← Vorlagen

252965-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/SPD-Antrag: Tempo 30 auf der Julius-Leber-Straße zwischen Edith-Stein-Anlage und Pandion Ville

Nummer
252965-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Julius-Leber-Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg Hauptort
  • Edith-Stein-Anlage Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252965 Grüne/SPD-Antrag: Tempo 30 auf der Julius-Leber-Straße zwischen Edith-Stein-Anlage und Pandion Ville

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.792 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252965-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Grüne/SPD-Antrag: Tempo 30 auf der Julius-Leber-
Straße zwischen Edith-Stein-Anlage und Pandion
Ville
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Um die innerorts geltende Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu
reduzieren, sieht die Straßenverkehrsordnung unterschiedliche
Tatbestandsvoraussetzungen vor. So darf eine entsprechende Beschilderung
nur dann angeordnet werden, wenn gem. § 45 der StVO aufgrund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das
allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
In dem genannten Bereich liegt der Verwaltung bisher keine
Unfallhäufungsstelle als Hauptindikator einer Geschwindigkeitsreduzierung vor.
Unmittelbar an der Strecke befinden sich keine schützenswerten Einrichtungen
(z.B. Kindertagesstätten oder Grundschulen). Im Zusammenhang des
erwähnten Lärmschutzes liegen für die Julius Leber Straße aktuelle Messwerte
vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 derzeit nicht
zulassen. Die Verwaltung verweist hierzu auf die DS 252955.
Allerdings besteht durch einen vorhandenen Fußgängerüberweg in dem im
Antrag genannten Bereich die Möglichkeit die Geschwindigkeit von 50 km/h auf
30 km/h herunterzusetzen. Daher wird die Verwaltung bei Annahme des
Antrags die Einrichtung von Tempo 30 an dieser Stelle unter Einbeziehung der
Polizei verkehrsrechtlich prüfen. Hierbei ist anzumerken, dass auf dem
Abschnitt auch der ÖPNV verkehrt, die Temporeduzierung kann daher zu
Fahrtzeitverlusten führen und ggf. den Einsatz eines weiteren Fahrzeugs inkl.
entsprechender Mehrkosten erforderlich machen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de