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252988 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Auswirkungen der Grundsteuerreform in Bonn

Nummer
252988
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
17.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 252988-01 ST BBB-Anfrage: Auswirkungen der Grundsteuerreform in Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
252988
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
17.04.2025
BBB-Anfrage: Auswirkungen der
Grundsteuerreform in Bonn
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wohngrundstücke:
a. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Ein- und
Zweifamilienhausgrundstücken sowie Mehrfamilienhäusern in Bonn, die im
Vergleich zur Gesamtzahl der Wohngrundstücke in der Bundesstadt nach der
Grundsteuerreform eine höhere Grundsteuer an die Stadt abführen müssen
und wie hoch ist der Anteil von Grundstücken in Bonn, aufgeschlüsselt nach
den genannten Grundstücksarten, für die nach gesetzlicher Neuregelung eine
geringere Steuer anfällt?
b. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Inhabern von Wohnungseigentum in
Bonn, die im Vergleich zur Gesamtzahl der Wohnungseigner in der
Bundesstadt nach der Grundsteuerreform eine höhere bzw. eine niedrigere
Grundsteuer an die Stadt abführen müssen?
2. Nichtwohngrundstücke:
a. Wie viele heute in Bonn als Nichtwohngrundstücke eingeordnete
Liegenschaften galten vor der Grundsteuerreform als Wohngrundstücke und
welche Erkenntnisse liegen der Stadt zu deren veränderten Grundsteuer-
Aufkommen sowie den zugrundeliegenden, der Stadt mitgeteilten
Messbeträgen des Finanzamtes vor?
b. Wie hat sich das Grundsteuer-Aufkommen bei den Nichtwohngrundstücken
entwickelt, die bereits vor der Grundsteuerreform vergleichbar vom Finanzamt
eingestuft wurden?
c. Wie viele als nicht bebaubares Gartenland geltende Grundstücke, die vor der
Grundsteuerreform als solche besteuert wurden, sind der Stadt nun vom
Finanzamt als „unbebaute Grundstücke“ mitgeteilt worden und in welchem
Umfang hat sich für diese die Grundsteuer B entsprechend betragsmäßig im
Durchschnitt und in absolute Summe erhöht?
d. Wie viele unbebaute, aber bebaubare Grundstücke existieren in Bonn und in
welchem Umfang hat sich für diese die Grundsteuer B betragsmäßig im
Durchschnitt und in absoluter Summe erhöht?Seite 1 von 2
Seite 2
3. Welche Möglichkeiten haben die Eigentümer von Grundstücken
insbesondere derer zu Frage 2 c., nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine
Änderung der Einordnung ihres Grundstückes zu erwirken und welche
Systematik steckt hinter der Einordnung durch das Finanzamt?
Begründung
Die Auswirkungen der Grundsteuerreform sind von öffentlichen Interesse.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de