252970 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Leistung von IT-Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem 01.01.2026 - 31.12.2026 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens zum 31.12.2029
Kerndaten
- Nummer
- 252970
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252970 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zur Leistung von IT-Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem 01.01.2026 - 31.12.2026 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens zum 31.12.2029 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Leistung von IT-Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem 01.01.2026 - 31.12.2026 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens zum 31.12.2029 wird zugestimmt. Begründung Der laufende Vertrag für den externen IT-Schulsupport für die Schulen der Bundesstadt Bonn wurde zuletzt für den Zeitraum 01.10.2021-31.12.2025 im europaweiten Verfahren ausgeschrieben. Das Schulamt beabsichtigt nunmehr den durch einen externen Anbieter zu leistenden IT-Schulsupport für den Anschlusszeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 (maximal 4 Jahre) wiederum im offenen Verfahren auszuschreiben. Neben der Registrierung von Störmeldungen (Ticketsystem/Hotline) umfasst der IT-Schulsupport insbesondere einen Vor-Ort-Service, der in den Schulen geleistet werden muss sowie einen Remote-Support. Der IT-Schulsupport erstreckt sich auf alle in den Schulen vorhandenen Endgeräte und Systeme, insbesondere interaktive Displays in den pädagogischen Unterrichtsräumen, dienstliche iPads der Lehrkräfte, iPads der Schülerinnen und Schüler, Notebooks, Desktop-PCs in den Schulverwaltungsnetzen und den pädagogischen Netzen, managebare Switche und WLAN-Access-Points, Sicherheitsserver, zentrale Server in den pädagogischen Netzen und zentraler Schulverwaltungsserver. Der Vertragspartner ist auch für die Bereitstellung und Lizensierung der für dieSeite 1 von 3 Seite 2 iPads benötigten Mobile Device Management-Software „Jamf School“ verantwortlich. Des Weiteren muss die Betreuung des Microsoft-Office- Produktes M365 für insgesamt 89 Schulen durch den Schulsupport abgedeckt werden. Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ist gemäß § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Nach § 4 der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein Westfalen über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen gewährleisten die Kommunen den Second-Level-Support, beteiligt die First- Level-Beauftragten der Schulen an der Entwicklung und Fortschreibung des Ausstattungs- und Wartungskonzeptes und weist die First-Level-Beauftragten in die Handhabung der bereitgestellten Technik ein. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Schulen durch die Förderprogramme „Gute Schule 2020“, „DigitalPakt Schule“ u. a., wird zunehmend ein Großteil des First- Level-Supportes zum Schulträger bzw. den beauftragten externen IT- Dienstleister verlagert, da in den Schulen die fachliche Expertise fehlt. Es befinden sich inzwischen ca. 8.000 Computerarbeitsplätze, ca. 20.000 mobile Endgeräte und rund 2.400 interaktive Displays in den städtischen Schulen. Die Ausschreibung entspricht daher den Maßstäben des § 82 GO NRW, wonach bei der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 angemeldet. Hinweis zu den Schätzkosten: Für die Vertragsjahre 2-4 wurde eine jährliche Preissteigerung i. H. v. 5% angenommen. In Abhängigkeit zukünftiger Förderprogramme könnten für die Lizenzen einkalkulierte Kosten gegebenenfalls über Förderprogramme finanziert werden. Anteilig liegen die Schätzkosten für die Supportleistung im 1. Vertragsjahr bei 2.640.000 Euro und für Lizenzen bei 860.000 Euro, über die Gesamtlaufzeit sind es 11.370.000 Euro für die Supportleistung und 3.710.000 Euro für Lizenzen. Die Schätzkosten liegen in den jeweiligen Vertragsjahren innerhalb der geplanten Haushaltsansätze im Doppelhaushalt 2025/2026 und der mittelfristigen Finanzplanung. Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten bruttoSeite 2 von 3 Seite 3 BN-2025-01832 VOB UVgO x VgV 01.01.2026 – 31.2.2026 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens zum 31.12.2029 Schätzkosten für das erste Jahr 3.500.000,00 Euro Schätzkosten für vier Jahre 15.080.000,00 Euro Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 140000301 u.a. Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs 525500 / 72.1000 542900 / 74.1000 4000301 u.a. Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de