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252961-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Auswirkungen der Ausfälle auf der Regionalbahnlinie 48

Nummer
252961-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252961 BBB-Anfrage: Auswirkungen der Ausfälle auf der Regionalbahnlinie 48

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252961-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Auswirkungen der Ausfälle auf der
Regionalbahnlinie 48
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Zusammenarbeit mit dem Zweckverband go.Rheinland nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
1. Wie hoch ist die Anzahl der täglichen Berufs- und Ausbildungspendler, die
Nahverkehrszüge nutzend am Bonner Hbf täglich aus- und einsteigen?
Antwort: Die durchschnittlichen täglichen Fahrgastzahlen für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an Bonn Hbf (montags bis freitags im
Jahr 2024) lauten wie folgt:
Einsteiger*innen: 16.270
Aussteiger*innen: 15.950
2. Welche zusätzliche Fahrtzeit, müssten die ÖPNV-Pendler zwischen Köln Hbf
und Bonn Hbf aufwenden, wenn sie statt der RB 48 die Stadtbahn 16 oder 18
benutzen müssten?
Antwort: Trotz des Ausfalls der Linie RB 48 müssen Fahrgäste zwischen Köln
Hbf und Bonn Hbf nicht auf die Stadtbahnlinien 16 und 18 umsteigen. Von Köln
Hbf, Köln Süd und Brühl können Fahrgäste mit der Regionalexpresslinie RE 5
nach Bonn Hbf fahren. Von Köln West, Hürth-Kalscheuren, Sechtem und
Roisdorf steht die Verbindung der Linie RB 26 nach Bonn noch zur Verfügung.
Die Fahrzeiten aller Linien zwischen Köln Hbf und Bonn Hbf sind wie folgt:
RE 5: 23 Minuten
RB 26: 29 Minuten
RB 48: 30 bzw. 37 Minuten
Stadtbahnlinie 16: 56 Minuten
Stadtbahnlinie 18: 68 Minuten
3. In welcher Weise ist von Go-Rheinland geplant, Lösungen für Nutzer der
nicht vom RE 5 angefahrenen Stationen zwischen Köln und Bonn im Falle von
Zugausfällen auf der Regionalbahnlinie 48 anzubieten?
Antwort: Die Linie RE 5 (RRX) kann als schnelles Produkt keine zusätzlichenSeite 1 von 3
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Haltepunkte zur Kompensation von Ausfällen der Linie RB 48 bedienen. Dies
ist darin begründet, dass die Fahrzeiten der Linie zwischen Knoten Köln und
Bonn sowie im weiteren Verlauf Richtung Ruhrgebiet festgesetzt sind. Die
Bedienung eines Zusatzhalts führt in der Regel zu einer Fahrzeitverlängerung
von bis zu drei Minuten (Bremsvorgang; Haltezeit für Fahrgastwechsel; neuer
Beschleunigungsvorgang). Diese drei Minuten stehen in der heutigen Fahrlage
nicht zur Verfügung (auch wegen der Abhängigkeiten zum Güter- und
Fernverkehr). In Ausnahmefällen bei Baustellensituationen (z.B., wenn der RE
5 in Bonn Hbf enden muss) ist es möglich, Zusatzhalte in Roisdorf und
Sechtem als Ersatz für die Linie RB 48 bei einzelnen Fahrten zu realisieren.
4. Wie hoch hätte die Anzahl der Zugfahrten auf der Linie 48 zwischen dem 1.
Jan. 2025 und dem 15. April 2025 auf dem Streckenabschnitt zwischen Köln
und Bonn laut Vertrag liegen sollen und welche Anzahl von Fahrten wurde dort
tatsächlich geleistet?
Antwort: Die Datenlieferung der Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgt gemäß
den Bestimmungen der jeweiligen Verkehrsverträge und innerhalb der
festgelegten Fristen. Die Daten der Linie RB 48 erhält go.Rheinland
nachlaufend, sodass der Verwaltung derzeit nur die Daten bis Ende Februar
vorliegen. Aufgrund von Bauarbeiten wurde der Betrieb der Linie RB 48
zwischen Köln Hbf und Bonn-Mehlem eingestellt. Lediglich während Karneval
(in dieser Betrachtung: 27./28.02.2025) wurde ein stündlicher Takt auf der
linken Rheinstrecke angeboten.
5. Welche Vorsorge hat Go-Rheinland in seinen Verträgen getroffen, um
Zugausfälle, wie sie bisher schon auf rheinischen Bahnstrecke zwischen Köln
und Bonn auf der Regionalbahnlinie entstanden sind und bis Jahresende weiter
drohen, auszuschließen oder wenigstens minimieren zu helfen und was die
Oberbürgermeisterin mit der von ihr geführten Bonner Stadtverwaltung wann
unternommen hat, um den drohenden Rückschlag für die von ihr angekündigte
"Verkehrswende" abzuwenden?
Antwort: Go.Rheinland hat die folgenden Maßnahmen zur Sicherung der
Betriebsqualität getroffen:
• Als Aufgabeträger schließt go.Rheinland Verträge mit
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), in denen Qualitätsmängel
finanziell sanktioniert werden – als Anreiz zur Leistungserfüllung.
Regelmäßige Analysen der Betriebsqualität werden durch
Fachabteilungen und Gremien von go.Rheinland vorgenommen.
• Aktuelle umfangreiche Baumaßnahmen auf der stark belasteten
linksrheinischen Strecke durch die DB InfraGO2 AG, die zur
Verschlechterung des Angebots geführt haben, sind für ein
zukunftsfähiges Schienennetz und zur Realisierung der Verkehrswende
unverzichtbar.
• Die Fahrplanangebote wurden ab Dezember 2024 wegen
Personalmangel durch die drei NRW-Aufgabenträger (go.Rheinland,
NWL, VRR) reduziert, damit die EVU mit dem tatsächlich vorhandenen
Personal zuverlässig planen können. Dadurch wird der Betrieb
stabilisiert und für die Fahrgäste die Reise wieder berechenbarer.
• Die Verwaltung geht auf die folgende Art und Weise gegen dieSeite 2 von 3
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Störungen im SPNV an:
• Sie steht in regelmäßigem Kontakt mit der DB und dem go.Rheinland.
Dazu gehören sowohl der Konzernbevollmächtigte in NRW als auch der
Vorstand der Deutschen Bahn. Dabei werden nicht nur die aktuellen
Baumaßnahmen und damit verbundenen Fahrplanänderungen
thematisiert, sondern auch der Ausbau von Bahnstrecken wie
beispielsweise im Zuge der S13. In verschiedenen Schreiben auch
gemeinsam mit dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises wurde seitens der
Stadt Bonn eine zuverlässige und angemessene Bedienung von Bonn
und der Region eingefordert.
• Die Verwaltung hat sich bei Bekanntwerden der geplanten A565-
Sperrung mit der Autobahn GmbH in Verbindung gesetzt und sich dafür
eingesetzt, dass dies mit der Sperrung der linksrheinischen Strecke
entzerrt stattfindet.
• Die Verwaltung informiert die Arbeitgebenden in der Region im Rahmen
des Programms für betriebliches Mobilitätsmanagement („moveBonn“)
über die Sperrung im SPNV, damit so viele Pendler*innen wie möglich
informiert sind und Alternativen nutzen können.
• In Zusammenarbeit mit go.Rheinland wird ein Angebot zum
Schienenersatzverkehr (SEV) erarbeitet, damit die Anbindung von Bonn
nach Köln und die dazwischenliegenden Kommunen immer auch
unabhängig von der Stadtbahn sichergestellt wird. Wichtig ist auch
dabei sicherzustellen, dass der SEV-Betrieb den regulären MIV- und
Busbetrieb in Bereich von Hauptknotenpunkten nicht erheblich
behindert.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 06:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de