252988 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Auswirkungen der Grundsteuerreform in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252988
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 252988 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 17.04.2025 BBB-Anfrage: Auswirkungen der Grundsteuerreform in Bonn Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wohngrundstücke: a. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken sowie Mehrfamilienhäusern in Bonn, die im Vergleich zur Gesamtzahl der Wohngrundstücke in der Bundesstadt nach der Grundsteuerreform eine höhere Grundsteuer an die Stadt abführen müssen und wie hoch ist der Anteil von Grundstücken in Bonn, aufgeschlüsselt nach den genannten Grundstücksarten, für die nach gesetzlicher Neuregelung eine geringere Steuer anfällt? b. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Inhabern von Wohnungseigentum in Bonn, die im Vergleich zur Gesamtzahl der Wohnungseigner in der Bundesstadt nach der Grundsteuerreform eine höhere bzw. eine niedrigere Grundsteuer an die Stadt abführen müssen? 2. Nichtwohngrundstücke: a. Wie viele heute in Bonn als Nichtwohngrundstücke eingeordnete Liegenschaften galten vor der Grundsteuerreform als Wohngrundstücke und welche Erkenntnisse liegen der Stadt zu deren veränderten Grundsteuer- Aufkommen sowie den zugrundeliegenden, der Stadt mitgeteilten Messbeträgen des Finanzamtes vor? b. Wie hat sich das Grundsteuer-Aufkommen bei den Nichtwohngrundstücken entwickelt, die bereits vor der Grundsteuerreform vergleichbar vom Finanzamt eingestuft wurden? c. Wie viele als nicht bebaubares Gartenland geltende Grundstücke, die vor der Grundsteuerreform als solche besteuert wurden, sind der Stadt nun vom Finanzamt als „unbebaute Grundstücke“ mitgeteilt worden und in welchem Umfang hat sich für diese die Grundsteuer B entsprechend betragsmäßig im Durchschnitt und in absolute Summe erhöht? d. Wie viele unbebaute, aber bebaubare Grundstücke existieren in Bonn und in welchem Umfang hat sich für diese die Grundsteuer B betragsmäßig im Durchschnitt und in absoluter Summe erhöht?Seite 1 von 2 Seite 2 3. Welche Möglichkeiten haben die Eigentümer von Grundstücken insbesondere derer zu Frage 2 c., nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine Änderung der Einordnung ihres Grundstückes zu erwirken und welche Systematik steckt hinter der Einordnung durch das Finanzamt? Begründung Die Auswirkungen der Grundsteuerreform sind von öffentlichen Interesse. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de