252992 · Beschlussvorlage
Bonn, Gronau, Menuhinstraße 26 Änderung / Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses (Errichtung eines Wintergartens mit Solaranlage) 10037/2024 BG
Kerndaten
- Nummer
- 252992
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Menuhinstraße Hauptort
- Gronau
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252992 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bonn, Gronau, Menuhinstraße 26 Änderung / Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses (Errichtung eines Wintergartens mit Solaranlage) 10037/2024 BG Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 BauGB verstößt. Begründung Beantragt wurde eine rückwärtige Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Menuhinstraße 26 in Bonn mit einem Wintergarten. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8019-44, der hier ein allgemeines Wohngebiet mit ein- bis zweigeschossigen Baukörpern als Doppelhäuser festlegt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Die GFZ ist auf 0,5 und die GRZ auf 0,4 festgesetzt. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist daher nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da der geplante Wintergarten die rückwärtige Baugrenze um bis zu ca. 5 m überschreitet und zu großen Teilen (ca. 78 %) in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche liegt. Vergleichsfälle in dieser Bautiefe sind nicht vorhanden. Weiterhin ist an der Nachbargrenze eine Glasschiebewand geplant. Dies ist an der Nachbargrenze nicht zulässig. Hier müsste eine Gebäudeabschlusswand in Brandwandqualität mit entsprechender Feuerwiderstandsklasse ausgeführtSeite 1 von 3 Seite 2 werden. Da vereinzelt Wintergärten und Terrassenüberdachungen in einem geringeren Umfang außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zugestanden wurden, könnte auch auf dem hier gegenständlichen Grundstück ggf. eine Überschreitung der Baugrenze um bis zu 2,00 m zugelassen werden. Der Bauherrschaft wurde daher die Möglichkeit gegeben, die Pläne nachzureichen und eine Umplanung des Vorhabens vorzunehmen. Die Möglichkeit zur Umplanung wurde nicht genutzt. Auch fehlende Planunterlagen wurden nicht nachgereicht. Da eine Reduzierung nicht erfolgte ist nach Aktenlage zu bescheiden, wonach für die beantragte Wintergartengröße mit einer erheblichen Überschreitung der Baugrenzen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in Betracht kommen kann, so dass die Ablehnung des Bauantrages beabsichtigt ist. Anlage/n 1 Menuhinstr. 26_öffentlicher Plan (öffentlich) 2 Menuhinstr. 26_nichtöffentlicher Plan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de