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252989 · Beschlussvorlage

„3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen für eine nachhaltige Flächenentwicklung“, hier: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Bonn

Nummer
252989
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 252989-01 ST „3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen für eine nachhaltige Flächenentwicklung“, hier: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
252989
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
„3. Änderung des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen für eine nachhaltige
Flächenentwicklung“, hier: Abgabe einer
Stellungnahme der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
25.06.2025 Empfehlung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Bonn zur 3. Änderung des
Landesentwicklungsplans (LEP) – für eine nachhaltigere Flächenentwicklung.
(analog zum Beschluss der Stellungnahme bei der 2. Änderung des LEP siehe
DS 231361)
Begründung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 14. März 2025 beschlossen,
den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern und
die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit §
13 Landesplanungsgesetzes (LPlG) Nordrhein-Westfalen zu beteiligen.
Zweck der 3. Änderungen des LEP NRW ist es, für Nordrhein-Westfalen im
Einklang mit den raumordnerischen Leitvorstellungen das Leitbild eines
klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigen Raumentwicklung zu
befördern. Weite Teile der Inhalte dieser Änderung gehen auf die von der
Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossenen Eckpunkte für eine
nachhaltigere Flächenentwicklung zurück. Der Planentwurf umfasst das
gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen. Von der Änderung sind nur
die textlichen Festlegungen (Ziele oder Grundsätze) und Erläuterungen des
geltenden LEP NRW betroffen.
Die mit der 3. LEP-Änderung vorgesehenen Anpassungen und NeuerungenSeite 1 von 2
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sind inhaltlich weitereichend und umfassend. Sie sind auch für die Stadt Bonn
relevant. Ihre Prüfung erfolgt mit Fokus auf die Betroffenheit der Stadt
verwaltungsintern ämterübergreifend.
Der Planentwurf zur 3. Änderung des LEP NRW, die Planbegründung und der
Umweltbericht können in der Zeit vom 03.04. bis einschließlich 30.06.2025
(Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden. Die Planunterlagen sind hier
bereitgestellt: https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1012892
Zu den Planunterlagen können während der Veröffentlichungsfrist von der
Öffentlichkeit sowie von Institutionen Stellungnahmen eingereicht werden.
Auch die Stadt Bonn ist aufgefordert, im Rahmen des genannten
Beteiligungsverfahrens die Planunterlagen zu prüfen und mit einer
fristgerechten Stellungnahme Anpassungshinweise und -anregungen zur
Überarbeitung im Sinne der stadtentwicklungspolitischen Ziele und
planerischen Absichten der Stadt zur Berücksichtigung im weiteren
Planverfahren zu geben. Eine nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahme gilt
als nicht vorgelegt und kann durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)als
verfahrensführender Stelle nicht im Verfahren berücksichtigt werden.
Eine fristgerechte Einreichung einer Stellungnahme zum 30.06.2025
vorbehaltlich ihrer Beschlussfassung durch den Rat ist daher notwendig, um die
entwicklungspolitischen Ziele der Stadt Bonn im Verfahren zur 3. Änderung des
LEP NRW zu wahren.
Aufgrund der sehr engen Zeitvorgabe hat die Verwaltung eine Stellungnahme
erarbeitet, die in ihren eher grundsätzlichen Aussagen der Maßstabsebene und
den Inhalten des LEP entspricht und die fristgerecht bis zum 30.06.2025 im
Beteiligungsportal hochgeladen wird. Aufgrund der genannten
Auslegungsfrist und des beschriebenen Prüfungsumfangs zur
Stellungnahmeerstellung wird die ausformulierte Stellungnahme erst mit
ergänzender Stellungnahme rechtzeitig zum Start der Beratungen im
Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda vorgelegt. Sollten sich im
Laufe der politischen Beratung Änderungen der Stellungnahme ergeben,
werden diese dem Land als Planungsträgerin nachgemeldet.
Eine frühzeitigere Beteiligung der Gremien war in dem engen Zeitfenster der
Beteiligung (Beteiligungszeitraum bis 03.04. bis 30.06.2025) nicht möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de