252951 · Mitteilungsvorlage
Sachstand zu den Klimaplansteckbriefen 4.5.2.1. Klimapartnerschaften mit Träger*innen sonstiger öffentlicher Gebäude und 4.3.2.1 Kooperationsvereinbarungen mit der gewerblichen Wohnungswirtschaft (Neubau und Bestand)
Kerndaten
- Nummer
- 252951
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252951 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Sachstand zu den Klimaplansteckbriefen 4.5.2.1. Klimapartnerschaften mit Träger*innen sonstiger öffentlicher Gebäude und 4.3.2.1 Kooperationsvereinbarungen mit der gewerblichen Wohnungswirtschaft (Neubau und Bestand) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im März 2023 den Zielbeschluss Bonner Klimaplan (DS 222006) gefasst und die Verwaltung gemäß den Steckbriefen 4.5.2.1. und 4.3.2.1 damit beauftragt, zum einen „Klimapartnerschaften mit Träger*innen sonstiger öffentlicher Gebäude“ aufzubauen, sowie zum anderen „Kooperationsvereinbarungen mit der gewerblichen Wohnungswirtschaft (Neubau und Bestand)“ abzuschließen. Die für die Aufgabenerledigung erforderliche Personalstelle in Höhe von 0,75 Vollzeitäquivalenten konnte im Oktober 2024 besetzt werden. Zu den einzelnen darin aufgeführten Maßnahmen lässt sich wie folgt berichten: 1. Klimapartnerschaften mit Träger*innen sonstiger öffentlicher Gebäude Im Rahmen dieses Steckbriefs sollen die Träger*innen auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt und im Sinne der Vorbildwirkung einbezogen werden. Unter die Träger*innen fallen dabei bspw. religiöse Institutionen, die Universität Bonn, das Studierendenwerk sowie die Verwaltungen der Bundes- und Landesliegenschaften. Mit diesen Träger*innen soll eine Vereinbarung zu einem angestrebten Pfad zur Klimaneutralität geschlossen werden. Sie sollen zudem durch einen regelmäßigen fachlichen Erfahrungsaustausch sowie Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt werden. Die Projekte, die die Träger*innen dabei umsetzen, sollen öffentlich beworben werden, um auf die Tätigkeiten aufmerksam zu machen und die Stadtgesellschaft zum Nachahmen zu animieren. Um in die Klimapartnerschaften aufgenommen zu werden, müssen dieSeite 1 von 3 Seite 2 Träger*innen Kriterien erfüllen, z.B. eine aktuelle THG-Bilanz (Treibhausgas-Bilanz) vorlegen, Verantwortliche für Klimaschutz definieren und einen Sanierungsfahrplan erstellen. Die vorausgesetzten Kriterien werden zurzeit noch konkretisiert. Erste Gesprächsrunden konnten bereits mit zahlreichen Träger*innen geführt werden, das Konzept ist dabei auf positive Resonanz gestoßen. Viele Träger*innen haben bereits ambitionierte Klimaneutralitätsziele aufgestellt und befinden sich in der Umsetzung. Deutlich wurde in den Gesprächen der Bedarf an Vernetzung auf Arbeitsebene, Experteninput zu fachlichen Themen und die Bedeutung vom Aufzeigen positiver Projektbeispiele. Perspektivisch soll ein regelmäßiges Forum etabliert werden, in dem es zunächst Experteninput gibt, einzelne Träger*innen ihre Projekte vorstellen können und anschließend auf Arbeitsebene in Arbeitsgruppen ein Austausch stattfindet. Angestrebt wird die Durchführung des ersten Forums im 2. oder 3. Quartal 2025. Das Vorgehen wird eng mit dem Amt für Wirtschaftsförderung abgestimmt, um die Synergien mit dem Konzept der Klimapartnerschaften Wirtschaft (vgl. Klimaplansteckbrief 3.4.1.1) zu nutzen 2. Kooperationsvereinbarungen mit der gewerblichen Wohnungswirtschaft Im Rahmen dieses Steckbriefs soll die gewerbliche Wohnungswirtschaft auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand unterstützt werden. Dafür sollen Kooperationsvereinbarungen, z.B. auf Quartiersebene mit den gewerblichen Wohnungseigentümer*innen getroffen werden. Dabei könnten sich z.B. die Wohnungseigentümer*innen zur energetischen Sanierung verpflichten und die Stadt Bonn zur Aufwertung des Wohnumfeldes. Daneben soll ein Forum zum Austausch über Schwerpunktthemen in der Bestandssanierung etabliert werden. Dies richtet sich sowohl an die gewerblichen Wohnungseigentümer*innen als auch an Planer*innen und das bauausführende Gewerbe. Zunächst wurden die bestehenden Angebote seitens der Stadt und Externer für die private und gewerbliche Wohnungswirtschaft gesichtet, um keine Doppelstrukturen zu schaffen. Eine erste Kontaktliste mit in Bonn tätigen gewerblichen Wohnungswirtschaftsunternehmen wurde in enger Abstimmung mit der AG Wohnen und Innentwicklung (DS 241643) erarbeitet. Die Verwaltung hat erste Akteure kontaktiert und es konnten Erstgespräche vereinbart werden. Die Resonanz ist jedoch deutlich geringer als bei den Träger*innen öffentlicher Gebäude. Die vorliegenden Rückmeldungen der Akteure, die ein Interesse an einem Austausch geäußert haben, sind positiv. Das Interesse an einemSeite 2 von 3 Seite 3 engeren Austausch mit der Verwaltung und der potenziellen Durchführung von Pilotprojekten ist vorhanden. Auf Grundlage dieser und zukünftiger Gespräche wird identifiziert, welche Möglichkeiten es für Pilotprojekte und Kooperationen gibt und welchen Beratungs- und Austauschbedarf die Akteure haben. Der Abschluss von ersten Kooperationsvereinbarungen wird für das 4. Quartal 2025 angestrebt. Das weitere Vorgehen wird mit den Verantwortlichen des Steckbriefs 4.2.2.1. (Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung DS 241651), den Verantwortlichen der Klimaviertel (DS 240301), sowie der AG Wohnen & Innenentwicklung abgestimmt, um hier die bestehenden Synergien zu nutzen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de