252987-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025
Kerndaten
- Nummer
- 252987-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 252987-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar 20.05.2025 BBB-Änderungsantrag: „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.05.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Oberbürgermeisterin legt vor Beschlussfassung dar, a) inwiefern ihr Plan „Bonn inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 dem Nationalen Aktionsplan mit seinen über 400 Vorhaben, Projekten und Aktionen aus allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen in kommunaler Zuständigkeit entspricht, b) ob die ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendigen Standards und Handlungsempfehlungen in den Haushaltsjahren 2025/2026 innerhalb der Budgets der zuständigen Fachbereiche bilanzneutral gedeckt werden können, c) ob und wenn ja, welche Maßnahmen und Standards desTeilhabeplans der Bundesstadt Bonn Version 2025 über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der nach Artikel 33 der UN-BRK auf innerstaatlichen Ebenenfür Kommunen umgesetzten, unmittelbar geltenden Gesetze hinausgeht. Begründung Laut Behindertenbeauftragter der Bundesregierung sindnach Artikel 33 der UN- BRK drei verschiedene innerstaatliche Stellen für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention zuständig: · Die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) · Die Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle) und · Die Staatliche Koordinierungsstelle Dabei ist die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) - das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - verantwortliche Stelle für den SteuerungsprozessSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention erfolgt daher auf Bundesebene mit einem Nationalen Aktionsplan. Dieser liegt bereits in einer zweiten Version vor und ist ein Maßnahmenkatalog, der immer weiterentwickelt, auf den Prüfstand gestellt und ergänzt wird. Mit seinen über 400 Vorhaben, Projekten und Aktionen aus allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen sollen bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage und der gelebten Praxis sukzessive geschlossen werden. (Quelle: https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un- brk-node.html ) Die BBB-Fraktion begrüßt uneingeschränkt die Forderung, die UN- Behindertenrechtskonvention nach Artikel 33 der UN-BRK auf innerstaatlicher Ebene – also deutschlandweit – umzusetzen. Zuständig hierfür sind nach eigener Darstellung der Bundesregierung sinnvollerweise die Bundesministerien, die bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage und der gelebten Praxis schließen sollen. Es ist unbestritten, dass „mehr“ Teilhabe behinderter Menschen wünschenswert ist. Allerdingswürde es der kürzlich erfolgten Genehmigung des Bonner Haushalts 2025/2026 aus Sicht der Antragstellerwidersprechen, wenn die Oberbürgermeisterin Standards und Handlungsempfehlungen beschließen lassen möchte, die über die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben hinausgehen. Beispielhaft sei hier die Handlungsempfehlung32N02 BI „Willkommens-App bei Geburt“ genannt. Die bestehenden Angebote sind laut eigener Aussage der OB bekannt. Deren Bündelung in einer App ist sicherlich wünschenswert, aber zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtennicht notwendig. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de