252987 · Beschlussvorlage
„Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025
Kerndaten
- Nummer
- 252987
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Markt
- Bertha-von-Suttner-Platz
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren Anhörung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
- Sitzung des Schulausschusses Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252987 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.05.2025 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung Sportausschuss 22.05.2025 Anhörung Integrationsrat 03.06.2025 Anregung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Anhörung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Anhörung Schulausschuss 12.06.2025 Anhörung Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Empfehlung Kulturausschuss 17.06.2025 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Anhörung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.06.2025 Anhörung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 01.07.2025 Anhörung Betriebsausschuss SGB 02.07.2025 Empfehlung Betriebsausschuss für Seniorenzentren 02.07.2025 Anhörung Rat 03.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Plan „Bonn inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 bildet weiterhin die Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er wird in Einfa- cher Sprache veröffentlicht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, • die Standards bei ihrem Handeln zu berücksichtigen und • die Handlungsempfehlungen umzusetzen. 3. Zusätzliche Ressourcen, die zur Umsetzung der Standards und Hand- lungsempfehlungen benötigt werden, werden in den Budgets der zu- ständigen Fachbereiche in Abstimmung mit den jeweils zuständigenSeite 1 von 145 Seite 2 Gremien bereitgestellt. Hierbei wird der Haushaltsplan 2025/2026 be- achtet. 4. Das bestehende Monitoring wird neu aufgestellt. In die Wirkungsmes- sung der Handlungsempfehlungen wird eine Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sache eingebunden. Diese Gruppe wird durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn – Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. – ins Leben gerufen und koordiniert. 5. Der Plan „Bonn Inklusiv - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn“ wird re- gelmäßig – mindestens im Abstand von 5 Jahren – überprüft und wei- terentwickelt. 6. Der Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ ist weiterhin das begleitende politische Gremium. Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache: Die Stadt Bonn muss die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Dazu hat sie den Plan „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn geschrie- ben. Der Plan wird auch gedruckt und zum Beispiel im Internet der Stadt Bonn veröffentlicht. Damit er für alle gut zu verstehen ist, wird er in Einfacher Spra- che veröffentlicht. Der Rat sagt der Stadt Bonn, welche Aufgaben sie erfüllen muss. Die Aufgaben stehen im Plan „Bonn Inklusiv“. Die Stadt Bonn muss bei allem was sie tut auch an die Standards denken. Für manche der Aufgaben braucht die Stadt Bonn mehr Geld oder mehr Perso- nal. Die politischen Gremien, die für die jeweilige Aufgabe entscheiden dürfen, müssen dazu beraten. Dabei wird beachtet, was schon im Haushalt der Stadt Bonn für die Jahre 2025 und 2026 steht. Es wird darauf geachtet, dass die Aufgaben durch die Stadt Bonn gut erfüllt werden. Dabei sollen Menschen mit Behinderung mitmachen. Die Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. sucht diese Menschen aus und bringt sie und die Stadt Bonn zusammen. Spätestens alle 5 Jahre soll die Stadt Bonn schauen, ob der Plan „Bonn Inklu- siv“ noch aktuell ist oder vielleicht neu gemacht werden muss. Der Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ unterstützt die Stadt Bonn bei der Erledigung der Aufgaben aus dem Plan „Bonn Inklusiv“. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 den „Be- hindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ (im Folgenden Plan „Bonn Inklusiv“) beschlossen (DS-Nr.: 1111968). Er bildet seitdem die Basis für das Handeln der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der UN- Behindertenrechts-konvention. Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung beauftragt, den Plan „Bonn Inklusiv“ kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des Plan „Bonn Inklusiv“ wird vom Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan begleitet.Seite 2 von 145 Seite 3 Seit 2011 arbeiten alle Ämter und Organisations-Einheiten der Stadt Bonn an der Umsetzung der im Plan „Bonn Inklusiv“ verankerten Handlungsempfehlun- gen. Die politischen Gremien wurden regelmäßig über den Umsetzungsstand informiert. Die im Plan „Bonn Inklusiv“ 2011 verankerten Handlungsempfehlungen ließen sich zum Teil nicht oder nicht vollständig umsetzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Handlungsempfehlungen des Plans „Bonn Inklusiv“ dann an Grenzen in der Umsetzung stoßen, wenn die Bundesstadt Bonn hierfür nicht die originäre Zuständigkeit besitzt, wenn Ziele nicht realistisch ausgeführt wer- den können oder Handlungsempfehlungen nicht konkret genug formuliert sind. Diese Erfahrungen erforderten eine Evaluation der bisherigen Ausführungen der Handlungs-empfehlungen und eine Weiterentwicklung des Plans „Bonn Inklusiv“. Wie der bisherige Behindertenpolitische Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn orientiert sich auch der neue Plan „Bonn Inklusiv“ an Lebensbereichen. Die Lebensbereiche sind: • Familie • Bildung • Arbeit • Wohnen • Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben • Gesundheit, Pflege • Barrierefreiheit im weitesten Sinne Der Lebensbereich Teilhabe umfasst auch die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und deren politische Teilhabe. Übergreifende Themen sind in einem gesonderten Kapitel zusammengefasst. Die Weiterentwicklung wurde in einem partizipativen Verfahren durchgeführt, an dem Bürgerinnen und Bürger, Politik, die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.), die Stadtverwaltung und ihre Or- ganisationen und weitere gesellschaftliche Agierende beteiligt waren. Details zum Verfahren sind dem in der Anlage beigefügten Plan „Bonn Inklusiv“ zu ent- nehmen. Im Zeitraum von April bis Dezember 2023 haben sich Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lebensbereichen in 26 Treffen auf neue Handlungsempfehlungen und Standards geeinigt. Die übergreifenden Themen wurden in einer Arbeits- gruppe aus der Mitte des Projektbeirates in 4 Treffen bearbeitet. Sämtliche Ergebnisse der Arbeitsgruppen hat der Projektbeirat Behinderten- politischer Teilhabeplan besprochen und über eine Aufnahme in den Plan „Bonn Inklusiv“ entschieden. Hierzu fanden seit November 2023 5 Arbeitstref- fen und 6 Gremiensitzungen des Projektbeirates statt. Insgesamt wurdenSeite 3 von 145 Seite 4 • 15 Standards, die stets mitgedacht werden müssen und • 81 Handlungsempfehlungen entwickelt. Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan hat den Plan „Bonn In- klusiv“ in seiner Sitzung am 25.03.2025 final beschlossen. Die Standards und Handlungsempfehlungen wurden mit den Verwaltungsberei- chen, die für die künftige Umsetzung in Frage kommen, besprochen. Die Ge- spräche dienten dazu, die Federführung für die Umsetzung zu vereinbaren und Hinweise zu zusätzlich benötigten Ressourcen zu erhalten. Bei einigen Handlungsempfehlungen befindet sich die Federführung noch in Abstimmung, manche Handlungsempfehlungen können nur gemeinsam von mehreren Verwaltungsbereichen umgesetzt werden. Ein Teil der Handlungsempfehlungen ist ohne zusätzliche Ressourcen umsetz- bar. In einigen Fällen kann mit der Umsetzung jedoch erst nach der Bereitstel- lung entsprechender Ressourcen begonnen werden. Details zur Federführung und Hinweise zu zusätzlich benötigten Ressourcen sind aus der Anlage ersichtlich. Die Anlage ist in Alltagssprache verfasst. Die Veröffentlichung des Plans „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 wird in Einfacher Sprache erfolgen. Die Übersetzung erfolgt durch die Geschäftsstelle Behinder- tenpolitischer Teilhabeplan. Die Verständlichkeit wird durch eine Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sache, die durch die Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. koordiniert wird, geprüft. Das Monitoring war in der Vergangenheit für alle Verwaltungsbereiche mit ho- hem Aufwand verbunden. Es wird neu aufgestellt. Ziel ist eine nutzerfreundliche Gestaltung und eine hohe Aussagekraft zum Stand der Umsetzung der einzel- nen Handlungsempfehlungen. Die Wirkungsmessung erfolgt zukünftig in Zu- sammenarbeit mit einer Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sa- che. Diese Gruppe wird durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Be- hinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) zu diesem Zweck neu ins Leben gerufen und koordiniert. Die Öffentlichkeit wird kontinuierlich über die Umsetzung des Plans „Bonn In- klusiv“ informiert. Die politischen Gremien werden regelmäßig über den Stand der Umsetzung in Kenntnis gesetzt. Der Plan „Bonn Inklusiv“ wird weiterhin als lebendiges Werk verstanden und wird mindestens alle 5 Jahre weiterentwickelt Anlage/nSeite 4 von 145 Seite 5 1 BONN INKLUSIV - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 (öffentlich)Seite 5 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 1 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025Seite 6 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 2 Gliederung: Seite: Einleitung 3 Warum muss der Plan „Bonn Inklusiv“ wieder bearbeitet werden? 3 Erklärung von bestimmten Begriffen 4 Ziel der Weiterentwicklung 4 Beteiligte 4 Steuerung der Weiterentwicklung und Umsetzung des Plan „Bonn Inklusiv“ 5 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit 5 Lebensbereiche 6 Vorgehensweise in der Weiterentwicklung 7 Arbeitsgruppenphase 10 Abfrage der voraussichtlich erforderlichen, zusätzlichen Ressourcen 11 Beratung und Beschlussfassung des weiterentwickelten Plan „Bonn Inklusiv“ im Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan 11 Übersetzung in Einfache Sprache 11 Ausblick 12 Leitbild 13 Teil A: 14 Bereich übergreifende Themen 15 Teil B: 30 Lebensbereich Familie 31 Lebensbereich Bildung 44 Lebensbereich Arbeit 61 Lebensbereich Wohnen 72 Lebensbereich Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben 79 Lebensbereich Gesundheit/Pflege 109 Lebensbereich Barrierefreiheit im weitesten Sinne 122Seite 7 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 3 Einleitung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 15.09.2011 den Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn „Bonn Inklusiv“ beschlossen (im Folgenden Plan „Bonn Inklusiv“ genannt). Der Plan „Bonn Inklusiv“ bildet die Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Verwaltung auch beauftragt, den Plan „Bonn Inklusiv“ weiterzuentwickeln. Die Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des Plan „Bonn Inklusiv“ wird von einem politischen Gremium gesteuert und begleitet. Das politische Gremium heißt: Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan. Das Gremium setzt sich aus Vertretenden von Politik, Verwaltung, Organisationen der Menschen mit Behinderung und Trägern von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung zusammen. Seit 2011 arbeiten alle Ämter und Organisations-Einheiten der Stadt Bonn an der Umsetzung der im Plan „Bonn Inklusiv“ verankerten Handlungsempfehlungen. Einige politische Gremien der Stadt Bonn beschäftigen sich mit den Handlungsempfehlungen in den verschiedenen Lebensbereichen. Sie werden regelmäßig über den Stand der Umsetzung informiert. Warum muss der Plan „Bonn Inklusiv“ wieder bearbeitet werden? Die im Plan „Bonn Inklusiv“ im Jahr 2011 verankerten Handlungsempfehlungen ließen sich zum Teil nicht oder nicht vollständig umsetzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Handlungsempfehlungen des Plans „Bonn Inklusiv“ dann an Grenzen in der Umsetzung stoßen, wenn die Bundesstadt Bonn hierfür nicht die originäre Zuständigkeit besitzt, wenn Ziele nicht realistisch ausgeführt werden können oder Handlungsempfehlungen nicht konkret genug formuliert sind. Diese Erfahrungen erfordern eine Evaluation der bisherigen Ausführungen der Handlungsempfehlungen und eine Weiterentwicklung der zukünftigen Umsetzung des Plans „Bonn Inklusiv“ für die Bundesstadt Bonn.Seite 8 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 4 Erklärung von bestimmten Begriffen Inklusion bedeutet die volle und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das ist der weite Inklusionsbegriff. Das bedeutet auch, mit zu reden und mit zu gestalten und sich einbringen können zum Beispiel in Prozesse, die Auswirkungen auf das Thema Inklusion haben. Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die diese Menschen an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Barrierefreiheit wird als Begriff verwendet, wenn bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, wenn sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Ziel der Weiterentwicklung Die Wertschätzung von Vielfalt sowie die Schaffung einer inklusiven Stadt und allen mit ihr verbunden Institutionen ist weiterhin oberstes Ziel. Impulse aus der Stadtgesellschaft und neue politische Diskussionen sind wichtige Punkte in der Weiterentwicklung des Plans „Bonn Inklusiv“. Beteiligte An der Weiterentwicklung des Plan „Bonn Inklusiv“ sind beteiligt • Bürgerinnen und Bürger (mit und ohne Beeinträchtigungen) • die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) • Selbsthilfe-Organisationen • Wohlfahrtsverbände • Stadtverwaltung und ihre Organisationseinheiten • Kommunalpolitik • die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und • bei Bedarf weitere Agierende.Seite 9 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 5 Steuerung der Weiterentwicklung und Umsetzung des Plan „Bonn Inklusiv“ Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan ist das begleitende Gremium für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Plan „Bonn Inklusiv“. Mitglieder im Projektbeirat sind: • je ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin der im Rat vertretenen Fraktionen • gleiche Anzahl Vertretende von Betroffenen und deren Verbänden inklusive der Behindertenbeauftragten (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) • als beratendes Mitglied ein Vertreter/ eine Vertreterin der Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung (Amt für Soziales und Wohnen) Vorsitz, Schriftführung und Geschäftsstelle des Projektbeirats Behindertenpolitischer Teilhabeplan werden vom Amt für Soziales und Wohnen gestellt. Die intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen • Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) • Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan • Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan • Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung ist Voraussetzung für eine gelingende Umsetzung der UN-Behindertenrechts- Konvention in Bonn. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Eine umfassende Bürgerbeteiligung und die Teilnahme an Arbeitsgruppen stellt die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bonn sicher. Die einzelnen Schritte hierzu sind unter der Überschrift „Schritte der Weiterentwicklung“ genauer beschrieben. Zu Beginn der Weiterentwicklung des Plan „Bonn Inklusiv“ fand eine Plakataktion im Stadtgebiet Bonn statt. Hier haben sich Menschen mit Behinderung eingebracht und einzelne Lebenssituationen aus ihrem Alltag gezeigt. Die Plakate im Stadtgebiet haben auf die Bürgerbeteiligung aufmerksam gemacht und zum Mitmachen eingeladen.Seite 10 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 6 Auf der Seite www.bonn-macht-mit.de gibt es das Thema: Bonn Inklusiv. Hier fand die online- Bürgerbeteiligung statt. Es wird die Geschichte hinter den Plakaten erzählt und auf Projekte zur Umsetzung von Teilhabe hingewiesen. Alle Beiträge auf dieser Seite sind in Einfacher Sprache. Gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten der Stadt (Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.) ist ein Erklär-Video zum Plan „Bonn-Inklusiv“ entstanden. Seit dem Jahr 2021 erscheint regelmäßig im Dezember zum Welttag der Menschen mit Behinderung ein Podcast. Hierin wird zum Stand der Weiterentwicklung berichtet und es kommen Menschen mit und ohne Behinderung zu Wort. Den Podcast gibt es in einer Hörversion, in Einfacher Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. Lebensbereiche Die Orientierung an Lebensbereichen ist beibehalten, der Fokus liegt weiterhin auf Möglichkeiten der Teilhabe. Die Lebensbereiche sind: • übergreifende Themen • Familie • Bildung • Arbeit • Wohnen • Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben • Gesundheit, Pflege • Barrierefreiheit im weitesten Sinne Der Lebensbereich Teilhabe umfasst auch die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und deren politische Teilhabe.Seite 11 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 7 Vorgehensweise in der Weiterentwicklung Die Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung hat sich die bisherigen Handlungsempfehlungen und die dazu gemeldeten Umsetzungsstände angesehen. Handlungsempfehlungen die bereits umgesetzt sind und solche, die die Stadt Bonn nicht umsetzen kann, werden im Plan „Bonn Inklusiv“ nicht mehr abgebildet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Stadt nicht die richtige Stelle für die Umsetzung ist. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn wurden zu Teilhabe-Hindernissen befragt. Die Befragung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Die Teilnahme an der Befragung konnte online über www.bonn-macht-mit.de erfolgen. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) hat zusätzlich bei verschiedenen Veranstaltungen die Möglichkeit geboten, persönlich oder in schriftlicher Form an der Befragung teilzunehmen. Eine Teilnahme war mit Unterstützung der Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung ebenfalls möglich. Weitere Unterstützung erfolgte durch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Hier wurden Menschen mit Behinderung bei der Beantwortung der Fragen begleitet. Folgende Fragen konnten die Bürgerinnen und Bürgern in jedem Lebensbereich zum Beispiel beantworten: Fühlen Sie sich in diesem Lebens-Bereich behindert? Was genau behindert Sie in diesem Lebens-Bereich? Was sollte zuerst verbessert werden in diesem Lebens-Bereich? Wollen Sie in Zukunft gerne bei „Bonn Inklusiv" mitarbeiten? Die Antworten der Bürgerinnen und Bürgern wurden ausgewertet. Neue Anregungen wurden aufgenommen und dem jeweiligen Lebensbereich zugeordnet. Die Stellen in der Verwaltung, die an der Umsetzung der bisherigen Handlungsempfehlungen gearbeitet haben, wurden zu ihren Erfahrungen befragt. Gleichzeitig haben sie ihre Anregungen für die Zukunft eingebracht.Seite 12 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 8 Folgende Fragen konnten die bisher umsetzenden Stellen zum Beispiel beantworten: Welche Handlungsempfehlungen waren ggf. nicht eindeutig genug formuliert, wo gilt es „nachzubessern“? Welche neuen Erkenntnisse konnten in den vergangenen 10 Jahren gesammelt werden? Gibt es neue Ideen und neue Erfordernisse, die in einem weiterentwickelten Teilhabeplan berücksichtigt werden sollen? Das Leitbild und die Visionen des bisherigen Plans „Bonn Inklusiv“ wurden auf ihre Aktualität hin überprüft und überarbeitet. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe aus der Mitte des Projektbeirates Behindertenpolitischer Teilhabeplan gebildet. Die Arbeitsgruppe „Leitbild und Visionen“ hat in mehreren Treffen das Leitbild und alle Visionen zu den einzelnen Lebensbereichen überarbeitet und zur Entscheidung durch den Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan vorbereitet. Das überarbeitete Leitbild und die Visionen hat der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan in seiner Sitzung am 21.3.2023 beschlossen. Für jeden Lebensbereich wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Beteiligte in den Arbeitsgruppen waren jeweils zwei Vertretende von: Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Beeinträchtigungen Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) Selbsthilfe-Organisationen Wohlfahrtsverbände Stadtverwaltung und ihre Organisationseinheiten Kommunalpolitik bei Bedarf: weitere Agierende sowie die Stabsstelle BürgerbeteiligungSeite 13 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 9 Die Agierenden in den Arbeitsgruppen wurden auf unterschiedliche Weise gewonnen: Während der Bürgerbeteiligung konnten sich Bürgerinnen und Bürger für eine Mitarbeit in den Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lebensbereichen melden. Die Meldungen wurden gesammelt. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung hat dann ein anonymes Losverfahren durchgeführt. Aus dem Ergebnis des Losverfahrens wurden die Vertreterinnen und Vertreter in den einzelnen Arbeitsgruppen ermittelt. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) hat zwei Vertretende für die jeweiligen Arbeitsgruppen benannt. Die Vertretenden der Selbsthilfe-Organisationen wurden in einem Interessenbekundungsverfahren ermittelt. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) hat Selbsthilfe- Organisationen aufgerufen, sich bei Interesse an einer Mitwirkung für die einzelnen Lebensbereiche zu melden. Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Bonn hat Vertretende für die einzelnen Arbeitsgruppen zu den Lebensbereichen benannt. Die Verwaltung der Stadt Bonn hat für die verschiedenen Arbeitsgruppen jeweils Vertretende aus unterschiedlichen Fachbereichen benannt. Vorhandene Expertise zu den Themen der einzelnen Lebensbereiche konnte so in die Arbeitsgruppen einfließen. Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan hat Patinnen und Paten jeweils aus der Mitte des Gremiums für die Arbeitsgruppen benannt. Wenn zusätzliche Expertise zu den Themen einzelner Lebensbereiche benötigt wurde, konnten weitere Agierende eingeladen werden (zum Beispiel im Lebensbereich Arbeit die Agentur für Arbeit). Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wirkte in den Arbeitsgruppen der Lebensbereiche mit.Seite 14 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 10 Arbeitsgruppenphase Die Ergebnisse aller vorherigen Schritte wurden zusammengestellt und den Arbeitsgruppen als Basis für ihre Beratungen zur Verfügung gestellt. Insbesondere sind die Ergebnisse und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung und die Erfahrungen aus der Befragung der bisher umsetzenden Stellen in die Arbeitsgruppen zu den Lebensbereichen des Teilhabeplan eingeflossen. In den Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lebensbereichen war auf dieser Basis zu beraten, welche Handlungsempfehlungen Fortbestand haben und weiter umgesetzt werden oder nicht weiterverfolgt werden oder verändert werden. Gleichzeitig sind neue Handlungsempfehlungen entstanden. Neue Handlungsempfehlungen haben sich an folgenden Anforderungen orientiert: Es gibt einen Bedarf. Die Handlungsempfehlung selbst und das jeweilige Ziel sind konkret beschrieben. Bei der Formulierung neuer Handlungsempfehlungen wurde darauf geachtet, deren Wirkung messen zu können. Die Handlungsempfehlung ist durch die Bundesstadt Bonn realistisch umsetzbar und verbessert spürbar die Lebenswirklichkeit der Menschen in Bonn. Neben den Handlungsempfehlungen haben die Arbeitsgruppen Standards zu den einzelnen Lebensbereichen ausgewiesen. Ein Standard ist immer mitzudenken, wenn die Verwaltung handelt. Die Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lebensbereichen haben jeweils in bis zu vier Treffen beraten. Die Ergebnisse aus allen Lebensbereichen wurden dem Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan zur Beratung und Entscheidung zur Verfügung gestellt. Der Projektbeirat hat sich jeweils nach Abschluss der Arbeitsgruppen zu den Ergebnissen der einzelnen Lebensbereiche beraten und beschlossen, welche Handlungsempfehlungen und Standards in den weiterentwickelten Plan „Bonn Inklusiv“ aufgenommen werden sollen. Gegenstand der Entscheidungen war auch die Festsetzung des Zeitraumes, in dem die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden sollen.Seite 15 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 11 Dies erfolgte vorbereitend in 5 Arbeitstreffen des Gremiums und abschließend in 3 Gremien-Sitzungen. Abfrage der voraussichtlich erforderlichen, zusätzlichen Ressourcen Die künftig umsetzenden und/ oder federführenden Stellen für die Standards und die Handlungsempfehlungen des Teilhabeplan „Bonn Inklusiv“ wurden um eine Einschätzung gebeten, welche zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung voraussichtlich erforderlich sind. Diese Einschätzung zu den einzelnen Handlungsempfehlungen und Standards wird im Plan „Bonn Inklusiv“ ausgewiesen. Beratung und Beschlussfassung des weiterentwickelten Plan „Bonn Inklusiv“ im Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan Der Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan beschließt den gesamten weiterentwickelten Plan „Bonn Inklusiv“. Im Anschluss erfolgt die Beratung in den politischen Fachgremien und die Beschlussfassung im Rat der Stadt Bonn. Übersetzung in Einfache Sprache Der Plan „Bonn Inklusiv“ wird durch die Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan in Einfache Sprache übersetzt und veröffentlicht. Alle Handlungsempfehlungen und Standards werden durch die Gruppe der „Textheldinnen und Texthelden“ auf ihre textliche Verständlichkeit überprüft. Die „Textheldinnen und Texthelden“ sind eine durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) ins Leben gerufene Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sache.Seite 16 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 12 Ausblick • Das Monitoring wird neu aufgestellt. Ziel ist eine nutzerfreundliche Gestaltung und eine hohe Aussagekraft zum Stand der Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen. • Die Wirkungsmessung erfolgt zukünftig in Zusammenarbeit mit einer Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sache. Diese Gruppe wird durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) zu diesem Zweck neu ins Leben gerufen und koordiniert. • Die politischen Gremien werden regelmäßig über den Stand der Umsetzung in Kenntnis gesetzt. • Die Öffentlichkeit wird kontinuierlich über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen informiert. • Der Plan „Bonn Inklusiv“ ist ein lebendiges Werk und wird alle 5 Jahre weiterentwickelt.Seite 17 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 13 Leitbild Die Bundesstadt Bonn und alle gesellschaftlich Verantwortlichen setzen sich für Inklusion und gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein. Behinderung ist nicht das Defizit eines Einzelnen. Sie entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Behinderung und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren (UN-Behindertenrechtskonvention). Inklusion muss als Thema in allen Bereichen mitgedacht werden. Es ist Aufgabe der Stadt und der Gesellschaft, aktiv die Rechte der Menschen mit Behinderung zu fördern und ihre selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Unser Ziel ist die volle Zugänglichkeit der Lebensbereiche der Bundesstadt Bonn (Barrierefreiheit), die Befähigung und Ermutigung aller zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Freiheiten (Empowerment) sowie die Stärkung der Verantwortung aller für das Gemeinwesen.Seite 18 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 14 Teil A Bereich „übergreifende Themen“ Themen, die nicht nur einem Lebensbereich zuzuordnen sind, wurden vom Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan separat bearbeitet und beraten.Seite 19 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 15 Bereich „übergreifende Themen“ Standards Als Standard sind hier die Empfehlungen benannt, die immer mitzudenken sind, wenn die Verwaltung handelt.Seite 20 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 16 Standard 2 ÜT Schulungen zum Thema Behinderung & Ableismus. Standards: 1. Schulung für Verwaltung in Aus- und Fortbildung verpflichtend 2. Schulung für die Öffentlichkeit/ VHS – Angebot 3. Schulung für Mitglieder von städtischen politischen Gremien Die Schulungen werden durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. koordiniert. Es werden die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt. Ziel des Standards Alle Menschen die Entscheidungen treffen sind in der Lage diese diskriminierungsärmer zu treffen (weniger ableistisch). Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja. Die Höhe kann noch nicht konkret beziffert werden. (Frühestens Haushalt 2027/2028). Sonstiges: Referentenkosten entstehen zusätzlich. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/ BK) in Zusammenarbeit mit Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V.Seite 21 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 17 Standard 6 ÜT Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wird, solange sie die Rolle der Behindertenbeauftragten der Stadt Bonn innehat, so personell und finanziell ausgestattet, dass sie in jedem Fall die Inhalte der Leistungsbeschreibung erfüllen kann. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. (Finanzmittel nur bei Anpassung der Leistungsbeschreibung.) Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 22 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 18 Standard 8 ÜT Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. übernimmt eine Erstberatung für Menschen mit Behinderung und deren Bezugspersonen, sie verweist bei Bedarf an die EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) und die Mitgliedsverbände/- Vereine oder die zuständigen Dienststellen in der Stadtverwaltung Bonn. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (auch Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn)Seite 23 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 19 Standard 15 ÜT Überall, wo Bedarfsplanungen stattfinden, sollen diese inklusiv erfolgen. Die Anforderungen an eine inklusive Bedarfsplanung werden unter Beteiligung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn erarbeitet. Die Expert*innengruppe der Behinderten-Gemeinschaft ist über die Bedarfsplanungen informiert. Sie überprüft diese stichprobenweise. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 24 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 20 Standard 108 ÜT Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. bietet regelmäßig Forumssitzungen an. Diese sind offen für alle. Sie dienen insbesondere dazu, die Angebote für Personengruppen, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt sind, besser zu vernetzen. Durch diese Vernetzung wird eine inklusive Gesellschaft gefördert. Ziel des Standards Bessere Vernetzung der Angebote für die Personengruppen, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt sind und der Personengruppen untereinander. Die Gesellschaft wird inklusiver. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (auch Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn)Seite 25 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 21 Bereich „übergreifende Themen“ HandlungsempfehlungenSeite 26 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 22 Handlungsempfehlung 1 ÜT Peer-Counseling fördern durch Schaffung von Stellen bei der Stadt Bonn selbst und durch Auflagen in Förderrichtlinien. Ziel der Handlungsempfehlung Ratsuchende werden auf Augenhöhe beraten bei der Stadt Bonn und bei geförderten Maßnahmen. Empowerment von Menschen mit Behinderung. Wirkungsmessung ab Umsetzung Peers sind eingestellt. Mehr Menschen mit Behinderung suchen selbstständig den Kontakt. Förderrichtlinien sind angepasst. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: 85.000 € für jede zu schaffende Peer-Stelle im Amt. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 27 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 23 Handlungsempfehlung 3_86 ÜT Die Fachämter und weitere Bereiche werden durch eine Dienstanweisung/ Richtlinie (=Ratsbeschluss) und andere geeignete Maßnahmen verpflichtet, zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn zusammenzuarbeiten. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Behindertenpolitischen Teilhabeplan „Bonn Inklusiv“. Die Dienstanweisung/Richtlinie regelt die Art und Weise der Zusammenarbeit. Später Standard! Ziel der Handlungsempfehlung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bonn durch alle Bereiche der Verwaltung. Es gibt eine rechtliche Basis für das entsprechende Handeln der Verwaltung. Wirkungsmessung ab Umsetzung Die Dienstanweisung/Richtlinie ist vom Rat beschlossen. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 28 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 24 Handlungsempfehlung 11 ÜT Das Ortsrecht der Bundesstadt Bonn wird durch die Behindertenbeauftragte auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft. Für diese Aufgabe erhält die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn ausreichende personelle Kapazitäten. Ziel der Handlungsempfehlung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bonn durch alle Bereiche der Verwaltung. Es gibt eine rechtliche Basis für das entsprechende Handeln der Verwaltung. Wirkungsmessung ab Umsetzung Die Rückmeldung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn zum Ortsrecht liegt den politischen Gremien vor. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, gegebenenfalls für Technik und Honorare. Personal: ja. Umfang kann noch nicht angegeben werden. (Frühestens Haushalt 2027/ 2028) Federführende Stelle für die Umsetzung Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (für die Prüfung) in Zusammenarbeit mit Amt für Soziales und Wohnen (50-3/ BK)Seite 29 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 25 Handlungsempfehlung 7 ÜT Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. in ihrer Eigenschaft als Behindertenbeauftragte erhält in den politischen Gremien der Bundesstadt Bonn ein Mitwirkungsrecht. Dies umfasst das Rede- und Antragsrecht. Nach der Umsetzung wird dies Standard! Ziel der Handlungsempfehlung Die Vertretung der Belange der Menschen mit Behinderung ist in den politischen Gremien sichergestellt. Wirkungsmessung ab Umsetzung Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. in ihrer Eigenschaft als Behindertenbeauftragte wirkt in allen politischen Gremien mit und hat dort Rede- und Antragsrecht. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre später Standard Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Dezernats- und Verwaltungssteuerung (OB-1)Seite 30 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 26 Handlungsempfehlung 8 Neu ÜT Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. hält eine Gruppe von Expert*innen in eigener Sache vor, die prüft, • ob die Umsetzung der Handlungsempfehlung wie beschlossen erfolgt ist (Evaluation). • ob Verbesserungs- und Veränderungsbedarfe bestehen und • hierauf hinweist. Diese Hinweise werden durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte an die umsetzenden Stellen herangetragen und dem Projektbeirat zur Verfügung gestellt. Die umsetzenden Stellen gehen diesen Hinweisen nach. Ziel der Handlungsempfehlung Die Einbindung von Expert*innen in eigener Sache ist umfassend sichergestellt. Die Wirkung des Plans „Bonn Inklusiv“ in der Praxis ist durch diese Expert*innen bewertet. Wirkungsmessung ab Umsetzung Die Expert*innengruppe ist etabliert und arbeitet. Laufzeit kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 31 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 27 Handlungsempfehlung 36 ÜT Bei der Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirates wird zukünftig darauf geachtet, dass Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Die Arbeit des Beirates muss bereits jetzt inklusiv ausgerichtet sein. Insbesondere bei der Kommunikation ist das Zwei-Sinne-Prinzip zu beachten. Das bedeutet: • Ansprache der Teilnehmenden und Öffentlichkeitsarbeit müssen barrierefrei sein • Es wird darauf geachtet, dass jede Personengruppe informiert ist und mitwirken kann. Dies beinhaltet zum Beispiel Menschen, die in Deutscher Gebärdensprache (DGS) kommunizieren oder auf Einfache Sprache oder Leichte Sprache angewiesen sind. • In der Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates sollte der Aspekt der Inklusion verankert werden. Ziel der Handlungsempfehlung Der Kinder- und Jugendbeirat soll inklusiv arbeiten. Das bedeutet, Kinder und Jugendliche mit Behinderung können beim Kinder- und Jugendbeirat mitmachen. Alle können verstehen, was der Kinder- und Jugendbeirat macht. Wirkungsmessung ab Umsetzung Das Verfahren wie Kinder- und Jugendliche mit Behinderung beteiligt werden können ist entwickelt. Das Thema Inklusion ist in der Geschäftsordnung verankert. Die Kommunikation nach außen ist barrierefrei, z.B. gibt es Informationen in Deutscher Gebärdensprache, Einfacher Sprache und Leichter Sprache. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Strategische Programmsteuerung (OB 22)Seite 32 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 28 Handlungsempfehlung NEU 5 ÜT Es wird eine Beschwerdestelle zum Thema Ableismus bei der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte und beim Bürgerbüro der Stadt Bonn eingerichtet. Diese arbeiten eng zusammen. Ziel der Handlungsempfehlung Verbesserungsnotwendigkeiten werden gesehen, es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung und Verbesserungen werden umgesetzt. Wirkungsmessung ab Umsetzung Beschwerdeprozesse werden dokumentiert (Wie schnell wird geantwortet, was wird verbessert). Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Zusätzlich benötigte Ressourcen werden im Rahmen der Abstimmung der Federführung besprochen. Federführende Stelle für die Umsetzung In Abstimmung, mehrere ÄmterSeite 33 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 29 Handlungsempfehlung NEU 6 ÜT Benennung von „Beauftragten“ in jedem Amt für die Umsetzung von Inklusion (Inklusionsmanager*in oder ähnliche Bezeichnung müsste noch überlegt werden), bevorzugt werden Menschen mit Behinderung für diese Aufgaben gewonnen. Diese werden zum Thema Inklusion regelmäßig geschult und es gibt einen regelmäßigen Austausch/ jour fixe mit der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte wird bei der genauen Aufgabenbeschreibung eingebunden. Ziel der Handlungsempfehlung Inklusion wird als Querschnittsaufgabe wahrgenommen. Wirkungsmessung ab Umsetzung „Beauftragte“ sind benannt. Austausch ist etabliert. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, bei Anpassung der Leistungsbeschreibung für die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. Die Höhe kann noch nicht beziffert werden. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 34 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 30 Teil B LebensbereicheSeite 35 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 31 Lebensbereich Familie Vision Jeder Mensch mit Behinderung kann Familie nach seiner eigenen Vorstellung leben und erhält die Unterstützung, die er sich wünscht. Alle Angebote für Familien mit Kindern mit Behinderung sind bekannt und gut vernetzt. Beratung ist gut zugänglich und verständlich.Seite 36 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 32 Lebensbereich Familie StandardsSeite 37 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 33 Standard N3 FA Die Angebote zur Medienkompetenz in Bonn sind bekannt. Sie sind einfach zugänglich (niederschwellig) und inklusiv. Ziel des Standards Einhaltung des Standards. Wirkungsmessung ab Umsetzung Einmalig: Anzahl und Auslastung erfassen. Neue Angebote werden entsprechend angepasst. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Personal, voraussichtliche Stellenanzahl: Koordination über das Medienzentrum/ Abteilung „digitale Schule“, Aufstockung von Stunden in geringem Umfang. Federführende Stelle für die Umsetzung SchulamtSeite 38 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 34 Lebensbereich Familie HandlungsempfehlungenSeite 39 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 35 Handlungsempfehlung 31Neu01 FA Bündelung der Informationen und Koordinierung der Beratungsangebote und Ansprechpersonen durch eine/n Koordinator*in. Die Stelle wird im Amt für Kinder, Jugend und Familie angesiedelt. Es ist unter anderem Aufgabe des/der Koordinator*in ein Beratungspaket für Beratende und Multiplikator*innen zu schaffen und auf Lücken im System hinzuweisen. Ziel der Handlungsempfehlung Vernetzung der Beratenden und Multiplikator*innen Wirkungsmessung ab Umsetzung Eine entsprechende Stelle ist geschaffen. Das Beratungspaket ist vorhanden. Es finden regelmäßige Netzwerktreffen statt. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Personal: ja. Umfang ist noch nicht einzuschätzen, evtl. Aufgabe einer Verfahrenslotsin/ eines Verfahrenslotsen; Stelle wird noch eingerichtet. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-3)Seite 40 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 36 Handlungsempfehlung 31Neu02 FA Schaffen einer zentralisierten Internet-„Seite“ auf der alle Angebote zusammengefasst sind. Ausweitung des Familienportals. Die Seite sollte sowohl für Eltern als auch Beratende nutzbar sein. Dabei beachten, dass umfassende Barrierefreiheit der Seite gegeben ist. Es ist auf der Seite hinterlegt, wie barrierefrei Beratungsstellen sind. Kriterien der Barrierefreiheit sind für alle Angebote auf der Internet-Seite hinterlegt (Kriterien zum Ankreuzen). Vorhandene Eltern-Kind-Kurse (inklusive) besser bekanntmachen. -Kostengünstige Angebote -Kostenfreie Angebote sind erkennbar. Das Angebot von Eltern-Kind-Kursen muss inklusiv sein. Ziel der Handlungsempfehlung Familien, Beratende und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren haben einfachen und schnellen Zugang zu notwendigen Informationen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Das Familienportal ist erweitert. Wie oft wird die Seite angeklickt? Wo ist die Information zu der Seite vorhanden? Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja. Projektmittel „kinderstark“ könnten evtl. mitgenutzt werden. Höhe ist abhängig vom Einsatz „kinderstark“. Personal: 0,5 Stelle (Zeitpunkt kann noch nicht benannt werden) Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-03)Seite 41 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 37 Handlungsempfehlung 31Neu03 FA Etablierung eines nachhaltigen Case-Managements für Familien mit komplexen Problemlagen. Hierbei Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Modellprojekt „BeWEGt“. Das Casemanagement wird zusätzlich geöffnet für Erwachsene mit Behinderung. Ziel der Handlungsempfehlung Unterstützung von Familien mit komplexen Problemlagen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Das Case-Management ist etabliert. Eine entsprechende Stelle ist eingerichtet. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: abhängig von der Aufgabe und Ausstattung der Verfahrenslotsin/ des Verfahrenslotsen (bei Finanzierung einer externen Stelle), ca. 110.000 Euro. Frühestens Haushalt 2027/2028. Personal: zusätzliches Personal, je nach Aufgabe und Ausstattung der Verfahrenslotsin/ des Verfahrenslotsen, Stellenbewertung mindestens S 15. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-3).Seite 42 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 38 Handlungsempfehlung 38 FA Erstellung eines inklusiven Konzeptes mit dem Ziel individuelle Lösungen für Familien anzubieten (weiter Inklusionsbegriff) -Bedarfe ermitteln mit den Zielgruppen Eltern mit Kindern mit Behinderung Eltern mit Behinderung mit Kindern ohne Behinderung Eltern mit Behinderung mit Kindern mit Behinderung -Familien (diverse) mit und ohne Behinderung können vor Ort gemeinsam sein -Anbieter feststellen Träger Welche Angebote -Die Ergebnisse aus dem Projekt „Bewegt“ werden im Konzept berücksichtigt. -Regelmäßiger Austausch mit Kostenträgern und Stadt Bonn zu den strategischen Maßnahmen -Verortung innerhalb der Stadt Ziel der Handlungsempfehlung Menschen mit und ohne Behinderung können Familie selbstbestimmt Leben Wirkungsmessung ab Umsetzung Das inklusive Konzept ist erstellt und wird umgesetzt. Das inklusive Konzept wird regelmäßig überprüft. Der Überprüfungszeitraum ist im Konzept definiert. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre für Konzepterstellung Mittelfristig = bis 5 Jahre für die Umsetzung Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Personal: Stellenanzahl ca. 0,5 Stelle, ab Beginn der Umsetzung 2026. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 43 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 39 Handlungsempfehlung 39NEU01 FA System zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen wird inklusiv gestaltet. Dazu wird die Inobhutnahme-Stelle barrierefrei gestaltet (DIN 18040), gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung. Bis zur Herstellung der Barrierefreiheit der Inobhutnahme-Stelle wird eine Kooperation mit barrierefreien Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung bei Inobhutnahme angestrebt. Ziel der Handlungsempfehlung Kinderschutz für Kinder mit Behinderung sicherstellen Wirkungsmessung ab Umsetzung Umsetzungsgrad der Barrierefreiheit Experten und Expertinnen-Gruppe Siegel Abenteuer Lernen Die Kooperation besteht. Laufzeit kurzfristig = bis 3 Jahre Prüfung innerhalb von 2 Jahren Anschließend Umsetzung Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Personal: 2 Stellen (VZÄ) sind bereits in der Planung seit Juni 2024. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-303)Seite 44 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 40 Handlungsempfehlung 39NEU02 FA Schulung und Fortbildung von Mitarbeitenden der Inobhutnahme-Stelle. Ziel der Handlungsempfehlung Kinderschutz für Kinder mit Behinderung sicherstellen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Mitarbeitende sind geschult. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre und regelmäßig Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: Umfang kann noch nicht angegeben werden (Frühestens Haushalt 2027/2028). Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-303)Seite 45 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 41 Handlungsempfehlung 39NEU04 FA Ausbau der familiären Bereitschaftspflege für Kinder mit Behinderung. Ziel der Handlungsempfehlung Kinderschutz für Kinder mit Behinderung sicherstellen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Es gibt Familien, die einen Platz für Kinder mit Behinderung freihalten (& entsprechend begleitet sind). Laufzeit Mittelfristig = bis 5 Jahre (benannte Teilschritte: Konzeption mit Kinderschutzbund entwickeln, Akquise von Familien) Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: wenn über das Budget der Inobhutnahme hinaus zusätzliche Mittel erforderlich wären. Höhe kann noch nicht angegeben werden (Frühestens Haushalt 2027). Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-3)Seite 46 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 42 Handlungsempfehlung 39NEU05 FA Sensibilisierung des Fachdienstes Kinderschutz für die Situation von Kindern mit Behinderung (durch Weiterbildung). Ziel der Handlungsempfehlung Kinderschutz für Kinder mit Behinderung sicherstellen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Anzahl Schulungen. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre und regelmäßig Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Hinweis: Landeskinderschutz-Gesetz NRW sieht Förderung vor. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-3)Seite 47 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 43 Handlungsempfehlung N4_01 FA Ausbau oder Schaffung von inklusiven Ferien- und Freizeitangeboten. Jugendhäuser nutzen. Offene Jugendarbeit muss inklusiv sein. Flyer und sonstige Öffentlichkeitsarbeit müssen ausweisen, welche Form von Barrierefreiheit vorhanden ist (Piktogramme). Ziel der Handlungsempfehlung Gute inklusive Freizeit-Ferienangebote und dadurch Entlastung der Familien Wirkungsmessung ab Umsetzung Nachfrage von Kindern mit Behinderung bei Angeboten messen. Teilnahme steigt. Laufzeit kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, Richtlinienförderung müsste ggf. erhöht werden (Frühestens Haushalt 2027/2028). Höhe kann noch nicht benannt werden. Personal: ja, Voraussetzung für Inklusion in Jugendeinrichtungen und zur Koordination, Vernetzung, Elternberatung Sonstiges: Räumlichkeiten. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und FamilieSeite 48 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 44 Lebensbereich Bildung Vision Inklusive Bildung orientiert sich an den Bedürfnissen der einzelnen Menschen mit Behinderung und nicht an den Vorgaben der Institution. Sie gibt Vorbild und verhindert Vorurteile. Für inklusive Bildung stehen alle erforderlichen Ressourcen bereit.Seite 49 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 45 Lebensbereich Bildung StandardsSeite 50 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 46 Standard 13 BI Erwachsenenbildung: • Zielgruppenspezifische Kursangebote und Aufbaukurse (in Präsenz/ digitale) der Volkshochschule (VHS) werden erweitert, entsprechend barrierefrei konzipiert und gelistet Internetseite der Stadt Bonn Infobrief der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. Rubrik VHS-Programm Die Programme enthalten Aussagen zur Barrierefreiheit. • Zuverlässige Zeitschiene für sich wiederholende Angebote wird abgebildet. Es erfolgt eine Überprüfung nach zwei Jahren, danach sollte es etabliert sein. • Die digitalen Angebote werden ausgebaut. • Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. berät die VHS bei der Konzepterstellung. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja. Für „Tag der Inklusion“ – 5.000 Euro (2026). Eventuell zusätzliche Mittel für barrierefreie Gestaltung der Gebäude, für Kommunikation, reduzierte Kursgebühren und Ausweitung des Programms. Personal: ca. 0,5 pädagogische Assistenzstelle für Betreuung/ Pflege der Querschnittsaufgabe in allen Fachbereichen/ ab Umsetzung. Zusätzlich Begleitservice, hier kann der Umfang noch nicht angegeben werden. Federführende Stelle für die Umsetzung Leistungszentrum VolkshochschuleSeite 51 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 47 Lebensbereich Bildung HandlungsempfehlungenSeite 52 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 48 Handlungsempfehlung 12 BI Inklusive Weiterbildungsangebote: 1. Regelmäßige Information (barrierefrei) über inklusive Weiterbildungsangebote mit dem Info-Brief der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als städtische Behindertenbeauftragte 2. Beratung und Sensibilisierung der Weiterbildungsträger hinsichtlich inklusiver Angebote (zum Beispiel Darstellungsform für verschiedene Behinderungen etc.). Informationen über Barrierefreiheit sind auf Internetseiten der Anbieter vorhanden. 3. Unterseite auf Internetseite der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. mit inklusiven Weiterbildungsanbietern. 4. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn erhält die erforderlichen Ressourcen. Ziel der Handlungsempfehlung Zu 1. Menschen mit Behinderungen sind über inklusive Weiterbildungs- angebote informiert. Zu 2. Es gibt inklusive Weiterbildungsangebote. Zu 3. Menschen mit Behinderungen sind über inklusive Weiterbildungs- angebote informiert. Wirkungsmessung ab Umsetzung Zu 1. Die Angebote sind bekannt. Zu 2. Es gibt mehr Angebote als heute (Stand September 2025). Zu 3. Es gibt die Unterseite. Laufzeit Zu 1. Kurzfristig = bis 3 Jahre. Zu 2. Kurzfristig = bis 3 Jahre und regelmäßig. Zu 3. Kurzfristig = bis 3 Jahre und regelmäßig. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja (Ausstattung Technik, Telefon). Personal: ja, Umfang kann noch nicht angegeben werden. Federführende Stelle für die Umsetzung Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn in Zusammenarbeit mit Amt für Soziales (50-3/ BK)Seite 53 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 49 Handlungsempfehlung 21 BI Die Betreuungsquote in Ganztagsangeboten im Grundschulbereich wird im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs erhöht. Ziel der Handlungsempfehlung Die offenen Ganztagsangebote sind inklusiv und stehen allen Schüler*innen zur Verfügung. Wirkungsmessung ab Umsetzung Jährlicher Vergleich der Betreuungsquote mit dem Vorjahr. Plätze werden wie beschlossen jedes Jahr um 300 Plätze ausgebaut. Laufzeit Länger als 5 Jahre Begründung: aufwachsender Rechtsanspruch bis 2030 (wächst jeweils in Schuljahren). Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung SchulamtSeite 54 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 50 Handlungsempfehlung 23 BI Frühzeitige Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel für Schüler*innen mit Behinderung. Das fehlende Hilfsmittel alleine darf nicht zum Verweis auf eine andere Schule führen. Bei Erstaufnahmegesprächen in den Schulen und bei Schuleingangsuntersuchungen werden notwendige Hilfsmittel erfasst. Die erforderlichen Abstimmungsprozesse zur Hilfsmittelbeschaffung für Schüler*innen mit Behinderung sind beschrieben und werden zügig umgesetzt. Bei Übergängen wird jeweils besonders geschaut. Gemeint sind Hilfsmittel, die durch die Stadt Bonn als Schulträger (aus der Inklusionspauschale) beschafft werden müssen. Ziel der Handlungsempfehlung Kinder mit Behinderung können selbstständig am Schulunterricht teilhaben; soweit irgend möglich in ihrer Wohnumgebung. Wirkungsmessung ab Umsetzung Über Abfrage bei Schulen durch das Inklusionsbüro wird überprüft ob das Hilfsmittel da ist. Abfragen bei den Schulen erfolgen jedes Schuljahr. Laufzeit Wird laufend umgesetzt Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung SchulamtSeite 55 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 51 Handlungsempfehlung 32N01 BI Der Zugang für Kinder mit Behinderung und/oder Migrationshintergrund zu Kindertageseinrichtungen (Kitas) wird vereinfacht. Dazu werden: Kita-Angebote mehrsprachig bekannt gemacht. in Kitas Sprechstunden in verschiedenen Sprachen angeboten. auf der Homepage im Anmeldeportal KITA-NET Bonn und in Flyern Angaben zu Sprachkenntnissen des Personals und zu vorhandenen Angeboten zum Thema Barrierefreiheit gemacht. Ziel der Handlungsempfehlung Der Zugang für Kinder mit Behinderung und/oder Migrationshintergrund zu Kitas wird vereinfacht. Der Informationsfluss für Anmeldende wird verbessert. Wirkungsmessung ab Umsetzung Wie viele der oben genannten Themen werden in Kitas belegt und wie werden diese nachgefragt. Vergleich der Daten zu Kindern mit Behinderung/ Kindern mit Migrationshintergrund die heute in Kitas betreut werden und in 3 Jahren. Wenn möglich Nachfrage der Betroffenen messen. Befragung der Anmeldenden, gleich auf Kita-Net, gezielt die oben genannten Themen abfragen. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung (Aussagen gelten für die städtischen Angebote): Finanzmittel: ja, für Erweiterung Kita-Net. Personal: ja, Umfang kann noch nicht angegeben werden. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und FamilieSeite 56 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 52 Handlungsempfehlung 32N02 BI Willkommens-App bei Geburt entwickeln unter Einbindung von Kinderärzten und Kliniken als erster Zugang zu Informationen, unter Einbindung von Eltern. (für alle Eltern/Kinder wertvoll und auch breiter angelegt, hier insbesondere der Fokus auf nicht gut vernetzten Anmeldenden/ Eltern von Kindern mit Behinderung). Infos zu: Gesundheit, Kindertageseinrichtungen- (Kita) Plätzen, Geburtsnachbereitung, Frühe Hilfen. Kinderfreundliche Kommune soll bei der Erarbeitung des Konzeptes unterstützend eingebunden werden. Die APP soll einen starken regionalen Bezug haben. Ziel der Handlungsempfehlung Alle Eltern/andere Bezugspersonen haben Zugriff auf die notwendigen Informationen für die ersten Lebensjahre eines Kindes in Bonn. Bestehende Angebote sind bekannt. Wirkungsmessung ab Umsetzung Wie oft wird die App runtergeladen Befragung unter Nutzenden innerhalb der App Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre; wenn mehr als drei Jahre Teilschritte darstellen. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Zusätzliche benötigte Ressourcen werden im Rahmen der Abstimmung der Federführung besprochen. Federführende Stelle für die Umsetzung In Abstimmung, mehrere ÄmterSeite 57 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 53 Handlungsempfehlung 32N03 BI Angebot einer bilingualen Kindertages-Einrichtung (KITA) • Deutsche Gebärdensprache/ Deutsche Lautsprache. • Taube Menschen werden bei der Planung und Umsetzung mit eingebunden. Ziel der Handlungsempfehlung Förderung der Akzeptanz von Deutscher Gebärdensprache (DGS) als gleichwertige Sprache. Taube Kinder haben Zugang zu Gebärdensprache und werden nicht stigmatisiert. Wirkungsmessung ab Umsetzung Gibt es die KITA? Laufzeit Langfristig = länger als 5 Jahre Teilschritt: Konzepterstellung/ Gebäude etc. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Keine Angabe. Federführende Stelle für die Umsetzung Keine Federführung.Seite 58 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 54 Handlungsempfehlung 32N04 BI Schulungen/Workshops für das Personal der Kindertages-Einrichtung (KITA) mit Expert*innen in eigener Sache fortsetzen und ausbauen. Zum Beispiel um Berührungsängste bei der Aufnahme abzubauen und besser den Bedürfnissen von Kindern mit Behinderung gerecht zu werden, sowie eine Willkommenskultur zu etablieren. Ziel der Handlungsempfehlung Inklusive Haltung des Personals und inklusive KITAs fördern. Damit Anmeldende und Kinder mit Behinderung keine Diskriminierung erfahren. Wirkungsmessung ab Umsetzung Anzahl der Schulungen, Anzahl der Teilnehmenden, Vergleich zu heute (Stand September 2025) Befragungen der Anmeldenden Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Personal: ja, 1 Stelle (VZÄ) ab sofort. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-1 für städtische Kindertages- Einrichtungen)Seite 59 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 55 Handlungsempfehlung 32N05 BI Schnittstellenmanagement verbessern durch Bündelung von Informationen und Ansprechpersonen, festgelegte Koordinationsverantwortung bei städtischer Stelle (z.B. Familienbüro, Inklusionsbüro, Kinderstark) Ziel der Handlungsempfehlung Kurze Wege für Eltern/andere Bezugspersonen, Informationen sind bekannt Wirkungsmessung ab Umsetzung Stelle ist benannt Nutzung der Beratungs-/ Informationsangebote Befragung der Eltern/ Bezugspersonen Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre; sonst Gründe darlegen, wenn mittelfristig Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: abhängig von den genauen Aufgaben, die entwickelt werden. Personal: abhängig vom Aufwand. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit Schulamt (Inklusionsbüro) und Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 60 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 56 Handlungsempfehlung N4 BI Sensibilisierung der Lehr- und Fachkräfte in Schulen zum Thema „Hochbegabung“ durch Fortbildungsangebote. Ziel der Handlungsempfehlung Stärkung und Förderung der hochbegabten Kinder (Kein Kind soll unberücksichtigt bleiben/ Jedes Kind soll berücksichtigt werden.) Prävention psychischer Erkrankungen. Multiplikator-System/ auch an andere Schulen weitergeben. Wirkungsmessung ab Umsetzung Gibt es Fortbildungsangebote? Werden die Fortbildungsangebote wahrgenommen? Werden die Fortbildungsangebote von Lehr- und Fachkräften verschiedener Schultypen wahrgenommen? Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Personal: Stellenanzahl abhängig von Schulungsangeboten (Frühestens 2026). Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-42)Seite 61 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 57 Handlungsempfehlung N4_02 BI Pflegekräfte und Sozialarbeiter zur Beratung von Schulen und Eltern zu den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung in den Schulen/ Schulbezirken etablieren. Ziel der Handlungsempfehlung Inklusive Schulen: Kinder können die Schule besuchen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Es gibt ausreichend Pflegekräfte und Sozialarbeiter an allen Schulen. Laufzeit Mittelfristig = bis 5 Jahre (Pflegekräftemangel) Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Zusätzlich benötigte Ressourcen werden im Rahmen der Abstimmung der Federführung besprochen. Federführende Stelle für die Umsetzung In Abstimmung, mehrere ÄmterSeite 62 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 58 Handlungsempfehlung N5_01 BI Das Label „Hier ist Inklusion lebendig“ wird ausgeweitet und auch an Schulen und weitere Einrichtungen verliehen. Der Verein „Abenteuer Lernen“ wird hierzu in die Lage versetzt. Ziel der Handlungsempfehlung Wertschätzung für Schulen und Einrichtungen die inklusiv arbeiten. Sichtbarkeit von Schulen und Einrichtungen die inklusiv arbeiten. Wirkungsmessung ab Umsetzung Es wird jährlich überprüft, ob die Bedingungen für das Label erfüllt sind. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, Finanzierung einer 0,5-1,0 Stelle bei Abenteuer Lernen, ca. 85.000 € (Frühestens Haushalt 2027/ 2028). Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 63 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 59 Handlungsempfehlung N5_02 BI Vernetzung mit therapeutischen oder anderen Fördereinrichtungen; Schaffen eines interdisziplinären Austausch-Netzwerk. (Nutzen der Schulleiter*innen-Dienstbesprechung für Austausch) Ziel der Handlungsempfehlung Wissenstransfer unter den verschiedenen Fachrichtungen; Verständnis untereinander fördern. Wirkungsmessung ab Umsetzung Treffen finden regelmäßig statt. Jährliche Feedbackabfrage zum Nutzen/ Gewinn. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Gemeinsame Federführung: Gesundheitsamt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Schulamt, Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 64 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 60 Handlungsempfehlung N5_03 BI Bedarfsgerechte Schaffung von Stellen für Motopäden/ Motopädinnen Logopäden/ Logopädinnen an Schulen. Ziel der Handlungsempfehlung Bedarfe der Schüler und Schülerinnen sind gedeckt. Passende Förderung für alle Schüler und Schülerinnen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Stellen sind geschaffen. Lernerfolge anschauen. Laufzeit Mittelfristig = bis 5 Jahre wg. Stellenplan (Teilschritte: Einrichtung von Stellen) Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Personal: voraussichtliche Stellenanzahl: kann noch nicht benannt werden, abhängig vom festgestellten Bedarf. Federführende Stelle für die Umsetzung SchulamtSeite 65 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 61 Lebensbereich Arbeit Vision In Bonn kann jeder Mensch, egal mit welcher Behinderung, uneingeschränkt am Arbeitsleben teilhaben. Unser Ziel ist eine Arbeit unter komplett diskriminierungsfreien und gerechten Bedingungen für Menschen mit Behinderung – dazu gehören Bedingungen der Einstellung, Entlohnung, Weiterbildung, Aufstiegsmöglichkeiten und der Erhalt des Arbeitsplatzes. Die Entlohnung muss existenzsichernd sein. Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung werden auf Ausbildung oder Studium vorbereitet. Ihre Wünsche und Fähigkeiten stehen dabei im Mittelpunkt.Seite 66 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 62 Lebensbereich Arbeit StandardsSeite 67 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 63 Standard 45 AR • Inklusionsvereinbarung schaffen. Vielfalt der Behinderungen berücksichtigen bei Stellenbesetzungen. • Aktive Zusammenarbeit mit den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu betriebsintegrierten Arbeitsplätzen; Wechsel von den Arbeitsplätzen in eine Festanstellung anstreben, der Wechsel in eine Festanstellung erfolgt zum Beispiel standardmäßig nach 2 Jahre. • Quote von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen einmal jährlich ermitteln und vorstellen. Die Quote sollte nicht unter den EU-Durchschnitt fallen. Zusammensetzung der Quote wird ermittelt, es wird darauf geachtet, dass die Vielfalt aller Menschen mit Behinderung repräsentiert wird Kognitive Behinderung Psychische/Seelische Behinderung Sinnesbehinderungen Körperliche Behinderungen Chronische Erkrankungen • Technische Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung sollten vorgehalten werden oder ggf. nachgerüstet werden. Hierbei enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf und Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Integrationsfachdienst (IFD), Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). • „learning on the job“ ermöglichen • niederschwelligen Einstieg ermöglichen gezielt nach Möglichkeiten für einen niederschwelligen Einstieg („Arbeitsplatzmatrix“) suchen (Arbeitsplatzmatrix heißt Aufgaben genau beschreiben und Schwierigkeitsgrade berücksichtigen) Anpassungsqualifikation ermöglichen Ziel des Standards Innerhalb der Stadt Bewusstsein schaffen für Vielfalt von Behinderung. Jede Stelle kann bei gleicher fachlicher Eignung auch von einem Menschen mit Behinderung ausgefüllt werden (Assistenzleistungen, techn. Ausstattung). Wirkungsmessung ab Umsetzung Quote von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen einmal jährlich ermitteln und vorstellen dabei Vielfalt berücksichtigen (s.o.) Mitarbeitenden-Befragung zur Zufriedenheit, die Fragen werden so formuliert, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.Seite 68 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 64 Laufzeit Standard, daher dauernd 1te Mitarbeitenden-Befragung kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Zusätzlich benötigte Ressourcen werden im Rahmen der Abstimmung der Federführung besprochen. Federführende Stelle für die Umsetzung In Abstimmung, mehrere Ämter/StellenSeite 69 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 65 Standard 46_49 01 AR Die Stadt Bonn unterstützt verschiedene Netzwerke in Bonn zum Thema „inklusive Arbeit“ durch die Bereitstellung von Ressourcen (Räume/ Finanzierung/ Öffentlichkeitsarbeit). Die vorhandenen Netzwerke werden bekannter gemacht. Zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes in Bonn und der Region wird das Netzwerk „bonn-rhein-sieg-fairbindet“ weiter aufrechterhalten. Das Netzwerk wird zum Beispiel genutzt um Arbeit Gebende für die Einrichtung von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen zu gewinnen. Und gleichzeitig für den Wechsel von Menschen mit Behinderung auf einen regulären Arbeitsplatz. Ziel des Standards Schaffung eines inklusiven allgemeinen Arbeitsmarktes. Leichter Zugang zu Informationen. Alle Akteure sind bekannt. Wirkungsmessung ab Umsetzung Der Anteil der Beschäftigten mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat sich erhöht. Die Anzahl der Betriebe am allgemeinen Arbeitsmarkt, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, hat sich erhöht. Netzwerke stellen in einem Bericht die Ergebnisse ihrer Arbeit dar. Anzahl der Förderung durch das Inklusionsamt für Arbeit Gebende hat sich erhöht. Laufzeit mit jährlicher Zwischenmessung Langfristig = mehr als 5 Jahre für inklusiven Arbeitsmarkt Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 70 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 66 Standard 46_49 02 AR Wirtschaftsförderung kümmert sich besonders um das Thema Inklusion; Arbeit Gebende werden bereits bei der Ansiedlungsplanung hierfür gewonnen. Finanzielle Anreize werden durch die Stadt Bonn geschaffen/vermittelt. Die Wirtschaftsförderung ist aufgefordert hier ein Konzept zu entwickeln. Ziel des Standards Schaffung eines inklusiven allgemeinen Arbeitsmarktes. Wirkungsmessung ab Umsetzung Der Anteil der Beschäftigten mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat sich erhöht. Die Anzahl der Betriebe am allgemeinen Arbeitsmarkt, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, hat sich erhöht. Netzwerke stellen in einem Bericht die Ergebnisse ihrer Arbeit dar. Anzahl der Förderung durch das Inklusionsamt für Arbeit-Gebende hat sich erhöht. Laufzeit mit jährlicher Zwischenmessung mehr als 5 Jahre für inklusiven Arbeitsmarkt Hinweis der umsetzenden Stelle zur Laufzeit: Derzeit kein Gewerbegrundstück der Stadt Bonn am Markt. Perspektivisch nur kleinere Flächen in Planung. Wenn Grundstücke am Markt sind, kann die Umsetzung beginnen; frühestens in 5 Jahren. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für WirtschaftsförderungSeite 71 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 67 Lebensbereich Arbeit HandlungsempfehlungenSeite 72 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 68 Handlungsempfehlung 41 AR Fortführung und Förderung der bestehenden Formate und Modelle (zum Beispiel: -Teilhabehaus; -Konferenz der Reha- und Teilhabe-Träger; -bonn- rhein-sieg-fairbindet) und ggfls. Aufnahme künftig entstehender, neuer Formate. Hinweise für die Umsetzung: Beachtung der unterschiedlichen Zielgruppen. Konferenz der Reha- und Teilhabe-Träger: Es gibt eine Verfahrensabsprache unter den Konferenz-Teilnehmenden. Zu Förderung: Zum Beispiel Veranstaltungsräume kostenfrei zur Verfügung stellen; Werbung und Veröffentlichung auf den städtischen Seiten. Ideensammlung unter Beteiligung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. Ziel der Handlungsempfehlung Dauernde Stärkung und bessere Unterstützung. Breitere Aufstellung der Maßnahmen. Laufende Ideensammlung. Wirkungsmessung ab Umsetzung Unterstützung erhöht sich. Anzahl der vertretenen Behinderungsarten erhöht sich. Laufzeit Zwischenstand in 1 Jahr erfragen Kurzfristig = bis 3 Jahre - Konzept erstellen Mittelfristig = bis 5 Jahre - konkrete Umsetzung von Veranstaltungen erfolgt bereits Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. (Finanzmittel: nur bei neu entstehenden Formaten.) Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 73 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 69 Handlungsempfehlung 43 AR Das Siegel (Label) „Hier ist Inklusion lebendig“ wird an Arbeit-Gebende verliehen, die sich besonders für Inklusion engagieren. Vorab erfolgt ein Coaching der Arbeit-Gebenden. Das Siegel wird für ein Jahr verliehen; es wird regelmäßig evaluiert, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Das Siegel wird vom Netzwerk bonn-rhein-sieg-fairbindet verliehen und geprüft. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wird hierbei beteiligt. Ziel der Handlungsempfehlung Mehr Arbeit-Gebende bieten inklusive Arbeitsplätze an. Die Arbeit-Gebenden können als Multiplikatoren/ Multiplikatorinnen Ansprechpartner/ Ansprechpartnerinnen für andere Arbeit-Gebende wirken. Wirkungsmessung ab Umsetzung Wie oft wird das Siegel (Label) verliehen? Es gibt eine Liste der Arbeit-Gebenden, die das Siegel (Label) erhalten haben. Es wird jährlich verglichen, wie viele Arbeit-Gebende das Siegel (Label) erhalten haben und wie lange. Der Zeitpunkt der Überprüfung richtet sich nach dem Beginn der Umsetzung, bevorzugt wird im ersten Quartal eines jeden Jahres geprüft. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre: Start Mittelfristig = bis 5 Jahre: 1te Siegel- (Label) Verleihung Danach kontinuierlich/ Standard! Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, in Höhe von ca. 85.000 Euro Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 74 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 70 Handlungsempfehlung 50 AR Erhalten und Erschaffen von Erprobungs- und Trainingsmöglichkeiten und innovativen Möglichkeiten für Beschäftigung, auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die bisher von der Stadt Bonn geförderten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden weiterhin gefördert, auch im Rahmen von freiwilligen Leistungen. Ziel der Handlungsempfehlung Bestmöglicher Einstieg in das Thema Arbeit für alle Menschen mit Behinderung. Dauerhafte Einbindung in die Arbeitswelt – wann immer möglich in Form eines Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Wirkungsmessung ab Umsetzung Existenz funktionierender Unterstützungsmöglichkeit im Sinne des formulierten Zieles. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre für die Einrichtung. Dauerhaftes Bestehen. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, für die Träger neuer Maßnahmen. Höhe kann noch nicht beziffert werden. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50-3/BK)Seite 75 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 71 Handlungsempfehlung 51 AR Die Stadt Bonn organisiert einen runden Tisch aus Unternehmensvertreter/innen, um Arbeit-Gebende zu erreichen, die Ausgleichszahlungen leisten und entsprechend nicht ausreichend Menschen mit Behinderung einstellen. Hinweis: Achtung Datenschutz. Einstellungs-Hemmnisse werden thematisiert und möglichst beseitigt. („best practise“ Beispiele; Informationsaustausch unter den Arbeit-Gebenden Unternehmen.) Ziel der Handlungsempfehlung Es werden mehr Menschen mit Behinderung eingestellt. Passgenaue Beratung von Unternehmen. Abbau von Hemmnissen. „Quote“ Ausgleichsabgaben sinkt. Wirkungsmessung ab Umsetzung Anzahl der eingestellten Menschen mit Behinderung erhöht sich. Anzahl der am runden Tisch teilnehmenden Unternehmen erhöht sich. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Teilschritt: Konzept runder Tisch ist erstellt. Teilschritt bis zu einem Jahr: Der runde Tisch tagt erstmalig. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-14)Seite 76 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 72 Lebensbereich Wohnen Vision Barrierefreier Wohnraum und passende Assistenz- leistungen stehen zur Verfügung. Jeder Mensch bekommt so die Hilfe, die er benötigt. Menschen mit Behinderung können wählen, welche Wohnform und welches Wohnumfeld sie haben möchten. Menschen mit und ohne Behinderung leben miteinander. Diskriminierung und Ausgrenzung wird aktiv gegengesteuert. Menschen mit Behinderung werden im Bereich Wohnen nicht stigmatisiert. Menschen die in Einrichtungen leben werden effektiv vor jeder Gewalt geschützt.Seite 77 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 73 Lebensbereich Wohnen Standards Im Lebensbereich Wohnen wurden keine Standards festgelegt.Seite 78 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 74 Lebensbereich Wohnen HandlungsempfehlungenSeite 79 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 75 Handlungsempfehlung 56 WO Finanzielle Förderung durch die Bundesstadt Bonn von gemeinschaftlichen Wohnprojekten mit inklusiven Konzepten. Entwickeln eines Kriterienkatalogs für diese Förderung. Der Kriterienkatalog sollte mindestens folgende Voraussetzungen enthalten: Nicht gewinnorientiert (Gewinne werden ins Projekt zurückgeführt) Wohnraum für Menschen mit Behinderung muss geschaffen werden Bezahlbar, auch innerhalb der Angemessenheitsgrenzen des SGB II/SGB XII Ziel der Handlungsempfehlung Es gibt mehr gemeinschaftliche inklusive Wohnprojekte in Bonn. Diese Projekte haben Vorbildcharakter. Es wird zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum geschaffen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Anzahl der neu fertiggestellten Wohneinheiten in Wohnprojekten, Anzahl verglichen mit der Anzahl von 2025 Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Das Förderkonzept ist fertig. Kriterienkatalog ist erstellt. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: Höhe kann noch nicht eingeschätzt werden (Frühestens Haushalt 2027/2028). Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-4)Seite 80 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 76 Handlungsempfehlung 56-01 WO Die Stadt Bonn stellt Wohnungssuchenden eine Liste von gemeinschaftlichen Wohnprojekten zur Verfügung. Gemeinschaftliches Wohnen: gemeinschaftliche, inklusive Wohnprojekte alle Wohnformen, Senioreneinrichtungen etc., also nicht nur Einrichtungen der Eingliederungshilfe. inklusive Wohnprojekte werden ausgewiesen Ziel der Handlungsempfehlung (Es gibt mehr gemeinschaftliche inklusive Wohnprojekte in Bonn.) Diese Projekte haben Vorbildcharakter. Information über Wohnform (Angebot finden, das ich brauche) Beratung über Wohnform findet statt (Entsprechende Beratung finden) Wirkungsmessung ab Umsetzung Anzahl der fertiggestellten Wohneinheiten in Wohnprojekten, Anzahl verglichen mit der Anzahl von 2025. Nach Veröffentlichung der Liste im Internet: „Click“-Rate auswerten Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, Höhe kann noch nicht beziffert werden. Personal: ja, Umfang kann noch nicht benennt werden. (Frühestens Haushalt 2027/2028) Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-3/BK)Seite 81 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 77 Handlungsempfehlung 56_03WO Die Bundesstadt Bonn schafft Voraussetzungen, damit mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen werden kann. Dazu gehört zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Grundstücke zur Verfügung zu stellen in Bestandsbauten Möglichkeiten zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum herzustellen Ziel der Handlungsempfehlung Es wird zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum geschaffen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Anzahl der fertiggestellten Wohneinheiten in Wohnprojekten, Anzahl verglichen mit der Anzahl von 2025. Laufzeit Langfristig = länger als 5 Jahre Begründung: finanzielle Hindernisse müssen überwunden werden. Politische Entscheidungen müssen vor diesem Hintergrund herbeigeführt werden. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Wirtschaftsförderung (ohne Bestandsbauten)Seite 82 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 78 Handlungsempfehlung 59 WO Das Aktionsbündnis bedarfsgerechtes Wohnen bleibt bestehen. Eine Aufgabe des Aktionsbündnisses ist die Erstellung einer Broschüre von Möglichkeiten der Förderung barrierefreien Umbauens durch die Stadt Bonn. Ziel der Handlungsempfehlung Mehr barrierefreier Wohnraum in Bestandsgebäuden. Dadurch entstehen barrierefreie Wohneinheiten in bestehenden Wohnvierteln, mehr inklusives Wohnen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Die barrierefreien Wohneinheiten im Bestand, die ab 2025 geschaffen werden, werden gezählt. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich keine zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung. Federführende Stelle für die Umsetzung Amt für Soziales und Wohnen (50-4)Seite 83 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 79 Lebensbereich Teilhabe am kulturellen/ gesellschaftlichen Leben Vision Alle kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Bereiche in Bonn sind für Menschen mit Behinderung gut und einfach zugänglich und verständlich. Das Kulturangebot in Bonn ist inklusiv. Menschen mit Behinderung können aktiv mitwirken. Dafür stehen alle erforderlichen Ressourcen zur Verfügung.Seite 84 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 80 Lebensbereich Teilhabe am kulturellen/ gesellschaftlichen Leben StandardsSeite 85 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 81 Standard 75 TE Die Bibliotheken der Bundesstadt Bonn verfügen über Angebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien und passen diese Angebote fortlaufend der jeweiligen Entwicklung an. Es werden sowohl barrierefreie Medien vorgehalten als auch die Nutzung und Zugänge barrierefrei gestaltet. Zum Beispiel werden Hörbücher, Bücher in Großdruck, Bücher in Brailleschrift, in Leichter Sprache, Bildschirmlesegeräte, Medien in Deutscher Gebärdensprache und ähnliches angeboten. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, für Bestandsaufbau und Pflege des Bestandes in Deutscher Gebärdensprache. Höhe kann noch nicht beziffert werden. (Frühestens Haushalt 2027/2028). Federführende Stelle für die Umsetzung Stadtbibliothek (ohne Stadthistorische Bibliothek)Seite 86 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 82 Lebensbereich Teilhabe am kulturellen/ gesellschaftlichen Leben HandlungsempfehlungenSeite 87 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 83 Handlungsempfehlung 61u71 TE 1. Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit der städtischen Kultureinrichtungen durch Expertinnen und Experten in eigener Sache. Die Bestandsaufnahme wird dokumentiert. 2. Danach dynamische Umsetzung von noch fehlender Barrierefreiheit. Beispielhaft Kunstmuseum, Beethovenhalle, Theater. 3. Regelmäßige Kontrolle der Barrierefreiheit der städtischen Kultureinrichtungen. 4. Die Anzahl barrierefreier Plätze wird von den Kultureinrichtungen angegeben, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Kinder und Jugendliche mitdenken! Ziel der Handlungsempfehlung Jeder Mensch hat das Recht und die Möglichkeit, eine Ausstellung Kultureinrichtung ohne größeren Aufwand zu den üblichen Öffnungszeiten aufzusuchen. Mehr Menschen mit Behinderung nutzen Museen und andere Kultureinrichtungen. Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040 und der Veranstaltungsordnung NRW ist erreicht. Die Zugänglichkeit für alle Menschen ist sichergestellt. Wirkungsmessung ab Umsetzung Nutzerumfragen (als Idee: wer Umfrage nutzt, bekommt ggfls. freien Eintritt) Votum der Expertinnen und Experten in eigener Sache zu den regelmäßigen Kontrollen. Auswertung der Kassensysteme auf ermäßigte Eintritte von Menschen mit Behinderung. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre: Bestandsaufnahme. Mittelfristig = bis 5 Jahre: weitere Umsetzung. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, für Schulungen des Personals. Höhe kann noch nicht beziffert werden. Personal: ja, Umfang kann noch nicht angegeben werden.Seite 88 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 84 Federführende Stelle für die Umsetzung Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt BonnSeite 89 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 85 Handlungsempfehlung 61u71 Neu 01 TE Die Beratung der Fokusgruppe wird als Standard eingerichtet, insbesondere bei Wechselausstellungen, bei allen städtischen Museen. Die Beratungen durch die Fokusgruppen können auch bei anderen in Bonn ansässigen Museen in Anspruch genommen werden, hierzu werden durch die Stadt Bonn Kooperationen angestrebt. Die Fokusgruppe wird von der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte eingesetzt. (Fokusgruppe = Experten und Expertinnen in eigener Sache, die sich gemeinsam mit Kurator/ Kuratorin der jeweiligen Ausstellung um die Barrierefreiheit kümmern.) Ziel der Handlungsempfehlung Lerneffekt bei den Museen, mehr Barrierefreiheit und Berücksichtigung der Nutzer*innen-Interessen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Wie oft wurde die Fokusgruppe in Anspruch genommen (Kontakt über die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) Rückmeldung Fokusgruppe Rückmeldung Besucher*innen Abfrage nach „Barrieren“ fragen; Frage nach Berücksichtigung Behinderungsspezifischer Kriterien Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71 Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5 Handlungsempfehlungen ist nicht möglich. Finanzmittel: 10.000 € jährlich für Sachkosten (Honorare Vortragende, Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.) Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich. Federführende Stelle für die Umsetzung Dezernat IVSeite 90 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 86 Handlungsempfehlung 61u71 Neu 02 TE Schulungen von Kurator*innen, Vermittler*innen, Kassen- und Aufsichtspersonal, Personal an der Garderobe zum Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen/besonderen Bedürfnissen. Ziel der Handlungsempfehlung Information stellt Barrierefreiheit her. Wirkungsmessung ab Umsetzung Wie viele Menschen mit Behinderung besuchen Kultureinrichtungen (Auswertung Kassensysteme auf ermäßigte Eintritte), wie zufrieden sind sie? Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71 Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5 Handlungsempfehlungen ist nicht möglich. Finanzmittel: 10.000 € p.A. für Sachkosten (Honorare Vortragende, Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.) Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich. Federführende Stelle für die Umsetzung Dezernat IVSeite 91 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 87 Handlungsempfehlung 61u71 Neu 03 TE Einrichtung einer Stelle Inklusion/ Diversität im Kulturdezernat. (Hinweis: Konkreter siehe auch 63-01) Ziel der Handlungsempfehlung Alle städtischen Kultureinrichtungen sind inklusiv. Wirkungsmessung ab Umsetzung Regelmäßige Bestandsaufnahme durch die in Handlungsempfehlung 61_71 TE genannte Gruppe von Experten und Expertinnen in eigener Sache in allen städtischen Kultureinrichtungen. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71 Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5 Handlungsempfehlungen ist nicht möglich. Finanzmittel: 10.000 € p.A. für Sachkosten (Honorare Vortragende, Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.) Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich. Federführende Stelle für die Umsetzung Dezernat IVSeite 92 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 88 Handlungsempfehlung 62 TE Alle Angebote der Musikschule sind dauerhaft inklusiv und stadtteilnah. Dazu erfolgt eine Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, deren Gebäude barrierefrei sind. Auch die Ausstattung ist entsprechend. Es müssen z. B. Leihinstrumente vorhanden sein. Die Vielfalt von Behinderung wird berücksichtigt. Lehrende werden für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung geschult. Die Liste der Angebote enthält Informationen zur Barrierefreiheit. Ziel der Handlungsempfehlung Alle Angebote sind für alle Menschen zugänglich und möglich! Wirkungsmessung ab Umsetzung Vergleich der Zahlen Menschen mit und ohne Behinderung heute (September 2025) und in zwei Jahren. Haben Schulungen stattgefunden? In welcher Qualität? -> Nutzerbefragung wahlweise nach jedem Kurs oder 1 x jährlich. Die Abfrage sollte auf eine barrierefreie Art und Weise erfolgen. Das Zwei- Sinne-Prinzip sollte berücksichtigt werden. Wie viele Standorte sind barrierefrei? Wie ist die Qualität? Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre (Start innerhalb der nächsten 3 Jahre) Dann dauerhaft. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: ja, Höhe kann noch nicht eingeschätzt werden. Personal: zusätzliche Stundenbudgets. Umfang und Zeitpunkt können noch nicht eingeschätzt werden. Sonstiges: Räume müssten dringend saniert und barrierefrei gestaltet werden. Federführende Stelle für die Umsetzung Kulturamt (41-3, Musikschule)Seite 93 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 89 Handlungsempfehlung 63 TE Bei der Planung und Durchführung kultureller Veranstaltungen werden Agierende mit Behinderung eingebunden. Dies gilt auch für Eigenbetriebe der Stadt (z.B. Theater usw.) Inklusive Projekte und Projekte von Agierenden mit Behinderung werden besonders gefördert und unterstützt. Ziel der Handlungsempfehlung Teilhabe aller Menschen mit Behinderung an Planung Durchführung und als Agierende an allen kulturellen/ inklusiven Veranstaltungen. Wirkungsmessung ab Umsetzung Steigende Anzahl von Veranstaltungen, in denen Menschen mit Behinderung beteiligt sind. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre: Konzept Mittelfristig = bis 5 Jahre: Steigerung der Anzahl von Veranstaltungen, in denen Menschen mit Behinderung beteiligt sind. Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71 Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5 Handlungsempfehlungen ist nicht möglich. Finanzmittel: 10.000 € p.A. für Sachkosten (Honorare Vortragende, Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.) Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich. Federführende Stelle für die Umsetzung Dezernat IVSeite 94 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 90 Handlungsempfehlung 63_01 TE Schaffung einer zentralen Stelle in der Verwaltung, die hinsichtlich Fördermöglichkeiten Infrastruktur (Rampen, Dolmetschende (auch Gebärden), etc.) notwendige Rahmenbedingungen bei kulturellen und anderen inklusiven Veranstaltungen vermittelnd unterstützt. Ziel der Handlungsempfehlung Es finden mehr Veranstaltungen, die von der zentralen Stelle vermittelnd unterstützt werden, statt. Wirkungsmessung ab Umsetzung Erhöhung der Anzahl der (inklusiven) Veranstaltungen gegenüber 2025. Laufzeit Mittelfristig = bis 5 Jahre bis langfristig Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die unten aufgeführten Ressourcen werden für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen Nr. 61 u 71 Neu 01 TE, 61 u 71 Neu 02 TE, 61 u 71 Neu 03 TE, 63 TE und 63_01TE benötigt, eine detaillierte Aufteilung auf die 5 Handlungsempfehlungen ist nicht möglich. Finanzmittel: 10.000 € p.A. für Sachkosten (Honorare Vortragende, Moderation, Raummieten, Bewirtung etc.) Personal: 0,5 Stelle EG 11/ ab Umsetzung/ unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Stellenkonsolidierung ab 2029 möglich. Federführende Stelle für die Umsetzung Dezernat IVSeite 95 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 91 Handlungsempfehlung 64 TE Als Standort des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) wird die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit dem IPC eine Agenda erstellen, um Bonn zur „Paralympic City“ und damit zu einer paralympischen Sporthochburg werden zu lassen. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von inklusiven oder Para-Wettkämpfen in Bonn. Dazu können auch Special- Olympics und Deaflympics Wettkämpfe gehören. Ziel der Handlungsempfehlung Bonn ist äquivalent zu „Beethovenstadt“, „Bundesstadt“ eine „Paralympic City“. Wirkungsmessung ab Umsetzung Es werden im Vergleich zum Jahr 2025 weitere/mehr inklusive/ Para- Wettkämpfe in Bonn durchgeführt, über die überregional berichtet wird. Laufzeit Kurzfristig = bis 3 Jahre: Handlungsempfehlung Mittelfristig = bis 5 Jahre: Ziel Benötigte zusätzliche Ressourcen - Hinweise der federführenden Stelle Die umsetzende Stelle benötigt voraussichtlich zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Handlungsempfehlung: Finanzmittel: Höhe abhängig vom Projekt. Personal: Abhängig von der Anzahl und Größe der Projekte. Federführende Stelle für die Umsetzung Sport- und BäderamtSeite 96 von 145 „Bonn Inklusiv“ - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn 92 Handlungsempfehlung 64-01 TE Bei der Durchführung von inklusiven oder Para-Wettkämpfen weitere Sportarten erschließen (auch im Zusammenhan
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de