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252981-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW

Nummer
252981-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252981 BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252981-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten
Kommunalwahlgesetzes in NRW
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie sähe die Sitzverteilung im Bonner Stadtrat aus, würde man die neu
gefassten Regelungen des Kommunalwahlrechtes in NRW auf das
Abstimmungsergebnis der Kommunalwahl vom 13.09.2020 anwenden?
Würden die 2024 neu gefassten Regelungen des Kommunalwahlrechtes für die
Sitzzuteilung, insbesondere § 33 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz NRW, auf das
Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September 2020 in der Bundesstadt
Bonn rückwirkend angewendet, ergäbe sich eine abweichende Sitzverteilung
im Rat der Stadt. In Anwendung des neuen "Rock-Verfahrens" erhielte die
Freie Demokratische Partei (FDP) einen zusätzlichen Sitz und käme auf
insgesamt vier Ratsmandate (zuvor: drei). Die Partei Bündnis für Innovation
und Gerechtigkeit (BIG), die bislang über ein Ratsmandat verfügte, würde nach
der neuen Berechnungsmethode keinen Sitz mehr erhalten. Die übrige
Sitzverteilung im Rat bliebe im Vergleich zur damaligen Mandatsverteilung
unverändert.
2. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die de facto durch die neue
Gesetzesänderung entstehende „Prozent-Hürde“ bei Anwendung des
"Rock-Verfahrens" für Bonn ein?
Auch wenn das Kommunalwahlgesetz NRW bei Ratswahlen weiterhin keine
formelle Prozenthürde enthält, tritt mit Einführung des "Rock-Verfahrens"
faktisch eine Wirkung ein, die einer prozentuellen Sperrklausel nahekommt.
Eine verlässliche Aussage über die de facto entstehende "Prozent-Hürde" ist
jedoch nicht möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de