252979-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der Limpericher Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252979-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Limpericher Straße Hauptort
- Auf dem Grendt
- Ringstraße
- Goetheallee
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252979-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der Limpericher Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Am 9.4.2025 wurde die geänderte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung veröffentlicht. Daraus ergeben sich für die Verwaltung erweiterte Handlungsmöglichkeiten auch zur Einrichtung von Tempo 30. Dazu gehören neben Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auch Fußgängerüberwege und hochfrequentierte Schulwege. Weiterhin ist die Regelung zum Lückenschluss von vorhandenen (gleichartigen) Tempo 30 Regelungen auf einer Straße von 300 m auf 500 m erweitert worden. Bezogen auf den am Antrag erwähnten Abschnitt der Limpericher Straße hat die Verwaltung mit der Polizei Folgendes geprüft: Zunächst sind hier 2 Abschnitte getrennt voneinander zu betrachten. Abschnitt 1 zwischen Auf dem Grendt und Ringstraße: In diesem Abschnitt hatte die BV Beuel auf Höhe der beiden Kindertagesstätten die Prüfung eines Fußgängerüberweges beschlossen. Diese Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung möglich ist. Hierzu hat die Verwaltung die BV Beuel unter der Mitteilungsvorlage Drucksache 241531-02 informiert. Sobald der Überweg errichtet wurde, kann die derzeit temporäre Tempo 30 Regelung in eine dauerhafte Regelung überführt werden. Die Ausdehnung darf auf insgesamt 300 m erfolgen, so dass die Regelung bis auf Höhe des Sportplatzes/Flax/Ecke Ringstraße ausgeweitet werden darf. Gleichzeitig ist ein Lückenschluss in Richtung südliche Limpericher Straße möglich. Abschnitt 2 zwischen Ringstraße und Goetheallee: Hier ist nach Prüfung zunächst nur die temporäre Beschränkung auf Höhe derSeite 1 von 3 Seite 2 Kita Haus Nr. 55 möglich. Zwar befindet sich der direkte Zugang an einem Stichweg, allerdings hat die Verwaltung in der Zwischenzeit aufgrund mangelnder Kapazitäten unten an der Zuwegung eine sog. Hol und Bringzone eingerichtet (bislang 7- 9h). Diese Zone soll auf die Betriebszeiten (Mo-Fr 7- 17h) ausgeweitet werden. Durch den dadurch vermehrt stattfindenden Hol- und Bringverkehr kann die Verwaltung Tempo 30 während der genannten Hol- und Bringzeiten im unmittelbaren Bereich der Kita einrichten. Weiterhin prüft die Verwaltung, ob die Voraussetzungen für die dauerhafte Einrichtung von Tempo 30 aufgrund des Fußgängerüberweges an der Ecke Goetheallee vorliegen. Dies wäre vorliegend dann der Fall, wenn Fahrzeugführende ihre Geschwindigkeit regelmäßig nicht derart verringern, dass den querungswilligen Fußgängern ihr Vorrang erkennbar eingeräumt werden wird. Dies ist bei Fußgängerüberwegen auf einer Strecke in der Regel unzweifelhaft. Hier handelt es sich allerdings um eine wartepfllchtige Einmündung, die dazu eine gesonderte Prüfung erfordert. Die Verwaltung hat sich mit der Polizei darauf verständigt, zunächst mittels SDR Messung die Anfahrgeschwindigkeiten zu ermitteln und diese im Nachgang auszuwerten. Ein Lückenschluss ist nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln nur für gleiche Regelungen möglich (also nicht 30 dauerhaft mit temporärer 30 Regelung). Hierzu ist daher die weitere Prüfung abzuwarten. Tatbestand hochfrequentierter Schulweg: Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich dank eines Letter of Intent (LOI) am Projekt SAFER („Sicheres, algorithmen-basiertes Fußgängerrouting“). Dieser LOI ermöglicht es Bonn, aktiv an der Entwicklung eines digitalen Routingsystems für Fußgänger*innen mitzuwirken – mit besonderem Fokus auf Schulwege. Ziel des Projekts ist es, mithilfe eines sogenannten Routing-Graphen zu berechnen, wo Kinder tatsächlich Straßen queren. Diese Daten bilden die Grundlage, um Schulwege objektiv zu analysieren und gezielt Maßnahmen wie Tempo 30 auf hochfrequentierten Routen umzusetzen. Ein erster Prototyp, der stadtweit Grundschulwege in Bonn abbildet, soll bereits im Herbst 2025 vorliegen. Darauf aufbauend können diese Daten mit den Wegen zu weiterführenden Schulen verschnitten werden, um Schulwegströme über alle Altersgruppen hinweg abzubilden und hochfrequentierte Schulwege rechnerisch fundiert zu belegen. In Kombination mit den Schülerzahlen der einzelnen Schulen sowie der geschätzten Wohnverteilung der Kinder im Bonner Stadtgebiet lässt sich abschätzen, wie viele Kinder welche Wege nutzen – und damit, wo besondere Schutzbedarfe bestehen. Durch die neuen Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO können solche Schulwege nun auch rechtlich fundiert in verkehrsrechtliche Maßnahmen einfließen – sogar auf Landes- oder Bundesstraßen. Der Routing Graph schafft dafür die digitale, datenbasierte Grundlage. Hochfrequentiert ist insbesondere ein Schulweg, der im Rahmen einer Schulwegplanung durch die zuständige Schule, Straßenverkehrsbehörde und Polizei oder wie oben beschrieben im Rahmen einer modellhaften Betrachtung als wichtiger Schulweg eingestuft wurde.Seite 2 von 3 Seite 3 Sobald die ersten Daten vorliegen, wird die Verwaltung sich mit der Polizei abstimmen, inwieweit der tatbestandlichen Voraussetzung für die jew. Schule erfüllt sind. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt in solchen Bereichen grundsätzlich (wie auch vor Schulen selbst) nur temporär. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de