252989 · Beschlussvorlage
„3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen für eine nachhaltige Flächenentwicklung“, hier: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252989
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252989 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III „3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen für eine nachhaltige Flächenentwicklung“, hier: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Bonn zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) – für eine nachhaltigere Flächenentwicklung. (analog zum Beschluss der Stellungnahme bei der 2. Änderung des LEP siehe DS 231361) Begründung Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 14. März 2025 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetzes (LPlG) Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Zweck der 3. Änderungen des LEP NRW ist es, für Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den raumordnerischen Leitvorstellungen das Leitbild eines klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigen Raumentwicklung zu befördern. Weite Teile der Inhalte dieser Änderung gehen auf die von der Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossenen Eckpunkte für eine nachhaltigere Flächenentwicklung zurück. Der Planentwurf umfasst das gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen. Von der Änderung sind nur die textlichen Festlegungen (Ziele oder Grundsätze) und Erläuterungen des geltenden LEP NRW betroffen. Die mit der 3. LEP-Änderung vorgesehenen Anpassungen und NeuerungenSeite 1 von 2 Seite 2 sind inhaltlich weitereichend und umfassend. Sie sind auch für die Stadt Bonn relevant. Ihre Prüfung erfolgt mit Fokus auf die Betroffenheit der Stadt verwaltungsintern ämterübergreifend. Der Planentwurf zur 3. Änderung des LEP NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht können in der Zeit vom 03.04. bis einschließlich 30.06.2025 (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden. Die Planunterlagen sind hier bereitgestellt: https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1012892 Zu den Planunterlagen können während der Veröffentlichungsfrist von der Öffentlichkeit sowie von Institutionen Stellungnahmen eingereicht werden. Auch die Stadt Bonn ist aufgefordert, im Rahmen des genannten Beteiligungsverfahrens die Planunterlagen zu prüfen und mit einer fristgerechten Stellungnahme Anpassungshinweise und -anregungen zur Überarbeitung im Sinne der stadtentwicklungspolitischen Ziele und planerischen Absichten der Stadt zur Berücksichtigung im weiteren Planverfahren zu geben. Eine nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahme gilt als nicht vorgelegt und kann durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)als verfahrensführender Stelle nicht im Verfahren berücksichtigt werden. Eine fristgerechte Einreichung einer Stellungnahme zum 30.06.2025 vorbehaltlich ihrer Beschlussfassung durch den Rat ist daher notwendig, um die entwicklungspolitischen Ziele der Stadt Bonn im Verfahren zur 3. Änderung des LEP NRW zu wahren. Aufgrund der sehr engen Zeitvorgabe hat die Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet, die in ihren eher grundsätzlichen Aussagen der Maßstabsebene und den Inhalten des LEP entspricht und die fristgerecht bis zum 30.06.2025 im Beteiligungsportal hochgeladen wird. Aufgrund der genannten Auslegungsfrist und des beschriebenen Prüfungsumfangs zur Stellungnahmeerstellung wird die ausformulierte Stellungnahme erst mit ergänzender Stellungnahme rechtzeitig zum Start der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda vorgelegt. Sollten sich im Laufe der politischen Beratung Änderungen der Stellungnahme ergeben, werden diese dem Land als Planungsträgerin nachgemeldet. Eine frühzeitigere Beteiligung der Gremien war in dem engen Zeitfenster der Beteiligung (Beteiligungszeitraum bis 03.04. bis 30.06.2025) nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de