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252987 · Beschlussvorlage

„Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025

Nummer
252987
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Kulturausschusses 17.06.2025 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.06.2025 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.05.2025 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Anhörung
  5. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
  6. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung
  7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Anhörung
  8. Sitzung des Integrationsrates 03.06.2025 Anregung
  9. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Empfehlung
  10. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 02.07.2025 Anhörung
  11. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 02.07.2025 Empfehlung
  12. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Anhörung
  13. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.06.2025 Anhörung
  14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Anhörung
  15. Sitzung des Schulausschusses 12.06.2025 Anhörung
  16. Sitzung des Sportausschusses 22.05.2025 Anhörung
  17. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 01.07.2025 Anhörung
  18. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Anhörung
  19. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Anhörung
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  1. 252987-01 AA BBB-Änderungsantrag: „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025

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Beschlussvorlage
öffentlich
252987
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
„Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt
Bonn Version 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.05.2025 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung
Sportausschuss 22.05.2025 Anhörung
Integrationsrat 03.06.2025 Anregung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Anhörung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Anhörung
Schulausschuss 12.06.2025 Anhörung
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Empfehlung
Kulturausschuss 17.06.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Anhörung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
24.06.2025 Anhörung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
25.06.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 01.07.2025 Anhörung
Betriebsausschuss SGB 02.07.2025 Empfehlung
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 02.07.2025 Anhörung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Plan „Bonn inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version
2025 bildet weiterhin die Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn für
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er wird in Einfa-
cher Sprache veröffentlicht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
• die Standards bei ihrem Handeln zu berücksichtigen und
• die Handlungsempfehlungen umzusetzen.
3. Zusätzliche Ressourcen, die zur Umsetzung der Standards und Hand-
lungsempfehlungen benötigt werden, werden in den Budgets der zu-
ständigen Fachbereiche in Abstimmung mit den jeweils zuständigenSeite 1 von 145
Seite 2
Gremien bereitgestellt. Hierbei wird der Haushaltsplan 2025/2026 be-
achtet.
4. Das bestehende Monitoring wird neu aufgestellt. In die Wirkungsmes-
sung der Handlungsempfehlungen wird eine Gruppe von Expertinnen
und Experten in eigener Sache eingebunden. Diese Gruppe wird durch
die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn – Behinderten-Gemeinschaft
Bonn e.V. – ins Leben gerufen und koordiniert.
5. Der Plan „Bonn Inklusiv - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn“ wird re-
gelmäßig – mindestens im Abstand von 5 Jahren – überprüft und wei-
terentwickelt.
6. Der Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ ist weiterhin das
begleitende politische Gremium.
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache:
Die Stadt Bonn muss die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Dazu hat
sie den Plan „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn geschrie-
ben. Der Plan wird auch gedruckt und zum Beispiel im Internet der Stadt Bonn
veröffentlicht. Damit er für alle gut zu verstehen ist, wird er in Einfacher Spra-
che veröffentlicht.
Der Rat sagt der Stadt Bonn, welche Aufgaben sie erfüllen muss. Die Aufgaben
stehen im Plan „Bonn Inklusiv“. Die Stadt Bonn muss bei allem was sie tut auch
an die Standards denken.
Für manche der Aufgaben braucht die Stadt Bonn mehr Geld oder mehr Perso-
nal. Die politischen Gremien, die für die jeweilige Aufgabe entscheiden dürfen,
müssen dazu beraten. Dabei wird beachtet, was schon im Haushalt der Stadt
Bonn für die Jahre 2025 und 2026 steht.
Es wird darauf geachtet, dass die Aufgaben durch die Stadt Bonn gut erfüllt
werden. Dabei sollen Menschen mit Behinderung mitmachen. Die Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. sucht diese Menschen aus und bringt sie und die
Stadt Bonn zusammen.
Spätestens alle 5 Jahre soll die Stadt Bonn schauen, ob der Plan „Bonn Inklu-
siv“ noch aktuell ist oder vielleicht neu gemacht werden muss.
Der Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ unterstützt die Stadt
Bonn bei der Erledigung der Aufgaben aus dem Plan „Bonn Inklusiv“.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 den „Be-
hindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ (im Folgenden
Plan „Bonn Inklusiv“) beschlossen (DS-Nr.: 1111968). Er bildet seitdem die
Basis für das Handeln der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechts-konvention.
Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung beauftragt, den Plan „Bonn Inklusiv“
kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des Plan „Bonn Inklusiv“
wird vom Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan begleitet.Seite 2 von 145
Seite 3
Seit 2011 arbeiten alle Ämter und Organisations-Einheiten der Stadt Bonn an
der Umsetzung der im Plan „Bonn Inklusiv“ verankerten Handlungsempfehlun-
gen. Die politischen Gremien wurden regelmäßig über den Umsetzungsstand
informiert.
Die im Plan „Bonn Inklusiv“ 2011 verankerten Handlungsempfehlungen ließen
sich zum Teil nicht oder nicht vollständig umsetzen. Die bisherigen Erfahrungen
zeigen, dass die Handlungsempfehlungen des Plans „Bonn Inklusiv“ dann an
Grenzen in der Umsetzung stoßen, wenn die Bundesstadt Bonn hierfür nicht
die originäre Zuständigkeit besitzt, wenn Ziele nicht realistisch ausgeführt wer-
den können oder Handlungsempfehlungen nicht konkret genug formuliert sind.
Diese Erfahrungen erforderten eine Evaluation der bisherigen Ausführungen
der Handlungs-empfehlungen und eine Weiterentwicklung des Plans „Bonn
Inklusiv“.
Wie der bisherige Behindertenpolitische Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn
orientiert sich auch der neue Plan „Bonn Inklusiv“ an Lebensbereichen. Die
Lebensbereiche sind:
• Familie
• Bildung
• Arbeit
• Wohnen
• Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben
• Gesundheit, Pflege
• Barrierefreiheit im weitesten Sinne
Der Lebensbereich Teilhabe umfasst auch die Selbstvertretung der Menschen
mit Behinderung und deren politische Teilhabe.
Übergreifende Themen sind in einem gesonderten Kapitel zusammengefasst.
Die Weiterentwicklung wurde in einem partizipativen Verfahren durchgeführt,
an dem Bürgerinnen und Bürger, Politik, die Behindertenbeauftragte der Stadt
Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.), die Stadtverwaltung und ihre Or-
ganisationen und weitere gesellschaftliche Agierende beteiligt waren. Details
zum Verfahren sind dem in der Anlage beigefügten Plan „Bonn Inklusiv“ zu ent-
nehmen.
Im Zeitraum von April bis Dezember 2023 haben sich Arbeitsgruppen zu den
einzelnen Lebensbereichen in 26 Treffen auf neue Handlungsempfehlungen
und Standards geeinigt. Die übergreifenden Themen wurden in einer Arbeits-
gruppe aus der Mitte des Projektbeirates in 4 Treffen bearbeitet.
Sämtliche Ergebnisse der Arbeitsgruppen hat der Projektbeirat Behinderten-
politischer Teilhabeplan besprochen und über eine Aufnahme in den Plan
„Bonn Inklusiv“ entschieden. Hierzu fanden seit November 2023 5 Arbeitstref-
fen und 6 Gremiensitzungen des Projektbeirates statt.
Insgesamt wurdenSeite 3 von 145
Seite 4
• 15 Standards, die stets mitgedacht werden müssen und
• 81 Handlungsempfehlungen entwickelt.
Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan hat den Plan „Bonn In-
klusiv“ in seiner Sitzung am 25.03.2025 final beschlossen.
Die Standards und Handlungsempfehlungen wurden mit den Verwaltungsberei-
chen, die für die künftige Umsetzung in Frage kommen, besprochen. Die Ge-
spräche dienten dazu, die Federführung für die Umsetzung zu vereinbaren und
Hinweise zu zusätzlich benötigten Ressourcen zu erhalten.
Bei einigen Handlungsempfehlungen befindet sich die Federführung noch in
Abstimmung, manche Handlungsempfehlungen können nur gemeinsam von
mehreren Verwaltungsbereichen umgesetzt werden.
Ein Teil der Handlungsempfehlungen ist ohne zusätzliche Ressourcen umsetz-
bar. In einigen Fällen kann mit der Umsetzung jedoch erst nach der Bereitstel-
lung entsprechender Ressourcen begonnen werden.
Details zur Federführung und Hinweise zu zusätzlich benötigten Ressourcen
sind aus der Anlage ersichtlich.
Die Anlage ist in Alltagssprache verfasst. Die Veröffentlichung des Plans „Bonn
Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 wird in Einfacher
Sprache erfolgen. Die Übersetzung erfolgt durch die Geschäftsstelle Behinder-
tenpolitischer Teilhabeplan. Die Verständlichkeit wird durch eine Gruppe von
Expertinnen und Experten in eigener Sache, die durch die Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. koordiniert wird, geprüft.
Das Monitoring war in der Vergangenheit für alle Verwaltungsbereiche mit ho-
hem Aufwand verbunden. Es wird neu aufgestellt. Ziel ist eine nutzerfreundliche
Gestaltung und eine hohe Aussagekraft zum Stand der Umsetzung der einzel-
nen Handlungsempfehlungen. Die Wirkungsmessung erfolgt zukünftig in Zu-
sammenarbeit mit einer Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sa-
che. Diese Gruppe wird durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Be-
hinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) zu diesem Zweck neu ins Leben gerufen
und koordiniert.
Die Öffentlichkeit wird kontinuierlich über die Umsetzung des Plans „Bonn In-
klusiv“ informiert.
Die politischen Gremien werden regelmäßig über den Stand der Umsetzung in
Kenntnis gesetzt.
Der Plan „Bonn Inklusiv“ wird weiterhin als lebendiges Werk verstanden und
wird mindestens alle 5 Jahre weiterentwickelt
Anlage/nSeite 4 von 145
Seite 5
1 BONN INKLUSIV - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025
(öffentlich)Seite 5 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
1
„Bonn Inklusiv“
-
Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
Version 2025Seite 6 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
2
Gliederung: Seite:
Einleitung 3
Warum muss der Plan „Bonn Inklusiv“ wieder bearbeitet werden? 3
Erklärung von bestimmten Begriffen 4
Ziel der Weiterentwicklung 4
Beteiligte 4
Steuerung der Weiterentwicklung und Umsetzung des Plan
„Bonn Inklusiv“ 5
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit 5
Lebensbereiche 6
Vorgehensweise in der Weiterentwicklung 7
Arbeitsgruppenphase 10
Abfrage der voraussichtlich erforderlichen, zusätzlichen Ressourcen 11
Beratung und Beschlussfassung des weiterentwickelten Plan
„Bonn Inklusiv“ im Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan 11
Übersetzung in Einfache Sprache 11
Ausblick 12
Leitbild 13
Teil A: 14
Bereich übergreifende Themen 15
Teil B: 30
Lebensbereich Familie 31
Lebensbereich Bildung 44
Lebensbereich Arbeit 61
Lebensbereich Wohnen 72
Lebensbereich Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben 79
Lebensbereich Gesundheit/Pflege 109
Lebensbereich Barrierefreiheit im weitesten Sinne 122Seite 7 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
3
Einleitung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 15.09.2011 den Behindertenpolitischen
Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn „Bonn Inklusiv“ beschlossen (im
Folgenden Plan „Bonn Inklusiv“ genannt). Der Plan „Bonn Inklusiv“ bildet die
Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die
Verwaltung auch beauftragt, den Plan „Bonn Inklusiv“ weiterzuentwickeln.
Die Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des Plan „Bonn Inklusiv“
wird von einem politischen Gremium gesteuert und begleitet. Das politische
Gremium heißt: Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan. Das
Gremium setzt sich aus Vertretenden von Politik, Verwaltung, Organisationen
der Menschen mit Behinderung und Trägern von Maßnahmen für Menschen
mit Behinderung zusammen.
Seit 2011 arbeiten alle Ämter und Organisations-Einheiten der Stadt Bonn an
der Umsetzung der im Plan „Bonn Inklusiv“ verankerten
Handlungsempfehlungen. Einige politische Gremien der Stadt Bonn
beschäftigen sich mit den Handlungsempfehlungen in den verschiedenen
Lebensbereichen. Sie werden regelmäßig über den Stand der Umsetzung
informiert.
Warum muss der Plan „Bonn Inklusiv“ wieder bearbeitet werden?
Die im Plan „Bonn Inklusiv“ im Jahr 2011 verankerten
Handlungsempfehlungen ließen sich zum Teil nicht oder nicht vollständig
umsetzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die
Handlungsempfehlungen des Plans „Bonn Inklusiv“ dann an Grenzen in der
Umsetzung stoßen, wenn die Bundesstadt Bonn hierfür nicht die originäre
Zuständigkeit besitzt, wenn Ziele nicht realistisch ausgeführt werden können
oder Handlungsempfehlungen nicht konkret genug formuliert sind. Diese
Erfahrungen erfordern eine Evaluation der bisherigen Ausführungen der
Handlungsempfehlungen und eine Weiterentwicklung der zukünftigen
Umsetzung des Plans „Bonn Inklusiv“ für die Bundesstadt Bonn.Seite 8 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
4
Erklärung von bestimmten Begriffen
Inklusion bedeutet die volle und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen
am gesellschaftlichen Leben. Das ist der weite Inklusionsbegriff.
Das bedeutet auch, mit zu reden und mit zu gestalten und sich einbringen
können zum Beispiel in Prozesse, die Auswirkungen auf das Thema Inklusion
haben.
Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit
Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die
diese Menschen an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an
der Gesellschaft hindern.
Barrierefreiheit wird als Begriff verwendet, wenn bauliche und sonstige
Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der
Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für
Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, wenn sie ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar,
zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen – Behindertengleichstellungsgesetz - BGG).
Ziel der Weiterentwicklung
Die Wertschätzung von Vielfalt sowie die Schaffung einer inklusiven Stadt und
allen mit ihr verbunden Institutionen ist weiterhin oberstes Ziel.
Impulse aus der Stadtgesellschaft und neue politische Diskussionen sind
wichtige Punkte in der Weiterentwicklung des Plans „Bonn Inklusiv“.
Beteiligte
An der Weiterentwicklung des Plan „Bonn Inklusiv“ sind beteiligt
• Bürgerinnen und Bürger (mit und ohne Beeinträchtigungen)
• die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft
Bonn e.V.)
• Selbsthilfe-Organisationen
• Wohlfahrtsverbände
• Stadtverwaltung und ihre Organisationseinheiten
• Kommunalpolitik
• die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und
• bei Bedarf weitere Agierende.Seite 9 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
5
Steuerung der Weiterentwicklung und Umsetzung des Plan „Bonn
Inklusiv“
Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan ist das begleitende
Gremium für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Plan „Bonn Inklusiv“.
Mitglieder im Projektbeirat sind:
• je ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin der im Rat vertretenen Fraktionen
• gleiche Anzahl Vertretende von Betroffenen und deren Verbänden
inklusive der Behindertenbeauftragten (Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V.)
• als beratendes Mitglied ein Vertreter/ eine Vertreterin der
Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung (Amt
für Soziales und Wohnen)
Vorsitz, Schriftführung und Geschäftsstelle des Projektbeirats
Behindertenpolitischer Teilhabeplan werden vom Amt für Soziales und
Wohnen gestellt.
Die intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen
• Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft
Bonn e.V.)
• Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan
• Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan
• Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung
ist Voraussetzung für eine gelingende Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
Konvention in Bonn.
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Eine umfassende Bürgerbeteiligung und die Teilnahme an Arbeitsgruppen
stellt die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bonn sicher. Die
einzelnen Schritte hierzu sind unter der Überschrift „Schritte der
Weiterentwicklung“ genauer beschrieben.
Zu Beginn der Weiterentwicklung des Plan „Bonn Inklusiv“ fand eine
Plakataktion im Stadtgebiet Bonn statt. Hier haben sich Menschen mit
Behinderung eingebracht und einzelne Lebenssituationen aus ihrem Alltag
gezeigt. Die Plakate im Stadtgebiet haben auf die Bürgerbeteiligung
aufmerksam gemacht und zum Mitmachen eingeladen.Seite 10 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
6
Auf der Seite www.bonn-macht-mit.de gibt es das Thema: Bonn Inklusiv. Hier
fand die online- Bürgerbeteiligung statt. Es wird die Geschichte hinter den
Plakaten erzählt und auf Projekte zur Umsetzung von Teilhabe hingewiesen.
Alle Beiträge auf dieser Seite sind in Einfacher Sprache.
Gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten der Stadt (Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V.) ist ein Erklär-Video zum Plan „Bonn-Inklusiv“
entstanden.
Seit dem Jahr 2021 erscheint regelmäßig im Dezember zum Welttag der
Menschen mit Behinderung ein Podcast. Hierin wird zum Stand der
Weiterentwicklung berichtet und es kommen Menschen mit und ohne
Behinderung zu Wort.
Den Podcast gibt es in einer Hörversion, in Einfacher Sprache und in
Deutscher Gebärdensprache.
Lebensbereiche
Die Orientierung an Lebensbereichen ist beibehalten, der Fokus liegt weiterhin
auf Möglichkeiten der Teilhabe. Die Lebensbereiche sind:
• übergreifende Themen
• Familie
• Bildung
• Arbeit
• Wohnen
• Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben
• Gesundheit, Pflege
• Barrierefreiheit im weitesten Sinne
Der Lebensbereich Teilhabe umfasst auch die Selbstvertretung der Menschen
mit Behinderung und deren politische Teilhabe.Seite 11 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
7
Vorgehensweise in der Weiterentwicklung
Die Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung hat
sich die bisherigen Handlungsempfehlungen und die dazu gemeldeten
Umsetzungsstände angesehen.
Handlungsempfehlungen die bereits umgesetzt sind und solche, die die Stadt
Bonn nicht umsetzen kann, werden im Plan „Bonn Inklusiv“ nicht mehr
abgebildet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Stadt nicht die richtige
Stelle für die Umsetzung ist.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn wurden zu Teilhabe-Hindernissen
befragt. Die Befragung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle
Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Die Teilnahme an der Befragung konnte
online über www.bonn-macht-mit.de erfolgen. Die Behindertenbeauftragte der
Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) hat zusätzlich bei
verschiedenen Veranstaltungen die Möglichkeit geboten, persönlich oder in
schriftlicher Form an der Befragung teilzunehmen. Eine Teilnahme war mit
Unterstützung der Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit
Behinderung ebenfalls möglich. Weitere Unterstützung erfolgte durch
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Hier wurden Menschen mit
Behinderung bei der Beantwortung der Fragen begleitet.
Folgende Fragen konnten die Bürgerinnen und Bürgern in jedem
Lebensbereich zum Beispiel beantworten:
 Fühlen Sie sich in diesem Lebens-Bereich behindert?
 Was genau behindert Sie in diesem Lebens-Bereich?
 Was sollte zuerst verbessert werden in diesem Lebens-Bereich?
 Wollen Sie in Zukunft gerne bei „Bonn Inklusiv" mitarbeiten?
Die Antworten der Bürgerinnen und Bürgern wurden ausgewertet. Neue
Anregungen wurden aufgenommen und dem jeweiligen Lebensbereich
zugeordnet.
Die Stellen in der Verwaltung, die an der Umsetzung der bisherigen
Handlungsempfehlungen gearbeitet haben, wurden zu ihren Erfahrungen
befragt. Gleichzeitig haben sie ihre Anregungen für die Zukunft eingebracht.Seite 12 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
8
Folgende Fragen konnten die bisher umsetzenden Stellen zum Beispiel
beantworten:
 Welche Handlungsempfehlungen waren ggf. nicht eindeutig genug
formuliert, wo gilt es „nachzubessern“?
 Welche neuen Erkenntnisse konnten in den vergangenen 10 Jahren
gesammelt werden?
 Gibt es neue Ideen und neue Erfordernisse, die in einem
weiterentwickelten Teilhabeplan berücksichtigt werden sollen?
Das Leitbild und die Visionen des bisherigen Plans „Bonn Inklusiv“ wurden auf
ihre Aktualität hin überprüft und überarbeitet. Zu diesem Zweck wurde eine
Arbeitsgruppe aus der Mitte des Projektbeirates Behindertenpolitischer
Teilhabeplan gebildet. Die Arbeitsgruppe „Leitbild und Visionen“ hat in
mehreren Treffen das Leitbild und alle Visionen zu den einzelnen
Lebensbereichen überarbeitet und zur Entscheidung durch den Projektbeirat
Behindertenpolitischer Teilhabeplan vorbereitet.
Das überarbeitete Leitbild und die Visionen hat der Projektbeirat
Behindertenpolitischer Teilhabeplan in seiner Sitzung am 21.3.2023
beschlossen.
Für jeden Lebensbereich wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Beteiligte in den
Arbeitsgruppen waren jeweils zwei Vertretende von:
 Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Beeinträchtigungen
 Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft
Bonn e.V.)
 Selbsthilfe-Organisationen
 Wohlfahrtsverbände
 Stadtverwaltung und ihre Organisationseinheiten
 Kommunalpolitik
 bei Bedarf: weitere Agierende sowie die Stabsstelle BürgerbeteiligungSeite 13 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
9
Die Agierenden in den Arbeitsgruppen wurden auf unterschiedliche Weise
gewonnen:
Während der Bürgerbeteiligung konnten sich Bürgerinnen und Bürger für
eine Mitarbeit in den Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lebensbereichen
melden. Die Meldungen wurden gesammelt. Die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung hat dann ein anonymes Losverfahren durchgeführt. Aus
dem Ergebnis des Losverfahrens wurden die Vertreterinnen und Vertreter
in den einzelnen Arbeitsgruppen ermittelt.
Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft
Bonn e.V.) hat zwei Vertretende für die jeweiligen Arbeitsgruppen benannt.
Die Vertretenden der Selbsthilfe-Organisationen wurden in einem
Interessenbekundungsverfahren ermittelt. Die Behindertenbeauftragte der
Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) hat Selbsthilfe-
Organisationen aufgerufen, sich bei Interesse an einer Mitwirkung für die
einzelnen Lebensbereiche zu melden.
Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Bonn hat
Vertretende für die einzelnen Arbeitsgruppen zu den Lebensbereichen
benannt.
Die Verwaltung der Stadt Bonn hat für die verschiedenen Arbeitsgruppen
jeweils Vertretende aus unterschiedlichen Fachbereichen benannt.
Vorhandene Expertise zu den Themen der einzelnen Lebensbereiche
konnte so in die Arbeitsgruppen einfließen.
Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan hat Patinnen und
Paten jeweils aus der Mitte des Gremiums für die Arbeitsgruppen benannt.
Wenn zusätzliche Expertise zu den Themen einzelner Lebensbereiche
benötigt wurde, konnten weitere Agierende eingeladen werden (zum
Beispiel im Lebensbereich Arbeit die Agentur für Arbeit).
Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wirkte in den Arbeitsgruppen der
Lebensbereiche mit.Seite 14 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
10
Arbeitsgruppenphase
Die Ergebnisse aller vorherigen Schritte wurden zusammengestellt und
den Arbeitsgruppen als Basis für ihre Beratungen zur Verfügung gestellt.
Insbesondere sind die Ergebnisse und die Anregungen aus der
Bürgerbeteiligung und die Erfahrungen aus der Befragung der bisher
umsetzenden Stellen in die Arbeitsgruppen zu den Lebensbereichen des
Teilhabeplan eingeflossen.
In den Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lebensbereichen war auf dieser
Basis zu beraten, welche Handlungsempfehlungen
 Fortbestand haben und weiter umgesetzt werden oder
 nicht weiterverfolgt werden oder
 verändert werden.
Gleichzeitig sind neue Handlungsempfehlungen entstanden.
Neue Handlungsempfehlungen haben sich an folgenden Anforderungen
orientiert:
 Es gibt einen Bedarf.
 Die Handlungsempfehlung selbst und das jeweilige Ziel sind
konkret beschrieben.
 Bei der Formulierung neuer Handlungsempfehlungen wurde darauf
geachtet, deren Wirkung messen zu können.
 Die Handlungsempfehlung ist durch die Bundesstadt Bonn
realistisch umsetzbar und verbessert spürbar die
Lebenswirklichkeit der Menschen in Bonn.
Neben den Handlungsempfehlungen haben die Arbeitsgruppen Standards
zu den einzelnen Lebensbereichen ausgewiesen. Ein Standard ist immer
mitzudenken, wenn die Verwaltung handelt.
Die Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lebensbereichen haben jeweils in
bis zu vier Treffen beraten. Die Ergebnisse aus allen Lebensbereichen
wurden dem Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan zur
Beratung und Entscheidung zur Verfügung gestellt.
Der Projektbeirat hat sich jeweils nach Abschluss der Arbeitsgruppen zu
den Ergebnissen der einzelnen Lebensbereiche beraten und beschlossen,
welche Handlungsempfehlungen und Standards in den weiterentwickelten
Plan „Bonn Inklusiv“ aufgenommen werden sollen. Gegenstand der
Entscheidungen war auch die Festsetzung des Zeitraumes, in dem die
Handlungsempfehlungen umgesetzt werden sollen.Seite 15 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
11
Dies erfolgte vorbereitend in 5 Arbeitstreffen des Gremiums und
abschließend in 3 Gremien-Sitzungen.
Abfrage der voraussichtlich erforderlichen, zusätzlichen Ressourcen
Die künftig umsetzenden und/ oder federführenden Stellen für die
Standards und die Handlungsempfehlungen des Teilhabeplan „Bonn
Inklusiv“ wurden um eine Einschätzung gebeten, welche zusätzlichen
Ressourcen für die Umsetzung voraussichtlich erforderlich sind.
Diese Einschätzung zu den einzelnen Handlungsempfehlungen und
Standards wird im Plan „Bonn Inklusiv“ ausgewiesen.
Beratung und Beschlussfassung des weiterentwickelten Plan „Bonn
Inklusiv“ im Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan
Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan beschließt den
gesamten weiterentwickelten Plan „Bonn Inklusiv“. Im Anschluss erfolgt
die Beratung in den politischen Fachgremien und die Beschlussfassung im
Rat der Stadt Bonn.
Übersetzung in Einfache Sprache
Der Plan „Bonn Inklusiv“ wird durch die Geschäftsstelle
Behindertenpolitischer Teilhabeplan in Einfache Sprache übersetzt und
veröffentlicht.
Alle Handlungsempfehlungen und Standards werden durch die Gruppe der
„Textheldinnen und Texthelden“ auf ihre textliche Verständlichkeit
überprüft. Die „Textheldinnen und Texthelden“ sind eine durch die
Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V.) ins Leben gerufene Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener
Sache.Seite 16 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
12
Ausblick
• Das Monitoring wird neu aufgestellt. Ziel ist eine nutzerfreundliche
Gestaltung und eine hohe Aussagekraft zum Stand der Umsetzung der
einzelnen Handlungsempfehlungen.
• Die Wirkungsmessung erfolgt zukünftig in Zusammenarbeit mit einer
Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sache. Diese
Gruppe wird durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn
(Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) zu diesem Zweck neu ins
Leben gerufen und koordiniert.
• Die politischen Gremien werden regelmäßig über den Stand der
Umsetzung in Kenntnis gesetzt.
• Die Öffentlichkeit wird kontinuierlich über die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen informiert.
• Der Plan „Bonn Inklusiv“ ist ein lebendiges Werk und wird alle 5 Jahre
weiterentwickelt.Seite 17 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
13
Leitbild
Die Bundesstadt Bonn und alle gesellschaftlich
Verantwortlichen setzen sich für Inklusion und gegen
Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein.
Behinderung ist nicht das Defizit eines Einzelnen. Sie
entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit
Behinderung und einstellungs- und umweltbedingten
Barrieren (UN-Behindertenrechtskonvention).
Inklusion muss als Thema in allen Bereichen mitgedacht
werden.
Es ist Aufgabe der Stadt und der Gesellschaft, aktiv die
Rechte der Menschen mit Behinderung zu fördern und
ihre selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.
Unser Ziel ist die volle Zugänglichkeit der Lebensbereiche
der Bundesstadt Bonn (Barrierefreiheit), die Befähigung
und Ermutigung aller zur Wahrnehmung ihrer Rechte und
Freiheiten (Empowerment) sowie die Stärkung der
Verantwortung aller für das Gemeinwesen.Seite 18 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
14
Teil A
Bereich „übergreifende Themen“
Themen, die nicht nur einem Lebensbereich zuzuordnen
sind, wurden vom Projektbeirat Behindertenpolitischer
Teilhabeplan separat bearbeitet und beraten.Seite 19 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Bereich „übergreifende Themen“
Standards
Als Standard sind hier die Empfehlungen benannt, die
immer mitzudenken sind, wenn die Verwaltung handelt.Seite 20 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Standard 2 ÜT
Schulungen zum Thema Behinderung & Ableismus. Standards:
1. Schulung für Verwaltung in Aus- und Fortbildung verpflichtend
2. Schulung für die Öffentlichkeit/ VHS – Angebot
3. Schulung für Mitglieder von städtischen politischen Gremien
Die Schulungen werden durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
koordiniert. Es werden die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.
Ziel des Standards
Alle Menschen die Entscheidungen treffen sind in der Lage diese
diskriminierungsärmer zu treffen (weniger ableistisch).
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja. Die Höhe kann noch nicht konkret beziffert werden.
(Frühestens Haushalt 2027/2028).
Sonstiges: Referentenkosten entstehen zusätzlich.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/ BK) in Zusammenarbeit mit Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V.Seite 21 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Standard 6 ÜT
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wird, solange sie die Rolle der
Behindertenbeauftragten der Stadt Bonn innehat, so personell und finanziell
ausgestattet, dass sie in jedem Fall die Inhalte der Leistungsbeschreibung
erfüllen kann.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
(Finanzmittel nur bei Anpassung der Leistungsbeschreibung.)
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 22 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Standard 8 ÜT
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. übernimmt eine Erstberatung für
Menschen mit Behinderung und deren Bezugspersonen, sie verweist bei
Bedarf an die EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) und die
Mitgliedsverbände/- Vereine oder die zuständigen Dienststellen in der
Stadtverwaltung Bonn.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (auch Behindertenbeauftragte der Stadt
Bonn)Seite 23 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Standard 15 ÜT
Überall, wo Bedarfsplanungen stattfinden, sollen diese inklusiv erfolgen.
Die Anforderungen an eine inklusive Bedarfsplanung werden unter Beteiligung
der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der
Stadt Bonn erarbeitet.
Die Expert*innengruppe der Behinderten-Gemeinschaft ist über die
Bedarfsplanungen informiert. Sie überprüft diese stichprobenweise.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 24 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
20
Standard 108 ÜT
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. bietet regelmäßig Forumssitzungen
an. Diese sind offen für alle. Sie dienen insbesondere dazu, die Angebote für
Personengruppen, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt sind, besser zu
vernetzen. Durch diese Vernetzung wird eine inklusive Gesellschaft gefördert.
Ziel des Standards
Bessere Vernetzung der Angebote für die Personengruppen, die an den Rand
der Gesellschaft gedrängt sind und der Personengruppen untereinander. Die
Gesellschaft wird inklusiver.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (auch Behindertenbeauftragte der Stadt
Bonn)Seite 25 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Bereich „übergreifende Themen“
HandlungsempfehlungenSeite 26 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 1 ÜT
Peer-Counseling fördern durch Schaffung von Stellen bei der Stadt Bonn selbst
und durch Auflagen in Förderrichtlinien.
Ziel der Handlungsempfehlung
Ratsuchende werden auf Augenhöhe beraten bei der Stadt Bonn und bei
geförderten Maßnahmen. Empowerment von Menschen mit Behinderung.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Peers sind eingestellt. Mehr Menschen mit Behinderung suchen selbstständig
den Kontakt. Förderrichtlinien sind angepasst.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: 85.000 € für jede zu schaffende Peer-Stelle im Amt.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 27 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 3_86 ÜT
Die Fachämter und weitere Bereiche werden durch eine Dienstanweisung/
Richtlinie (=Ratsbeschluss) und andere geeignete Maßnahmen verpflichtet,
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn
zusammenzuarbeiten. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung von
Maßnahmen aus dem Behindertenpolitischen Teilhabeplan „Bonn Inklusiv“.
Die Dienstanweisung/Richtlinie regelt die Art und Weise der Zusammenarbeit.
Später Standard!
Ziel der Handlungsempfehlung
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bonn durch alle Bereiche
der Verwaltung. Es gibt eine rechtliche Basis für das entsprechende Handeln
der Verwaltung.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Die Dienstanweisung/Richtlinie ist vom Rat beschlossen.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 28 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 11 ÜT
Das Ortsrecht der Bundesstadt Bonn wird durch die Behindertenbeauftragte
auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft.
Für diese Aufgabe erhält die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als
Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn ausreichende personelle Kapazitäten.
Ziel der Handlungsempfehlung
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bonn durch alle Bereiche
der Verwaltung. Es gibt eine rechtliche Basis für das entsprechende Handeln
der Verwaltung.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Die Rückmeldung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als
Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn zum Ortsrecht liegt den politischen
Gremien vor.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, gegebenenfalls für Technik und Honorare.
Personal: ja. Umfang kann noch nicht angegeben werden.
(Frühestens Haushalt 2027/ 2028)
Federführende Stelle für die Umsetzung
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt
Bonn (für die Prüfung) in Zusammenarbeit mit Amt für Soziales und Wohnen
(50-3/ BK)Seite 29 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 7 ÜT
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. in ihrer Eigenschaft als
Behindertenbeauftragte erhält in den politischen Gremien der Bundesstadt
Bonn ein Mitwirkungsrecht. Dies umfasst das Rede- und Antragsrecht.
Nach der Umsetzung wird dies Standard!
Ziel der Handlungsempfehlung
Die Vertretung der Belange der Menschen mit Behinderung ist in den
politischen Gremien sichergestellt.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. in ihrer Eigenschaft als
Behindertenbeauftragte wirkt in allen politischen Gremien mit und hat dort
Rede- und Antragsrecht.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
später Standard
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Dezernats- und Verwaltungssteuerung (OB-1)Seite 30 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 8 Neu ÜT
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. hält eine Gruppe von Expert*innen
in eigener Sache vor, die prüft,
• ob die Umsetzung der Handlungsempfehlung wie beschlossen erfolgt ist
(Evaluation).
• ob Verbesserungs- und Veränderungsbedarfe bestehen und
• hierauf hinweist.
Diese Hinweise werden durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als
Behindertenbeauftragte an die umsetzenden Stellen herangetragen und dem
Projektbeirat zur Verfügung gestellt. Die umsetzenden Stellen gehen diesen
Hinweisen nach.
Ziel der Handlungsempfehlung
Die Einbindung von Expert*innen in eigener Sache ist umfassend
sichergestellt. Die Wirkung des Plans „Bonn Inklusiv“ in der Praxis ist durch
diese Expert*innen bewertet.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Die Expert*innengruppe ist etabliert und arbeitet.
Laufzeit
kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 31 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 36 ÜT
Bei der Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirates wird zukünftig
darauf geachtet, dass Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.
Die Arbeit des Beirates muss bereits jetzt inklusiv ausgerichtet sein.
Insbesondere bei der Kommunikation ist das Zwei-Sinne-Prinzip zu beachten.
Das bedeutet:
• Ansprache der Teilnehmenden und Öffentlichkeitsarbeit müssen
barrierefrei sein
• Es wird darauf geachtet, dass jede Personengruppe informiert ist und
mitwirken kann. Dies beinhaltet zum Beispiel Menschen, die in
Deutscher Gebärdensprache (DGS) kommunizieren oder auf Einfache
Sprache oder Leichte Sprache angewiesen sind.
• In der Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates sollte der
Aspekt der Inklusion verankert werden.
Ziel der Handlungsempfehlung
Der Kinder- und Jugendbeirat soll inklusiv arbeiten.
Das bedeutet, Kinder und Jugendliche mit Behinderung können beim Kinder-
und Jugendbeirat mitmachen. Alle können verstehen, was der Kinder- und
Jugendbeirat macht.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Das Verfahren wie Kinder- und Jugendliche mit Behinderung beteiligt werden
können ist entwickelt.
Das Thema Inklusion ist in der Geschäftsordnung verankert.
Die Kommunikation nach außen ist barrierefrei, z.B. gibt es Informationen in
Deutscher Gebärdensprache, Einfacher Sprache und Leichter Sprache.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Strategische Programmsteuerung (OB 22)Seite 32 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung NEU 5 ÜT
Es wird eine Beschwerdestelle zum Thema Ableismus bei der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte und beim Bürgerbüro der
Stadt Bonn eingerichtet. Diese arbeiten eng zusammen.
Ziel der Handlungsempfehlung
Verbesserungsnotwendigkeiten werden gesehen, es erfolgt eine zeitnahe
Rückmeldung und Verbesserungen werden umgesetzt.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Beschwerdeprozesse werden dokumentiert (Wie schnell wird geantwortet,
was wird verbessert).
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Zusätzlich benötigte Ressourcen werden im Rahmen der Abstimmung der
Federführung besprochen.
Federführende Stelle für die Umsetzung
In Abstimmung, mehrere ÄmterSeite 33 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung NEU 6 ÜT
Benennung von „Beauftragten“ in jedem Amt für die Umsetzung von Inklusion
(Inklusionsmanager*in oder ähnliche Bezeichnung müsste noch überlegt
werden), bevorzugt werden Menschen mit Behinderung für diese Aufgaben
gewonnen. Diese werden zum Thema Inklusion regelmäßig geschult und es
gibt einen regelmäßigen Austausch/ jour fixe mit der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte.
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte wird bei
der genauen Aufgabenbeschreibung eingebunden.
Ziel der Handlungsempfehlung
Inklusion wird als Querschnittsaufgabe wahrgenommen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
„Beauftragte“ sind benannt. Austausch ist etabliert.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, bei Anpassung der Leistungsbeschreibung für die
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
Die Höhe kann noch nicht beziffert werden.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 34 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Teil B
LebensbereicheSeite 35 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Lebensbereich Familie
Vision
Jeder Mensch mit Behinderung kann Familie nach seiner
eigenen Vorstellung leben und erhält die Unterstützung,
die er sich wünscht.
Alle Angebote für Familien mit Kindern mit Behinderung
sind bekannt und gut vernetzt.
Beratung ist gut zugänglich und verständlich.Seite 36 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Lebensbereich Familie
StandardsSeite 37 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Standard N3 FA
Die Angebote zur Medienkompetenz in Bonn sind bekannt.
Sie sind einfach zugänglich (niederschwellig) und inklusiv.
Ziel des Standards
Einhaltung des Standards.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Einmalig: Anzahl und Auslastung erfassen.
 Neue Angebote werden entsprechend angepasst.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Personal, voraussichtliche Stellenanzahl: Koordination über das
Medienzentrum/ Abteilung „digitale Schule“, Aufstockung von Stunden in
geringem Umfang.
Federführende Stelle für die Umsetzung
SchulamtSeite 38 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Lebensbereich Familie
HandlungsempfehlungenSeite 39 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 31Neu01 FA
Bündelung der Informationen und Koordinierung der Beratungsangebote und
Ansprechpersonen durch eine/n Koordinator*in. Die Stelle wird im Amt für
Kinder, Jugend und Familie angesiedelt.
Es ist unter anderem Aufgabe des/der Koordinator*in ein Beratungspaket für
Beratende und Multiplikator*innen zu schaffen und auf Lücken im System
hinzuweisen.
Ziel der Handlungsempfehlung
Vernetzung der Beratenden und Multiplikator*innen
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Eine entsprechende Stelle ist geschaffen. Das Beratungspaket ist vorhanden.
Es finden regelmäßige Netzwerktreffen statt.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Personal: ja. Umfang ist noch nicht einzuschätzen, evtl. Aufgabe einer
Verfahrenslotsin/ eines Verfahrenslotsen; Stelle wird noch eingerichtet.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-3)Seite 40 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 31Neu02 FA
Schaffen einer zentralisierten Internet-„Seite“ auf der alle Angebote
zusammengefasst sind. Ausweitung des Familienportals. Die Seite sollte
sowohl für Eltern als auch Beratende nutzbar sein. Dabei beachten, dass
umfassende Barrierefreiheit der Seite gegeben ist. Es ist auf der Seite
hinterlegt, wie barrierefrei Beratungsstellen sind.
Kriterien der Barrierefreiheit sind für alle Angebote auf der Internet-Seite
hinterlegt (Kriterien zum Ankreuzen).
Vorhandene Eltern-Kind-Kurse (inklusive) besser bekanntmachen.
-Kostengünstige Angebote
-Kostenfreie Angebote
sind erkennbar.
Das Angebot von Eltern-Kind-Kursen muss inklusiv sein.
Ziel der Handlungsempfehlung
Familien, Beratende und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren haben
einfachen und schnellen Zugang zu notwendigen Informationen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Das Familienportal ist erweitert. Wie oft wird die Seite angeklickt? Wo ist die
Information zu der Seite vorhanden?
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja. Projektmittel „kinderstark“ könnten evtl. mitgenutzt werden.
Höhe ist abhängig vom Einsatz „kinderstark“.
Personal: 0,5 Stelle (Zeitpunkt kann noch nicht benannt werden)
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-03)Seite 41 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 31Neu03 FA
Etablierung eines nachhaltigen Case-Managements für Familien mit
komplexen Problemlagen. Hierbei Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem
Modellprojekt „BeWEGt“. Das Casemanagement wird zusätzlich geöffnet für
Erwachsene mit Behinderung.
Ziel der Handlungsempfehlung
Unterstützung von Familien mit komplexen Problemlagen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Das Case-Management ist etabliert. Eine entsprechende Stelle ist
eingerichtet.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: abhängig von der Aufgabe und Ausstattung der Verfahrenslotsin/
des Verfahrenslotsen (bei Finanzierung einer externen Stelle), ca. 110.000
Euro. Frühestens Haushalt 2027/2028.
Personal: zusätzliches Personal, je nach Aufgabe und Ausstattung der
Verfahrenslotsin/ des Verfahrenslotsen, Stellenbewertung mindestens S 15.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-3).Seite 42 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 38 FA
Erstellung eines inklusiven Konzeptes mit dem Ziel individuelle Lösungen für
Familien anzubieten (weiter Inklusionsbegriff)
-Bedarfe ermitteln mit den Zielgruppen
 Eltern mit Kindern mit Behinderung
 Eltern mit Behinderung mit Kindern ohne Behinderung
 Eltern mit Behinderung mit Kindern mit Behinderung
-Familien (diverse) mit und ohne Behinderung können vor Ort gemeinsam sein
-Anbieter feststellen
 Träger
 Welche Angebote
-Die Ergebnisse aus dem Projekt „Bewegt“ werden im Konzept berücksichtigt.
-Regelmäßiger Austausch mit Kostenträgern und Stadt Bonn zu den
strategischen Maßnahmen
-Verortung innerhalb der Stadt
Ziel der Handlungsempfehlung
Menschen mit und ohne Behinderung können Familie selbstbestimmt Leben
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Das inklusive Konzept ist erstellt und wird umgesetzt.
 Das inklusive Konzept wird regelmäßig überprüft.
 Der Überprüfungszeitraum ist im Konzept definiert.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre für Konzepterstellung
Mittelfristig = bis 5 Jahre für die Umsetzung
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Personal: Stellenanzahl ca. 0,5 Stelle, ab Beginn der Umsetzung 2026.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 43 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 39NEU01 FA
System zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen wird inklusiv
gestaltet.
Dazu wird die Inobhutnahme-Stelle barrierefrei gestaltet (DIN 18040),
gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung.
Bis zur Herstellung der Barrierefreiheit der Inobhutnahme-Stelle wird eine
Kooperation mit barrierefreien Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder
mit Behinderung bei Inobhutnahme angestrebt.
Ziel der Handlungsempfehlung
Kinderschutz für Kinder mit Behinderung sicherstellen
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Umsetzungsgrad der Barrierefreiheit
 Experten und Expertinnen-Gruppe
 Siegel Abenteuer Lernen
Die Kooperation besteht.
Laufzeit
kurzfristig = bis 3 Jahre
 Prüfung innerhalb von 2 Jahren
 Anschließend Umsetzung
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Personal: 2 Stellen (VZÄ) sind bereits in der Planung seit Juni 2024.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-303)Seite 44 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 39NEU02 FA
Schulung und Fortbildung von Mitarbeitenden der Inobhutnahme-Stelle.
Ziel der Handlungsempfehlung
Kinderschutz für Kinder mit Behinderung sicherstellen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Mitarbeitende sind geschult.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre und regelmäßig
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: Umfang kann noch nicht angegeben werden (Frühestens
Haushalt 2027/2028).
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-303)Seite 45 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 39NEU04 FA
Ausbau der familiären Bereitschaftspflege für Kinder mit Behinderung.
Ziel der Handlungsempfehlung
Kinderschutz für Kinder mit Behinderung sicherstellen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Es gibt Familien, die einen Platz für Kinder mit Behinderung freihalten (&
entsprechend begleitet sind).
Laufzeit
Mittelfristig = bis 5 Jahre
(benannte Teilschritte: Konzeption mit Kinderschutzbund entwickeln,
Akquise von Familien)
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: wenn über das Budget der Inobhutnahme hinaus zusätzliche
Mittel erforderlich wären. Höhe kann noch nicht angegeben werden
(Frühestens Haushalt 2027).
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-3)Seite 46 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 39NEU05 FA
Sensibilisierung des Fachdienstes Kinderschutz für die Situation von Kindern
mit Behinderung (durch Weiterbildung).
Ziel der Handlungsempfehlung
Kinderschutz für Kinder mit Behinderung sicherstellen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Anzahl Schulungen.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre und regelmäßig
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Hinweis: Landeskinderschutz-Gesetz NRW sieht Förderung vor.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-3)Seite 47 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung N4_01 FA
Ausbau oder Schaffung von inklusiven Ferien- und Freizeitangeboten.
Jugendhäuser nutzen. Offene Jugendarbeit muss inklusiv sein.
Flyer und sonstige Öffentlichkeitsarbeit müssen ausweisen, welche Form von
Barrierefreiheit vorhanden ist (Piktogramme).
Ziel der Handlungsempfehlung
Gute inklusive Freizeit-Ferienangebote und dadurch Entlastung der Familien
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Nachfrage von Kindern mit Behinderung bei Angeboten messen.
Teilnahme steigt.
Laufzeit
kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, Richtlinienförderung müsste ggf. erhöht werden (Frühestens
Haushalt 2027/2028). Höhe kann noch nicht benannt werden.
Personal: ja, Voraussetzung für Inklusion in Jugendeinrichtungen und zur
Koordination, Vernetzung, Elternberatung
Sonstiges: Räumlichkeiten.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und FamilieSeite 48 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Lebensbereich Bildung
Vision
Inklusive Bildung orientiert sich an den Bedürfnissen der
einzelnen Menschen mit Behinderung und nicht an den
Vorgaben der Institution. Sie gibt Vorbild und verhindert
Vorurteile.
Für inklusive Bildung stehen alle erforderlichen
Ressourcen bereit.Seite 49 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Lebensbereich Bildung
StandardsSeite 50 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
46
Standard 13 BI
Erwachsenenbildung:
• Zielgruppenspezifische Kursangebote und Aufbaukurse (in Präsenz/
digitale) der Volkshochschule (VHS) werden erweitert, entsprechend
barrierefrei konzipiert und gelistet
 Internetseite der Stadt Bonn
 Infobrief der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
 Rubrik VHS-Programm
Die Programme enthalten Aussagen zur Barrierefreiheit.
• Zuverlässige Zeitschiene für sich wiederholende Angebote wird
abgebildet.
Es erfolgt eine Überprüfung nach zwei Jahren, danach sollte es etabliert sein.
• Die digitalen Angebote werden ausgebaut.
• Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. berät die VHS bei der
Konzepterstellung.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja. Für „Tag der Inklusion“ – 5.000 Euro (2026). Eventuell
zusätzliche Mittel für barrierefreie Gestaltung der Gebäude, für
Kommunikation, reduzierte Kursgebühren und Ausweitung des Programms.
Personal: ca. 0,5 pädagogische Assistenzstelle für Betreuung/ Pflege der
Querschnittsaufgabe in allen Fachbereichen/ ab Umsetzung. Zusätzlich
Begleitservice, hier kann der Umfang noch nicht angegeben werden.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Leistungszentrum VolkshochschuleSeite 51 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Lebensbereich Bildung
HandlungsempfehlungenSeite 52 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
48
Handlungsempfehlung 12 BI
Inklusive Weiterbildungsangebote:
1. Regelmäßige Information (barrierefrei) über inklusive
Weiterbildungsangebote mit dem Info-Brief der Behinderten-Gemeinschaft
Bonn e.V. als städtische Behindertenbeauftragte
2. Beratung und Sensibilisierung der Weiterbildungsträger hinsichtlich
inklusiver Angebote (zum Beispiel Darstellungsform für verschiedene
Behinderungen etc.). Informationen über Barrierefreiheit sind auf
Internetseiten der Anbieter vorhanden.
3. Unterseite auf Internetseite der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. mit
inklusiven Weiterbildungsanbietern.
4. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn erhält die erforderlichen Ressourcen.
Ziel der Handlungsempfehlung
Zu 1. Menschen mit Behinderungen sind über inklusive Weiterbildungs-
angebote informiert.
Zu 2. Es gibt inklusive Weiterbildungsangebote.
Zu 3. Menschen mit Behinderungen sind über inklusive Weiterbildungs-
angebote informiert.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Zu 1. Die Angebote sind bekannt.
Zu 2. Es gibt mehr Angebote als heute (Stand September 2025).
Zu 3. Es gibt die Unterseite.
Laufzeit
Zu 1. Kurzfristig = bis 3 Jahre.
Zu 2. Kurzfristig = bis 3 Jahre und regelmäßig.
Zu 3. Kurzfristig = bis 3 Jahre und regelmäßig.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja (Ausstattung Technik, Telefon).
Personal: ja, Umfang kann noch nicht angegeben werden.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt
Bonn in Zusammenarbeit mit Amt für Soziales (50-3/ BK)Seite 53 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 21 BI
Die Betreuungsquote in Ganztagsangeboten im Grundschulbereich wird im
Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs erhöht.
Ziel der Handlungsempfehlung
Die offenen Ganztagsangebote sind inklusiv und stehen allen Schüler*innen
zur Verfügung.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Jährlicher Vergleich der Betreuungsquote mit dem Vorjahr.
Plätze werden wie beschlossen jedes Jahr um 300 Plätze ausgebaut.
Laufzeit
Länger als 5 Jahre
Begründung: aufwachsender Rechtsanspruch bis 2030 (wächst jeweils in
Schuljahren).
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
SchulamtSeite 54 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 23 BI
Frühzeitige Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel für Schüler*innen mit
Behinderung.
Das fehlende Hilfsmittel alleine darf nicht zum Verweis auf eine andere Schule
führen.
 Bei Erstaufnahmegesprächen in den Schulen und bei
Schuleingangsuntersuchungen werden notwendige Hilfsmittel erfasst.
 Die erforderlichen Abstimmungsprozesse zur Hilfsmittelbeschaffung für
Schüler*innen mit Behinderung sind beschrieben und werden zügig
umgesetzt. Bei Übergängen wird jeweils besonders geschaut.
Gemeint sind Hilfsmittel, die durch die Stadt Bonn als Schulträger (aus der
Inklusionspauschale) beschafft werden müssen.
Ziel der Handlungsempfehlung
Kinder mit Behinderung können selbstständig am Schulunterricht teilhaben;
soweit irgend möglich in ihrer Wohnumgebung.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Über Abfrage bei Schulen durch das Inklusionsbüro wird überprüft ob
das Hilfsmittel da ist.
 Abfragen bei den Schulen erfolgen jedes Schuljahr.
Laufzeit
Wird laufend umgesetzt
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
SchulamtSeite 55 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
51
Handlungsempfehlung 32N01 BI
Der Zugang für Kinder mit Behinderung und/oder Migrationshintergrund zu
Kindertageseinrichtungen (Kitas) wird vereinfacht.
Dazu werden:
 Kita-Angebote mehrsprachig bekannt gemacht.
 in Kitas Sprechstunden in verschiedenen Sprachen angeboten.
 auf der Homepage im Anmeldeportal KITA-NET Bonn und in Flyern
Angaben zu Sprachkenntnissen des Personals und zu vorhandenen
Angeboten zum Thema Barrierefreiheit gemacht.
Ziel der Handlungsempfehlung
Der Zugang für Kinder mit Behinderung und/oder Migrationshintergrund zu
Kitas wird vereinfacht. Der Informationsfluss für Anmeldende wird verbessert.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Wie viele der oben genannten Themen werden in Kitas belegt und wie
werden diese nachgefragt.
 Vergleich der Daten zu Kindern mit Behinderung/ Kindern mit
Migrationshintergrund die heute in Kitas betreut werden und in 3
Jahren. Wenn möglich Nachfrage der Betroffenen messen. Befragung
der Anmeldenden, gleich auf Kita-Net, gezielt die oben genannten
Themen abfragen.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung (Aussagen gelten für die städtischen
Angebote):
Finanzmittel: ja, für Erweiterung Kita-Net.
Personal: ja, Umfang kann noch nicht angegeben werden.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und FamilieSeite 56 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 32N02 BI
Willkommens-App bei Geburt entwickeln
 unter Einbindung von Kinderärzten und Kliniken als erster Zugang zu
Informationen,
 unter Einbindung von Eltern. (für alle Eltern/Kinder wertvoll und auch
breiter angelegt, hier insbesondere der Fokus auf nicht gut vernetzten
Anmeldenden/ Eltern von Kindern mit Behinderung).
Infos zu: Gesundheit, Kindertageseinrichtungen- (Kita) Plätzen,
Geburtsnachbereitung, Frühe Hilfen.
Kinderfreundliche Kommune soll bei der Erarbeitung des Konzeptes
unterstützend eingebunden werden. Die APP soll einen starken regionalen
Bezug haben.
Ziel der Handlungsempfehlung
Alle Eltern/andere Bezugspersonen haben Zugriff auf die notwendigen
Informationen für die ersten Lebensjahre eines Kindes in Bonn. Bestehende
Angebote sind bekannt.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Wie oft wird die App runtergeladen
 Befragung unter Nutzenden innerhalb der App
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre; wenn mehr als drei Jahre Teilschritte darstellen.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Zusätzliche benötigte Ressourcen werden im Rahmen der Abstimmung der
Federführung besprochen.
Federführende Stelle für die Umsetzung
In Abstimmung, mehrere ÄmterSeite 57 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
53
Handlungsempfehlung 32N03 BI
Angebot einer bilingualen Kindertages-Einrichtung (KITA)
• Deutsche Gebärdensprache/ Deutsche Lautsprache.
• Taube Menschen werden bei der Planung und Umsetzung mit
eingebunden.
Ziel der Handlungsempfehlung
Förderung der Akzeptanz von Deutscher Gebärdensprache (DGS) als
gleichwertige Sprache. Taube Kinder haben Zugang zu Gebärdensprache und
werden nicht stigmatisiert.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Gibt es die KITA?
Laufzeit
Langfristig = länger als 5 Jahre
Teilschritt: Konzepterstellung/ Gebäude etc.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Keine Angabe.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Keine Federführung.Seite 58 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
54
Handlungsempfehlung 32N04 BI
Schulungen/Workshops für das Personal der Kindertages-Einrichtung (KITA)
mit Expert*innen in eigener Sache fortsetzen und ausbauen. Zum Beispiel um
Berührungsängste bei der Aufnahme abzubauen und besser den
Bedürfnissen von Kindern mit Behinderung gerecht zu werden, sowie eine
Willkommenskultur zu etablieren.
Ziel der Handlungsempfehlung
Inklusive Haltung des Personals und inklusive KITAs fördern.
Damit Anmeldende und Kinder mit Behinderung keine Diskriminierung
erfahren.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Anzahl der Schulungen, Anzahl der Teilnehmenden, Vergleich zu
heute (Stand September 2025)
 Befragungen der Anmeldenden
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Personal: ja, 1 Stelle (VZÄ) ab sofort.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-1 für städtische Kindertages-
Einrichtungen)Seite 59 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
55
Handlungsempfehlung 32N05 BI
Schnittstellenmanagement verbessern durch Bündelung von Informationen
und Ansprechpersonen, festgelegte Koordinationsverantwortung bei
städtischer Stelle (z.B. Familienbüro, Inklusionsbüro, Kinderstark)
Ziel der Handlungsempfehlung
Kurze Wege für Eltern/andere Bezugspersonen, Informationen sind bekannt
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Stelle ist benannt
 Nutzung der Beratungs-/ Informationsangebote
 Befragung der Eltern/ Bezugspersonen
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre; sonst Gründe darlegen, wenn mittelfristig
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: abhängig von den genauen Aufgaben, die entwickelt werden.
Personal: abhängig vom Aufwand.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit Schulamt (Inklusionsbüro)
und Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 60 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
56
Handlungsempfehlung N4 BI
Sensibilisierung der Lehr- und Fachkräfte in Schulen zum Thema
„Hochbegabung“ durch Fortbildungsangebote.
Ziel der Handlungsempfehlung
 Stärkung und Förderung der hochbegabten Kinder (Kein Kind soll
unberücksichtigt bleiben/ Jedes Kind soll berücksichtigt werden.)
 Prävention psychischer Erkrankungen.
 Multiplikator-System/ auch an andere Schulen weitergeben.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Gibt es Fortbildungsangebote?
 Werden die Fortbildungsangebote wahrgenommen?
 Werden die Fortbildungsangebote von Lehr- und Fachkräften
verschiedener Schultypen wahrgenommen?
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Personal: Stellenanzahl abhängig von Schulungsangeboten (Frühestens
2026).
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-42)Seite 61 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
57
Handlungsempfehlung N4_02 BI
Pflegekräfte und Sozialarbeiter zur Beratung von Schulen und Eltern zu den
Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung in den Schulen/ Schulbezirken
etablieren.
Ziel der Handlungsempfehlung
Inklusive Schulen: Kinder können die Schule besuchen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Es gibt ausreichend Pflegekräfte und Sozialarbeiter an allen Schulen.
Laufzeit
Mittelfristig = bis 5 Jahre (Pflegekräftemangel)
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Zusätzlich benötigte Ressourcen werden im Rahmen der Abstimmung der
Federführung besprochen.
Federführende Stelle für die Umsetzung
In Abstimmung, mehrere ÄmterSeite 62 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung N5_01 BI
Das Label „Hier ist Inklusion lebendig“ wird ausgeweitet und auch an Schulen
und weitere Einrichtungen verliehen. Der Verein „Abenteuer Lernen“ wird
hierzu in die Lage versetzt.
Ziel der Handlungsempfehlung
 Wertschätzung für Schulen und Einrichtungen die inklusiv arbeiten.
 Sichtbarkeit von Schulen und Einrichtungen die inklusiv arbeiten.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Es wird jährlich überprüft, ob die Bedingungen für das Label erfüllt sind.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, Finanzierung einer 0,5-1,0 Stelle bei Abenteuer Lernen, ca.
85.000 € (Frühestens Haushalt 2027/ 2028).
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 63 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung N5_02 BI
Vernetzung mit therapeutischen oder anderen Fördereinrichtungen;
Schaffen eines interdisziplinären Austausch-Netzwerk. (Nutzen der
Schulleiter*innen-Dienstbesprechung für Austausch)
Ziel der Handlungsempfehlung
Wissenstransfer unter den verschiedenen Fachrichtungen; Verständnis
untereinander fördern.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Treffen finden regelmäßig statt.
 Jährliche Feedbackabfrage zum Nutzen/ Gewinn.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Gemeinsame Federführung: Gesundheitsamt, Amt für Kinder, Jugend und
Familie, Schulamt, Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 64 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung N5_03 BI
Bedarfsgerechte Schaffung von Stellen für
 Motopäden/ Motopädinnen
 Logopäden/ Logopädinnen
an Schulen.
Ziel der Handlungsempfehlung
 Bedarfe der Schüler und Schülerinnen sind gedeckt.
 Passende Förderung für alle Schüler und Schülerinnen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Stellen sind geschaffen.
 Lernerfolge anschauen.
Laufzeit
Mittelfristig = bis 5 Jahre wg. Stellenplan
(Teilschritte: Einrichtung von Stellen)
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Personal: voraussichtliche Stellenanzahl: kann noch nicht benannt werden,
abhängig vom festgestellten Bedarf.
Federführende Stelle für die Umsetzung
SchulamtSeite 65 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
61
Lebensbereich Arbeit
Vision
In Bonn kann jeder Mensch, egal mit welcher
Behinderung, uneingeschränkt am Arbeitsleben
teilhaben.
Unser Ziel ist eine Arbeit unter komplett
diskriminierungsfreien und gerechten Bedingungen für
Menschen mit Behinderung – dazu gehören Bedingungen
der Einstellung, Entlohnung, Weiterbildung,
Aufstiegsmöglichkeiten und der Erhalt des
Arbeitsplatzes. Die Entlohnung muss existenzsichernd
sein.
Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
Behinderung werden auf Ausbildung oder Studium
vorbereitet. Ihre Wünsche und Fähigkeiten stehen dabei
im Mittelpunkt.Seite 66 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
62
Lebensbereich Arbeit
StandardsSeite 67 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
63
Standard 45 AR
• Inklusionsvereinbarung schaffen. Vielfalt der Behinderungen
berücksichtigen bei Stellenbesetzungen.
• Aktive Zusammenarbeit mit den Werkstätten für behinderte Menschen
(WfbM) zu betriebsintegrierten Arbeitsplätzen; Wechsel von den
Arbeitsplätzen in eine Festanstellung anstreben, der Wechsel in eine
Festanstellung erfolgt zum Beispiel standardmäßig nach 2 Jahre.
• Quote von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen einmal jährlich ermitteln
und vorstellen. Die Quote sollte nicht unter den EU-Durchschnitt fallen.
Zusammensetzung der Quote wird ermittelt, es wird darauf geachtet,
dass die Vielfalt aller Menschen mit Behinderung repräsentiert wird
 Kognitive Behinderung
 Psychische/Seelische Behinderung
 Sinnesbehinderungen
 Körperliche Behinderungen
 Chronische Erkrankungen
• Technische Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung sollten
vorgehalten werden oder ggf. nachgerüstet werden. Hierbei enge
Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im
Beruf und Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR),
Integrationsfachdienst (IFD), Einheitliche Ansprechstellen für
Arbeitgeber (EAA).
• „learning on the job“ ermöglichen
• niederschwelligen Einstieg ermöglichen
 gezielt nach Möglichkeiten für einen niederschwelligen Einstieg
(„Arbeitsplatzmatrix“) suchen (Arbeitsplatzmatrix heißt Aufgaben
genau beschreiben und Schwierigkeitsgrade berücksichtigen)
 Anpassungsqualifikation ermöglichen
Ziel des Standards
Innerhalb der Stadt Bewusstsein schaffen für Vielfalt von Behinderung.
Jede Stelle kann bei gleicher fachlicher Eignung auch von einem Menschen
mit Behinderung ausgefüllt werden (Assistenzleistungen, techn. Ausstattung).
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Quote von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen einmal jährlich ermitteln und
vorstellen dabei Vielfalt berücksichtigen (s.o.)
Mitarbeitenden-Befragung zur Zufriedenheit, die Fragen werden so formuliert,
dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.Seite 68 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
64
Laufzeit
Standard, daher dauernd
1te Mitarbeitenden-Befragung kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Zusätzlich benötigte Ressourcen werden im Rahmen der Abstimmung der
Federführung besprochen.
Federführende Stelle für die Umsetzung
In Abstimmung, mehrere Ämter/StellenSeite 69 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
65
Standard 46_49 01 AR
Die Stadt Bonn unterstützt verschiedene Netzwerke in Bonn zum Thema
„inklusive Arbeit“ durch die Bereitstellung von Ressourcen (Räume/
Finanzierung/ Öffentlichkeitsarbeit).
Die vorhandenen Netzwerke werden bekannter gemacht.
Zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes in Bonn und der Region wird
das Netzwerk „bonn-rhein-sieg-fairbindet“ weiter aufrechterhalten. Das
Netzwerk wird zum Beispiel genutzt um Arbeit Gebende für die Einrichtung
von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen zu gewinnen. Und gleichzeitig für den
Wechsel von Menschen mit Behinderung auf einen regulären Arbeitsplatz.
Ziel des Standards
 Schaffung eines inklusiven allgemeinen Arbeitsmarktes.
 Leichter Zugang zu Informationen.
 Alle Akteure sind bekannt.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Der Anteil der Beschäftigten mit Behinderung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt hat sich erhöht.
 Die Anzahl der Betriebe am allgemeinen Arbeitsmarkt, die Menschen
mit Behinderung beschäftigen, hat sich erhöht.
 Netzwerke stellen in einem Bericht die Ergebnisse ihrer Arbeit dar.
 Anzahl der Förderung durch das Inklusionsamt für Arbeit Gebende hat
sich erhöht.
Laufzeit
mit jährlicher Zwischenmessung
Langfristig = mehr als 5 Jahre für inklusiven Arbeitsmarkt
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 70 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
66
Standard 46_49 02 AR
Wirtschaftsförderung kümmert sich besonders um das Thema Inklusion; Arbeit
Gebende werden bereits bei der Ansiedlungsplanung hierfür gewonnen.
Finanzielle Anreize werden durch die Stadt Bonn geschaffen/vermittelt. Die
Wirtschaftsförderung ist aufgefordert hier ein Konzept zu entwickeln.
Ziel des Standards
Schaffung eines inklusiven allgemeinen Arbeitsmarktes.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Der Anteil der Beschäftigten mit Behinderung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt hat sich erhöht.
Die Anzahl der Betriebe am allgemeinen Arbeitsmarkt, die Menschen mit
Behinderung beschäftigen, hat sich erhöht.
Netzwerke stellen in einem Bericht die Ergebnisse ihrer Arbeit dar.
Anzahl der Förderung durch das Inklusionsamt für Arbeit-Gebende hat sich
erhöht.
Laufzeit
mit jährlicher Zwischenmessung
mehr als 5 Jahre für inklusiven Arbeitsmarkt
Hinweis der umsetzenden Stelle zur Laufzeit: Derzeit kein Gewerbegrundstück
der Stadt Bonn am Markt. Perspektivisch nur kleinere Flächen in Planung.
Wenn Grundstücke am Markt sind, kann die Umsetzung beginnen; frühestens
in 5 Jahren.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für WirtschaftsförderungSeite 71 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
67
Lebensbereich Arbeit
HandlungsempfehlungenSeite 72 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
68
Handlungsempfehlung 41 AR
Fortführung und Förderung der bestehenden Formate und Modelle (zum
Beispiel: -Teilhabehaus; -Konferenz der Reha- und Teilhabe-Träger; -bonn-
rhein-sieg-fairbindet) und ggfls. Aufnahme künftig entstehender, neuer
Formate.
Hinweise für die Umsetzung:
 Beachtung der unterschiedlichen Zielgruppen.
 Konferenz der Reha- und Teilhabe-Träger: Es gibt eine
Verfahrensabsprache unter den Konferenz-Teilnehmenden.
 Zu Förderung: Zum Beispiel Veranstaltungsräume kostenfrei zur
Verfügung stellen; Werbung und Veröffentlichung auf den städtischen
Seiten.
 Ideensammlung unter Beteiligung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V.
Ziel der Handlungsempfehlung
 Dauernde Stärkung und bessere Unterstützung.
 Breitere Aufstellung der Maßnahmen.
 Laufende Ideensammlung.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Unterstützung erhöht sich.
 Anzahl der vertretenen Behinderungsarten erhöht sich.
Laufzeit
 Zwischenstand in 1 Jahr erfragen
 Kurzfristig = bis 3 Jahre - Konzept erstellen
 Mittelfristig = bis 5 Jahre - konkrete Umsetzung von Veranstaltungen
erfolgt bereits
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
(Finanzmittel: nur bei neu entstehenden Formaten.)
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 73 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
69
Handlungsempfehlung 43 AR
Das Siegel (Label) „Hier ist Inklusion lebendig“ wird an Arbeit-Gebende
verliehen, die sich besonders für Inklusion engagieren.
Vorab erfolgt ein Coaching der Arbeit-Gebenden.
Das Siegel wird für ein Jahr verliehen; es wird regelmäßig evaluiert, ob die
Voraussetzungen noch erfüllt sind.
Das Siegel wird vom Netzwerk bonn-rhein-sieg-fairbindet verliehen und
geprüft. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wird hierbei beteiligt.
Ziel der Handlungsempfehlung
 Mehr Arbeit-Gebende bieten inklusive Arbeitsplätze an.
 Die Arbeit-Gebenden können als Multiplikatoren/ Multiplikatorinnen
Ansprechpartner/ Ansprechpartnerinnen für andere Arbeit-Gebende
wirken.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Wie oft wird das Siegel (Label) verliehen?
 Es gibt eine Liste der Arbeit-Gebenden, die das Siegel (Label) erhalten
haben.
 Es wird jährlich verglichen, wie viele Arbeit-Gebende das Siegel
(Label) erhalten haben und wie lange. Der Zeitpunkt der Überprüfung
richtet sich nach dem Beginn der Umsetzung, bevorzugt wird im ersten
Quartal eines jeden Jahres geprüft.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre: Start
Mittelfristig = bis 5 Jahre: 1te Siegel- (Label) Verleihung
Danach kontinuierlich/ Standard!
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, in Höhe von ca. 85.000 Euro
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 74 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
70
Handlungsempfehlung 50 AR
Erhalten und Erschaffen von Erprobungs- und Trainingsmöglichkeiten und
innovativen Möglichkeiten für Beschäftigung, auch auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt. Die bisher von der Stadt Bonn geförderten Maßnahmen zur
Teilhabe am Arbeitsleben werden weiterhin gefördert, auch im Rahmen von
freiwilligen Leistungen.
Ziel der Handlungsempfehlung
 Bestmöglicher Einstieg in das Thema Arbeit für alle Menschen mit
Behinderung.
 Dauerhafte Einbindung in die Arbeitswelt – wann immer möglich in
Form eines Sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisses.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Existenz funktionierender Unterstützungsmöglichkeit im Sinne des
formulierten Zieles.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre für die Einrichtung.
Dauerhaftes Bestehen.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, für die Träger neuer Maßnahmen. Höhe kann noch nicht
beziffert werden.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50-3/BK)Seite 75 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
71
Handlungsempfehlung 51 AR
Die Stadt Bonn organisiert einen runden Tisch aus
Unternehmensvertreter/innen, um Arbeit-Gebende zu erreichen, die
Ausgleichszahlungen leisten und entsprechend nicht ausreichend Menschen
mit Behinderung einstellen. Hinweis: Achtung Datenschutz.
Einstellungs-Hemmnisse werden thematisiert und möglichst beseitigt. („best
practise“ Beispiele; Informationsaustausch unter den Arbeit-Gebenden
Unternehmen.)
Ziel der Handlungsempfehlung
 Es werden mehr Menschen mit Behinderung eingestellt.
 Passgenaue Beratung von Unternehmen.
 Abbau von Hemmnissen.
 „Quote“ Ausgleichsabgaben sinkt.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Anzahl der eingestellten Menschen mit Behinderung erhöht sich.
 Anzahl der am runden Tisch teilnehmenden Unternehmen erhöht sich.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
 Teilschritt: Konzept runder Tisch ist erstellt.
 Teilschritt bis zu einem Jahr: Der runde Tisch tagt erstmalig.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-14)Seite 76 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
72
Lebensbereich Wohnen
Vision
Barrierefreier Wohnraum und passende Assistenz-
leistungen stehen zur Verfügung. Jeder Mensch bekommt
so die Hilfe, die er benötigt. Menschen mit Behinderung
können wählen, welche Wohnform und welches
Wohnumfeld sie haben möchten. Menschen mit und ohne
Behinderung leben miteinander. Diskriminierung und
Ausgrenzung wird aktiv gegengesteuert. Menschen mit
Behinderung werden im Bereich Wohnen nicht
stigmatisiert. Menschen die in Einrichtungen leben
werden effektiv vor jeder Gewalt geschützt.Seite 77 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Lebensbereich Wohnen
Standards
Im Lebensbereich Wohnen wurden keine Standards festgelegt.Seite 78 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
74
Lebensbereich Wohnen
HandlungsempfehlungenSeite 79 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
75
Handlungsempfehlung 56 WO
Finanzielle Förderung durch die Bundesstadt Bonn von gemeinschaftlichen
Wohnprojekten mit inklusiven Konzepten.
Entwickeln eines Kriterienkatalogs für diese Förderung.
Der Kriterienkatalog sollte mindestens folgende Voraussetzungen enthalten:
 Nicht gewinnorientiert (Gewinne werden ins Projekt zurückgeführt)
 Wohnraum für Menschen mit Behinderung muss geschaffen werden
 Bezahlbar, auch innerhalb der Angemessenheitsgrenzen des SGB
II/SGB XII
Ziel der Handlungsempfehlung
 Es gibt mehr gemeinschaftliche inklusive Wohnprojekte in Bonn.
 Diese Projekte haben Vorbildcharakter.
 Es wird zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum geschaffen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Anzahl der neu fertiggestellten Wohneinheiten in Wohnprojekten, Anzahl
verglichen mit der Anzahl von 2025
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Das Förderkonzept ist fertig. Kriterienkatalog ist erstellt.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: Höhe kann noch nicht eingeschätzt werden (Frühestens
Haushalt 2027/2028).
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-4)Seite 80 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 56-01 WO
Die Stadt Bonn stellt Wohnungssuchenden eine Liste von gemeinschaftlichen
Wohnprojekten zur Verfügung.
Gemeinschaftliches Wohnen:
 gemeinschaftliche, inklusive Wohnprojekte
 alle Wohnformen, Senioreneinrichtungen etc.,
 also nicht nur Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
 inklusive Wohnprojekte werden ausgewiesen
Ziel der Handlungsempfehlung
 (Es gibt mehr gemeinschaftliche inklusive Wohnprojekte in Bonn.)
Diese Projekte haben Vorbildcharakter.
 Information über Wohnform (Angebot finden, das ich brauche)
 Beratung über Wohnform findet statt (Entsprechende Beratung finden)
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Anzahl der fertiggestellten Wohneinheiten in Wohnprojekten, Anzahl
verglichen mit der Anzahl von 2025.
 Nach Veröffentlichung der Liste im Internet: „Click“-Rate auswerten
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, Höhe kann noch nicht beziffert werden.
Personal: ja, Umfang kann noch nicht benennt werden.
(Frühestens Haushalt 2027/2028)
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 81 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
77
Handlungsempfehlung 56_03WO
Die Bundesstadt Bonn schafft Voraussetzungen, damit mehr barrierefreier
Wohnraum geschaffen werden kann.
Dazu gehört zum Beispiel
 Wohnungsbaugesellschaften Grundstücke zur Verfügung zu stellen
 in Bestandsbauten Möglichkeiten zur Schaffung von barrierefreiem
Wohnraum herzustellen
Ziel der Handlungsempfehlung
Es wird zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum geschaffen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Anzahl der fertiggestellten Wohneinheiten in Wohnprojekten, Anzahl
verglichen mit der Anzahl von 2025.
Laufzeit
Langfristig = länger als 5 Jahre
Begründung: finanzielle Hindernisse müssen überwunden werden. Politische
Entscheidungen müssen vor diesem Hintergrund herbeigeführt werden.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Wirtschaftsförderung (ohne Bestandsbauten)Seite 82 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
78
Handlungsempfehlung 59 WO
Das Aktionsbündnis bedarfsgerechtes Wohnen bleibt bestehen.
Eine Aufgabe des Aktionsbündnisses ist die Erstellung einer Broschüre von
Möglichkeiten der Förderung barrierefreien Umbauens durch die Stadt Bonn.
Ziel der Handlungsempfehlung
 Mehr barrierefreier Wohnraum in Bestandsgebäuden.
 Dadurch entstehen barrierefreie Wohneinheiten in bestehenden
Wohnvierteln, mehr inklusives Wohnen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Die barrierefreien Wohneinheiten im Bestand, die ab 2025 geschaffen werden,
werden gezählt.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen
für die Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Amt für Soziales und Wohnen (50-4)Seite 83 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
79
Lebensbereich Teilhabe am kulturellen/
gesellschaftlichen Leben
Vision
Alle kulturellen, gesellschaftlichen und politischen
Bereiche in Bonn sind für Menschen mit Behinderung gut
und einfach zugänglich und verständlich. Das
Kulturangebot in Bonn ist inklusiv. Menschen mit
Behinderung können aktiv mitwirken. Dafür stehen alle
erforderlichen Ressourcen zur Verfügung.Seite 84 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Lebensbereich
Teilhabe am kulturellen/ gesellschaftlichen Leben
StandardsSeite 85 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
81
Standard 75 TE
Die Bibliotheken der Bundesstadt Bonn verfügen über Angebote für Menschen
mit Behinderungen und ihre Familien und passen diese Angebote fortlaufend
der jeweiligen Entwicklung an. Es werden sowohl barrierefreie Medien
vorgehalten als auch die Nutzung und Zugänge barrierefrei gestaltet. Zum
Beispiel werden Hörbücher, Bücher in Großdruck, Bücher in Brailleschrift, in
Leichter Sprache, Bildschirmlesegeräte, Medien in Deutscher
Gebärdensprache und ähnliches angeboten.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, für Bestandsaufbau und Pflege des Bestandes in Deutscher
Gebärdensprache. Höhe kann noch nicht beziffert werden. (Frühestens
Haushalt 2027/2028).
Federführende Stelle für die Umsetzung
Stadtbibliothek (ohne Stadthistorische Bibliothek)Seite 86 von 145
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Lebensbereich
Teilhabe am kulturellen/ gesellschaftlichen Leben
HandlungsempfehlungenSeite 87 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 61u71 TE
1. Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit der städtischen
Kultureinrichtungen durch Expertinnen und Experten in eigener Sache.
Die Bestandsaufnahme wird dokumentiert.
2. Danach dynamische Umsetzung von noch fehlender Barrierefreiheit.
Beispielhaft Kunstmuseum, Beethovenhalle, Theater.
3. Regelmäßige Kontrolle der Barrierefreiheit der städtischen
Kultureinrichtungen.
4. Die Anzahl barrierefreier Plätze wird von den Kultureinrichtungen
angegeben, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Kinder und Jugendliche mitdenken!
Ziel der Handlungsempfehlung
 Jeder Mensch hat das Recht und die Möglichkeit, eine Ausstellung
Kultureinrichtung ohne größeren Aufwand zu den üblichen
Öffnungszeiten aufzusuchen.
 Mehr Menschen mit Behinderung nutzen Museen und andere
Kultureinrichtungen.
 Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040 und der
Veranstaltungsordnung NRW ist erreicht. Die Zugänglichkeit für alle
Menschen ist sichergestellt.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Nutzerumfragen (als Idee: wer Umfrage nutzt, bekommt ggfls. freien
Eintritt)
 Votum der Expertinnen und Experten in eigener Sache zu den
regelmäßigen Kontrollen.
 Auswertung der Kassensysteme auf ermäßigte Eintritte von Menschen
mit Behinderung.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre: Bestandsaufnahme.
Mittelfristig = bis 5 Jahre: weitere Umsetzung.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, für Schulungen des Personals. Höhe kann noch nicht beziffert
werden.
Personal: ja, Umfang kann noch nicht angegeben werden.Seite 88 von 145
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Federführende Stelle für die Umsetzung
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt
BonnSeite 89 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 61u71 Neu 01 TE
Die Beratung der Fokusgruppe wird als Standard eingerichtet, insbesondere
bei Wechselausstellungen, bei allen städtischen Museen. Die Beratungen
durch die Fokusgruppen können auch bei anderen in Bonn ansässigen
Museen in Anspruch genommen werden, hierzu werden durch die Stadt Bonn
Kooperationen angestrebt. Die Fokusgruppe wird von der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte eingesetzt.
(Fokusgruppe = Experten und Expertinnen in eigener Sache, die sich
gemeinsam mit Kurator/ Kuratorin der jeweiligen Ausstellung um die
Barrierefreiheit kümmern.)
Ziel der Handlungsempfehlung
Lerneffekt bei den Museen, mehr Barrierefreiheit und Berücksichtigung der
Nutzer*innen-Interessen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Wie oft wurde die Fokusgruppe in Anspruch genommen (Kontakt über die
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.)
 Rückmeldung Fokusgruppe
 Rückmeldung Besucher*innen
 Abfrage
nach „Barrieren“ fragen; Frage nach Berücksichtigung
Behinderungsspezifischer Kriterien
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71
Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5
Handlungsempfehlungen ist nicht möglich.
Finanzmittel: 10.000 € jährlich für Sachkosten (Honorare Vortragende,
Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.)
Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der
Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Dezernat IVSeite 90 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 61u71 Neu 02 TE
Schulungen von Kurator*innen, Vermittler*innen, Kassen- und
Aufsichtspersonal, Personal an der Garderobe zum Umgang mit Menschen
mit unterschiedlichen/besonderen Bedürfnissen.
Ziel der Handlungsempfehlung
Information stellt Barrierefreiheit her.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Wie viele Menschen mit Behinderung besuchen Kultureinrichtungen
(Auswertung Kassensysteme auf ermäßigte Eintritte), wie zufrieden sind sie?
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71
Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5
Handlungsempfehlungen ist nicht möglich.
Finanzmittel: 10.000 € p.A. für Sachkosten (Honorare Vortragende,
Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.)
Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der
Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich.
Federführende Stelle für die Umsetzung
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„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 61u71 Neu 03 TE
Einrichtung einer Stelle Inklusion/ Diversität im Kulturdezernat. (Hinweis:
Konkreter siehe auch 63-01)
Ziel der Handlungsempfehlung
Alle städtischen Kultureinrichtungen sind inklusiv.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Regelmäßige Bestandsaufnahme durch die in Handlungsempfehlung 61_71
TE genannte Gruppe von Experten und Expertinnen in eigener Sache in allen
städtischen Kultureinrichtungen.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71
Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5
Handlungsempfehlungen ist nicht möglich.
Finanzmittel: 10.000 € p.A. für Sachkosten (Honorare Vortragende,
Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.)
Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der
Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich.
Federführende Stelle für die Umsetzung
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„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 62 TE
Alle Angebote der Musikschule sind dauerhaft inklusiv und stadtteilnah.
Dazu erfolgt eine Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, deren Gebäude
barrierefrei sind. Auch die Ausstattung ist entsprechend. Es müssen z. B.
Leihinstrumente vorhanden sein. Die Vielfalt von Behinderung wird
berücksichtigt. Lehrende werden für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung
geschult.
Die Liste der Angebote enthält Informationen zur Barrierefreiheit.
Ziel der Handlungsempfehlung
Alle Angebote sind für alle Menschen zugänglich und möglich!
Wirkungsmessung ab Umsetzung
 Vergleich der Zahlen Menschen mit und ohne Behinderung heute
(September 2025) und in zwei Jahren.
 Haben Schulungen stattgefunden? In welcher Qualität? ->
Nutzerbefragung wahlweise nach jedem Kurs oder 1 x jährlich. Die
Abfrage sollte auf eine barrierefreie Art und Weise erfolgen. Das Zwei-
Sinne-Prinzip sollte berücksichtigt werden.
 Wie viele Standorte sind barrierefrei?
 Wie ist die Qualität?
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre (Start innerhalb der nächsten 3 Jahre)
Dann dauerhaft.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: ja, Höhe kann noch nicht eingeschätzt werden.
Personal: zusätzliche Stundenbudgets. Umfang und Zeitpunkt können noch
nicht eingeschätzt werden.
Sonstiges: Räume müssten dringend saniert und barrierefrei gestaltet werden.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Kulturamt (41-3, Musikschule)Seite 93 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 63 TE
Bei der Planung und Durchführung kultureller Veranstaltungen werden
Agierende mit Behinderung eingebunden.
Dies gilt auch für Eigenbetriebe der Stadt (z.B. Theater usw.)
Inklusive Projekte und Projekte von Agierenden mit Behinderung werden
besonders gefördert und unterstützt.
Ziel der Handlungsempfehlung
Teilhabe aller Menschen mit Behinderung an
 Planung
 Durchführung und als
 Agierende
an allen kulturellen/ inklusiven Veranstaltungen.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Steigende Anzahl von Veranstaltungen, in denen Menschen mit Behinderung
beteiligt sind.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre: Konzept
Mittelfristig = bis 5 Jahre: Steigerung der Anzahl von Veranstaltungen, in
denen Menschen mit Behinderung beteiligt sind.
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71
Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5
Handlungsempfehlungen ist nicht möglich.
Finanzmittel: 10.000 € p.A. für Sachkosten (Honorare Vortragende,
Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.)
Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der
Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Dezernat IVSeite 94 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 63_01 TE
Schaffung einer zentralen Stelle in der Verwaltung, die hinsichtlich
 Fördermöglichkeiten
 Infrastruktur (Rampen, Dolmetschende (auch Gebärden), etc.)
 notwendige Rahmenbedingungen
bei kulturellen und anderen inklusiven Veranstaltungen vermittelnd unterstützt.
Ziel der Handlungsempfehlung
Es finden mehr Veranstaltungen, die von der zentralen Stelle vermittelnd
unterstützt werden, statt.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Erhöhung der Anzahl der (inklusiven) Veranstaltungen gegenüber 2025.
Laufzeit
Mittelfristig = bis 5 Jahre bis langfristig
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71
Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5
Handlungsempfehlungen ist nicht möglich.
Finanzmittel: 10.000 € p.A. für Sachkosten (Honorare Vortragende,
Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.)
Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der
Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Dezernat IVSeite 95 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
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Handlungsempfehlung 64 TE
Als Standort des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) wird die
Bundesstadt Bonn gemeinsam mit dem IPC eine Agenda erstellen, um Bonn
zur „Paralympic City“ und damit zu einer paralympischen Sporthochburg
werden zu lassen. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von
inklusiven oder Para-Wettkämpfen in Bonn. Dazu können auch Special-
Olympics und Deaflympics Wettkämpfe gehören.
Ziel der Handlungsempfehlung
Bonn ist äquivalent zu „Beethovenstadt“, „Bundesstadt“ eine „Paralympic City“.
Wirkungsmessung ab Umsetzung
Es werden im Vergleich zum Jahr 2025 weitere/mehr inklusive/ Para-
Wettkämpfe in Bonn durchgeführt, über die überregional berichtet wird.
Laufzeit
Kurzfristig = bis 3 Jahre: Handlungsempfehlung
Mittelfristig = bis 5 Jahre: Ziel
Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle
Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die
Umsetzung der Handlungsempfehlung:
Finanzmittel: Höhe abhängig vom Projekt.
Personal: Abhängig von der Anzahl und Größe der Projekte.
Federführende Stelle für die Umsetzung
Sport- und BäderamtSeite 96 von 145
„Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn
92
Handlungsempfehlung 64-01 TE
Bei der Durchführung von inklusiven oder Para-Wettkämpfen weitere
Sportarten erschließen (auch im Zusammenhan

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Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de