← Vorlagen

252960-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (:rak) hier: Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung, Prüfung der Rechtsform

Nummer
252960-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252960 Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (:rak) hier: Weiterentwicklung zum Regionalen Arbeitskreis Region Bundesstadt Bonn und Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.083 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252960-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler
(:rak)
hier: Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung,
Prüfung der Rechtsform
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die im Entwurf vorliegende Kooperationsvereinbarung ist die Grundlage der
künftigen Zusammenarbeit der Bundesstadt Bonn mit dem Rhein-Sieg-Kreis,
dem Kreis Ahrweiler sowie dem Kreis Neuwied. In § 1 der Vereinbarung wird
die Rechtsform der Zusammenarbeit definiert als „kommunale
Arbeitsgemeinschaft gem. § 2 (1) GkG NRW bzw. § 14 KomZG RLP i.V.m. Art.
7 der Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen,
dem Land Rheinland-Pfalz, (…) über grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen. Zusammen
mit ihren kreisangehörigen Kommunen bilden sie die :rak-Region.“
Der Rhein-Sieg-Kreis brachte im Zuge der Vorbereitung der politischen
Beratung des Entwurfs der Kooperationsvereinbarung die Frage auf, ob die hier
für den :rak definierte Rechtsform der ‚kommunalen Arbeitsgemeinschaft‘ unter
Berücksichtigung seiner Aufgaben, die korrekte sei. Eine abschließende
Klärung dieser Fragestellung wird u.a. aufgrund seiner haftungs- und
steuerrechtlichen Implikationen seitens des Rhein-Sieg-Kreis zur
Voraussetzung der politischen Beratung gemacht.
Das Rechtsamt der Bundesstadt Bonn hat den vorgelegten Entwurf der
Kooperationsvereinbarung daraufhin nochmals differenziert geprüft. Es kommt
hierbei zu dem Ergebnis, dass es sich beim :rak um eine interkommunale
Arbeitsgemeinschaft im Sinne einer Plattform zum Zwecke des Austausches
von Erfahrungen und Informationen, zur Besprechung von Problemen und zur
Abstimmung programmatischer Zielsetzungen und Handlungsansätzen handelt.
Der :rak tritt nicht am Markt auf und bietet keine Dienstleistungen oder Produkte
gegenüber Dritten an. Er ist keine „Außengesellschaft“, sondern eine
‚kommunale Arbeitsgemeinschaft‘ auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Er
erbringt weder nach Außen (gegenüber Dritten) noch nach Innen (gegenüber
den Kooperationspartnern) Leistungen, für die ein Entgelt geleistet wird.
Innerhalb der :rak Geschäftsstelle wurde vereinbart, bei der Allgemeinen
Kommunalaufsicht NRW eine Anfrage zu stellen, ob bzw. unter welchenSeite 1 von 2
Seite 2
Rahmenbedingungen der :rak als ‚kommunale Arbeitsgemeinschaft‘ auf
Grundlage des GkG NRW arbeiten kann oder ob eine andere Rechtsform zu
wählen ist.
Sollte aufgrund des Ergebnisses der vorgenannten Beteiligung und Prüfung der
Allgemeinen Kommunalaufsicht NRW eine Anpassung der Regelungen zur
Rechtsform des :rak in der Kooperationsvereinbarung erforderlich werden, so
werden diese noch vor Unterzeichnung erfolgen und die politischen Gremien
darüber informiert.
Die grundsätzliche Absicht zur Zusammenarbeit der vier Kooperationspartner
Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler und Kreis Neuwied im
Rahmen des :rak steht nicht in Frage.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de