielplatz für die
zukünftigen Bewohner*innen.
Maßgeblich für das Konzept ist eine baumschonende Planung. Bei der Planung
des Gebäudes wurde besonders darauf geachtet, möglichst so gering wie
möglich in den Baumbestand einzugreifen. Im Rahmen des Verfahrens wurde
ein Baumgutachten durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in
einem Bericht festgehalten und in der Planung wie folgend beschrieben
berücksichtigt: Aufgenommen wurden 29 verschiedene Laubbäume, von denen
21 unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fallen. Elf der Bäume
stehen auf dem Baugrundstück, bei den restlichen Bäumen handelt es sich um
Bäume im Grenzbereich bzw. auf benachbarten Flächen, deren
Kronentraufbereich in das Plangebiet ragen. Vier Bäume im Plangebiet weisenSeite 5 von 25
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einem mangelhaften Zustand auf. Durch die Planung des Wohngebäudes
werden drei dieser Bäume beeinträchtigt und müssen gefällt werden. Einer der
zu fällenden Bäume ist über die Baumschutzsatzung gesichert. Die
entfallenden Bäume werden innerhalb des Plangebiets durch
Ersatzpflanzungen ausgeglichen. Neben den Ausgleichsmaßnahmen werden
zusätzliche Begrünungsmaßnahmen in der Außenanlage für die
Bewohnerschaft geplant. Mit der Fällung der vier Bäume entsteht unter
anderem die Zufahrtsfläche für die Tiefgarage.
5.2. Verkehrliche Erschließung
5.2.1. Äußere Erschließung
Der Standort ist sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz
angebunden. Das Plangebiet ist über den Schieffelingsweg erschlossen. Über
die Provinzialstraße (L 261), die nördlich an dem Schieffelingsweg anschließt,
kann die Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf der Bundesautobahn A 565 erreicht
werden. Somit ist das Plangebiet an das Fernstraßennetz und Bonner
Hauptverkehrsstraßennetz direkt angebunden. Der Ortskern von Bonn-Duisdorf
befindet sich westlich des Plangebiets und ist über die Rochusstraße (B 56) zu
erreichen. Die Rochusstraße wird durch die Villemombler Straße mit dem
Schieffelingsweg verbunden. Die Bonner Innenstadt lässt sich ebenfalls über
die B56 erreichen.
Das Plangebiet liegt mittig zwischen den ÖPNV-Haltepunkten „Im Feldpütz“, in
Höhe des Campus Rochusstraße und „Carl-Schurz-Straße“ südwestlich. Der
Haltepunkt „Im Feldpütz“ wird von 4 Buslinien angefahren: 606 Ramersdorf –
Malteser-Krankenhaus, 607 Ramersdorf – Malteser-Krankenhaus, N2, SB69
Bonn HBF – Hardthöhe Südwache. Der Haltepunkt „Carl-Schurz-Straße“ wird
von den gleichen Buslinien angefahren. Der S-Bahnhaltepunkt Helmholtzstraße
ist rund 1 km entfernt und wird von der Linie S 23 angefahren (Bad Münstereifel
- Euskirchen - Rheinbach - Meckenheim – Bonn). Damit ist das Plangebiet
auch mit dem ÖPNV grundsätzlich gut von außen erreichbar.
Der Rat der Bundestadt Bonn hat am 14. März 2024 die Planung und den
Ausbau einer oberirdischen Bahnverbindung mit dem Westen der Stadt
beschlossen (Ds. Nr. 240089). Die Stadtbahnlinie der „Westbahn“ wird auf dem
Schieffelingsweg voraussichtlich mit einer Haltestelle in der Nähe zum
Plangebiet verlaufen. Damit wird sich die ÖPNV-Erschließung zukünftig noch
weiter verbessern.
5.2.2. Innere Erschließung
Im Plangebiet sind, wie bereits beschrieben, getrennte Erschließungen für den
Pkw- und den Fußverkehr vorgesehen. Die Pkw-Stellplätze sowie die
Fahrradabstellplätze befinden sich in der Tiefgarage, die mit einer eigenen
Zufahrt bzw. Lastenaufzug für die Fahrräder versehen ist. Zusätzlich sind
Radabstellanlagen an den Erschließungskernen insbesondere für Besuchende
vorgesehen. Die Zufahrt zur Tiefgarage wird als Gehwegüberfahrt geplant.
Demensprechend wird der Bordstein abgesenkt und der Aufbau des Gehweges
verstärkt. Dabei sind neben den anerkannten Regeln der Technik auch die
Bautechnischen Grundsätze der Bundesstadt Bonn zu beachten. Mit der
Realisierung der Zufahrt und Zuwegungen werden mindestens vier der
öffentlichen Parkplätze entlang des Schieffelingswegs entfallen.Seite 6 von 25
Seite 7
Für den Fußverkehr sind insgesamt zwei Fußwege geplant. Ein Weg führt zum
Haupterschließungskern der Wohneinheiten, der Zweite zum Nebeneingang
eines weiteren Erschließungskerns. Durch die getrennten Zugänge für den
Fuß- und Pkw-Verkehr wird die Unfallgefahr reduziert.
Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt, um die
Verträglichkeit des zukünftigen Verkehrs auch in Verbindung mit dem Ausbau
der „Westbahn“ zu bewerten. Dabei wird die Leistungsfähigkeit des
umliegenden Straßennetzes untersucht.
5.3. Ver- und Entsorgung
Müllentsorgung
Im Plankonzept ist vorgesehen, die Mülltonnen im Untergeschoss zu platzieren.
Am Abholtag werden diese über den Lastenaufzug zur Straße gebracht. Die
Lage und Dimensionierung der oberirdischen Aufstellfläche sowie die
Dimensionierung der Mülltonnenplätze im Untergeschoss werden im weiteren
Verlauf des Verfahrens abgestimmt.
Energie- und Wärmeversorgung
Innerhalb des Plangebiets verlaufen keine Kanäle, Wasser-, oder Gasleitungen.
Die Versorgungsinfrastruktur verläuft entlang des Schieffelingweges. Innerhalb
des Plangebiets verlaufen fünf Fernwärmeleitungen vom Grundstück
Schieffelingsweg Nr. 23 zu den Grundstücken Freiligrathstraße Nrn. 3, 5, 6 ,10
und 12. Ein Anschluss des neuen Gebäudes an das Fernwärmenetz ist
ebenfalls angedacht. Die im Plangebiet verlaufenden Fernwärmeleitungen
werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossene PV- Pflicht wurde in
der Zwischenzeit durch die Novellierung der Landesbauordnung NRW im § 42a
flankiert. Demnach sind ab dem 01.01.2024 für Nichtwohngebäude und ab dem
01.01.2025 für Wohngebäude Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie auf den dafür geeigneten Dachflächen zu installieren und zu
betreiben.
Daher wird eine klimaneutrale Energieversorgung möglichst auf Basis von vor
Ort verfügbaren erneuerbaren Energien im Plangebiet angestrebt. Das
Wohnhaus soll voraussichtlich im Energieeffizienzhaus-
/Energiegebäudestandard 40 errichtet werden. Zusätzlich werden
Anforderungen an die Ökobilanz im Lebenszyklus gestellt. Auf der Grundlage
der Solarverpflichtung NRW müssen die Dächer mindestens zu 30% mit
Solaranlagen belegt werden. Auf den angedachten Flachdächern sind neben
der Dachbegrünung auch Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die
Wärmeversorgung wird durch einen Anschluss an das vorhandene
Fernwärmenetz angestrebt. Weitere technische Aufbauten werden auf das
notwendige Maß beschränkt.
Entwässerung / Abwasser
Grundsätzlich ist das Plangebiet über öffentliche Mischwasserkanäle über den
Schieffelingsweg abwassertechnisch erschlossen. Für den öffentlichen
Mischwasserkanal ist eine Sanierung geplant, die im weiteren Verfahren
berücksichtigt wird.Seite 7 von 25
Seite 8
Da das Plangebiet erstmals bebaut wird, besteht eine Verpflichtung, das
Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach
Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder
direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein
Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige
öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange
entgegenstehen. Die Möglichkeit der Versickerung wurde im Rahmen einer
hydrogeologischen Untersuchung überprüft. Auf der Grundlage wird im
weiteren Verfahren ein Entwässerungskonzept erstellt. Die Ergebnisse des
Gutachtens sind im Kapitel 6.5 zu finden.
Wasserversorgung
Das Plangebiet wird an die bestehende Wasserversorgung im Schiffelingsweg
angeschlossen.
Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung ist mit einem Grundschutz von 96 m³/h für das
Grundstück sicherzustellen. Eine Löschwasserbereitstellung für jeglichen
Objektschutz über einen Hausanschluss erfolgt nicht. Der insgesamt benötigte
Löschwasserbedarf ist in einem Radius von 300 m nachzuweisen. Zudem sind
Hydranten so anzuordnen, dass sie sich in einem Umkreis von max. 150 m
befinden und die Wasserentnahme leicht ermöglicht wird. Für den Brandfall
sind das Anleitern am Gebäude und zwei Rettungswege eingeplant worden.
Der zweite Rettungsweg erfolgt über eine Wendeltreppe im nordwestlichen
Gebäudeabschnitt. Das Konzept wird im Laufe des weiteren Verfahrens mit der
Feuerwehr abgestimmt.
6. Umweltrelevante Auswirkungen der Planung
6.1 Schutzgut Mensch
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den Schieffelingsweg, von dem eine
erhebliche Lärmbelastung ausgeht. Laut Umgebungslärmkartierung 2022 ist im
vorderen Bereich bis hin zum Schieffelingsweg mit Lärmbelastungen um 70
dB(A) am Tag und über 60 dB(A) in der Nacht zu rechnen. Die massiven
Lärmquellen wie die A 565, die B 56 oder die L 261 reichen vom Schalleintrag
nicht an das Plangebiet heran. Ebenso ist von den Nebenstraßen Gellertstraße,
Ludwig-Richter-Straße, Gottfried-Kinkel-Straße oder Freiligrathstraße keine
Lärmimmission auf das Grundstück zu erwarten.
In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich die Ludwig-Richter- und
die Astrid-Lindgren-Schule. Zum Schulbeginn, als auch zum Schulschluss ist
mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen, das in dem Zeitraum die
Lärmbelastung entlang des Schieffelingsweges erhöhen kann. Des Weiteren
kann während der Pausenzeiten und Nachmittagsbetreuungen ein erhöhter
Geräuschpegel durch spielende Kinder/ Jugendliche nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird der auf das
Plangebiet einwirkende Lärm sowie der durch das Vorhaben bedingte Lärm
(TG-Zufahrt) in einem schalltechnischen Gutachten untersucht.
Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein
unkritisches Belastungsniveau hinsichtlich der Luftschadstoffe vorhanden ist.Seite 8 von 25
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6.2 Schutzgut Klima
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die
Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen,
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und
Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese
Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz
und Klimaanpassung (Ds. Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Mit Beschluss des Bonner Klimaplans im März 2023 wurde das Ziel der
Klimaneutralität bis 2035 bekräftigt.
Im Dezember 2023 beschloss der Rat den Zielbeschluss zur Klimaanpassung
(Ds. Nr. 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung der Aktivitäten in
der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der zusätzlichen
Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums,
sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden Zielsetzungen orientieren:
• Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der
Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der
thermischen Belastungsschwerpunkte.
• Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und
Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden
Regenwassers.
• Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um
Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu
minimieren. Verbesserung der Überflutungssituation durch
Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen
Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der Situation.
• Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und
verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und
Todesfälle zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßnahmen zum
Klimaschutz (Energieeffizienzstandards, Energieversorgung,
Solarverpflichtung, KFW-Standard für Gebäude) und Klimaanpassung
(Optimierung der Besonnung, Belüftung, Gebäudebegrünung,
Flächenentsieglung) formuliert, die im weiteren Verfahren durch
Energiekonzepte und Klimagutachten konkretisiert werden.
Gemäß der Klimahinweiskarte 2023 der Stadt Bonn herrschen sowohl tagsüber
als auch nachts eine eher günstige bioklimatische Situation. Eine bauliche
Entwicklung im Planungsraum wird mit einer zunehmenden Verdichtung und
Versiegelung im Planungsraum einhergehen. Eine nachteilige Beeinflussung
der bioklimatischen Situation im Planungsraum ist nach Möglichkeit zu
vermeiden bzw. zu verringern. Gerade vor dem Hintergrund des sich weiter
intensivierenden Klimawandels sind Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel vorzusehen.
Durch die geplante Nachverdichtung werden Freiflächen in Anspruch
genommen, die zuvor nicht versiegelt waren. Dies kann sich negativ auf das
Mikroklima und die bodennahe Durchlüftung auswirken. Die Planung sieht vor,
dass die Flachdächer des neu geplanten Gebäudes mittels einer mindestensSeite 9 von 25
Seite 10
extensiven Begrünung bepflanzt werden. Die Dachbegrünung wird mit PV-
Anlagen kombiniert. Dabei muss die Substratschicht mindestens 8 cm und
maximal 10 cm bei einem Abflussbeiwert von 0,5 (oder geringer) sein. Begrünte
Dachflächen, die nicht in Kombination mit einer PV-Anlage angelegt werden,
sind mindestens als einfache Intensivbegrünung (Substrataufbau > 15 cm) oder
als Retentionsdach auszuführen. Die Begrünung ist dauerhaft funktionsgerecht
zu erhalten - zudem ist die FLL-Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung
von Dachbegrünungen zu beachten. Zusätzlich sind geeignete Fassadenseiten
(z.B. große fensterlose Bereiche) boden- oder wandgebunden (ebenfalls unter
Beachtung der relevanten FLL-Richtlinie) zu begrünen. Mit den zuvor
genannten Begrünungsmaßnahmen aller Dachflächen gemäß dem
Ratsbeschluss zu Dachbegrünung in Bonn (Ds. Nr. 0912064) vom 08.09.2010
und Teilbegrünungen der Fassadenflächen sollen diese minimiert werden.
Darüber hinaus sollten – gerade auch im Hinblick auf den sich weiter
verstärkenden Klimawandel und den damit einhergehenden Trend zur weiteren
Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten sowie der
steigenden Intensität der Wärmebelastung – weitere Maßnahmen im Rahmen
der Freianlagen und insbesondere im Bereich des Kleinkinderspielplatzes
geprüft werden, um die stadtklimatische Situation nach Möglichkeit nicht weiter
zu verschlechtern. Es ist vorgesehen, die Außenbereiche durch bestehende
und neue Baumpflanzungen umfangreich zu verschatten. Nicht bebaute
Flächen, deren Nutzung eine Versiegelung nicht erforderlich macht, werden
unversiegelt belassen. Die Optionen zur Teilversiegelung werden bei der
weiteren Planung geprüft, um den Anteil der versiegelten Fläche möglichst
gering zu halten. Maßnahmen nach dem Prinzip der Schwammstadt, um
sinnvoll mit der Ressource Regenwasser umzugehen (z.B. Regen-
/Grauwassernutzung, lokale Versickerung, Regenwasserrückhalt z.B. durch
Baumrigolen), werden mit dem geplanten Entwässerungskonzept geprüft.
Dunkle Oberflächenfarben werden vermieden. Bei der Gestaltung der
Oberflächen wird darauf geachtet, möglichst wenig Sonneneinstrahlung über
den Gebäudekörper zu absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion
kurzwelliger Strahlung zu vermeiden
6.3 Schutzgut Natur und Landschaft
Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012 trifft keine
Aussagen zum Plangebiet. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines
Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet.
Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit
besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind nicht betroffen.
Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang
mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde im
November 2024 eine Artenschutzprüfung (ASP – Stufe I) durchgeführt. Das zu
erwartende Artenspektrum wurde mit Hilfe des Fachinformationssystems (FIS),
der Landschaftsinformationssammlung (@LINFOS) der LANUV und durch die
Konsultation der Roten Liste (RL) der Brutvögel Nordrhein-Westfalen erfasst.
Es wurden zwei Ortstermine am 29.10. 2024 und am 07.11.2024 ausgeführt.
Die Abfrage auf Fundorte planungsrelevante Arten für das Plangebiet bzw. der
näheren Umgebung war negativ. Weitere Arten der RL, die ebenfalls zu
erwarten wären, mindestens die Vorwarnstufe besitzen und nicht im FIS
aufgeführt waren, wurden nicht identifiziert. In der Plausibilitätsprüfung wurdenSeite 10 von 25
Seite 11
demnach die zu erwartenden planungsrelevanten Arten des FIS für den 3.
Quadrant des Messtischblatts 5208 Bonn, in dem das Plangebiet liegt,
untersucht. Insgesamt können für das Untersuchungsgebiet 34
planungsrelevante Arten erwartet werden. In der Plausibilitätsprüfung wurde die
Biotopausstattung des Plangebiets mit den Lebensraumansprüchen der
jeweiligen Art abgeglichen und eine Aussage über das tatsächliche Vorkommen
formuliert. Im Ergebnis stellt das Plangebiet für keine der Arten ein geeignetes
Habitat dar, so dass ein Vorkommen mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht
erwartet wird. Eine Bedeutung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte für die
planungsrelevanten Arten besteht nicht. Hinweise auf eine Quartiersnutzung
wurden bei den Ortsbegehungen nicht verifiziert. Eine Betroffenheit der
Allerweltsarten bestehen hingegen, da die Biotopstruktur potenzielle Nist- sowie
Ruheplätze bereithält.
Unter Berücksichtigung der potenziellen Quartiere für die Allerweltsarten wird
die Baufeldräumung und -bereitstellung auf die Zeit vom 01.10. bis zum 28.
(29.) 02. eines jeden Jahres beschränkt (Allgemeiner Artenschutz gemäß § 39
BNatSchG).
Als Maßnahme zur Habitatverbesserung sind am neuen Gebäude
Quartiermöglichkeiten für Gebäudebrüter und Fledermäuse bauseitig
einzuplanen.
Die Außenbeleuchtung baulicher Anlagen, Grundstücken, sowie Zuwege sind
so zu gestalten und mit Leuchtmitteln auszustatten, dass negative
Auswirkungen auf wildlebende Tiere durch Lichtimmissionen auszuschließen
sind. Es sind Insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung zum
Schutz von Insekten zu verwenden.
Auch sollte auf großflächige Fensterflächen zum Schutz vor Vogelschlägen
verzichtet werden. Zur Minimierung der Gefährdungsquellen sind für
Glasflächen bereits bauseitig nachweislich wirksame Vermeidungsmaßnahmen
zu ergreifen.
Baumbewertung
Das Plankonzept sieht eine baumschonende Planung vor. Das Gebäude und
die Tiefgarage mit ihren Zugängen wurden so geplant, dass möglichst wenige
Bestandsbäume davon betroffen sind. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wurde im November 2021 ein Baumgutachten
erstellt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in einem Bericht festgehalten
und in der Planung wie folgend beschrieben berücksichtigt: Aufgenommen
wurden 29 verschiedene Laubbäume, von denen 21 unter die
Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fallen. Elf der Bäume stehen auf
dem Baugrundstück, bei den restlichen Bäumen handelt es sich um Bäume im
Grenzbereich bzw. auf benachbarten Flächen, deren Kronentraufbereich in das
Plangebiet ragen. Vier Bäume im Plangebiet weisen einem mangelhaften
Zustand auf. Drei dieser Bäume befinden sich im Bereich der geplanten
Tiefgaragenzufahrt und der Zuwegung zum Gebäudeeingang, die auch von
Feuerwehrfahrzeugen befahren wird. Zur Umsetzung des Vorhabens müssen
diese drei Bäume gefällt werden. Einer der zu fällenden Bäume ist über die
Baumschutzsatzung gesichert. Alle entfallenden Bäume werden innerhalb des
Plangebiets, außerhalb unterbauter Bereiche, durch Ersatzpflanzungen
ausgeglichen.Seite 11 von 25
Seite 12
Die im Geltungsbereich und im Grenzbereich aufgenommenen Bäume sowie
die Bäume mit mangelhafter Beurteilung (in Rot beschriftet), die entfernt
werden müssen, sind in der Anlage 3 dargestellt. Darunter zählt ein
satzungsgeschützter Feldahorn im Bereich der geplanten Aufstellfläche für die
Feuerwehr. Für zwei im Grenzbereich stehende Bäume (Berg- bzw.
Spitzahorn) wird neben der geplanten Tiefgaragenzufahrt eine Fällung aus
Zustandsgründen empfohlen.
Bäume, die sich im Grenzbereich oder auf Nachbargrundstücken befinden und
nicht direkt von der Baumaßnahme betroffen sind, werden durch geeignete
Maßnahmen vor allem während der Bauphase geschützt.
Um den Wert der Dachbegrünung zu optimieren, sind einfache
Diversifizierungsmaßnahmen wie die Verteilung von Totholz und kleinen
Sandflächen, Verwendung artenreicher Saatgutmischungen für Magerstandorte
oder Dachbegrünungen, zu implementieren.
6.4 Schutzgut Boden
Nach den vorliegenden Informationen aus dem Altlastenkataster der
Bundesstadt Bonn sind im Plangebiet keine Altlasten oder Altlaststandorte
vorhanden.
Das Plangebiet liegt, laut Klassifizierung des Geologischen Dienstes NRW, in
einem Bereich mit schutzwürdigen Böden. Bei Umsetzung des Bauvorhabens
wird ein Teil des Bodens zerstört und ein weiterer Teil durch die
Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen. Bei der Planung wird darauf
geachtet, dass die Versiegelung und der Eingriff in den Boden möglichst
geringgehalten werden.
6.5 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgelegten
Überschwemmungsgebieten und auch außerhalb von Wasserschutzzonen.
Im März 2025 wurde ein hydrogeologisches Gutachten mit topographischer
Gefährdungsanalyse und Überflutungsnachweis durchgeführt. Aufgrund der
Überlastung des Mischwasserkanals im Schieffelingsweg soll dort nach
Möglichkeit kein Niederschlagswasser eingeleitet werden. Im Zuge dessen
wurden sich die Versickerungsmöglichkeiten auf dem Grundstück angeschaut
und eine Versickerungsanlage bemessen. Zur Ermittlung der
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes wurden verschiedene
Kleinrammbohrungen durchgeführt.
Im gesamten Untersuchungsbereich wurde als oberste Bodenschicht ein
gewachsener Mutterboden mit einer Mächtigkeit von 20–30 cm festgestellt.
Dieser besteht hauptsächlich aus feinsandigem, organischem Schluff mit
verschiedenen Kiesanteilen. In einer Bohrung war zusätzlich eine Schicht aus
Holzhackschnitzeln aufgebracht. Darunter folgt ein Schluffboden, der bis in
Tiefen von 1,60 m bis 2,60 m reicht und durch Verwitterung von Lössböden
entstanden ist. Er ist gering feinsandig bis stark sandig und gering bis stark
kiesig ausgeprägt. Darunter treten Sedimente der Unteren Mittelterrasse desSeite 12 von 25
Seite 13
Rheins auf, hauptsächlich als sandig-schluffiger Kies mit typischer braunroter
Färbung Die Lagerungsdichte nimmt mit zunehmender Tiefe zu.
Während der Untersuchungen wurde kein Grundwasser angetroffen. Eine
Recherche über das ELWAS-Portal des Landesministeriums NRW für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), ergab, dass der mittlere höchste
Grundwasserstand (MHGW) bei 71,33 m ü. NHN bei der
Grundwassermessstelle Weck BN 3 ca. 900 m westlich des Plangebiets liegt,
was einem Flurabstand von 16,30 m entspricht – der laut DWA-A 138-1
geforderte Mindestabstand von 1,00 m zur Versickerungssohle ist somit
gewährleistet.
Zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit wurden vier Open-End-Versuche
nach USBR-Earth Manual durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass nach starken
Regenfällen mit temporärem Schicht- oder Stauwasser zu rechnen ist. Eine
Starkregengefahrenanalyse ergab, dass selbst bei extremen Regenereignissen
(100-jährlich) keine Wasseransammlungen auf dem Grundstück zu erwarten
sind.
Bei allen vier Versuchen liegen die im Gelände ermittelten kf-Werte oberhalb
von 1,0 · 10-6 m/s, so dass sie gemäß DWA A138-1 für eine Versickerung von
Niederschlagswasser herangezogen werden können. Aufgrund des hohen
Schluffgehalts und der dichten Lagerung der Terrassenkiese ist die
Versickerungsfähigkeit jedoch vergleichsweise gering, was eine größere
Versickerungsanlage erforderlich macht. Die höchsten kf-Werte wurden im
nördlichen Bereich gemessen, weshalb dort laut Gutachten die Verortung einer
Versickerungsanlage empfohlen wird. Der Empfehlung kann nicht gefolgt
werden, da in diesem Bereich die Tiefgaragenzufahrt vorgesehen ist. Auch
wenn die Tiefgaragenzufahrt auf die andere Seite des Gebäudes verlegt
werden würde, wären die Fläche für die Zuwegung und Aufstellflächen für die
Feuerwehr notwendig. Da alle auf dem Grundstück durchgeführten Bohrungen
für eine Versickerung von Niederschlagswasser herangezogen werden können,
wird die Anlage im Westen, im hinteren Grundstücksbereich verortet. Im
weiteren Verfahren wird die Entwässerung des Grundstücks näher betrachtet.
Die Größe der beschriebenen Rigole hängt vor allem davon ab, wie viel
Dachbegrünung mit welcher Aufbaudicke entsteht sowie eine mögliche
Einleitung in den Kanal. Das anfallende Niederschlagswasser muss vollständig
aufgenommen werden. Die Rigole wird für die Gebäudedachflächen, sowie der
Zufahrt zur Tiefgarage und den Zuwegungen zum Wohnhaus bemessen. Da
noch keine Angaben für eine mögliche Einleitmenge aus der
Versickerungsanlage in den Kanal vorliegen, wird zunächst davon
ausgegangen, dass keine Einleitung (Drosselabfluss QDr) möglich ist und die
anfallende Wassermenge vollständig über die Versickerungsanlage versickern
muss (Worst-Case-Szenario).
Bei dem Überflutungsnachweis ist nachzuweisen, dass auf dem betreffenden
Grundstück das Niederschlagswasser von Starkregenereignissen
zurückgehalten werden kann und nur verzögert dem Entwässerungssystem
zufließt. Zur Berechnung wurde ein 100-jährliches Regenereignis angesetzt.
Die Entwässerungsleitungen sind aufgrund der Rigolenplanung für ein 5-
jähriges Ereignis (5 Minuten Regendauer) auszulegen. Die Geländeform (ca. 2
% Neigung) und die versiegelte Fläche von 666 m² (undurchlässigere Fläche:
397,2 m² bei Berücksichtigung der Abflussbeiwerte) ergeben lautSeite 13 von 25
Seite 14
Berechnungen ein erforderliches Rückhaltevolumen der Kiesrigole von 8,0 m³.
Dieses kann vollständig durch die Rigole aufgenommen werden. Bei einer
gartenseitigen Außenspielfläche von 738,97 m² bedeutet dies rechnerisch
einen Aufstau von 1,1 cm sofern diese Fläche vollständig als Retentionsfläche
angesetzt wird. Alternativ kann auch eine flache Mulde ausgebildet werden.
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten
Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen im Stadtgebiet von Bonn
geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei
der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung
entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuches (Beachtung der Anpassung an
den Klimawandel § 1 Abs. 5 BauGB). Nach der Starkregen-Gefahrenkarte kann
es derzeit bereits für ein 50- jährliches Ereignis nördlich im Plangebietes zu
geringen Wasserständen kommen. Die Ergebnisse der Starkregenbetrachtung
sind bei den weiteren Planungen zu konkretisieren und zu berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass bei der Planung eines Bauvorhabens auszuschließen ist,
dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie
bestehender Baukörper benachbarter Grundstücke entstehen. Neben der
Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz
hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalanschlusses, aber
auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde neben dem
hydrogeologischen Gutachten auch eine topographische Gefährdungsanalyse
nach den „Leitlinien für die hydraulische Bemessung und den hydraulischen
Nachweis öffentlicher Anlagen der Bundesstadt Bonn“ durchgeführt, um
mögliche Fließwege bei Starkregenereignissen zu ermitteln. Hierfür sollen das
Einzugsgebiet des oberirdischen Zuflusses bestimmt, die Fließwege auf der
Geländeoberfläche unter Berücksichtigung von Geländesenken nachvollzogen
sowie die mögliche Bildung von Sturzfluten bewertet werden. Der
Schieffelingsweg führt das anfallende Oberflächenwasser nach Nordosten ab,
so dass hier ein Wasserübertritt aufgrund des erhöhten Gehwegs nicht zu
erwarten ist. Entlang der Grundstücksgrenze zum Studierendenwohnheim
befindet sich ein Wall, der einen Wasserübertritt verhindert. Als Einzugsgebiet
ist daher nur die Grundstücksfläche des Untersuchungsgrundstücks
anzusetzen. Das Regenwasser, welches nicht auf dem Grundstück versickert,
fließt vom höchsten Punkt des Grundstücks, welcher die südliche
Grundstücksecke mit einer Höhe von 85,48 m über NHN bildet senkrecht zu
den Höhenlinien ab. Mittig des Grundstücks befindet sich eine Senke, in der
sich das Niederschlagswasser bei der niedrigsten Höhe von ca. 84,12 m über
NHN zunächst sammelt. Bei einer Aufstauhöhe von 6,0 cm kann es von dort
aus nach Nordwesten langsam abfließen. Aufgrund der geringen Neigung des
Grundstücks von ca. 1,8° ist hierbei eine Bildung von Sturzfluten nicht zu
befürchten.
6.6 Sonstige Schutzgüter
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW hat in seiner Stellungnahme
mitgeteilt, dass im Mai 2022 im Bereich des Plangebiets eine
Kampfmittelüberprüfung stattfand, die keine bekannten Ergebnisse lieferte.
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen
liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf demSeite 14 von 25
Seite 15
Grundstück. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann jedoch nicht gewährt
werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort
einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Es existieren keine Hinweise auf im Plangebiet liegende Bodendenkmäler oder
Sachgüter. Sollten dennoch Funde im späteren Planungsverlauf aufkommen,
wird auf die die Bestimmungen des § 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) hingewiesen.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie (Ds. Nr.: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz
und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich
Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (Ds. Nr.: 220501 und 240574).
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II (siehe
Anlage 4) stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt
das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.
Anlage/n
1 Anlage 1_Übersichtsplan (öffentlich)
2 Anlage 2_Beteiligungsplan (öffentlich)
3 Anlage 3_Baumerfassung (öffentlich)
4 Anlage 4_NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 15 von 25
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6220-2
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Hardtberg
Ortsteil DuisdorfSeite 16 von 25
Bundesstadt Bonn - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Bebauungsplan Nr. 6220-2 "Schieffelingsweg", Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Petra Denny
Leiterin des Stadtplanungsamtes
Quelle: tim-online.deLuftbild (ohne Maßstab)
© Vöhringer Architekten 2025Ansicht vom Schiffelingsweg (ohne Maßstab)
© Vöhringer Architekten 2025Lageplan (Maßstab 1:125)
Schwarzplan (ohne Maßstab)
Bauleitplanung
H+B Stadtplanung, Beele und Haase
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stadtplaner
Kunibertskloster 7-9
50668 Köln
Vöhringer Architekten
Saime-Genc Ring 41
53121 Bonn
Städtebauliches Konzept
Herr Juboraj Talukder
VorhabenträgerSeite 17 von 25
Banks Baumpflege GmbH 40Seite 18 von 25
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben
ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Die Prognose des Verkehrsaufkommen zum Vorhaben wird im weiteren
Verfahren durch ein Verkehrsgutachten ermittelt.
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
Das Plangebiet liegt nicht in einem zentralen Versorgungsbereich. Die Planung
sieht keine Nahversorgungseinrichtungen vor. Das nächste Versorgungszentrum
liegt ca. 1,0 km erreichen.
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Die Mobilitätsmaßnahmen werden mit der Verkehrsuntersuchung zur
Veröffentlichung erarbeitet.
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
noch keine Angaben.
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Das Plangebiet liegt mittig zwischen den ÖPNV-Haltepunkten „Im Feldpütz“, in
Höhe des Campus Rochusstraße und „Carl-Schurz-Straße“ südwestlich. Der
Haltepunkt „Im Feldpütz“ wird von 4 Buslinien angefahren: 606 Ramersdorf –
Malteser-Krankenhaus, 607 Ramersdorf – Malteser-Krankenhaus, N2, SB69 Bonn
HBF – Hardthöhe Südwache. Der Haltepunkt „Carl-Schurz-Straße“ wird von den
gleichen Buslinien angefahren. Zudem ist das S-Bahnhalt Helmholtzstraße ca.
1km entfernt. Damit ist das Plangebiet auch mit dem ÖPNV grundsätzlich gut
von außen erreichbar. Der Rat der Bundestadt Bonn hat am 14. März 2024 die
Planung und den Ausbau einer oberirdischen Bahnverbindung mit dem Westen
der Stadt beschlossen (Ds Nr 240089), die über den Schieffelingsweg führt. In
der Nähe des Plangebiets ist auch die Errichtung einer Haltestellt geplant. Damit
wird sich die ÖPNV-Erschließung zukünftig noch weiter verbessern.
Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Es wird ein Gehweg auf das Plangebiet vorgesehen. Damit werden keine
Vernetzungen zu anderen Gebieten erreicht.
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
Es werden ausreichend Fahrradabstellplätze und Lastenradabstellplätze in der
Tiefgarage und im Eingangsbereich für die Radverkehre des Vorhabens
eingeplant.
Es handelt sich nur um ein Grundstück, daher geringer Einfluss auf Situation im
Quartier.
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl –
Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Es sind keine Mobilstationen in der Nähe vorhanden.
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
Es werden Wegeverbindungen von dem Wohngebäude an das bestehende Fuß-
und Radwegnetz angeschlossen. Für die Fahrräder ist Lastenaufzug zur
Tiefgarage geplant.
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
Aufgrund der Anbindung durch eine Straßen und des ÖPNV-Angebots ist die
Verschiebung unwahrscheinlich. Zu einer Verschiebung würde ggf nach
Realisierung der Westbahn kommen.
Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/
öffentlichen Straßenraum vorgesehen?
Im Geltungsbereich liegen keine öffenlichen Straßenräume. Es befindet sich
keine von den Stadtwerken Bonn betriebene E-Ladestationen unmittelbar
angrenzend an dem Planungsgrundstück.
Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen
auf privaten Flächen vorzuhalten sind?
Ja, in der Tiefgarage sind E-Ladesäulen geplant.
Vorhabenbezogener Bebauungesplan Nr 6220-2 "Schieffelingsweg"
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Duisdorf
Errichtung eines Wohngebäudes mit 30 förderfähigen barrirerefreien Wohneinheiten
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer
Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Die neu zu bebauuende Fläche wird derzeit als Grünfläche genutzt und ist mit
Baumpflanzungen versehen.Die geplante Bebauung wird mit einer
zunehmenden Verdichtung und Versiegelung im Planungsraum
einhergehen.Maßnahmen zur Reduktion der damit verbundenen
bioklimatischen erhöhten Belastung werden im Rahmen von
Baumersatzpflanzungen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen realisiert.Die
nicht durch Wege, Stellplätze oder Bebauung belegten Flächen werden begrünt.
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Das Gebiet weicht in dieser Hinsicht voraussichtlich nicht im wesentlichen von
der Umgebung ab.
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
Nein
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn-und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Nicht bebaute Flächen, deren Nutzung keine Versiegelung erforderlich macht,
werden unversiegelt belassen. Dachbegrünungen sind vorgesehen. Maßnahmen,
um sinnvoll mit der Ressource Regenwasser umzugehen werden mit dem
geplanten Entwässerungskonzept geprüft. Es sind Baumpflanzungen und
innerhalb, als auch außerhalb des Gebäudes sind Sonnenschutzmaßnahmen
vorgesehen.
Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der
Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt?
Es sind Baumpflanzungen sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Die
nicht durch Wege, Stellplätze oder Bebauung belegte Flächen werden begrünt.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
Ca. 40% der Wohneinheiten sind für Familien mit mehreren Kindern eingeplant.
Alle Wohnungen sind barreirefrei, 2 werden vorausichtlich rollstuhlgerecht
geplant. Zudem ist im hinteren Bereich des Grundstücks ein
Kleinkinderspielplatz vorgesehen.
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt worden?
ja
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Es besteht keine Hanglage.
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
ja, das Gebiet fällt unter den § 55 WHG i.V.m § 44 LWG. Der Mischwasserkanal
entlang des Schieffelingswegs ist dazu überlastet. Das Regenwasser wird über
Mukdenrigolen gesammelt und wird auf dem Grundstück versickern. Das
Abwasser wird an dem Kanal im Schieffelingsweg angeschlossen.
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Das Gebiet fällt unter den § 55 WHG i.V.m § 44 LWG.
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Ja, durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen, extensive Dachbegrünung,
Begrünung der nicht durch Zuwegungen, Bebauung oder Stellplätze belegten
Flächen. Gemäß Baugrundgutachten ist der Baugrund mäßig versickerungsfähig.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
Es werden Riogolenversickerungen im Außenbereich des Grundstücks, sowie
eine Intensive Dachbegrünung auf dem obersten Geschossdach vorgesehen.
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden
kann)
Es gibt keine Verdachtsflächen.
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
ja
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
Versickerung. Ein Entwässerungskonzept wird noch auf Grundlage des
hydrogeologischen Gutachten in der weiteren Planung erarbeitet. Es wird über
die Wasserspeicherung über eine Zisterne nachgedacht. Damit könnte das
Regenwasser zur Bewirtschaftung der Toiletten oder der Waschmaschienen
genutzt werden.
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
Es gibt keine erheblichen Gefährdungshinweise durch die
Strakregengefahrenkarte.
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
Auf den eigenen Flächen bestehen grundsätzlich Möglichkeiten.
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
ja
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Ja, als Einzugsgebiet ist nur die Grundstücksfläche des
Untersuchungsgrundstücks anzusetzen. Das Regenwasser, welches nicht auf
dem Grundstück versickert, fließt vom höchsten Punkt des Grundstücks, welcher
die südliche Grundstücksecke bildet senkrecht zu den Höhenlinien ab. Mittig des
Grundstücks befindet sich eine Senke, in der sich das Niederschlagswasser bei
einer Überschreitung der Sickerleistung des Bodens zunächst sammelt. Bei einer
Aufstauhöhe von 6,0 cm kann es von dort aus nach Nordwesten langsam
abfließen. Aufgrund der geringen Neigung des Grundstücks von ca. 1,8° ist
hierbei eine Bildung von Sturzfluten nicht zu befürchten.
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Weder die Strakregengefahrenkarte noch die topographische
Gefährdungsanalyse liefern Hinweise auf negative Auswirkungen auf die
Umgebung.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
ja der nördliche (hintere) Grundstücksbereich, der den Außenbereich des
Gebäudes bildet, wird für die Rigolenversickerung vorgesehen.
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
nein
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
Verdunstung und Versickerung. Es ist in Prüfung ob eine Speicherung in
Zisternen zur Bewirtschaftung der Toiletten und Waschmaschienen ermöglicht
werden soll. Dies wird im weiteren Verfahren über ein Entwässerungskonzept
geklärt.
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
Entwässerungskonzept wird noch erstellt.
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
Ja, es ist mindestens eine extensive Dachbegrünung vorgesehen, Bereich mit
intensiver Dachbgegrünung werden geprüft.
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
Partiell ist dies möglich.
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden
Partiell ist dies möglich.
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
Es handelt sich hierbei nur um ein Gebäude dessen Dachflächen nicht
verschattet werden. Aufgrund der Wohnnutzung und einem
Fernwärmeanschluss herrscht geringer Bedarf zur Überprüfung.
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
Ja, Dachflächen
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Das Gebäude wird im Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet.
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Fernwärme und PV-Anlagen
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt?
Ja
Welche Bauart ist vorgesehen? Es ist Massivbauweise vorgesehen.
Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? nein
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Nein
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Es wird eine GRZ von 0,4 festgeschireben. Alle der nicht durch Zuwegungen,
Bebauung oder Stellplätze belegten Flächen werden / bleiben begrünt.
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
Ja, mit 7 Geschossen.
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
nein, es handelt sich hierbei nur um ein Gebäude auf einem kleinen Grundstück
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
Ja
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
0%, die Fläche ist bisher unversiegelt.
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
nein
Werden Flächen gezielt freigehalten? ja, 7,5 m Zone für die mögliche Westbahn, diese wird jedoch teilweise versiegelt
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
Ja, es wird ein Wohngebäude in einer Wohnsiedlung errichtet.
Wurden besondere Wohnformen beachtet? barrirerefrei undvoraus. 2 rollstuhlgerechte Wohnungen
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
Es handelt sich hierbei um eine kleine Fläche, die sich in einem Wohngebiet
befindet und durch Bebauung in der Umgebung vorgeprägt ist.
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
nein, es wird ein Außenbereich mit Spielfläche für die Bewohner*innen als
Bebegnungsfläche angelegt.
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des
Vorhabens im Quartier aufgewertet werden?
Nein, die Fläche ist zu klein
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Ja es wird eine Freianlagenplanung geben.
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
Nein
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? nein
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden?
nein
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Es sind Baumpflanzungen vorgesehen, die Bereiche, die nicht für Zuwegungen,
Parkplätze oder Bebauung gentuzt werden, werden begrünt.
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
In dr direkten Umgebung sind keine großflächigen Grünzüge vorhanden
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
Begrünungsmaßnahmen sind vorgesehen.
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Ja, beides
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung
heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung
ausreichend beachtet?
ja
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
Ja, das Vorkommen von Nestern sogenannter „Allerweltsvogelarten“ in den
kleinflächigen Grünbereichen kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
Es wurde ein baumschonender Entwurf vorgesehen, in dem der Großteil der
Bestandsbäume erhalten bleibt. Zusätzlich sind Begrünungsmßnahmen
vorgesehen.
Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
Ja
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3
BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden
Nein mit Umsetzung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kann das
Vorhaben im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44
Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG i.V.m. § 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig angesehen
werden
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für
Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
Nein
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Nein
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
Ja, bei der Umsetzung der aktuellen Planung würden bis zu 3 Bäume entfallen,
davon fällt 1 Baum unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn.
Innerhalb des Plangebiets werden dafür nach vorliegender Planung
Ersatzpflanzungen vorgesehen. Ein weiterer, nicht von der Satzung geschützter
Baum auf der Nachbargrenze muss aufgrund seines schlechten Zustandes gefällt
werden.
Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des
Baumerhalts optimiert werden?
Ja
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
Nein
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
Ja
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts
im Baufeld gefällt werden?
1
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im
Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
0
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
Ja, Baumbewertung liegt vor
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Im Plangebiet sind Baumpflanzungen, sowie Dach- und Fassadenbegrünung
vorgesehen.
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt oder indirekt (Baudenkmale und
Umgebungsschutz, Bodendenkmale und
Denkmalbereiche) betroffen?
Nein
Baudenkmale
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus
ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben,
zu erhalten bzw. adäquat zu
ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt
Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B.
Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um
Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu
verhindern?
Bodendenkmale
Kann eine archäologische Fläche ungestört
erhalten werden? Falls nicht:
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? nein
Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
Es ist nur die Wohnnutzung geplant.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
nein, es sind keine gewerblichen Nutzungen geplant.
Sind Unternehmen betroffen? nein
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen
B-Plan im Bestand gefährdet?
Nein
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines
Gewerbegebietes?
Nein
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
Es sind keine Gewerbebetriebe geplant.
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
Nein
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
Ja
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
ja, es wird im nördlich gelegenen Außenbereich eine Spielfläche für Kleinkinder
und ein begrünter Aufenthaltsbereich für die Bewohner*innen geschaffen.
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
Nein
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
Lediglich die 7,5 m Tiefe Freihaltezone wird im Falle der Westbahnerrichtung zur
öffentlichen Verkehrsfläche übergehen.
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
Ja, in der Ämterbeteiligung
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen /
Identität des Ortes ein?
Es passt sich in Höhe, Geschossigkeit und Nutzung der Umgebung an.
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Es werden durch die Planung keine bestehenden Ortsteile / Quartiere /
Nachbarschaften tangiert
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
Lediglich die 7,5 m tiefe Freihaltezone für den Ausbau der Westbahen wird bei
Realisierung der Westbaehn zur öffentlichen Verkehrsfläche.
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
100%
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
ja
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
7 Geschosse
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
Nein
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
Es ist nur Geschosswohnungsbau vorgesehen
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Es sind 10 Einzimmer-, 1 Zweizimmer-, 7 Dreizimmer-, 10 Vierzimmer- und 2
Fünfzimmerwohnungen geplant.
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
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Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de