252974 · Beschlussvorlage
Stellungnahmen der Bundesstadt Bonn zur 2. Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter im Rahmen der Beteiligungen in Anlehnung an § 4 Abs. 2 BauGB
Kerndaten
- Nummer
- 252974
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- F
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252974 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen der Bundesstadt Bonn zur 2. Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter im Rahmen der Beteiligungen in Anlehnung an § 4 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.08.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stellungnahme der Bundesstadt Bonn wird im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in Anlehnung an § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter (Anlage 1) beschlossen. Begründung Die Stadt Königswinter hat die Bundesstadt Bonn mit Schreiben vom 8. April 2025 zur Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter in Anlehnung an § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Stellungnahmen waren bis spätestens zum 31. Mai 2025 schriftlich mitzuteilen. Die Prüfung des Konzeptentwurfes erfolgte vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2008/2012 und der laufenden Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Der vorgelegte Entwurf des fortgeschriebenen Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter ist insbesondere hinsichtlich möglicher Wechselwirkungen mit dem Bonner System der zentralen Versorgungsbereiche sowie mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf wirtschaftliche Entwicklungen der Bundesstadt mit einer Stellungnahme zu würdigen. Im Ergebnis der Prüfung wurde die anliegende Stellungnahme erarbeitet, die auch auf den besonderen regionalen Abstimmungswunsch zuSeite 1 von 4 Seite 2 Einzelhandelsvorhaben besonderer Größe hinweist (siehe Anlage). Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn ist aufgefordert, Stellungnahmen im Kontext der Stadtentwicklungsplanung durch die zuständigen Gremien des Rates beschließen zu lassen. Aufgrund der sehr engen Zeitvorgabe hat die Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet, die fristgerecht bei der Stadt Königswinter eingereicht wurde. Sollten sich im Laufe der politischen Beratung Änderungen der Stellungnahme ergeben, werden diese der Stadt Königswinter als Planungsträgerin nachgemeldet. Eine frühzeitigere Beteiligung der Gremien war in dem engen Zeitfenster der Beteiligung (Beteiligungszeitraum bis 31.05.2025) nicht möglich. Anlage/n 1 Anlage 1_Stellungnahme zur Fortschreibung EZK Koenigswinter (öffentlich)Seite 2 von 4 Anlage 1 Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter, 2. Fortschreibung – Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in Anlehnung an § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Stellungnahme der Bundesstadt Bonn Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in Anlehnung an § 4 Abs. 2 BauGB zur Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes möchte die Bundesstadt Bonn wie folgt Stellung nehmen. Da die Verwaltung der Bundesstadt Bonn aufgefordert ist, Stellungnahmen im Kontext der Stadtentwicklungsplanung durch die zuständigen Gremien des Rates beschließen zu lassen, wird die Stellungnahme vorbehaltlich der Entscheidung des Rates vorgelegt. Die Entscheidung wird für Anfang September 2025 erwartet. Die Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Königswinter (2. Fortschreibung) als städtebauliches Entwicklungs-konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird grundsätzlich begrüßt. Eine zielgerichtete Steuerung der Einzelhandelslandschaft in der Stadt Königswinter ist, insbesondere im Hinblick auf eine gemeinsame Gemeindegrenze und teils zusammengewachsenen Siedlungsbereichen, auch für die wirtschaftlichen Entwicklungen auf dem Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn von Bedeutung. Im Weiteren wird zu folgenden Inhalten mit der Bitte um Beachtung in der weiteren Konzeptbearbeitung Stellung genommen: Sortimentsliste und deren Anwendung Die Sortimentsliste enthält insofern Unschärfen, als dass keine Zuordnung zu den Wirtschaftszweigen vorgenommen wird. In der Betrachtung konkreter Standorte wird eher rudimentär auf die dort vorgesehenen Sortimente Bezug genommen, sodass Unklarheit darüber besteht, wie die Steuerung der Einzelhandelslandschaft erfolgen soll. Beispielsweise wird dem Baustoffhandel im Konzept eine wichtige Nahversorgungsfunktion zugeschrieben (S. 84 f.). Ohne Sortimentsbezug erschließt sich nicht, inwiefern ein Baustoffhandel eine Nahversorgungsfunktion übernimmt, da das Kernsortiment dies nicht beinhaltet. Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung Wir möchten empfehlen, die Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung in Königswinter (S. 91) hinsichtlich der Möglichkeiten der bauplanungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels um die Option des gezielten Ausschlusses einzelnerSeite 3 von 4 Sortimente zu ergänzen. Der gezielte Aus-schluss einzelner Sortimente eröffnet im Rahmen der Bauleitplanung eine differenziertere standort- und vorhabenbezogene Steuerung des Einzel-handels. Bitte um Abstimmung großflächiger Vorhaben Grundsätzlich weist die Bundesstadt Bonn darauf hin, dass großflächige Vorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Regionalem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (:rezk) in der Region insbesondere dann abstimmungsbedürftig sind, wenn Sortimente in den kommunalen Sortimentslisten bezüglich ihrer Zentrenrelevanz unterschiedlich eingeordnet werden, und bittet in einem solchen Fall ausdrücklich um Abstimmung.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de