252981-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW
Kerndaten
- Nummer
- 252981-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (967 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252981-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2025 (VerfGH 101/24, 114/24, 118/24, 124/24, 7/25) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 4. Juni 2025 einen Gesetzesentwurf (LT-Drs. 18/14016) verabschiedet (aber noch nicht verkündet), der unter anderem das Sitzzuteilungsverfahren neu regelt. Mit der gesetzlichen Neuregelung wird das Verfahren der Sitzzuteilung wieder auf das Divisorverfahren mit Standardrundungen nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt, wie es im Kommunalwahlgesetz in seiner bis zum 30. Juli 2024 geltenden Fassung geregelt war und somit auch bei den vorangegangenen Kommunalwahlen Anwendung gefunden hat. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de