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252974 · Beschlussvorlage

Stellungnahmen der Bundesstadt Bonn zur 2. Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter im Rahmen der Beteiligungen in Anlehnung an § 4 Abs. 2 BauGB

Nummer
252974
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.08.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252974
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen der Bundesstadt Bonn zur 2.
Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter im
Rahmen der Beteiligungen in Anlehnung an § 4
Abs. 2 BauGB
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
27.08.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Bundesstadt Bonn wird im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in Anlehnung an § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) zur Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter (Anlage 1) beschlossen.
Begründung
Die Stadt Königswinter hat die Bundesstadt Bonn mit Schreiben vom 8. April
2025 zur Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der
Stadt Königswinter in Anlehnung an § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Stellungnahmen waren bis spätestens zum 31. Mai 2025 schriftlich mitzuteilen.
Die Prüfung des Konzeptentwurfes erfolgte vor dem Hintergrund der
Zielsetzungen des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2008/2012
und der laufenden Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes.
Der vorgelegte Entwurf des fortgeschriebenen Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter ist insbesondere hinsichtlich
möglicher Wechselwirkungen mit dem Bonner System der zentralen
Versorgungsbereiche sowie mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf
wirtschaftliche Entwicklungen der Bundesstadt mit einer Stellungnahme zu
würdigen.
Im Ergebnis der Prüfung wurde die anliegende Stellungnahme erarbeitet, die
auch auf den besonderen regionalen Abstimmungswunsch zuSeite 1 von 4
Seite 2
Einzelhandelsvorhaben besonderer Größe hinweist (siehe Anlage).
Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn ist aufgefordert, Stellungnahmen im
Kontext der Stadtentwicklungsplanung durch die zuständigen Gremien des
Rates beschließen zu lassen.
Aufgrund der sehr engen Zeitvorgabe hat die Verwaltung eine Stellungnahme
erarbeitet, die fristgerecht bei der Stadt Königswinter eingereicht wurde. Sollten
sich im Laufe der politischen Beratung Änderungen der Stellungnahme
ergeben, werden diese der Stadt Königswinter als Planungsträgerin
nachgemeldet. Eine frühzeitigere Beteiligung der Gremien war in dem engen
Zeitfenster der Beteiligung (Beteiligungszeitraum bis 31.05.2025) nicht möglich.
Anlage/n
1 Anlage 1_Stellungnahme zur Fortschreibung EZK Koenigswinter (öffentlich)Seite 2 von 4
Anlage 1
Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt
Königswinter, 2. Fortschreibung – Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange in Anlehnung an § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Stellungnahme der Bundesstadt Bonn
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in Anlehnung
an § 4 Abs. 2 BauGB zur Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzeptes möchte die Bundesstadt Bonn wie folgt Stellung nehmen. Da die
Verwaltung der Bundesstadt Bonn aufgefordert ist, Stellungnahmen im Kontext der
Stadtentwicklungsplanung durch die zuständigen Gremien des Rates beschließen zu
lassen, wird die Stellungnahme vorbehaltlich der Entscheidung des Rates vorgelegt. Die
Entscheidung wird für Anfang September 2025 erwartet.
Die Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt
Königswinter (2. Fortschreibung) als städtebauliches Entwicklungs-konzept nach § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird grundsätzlich begrüßt. Eine zielgerichtete Steuerung der
Einzelhandelslandschaft in der Stadt Königswinter ist, insbesondere im Hinblick auf
eine gemeinsame Gemeindegrenze und teils zusammengewachsenen
Siedlungsbereichen, auch für die wirtschaftlichen Entwicklungen auf dem Stadtgebiet
der Bundesstadt Bonn von Bedeutung.
Im Weiteren wird zu folgenden Inhalten mit der Bitte um Beachtung in der weiteren
Konzeptbearbeitung Stellung genommen:
Sortimentsliste und deren Anwendung
Die Sortimentsliste enthält insofern Unschärfen, als dass keine Zuordnung zu den
Wirtschaftszweigen vorgenommen wird. In der Betrachtung konkreter Standorte wird
eher rudimentär auf die dort vorgesehenen Sortimente Bezug genommen, sodass
Unklarheit darüber besteht, wie die Steuerung der Einzelhandelslandschaft erfolgen
soll. Beispielsweise wird dem Baustoffhandel im Konzept eine wichtige
Nahversorgungsfunktion zugeschrieben (S. 84 f.). Ohne Sortimentsbezug erschließt sich
nicht, inwiefern ein Baustoffhandel eine Nahversorgungsfunktion übernimmt, da das
Kernsortiment dies nicht beinhaltet.
Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung
Wir möchten empfehlen, die Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung in
Königswinter (S. 91) hinsichtlich der Möglichkeiten der bauplanungsrechtlichen
Steuerung des Einzelhandels um die Option des gezielten Ausschlusses einzelnerSeite 3 von 4
Sortimente zu ergänzen. Der gezielte Aus-schluss einzelner Sortimente eröffnet im
Rahmen der Bauleitplanung eine differenziertere standort- und vorhabenbezogene
Steuerung des Einzel-handels.
Bitte um Abstimmung großflächiger Vorhaben
Grundsätzlich weist die Bundesstadt Bonn darauf hin, dass großflächige Vorhaben mit
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Regionalem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept (:rezk) in der Region insbesondere dann abstimmungsbedürftig sind,
wenn Sortimente in den kommunalen Sortimentslisten bezüglich ihrer Zentrenrelevanz
unterschiedlich eingeordnet werden, und bittet in einem solchen Fall ausdrücklich um
Abstimmung.Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de