252965-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne/SPD-Antrag: Tempo 30 auf der Julius-Leber-Straße zwischen Edith-Stein-Anlage und Pandion Ville
Kerndaten
- Nummer
- 252965-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Julius-Leber-Straße Hauptort
- Edith-Stein-Anlage
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252965-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Grüne/SPD-Antrag: Tempo 30 auf der Julius-Leber- Straße zwischen Edith-Stein-Anlage und Pandion Ville Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Um die innerorts geltende Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren, sieht die Straßenverkehrsordnung unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen vor. So darf eine entsprechende Beschilderung nur dann angeordnet werden, wenn gem. § 45 der StVO aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. In dem genannten Bereich liegt der Verwaltung bisher keine Unfallhäufungsstelle als Hauptindikator einer Geschwindigkeitsreduzierung vor. Unmittelbar an der Strecke befinden sich keine schützenswerten Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten oder Grundschulen). Im Zusammenhang des erwähnten Lärmschutzes liegen für die Julius Leber Straße aktuelle Messwerte vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 derzeit nicht zulassen. Die Verwaltung verweist hierzu auf die DS 252955. Allerdings besteht durch einen vorhandenen Fußgängerüberweg in dem im Antrag genannten Bereich die Möglichkeit die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h herunterzusetzen. Daher wird die Verwaltung bei Annahme des Antrags die Einrichtung von Tempo 30 an dieser Stelle unter Einbeziehung der Polizei verkehrsrechtlich prüfen. Hierbei ist anzumerken, dass auf dem Abschnitt auch der ÖPNV verkehrt, die Temporeduzierung kann daher zu Fahrtzeitverlusten führen und ggf. den Einsatz eines weiteren Fahrzeugs inkl. entsprechender Mehrkosten erforderlich machen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de