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252958 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für die Beschaffung von Schüttgütern

Nummer
252958
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
25.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252958
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens für die
Beschaffung von Schüttgütern
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn für die Beschaffung von Schüttgütern vom 01.07.2025 -
30.06.2026 wird zugestimmt.
Begründung
Zur Vergabe steht ein Jahresvertrag zur Lieferung von Schüttgütern, also lose
Materialien, die in großen Mengen transportiert werden, ohne dass sie in festen
Behältern oder Verpackungen untergebracht sind.
Eine regelmäßige und systematische Analyse der aktuellen Gegebenheiten ist
erforderlich, um mögliche Optimierungsbedarfe zu erkennen und fundierte
Entscheidungen treffen zu können.
Daraus resultierend wurden 2 bisher getrennte Ausschreibungen in eine
Ausschreibung mit 5 Losen zusammengelegt.
In dieser Ausschreibung sind folgende Materialien vorgesehen, die unter
anderem für Wegebau, Spielplätze, Herrichtung von Beeten und Pflanzungen
benötigt werden:
• Splitte, Schotter/Lava/Kies, Müllerkalk in verschiedenen Körnungen
(Größen) (insgesamt ca. 1.700t, aufgeteilt auf ca. 400t Split, ca. 600t
Müllerkalk und ca. 700t Schotter/Lava Kies)
• Mutterboden (ca. 500t)
• Reinsand (ca. 1.000t einer speziellen Norm entsprechend, da dieser auf
den Spielplätzen benötigt wird)
Im Rahmen der Vergabe wird auch der umweltgerechte Transport der
Schüttgüter zum Einsatzort (Betriebshof oder direkt an den Verarbeitungsort)Seite 1 von 2
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berücksichtigt.
Die notwendigen Finanzmittel wurden bei der Anmeldung für 2025 ff
berücksichtigt.
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes
2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln.
Finanzielle Auswirkungen:
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Angebotseinziehung (bei sonstigen Honorarverträgen)
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-0 VOB X UVgO VgV 2025 bis 2026 77350€
Brutto (65.000€/netto)
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.13.01
1.13.02
1.13.03
Öffentliches Grün (ca. 60%)
Forstwirtschaft (ca. 10%)
Friedhöfe (ca. 30%)
543160
543160
543160
680010
680020
6890010
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Das RPA hat zugestimmt Vorbehaltlich der Zustimmung des RPA
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de