252950-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der derzeitigen Parkregelung im Bereich des Zuwegs zu den Grundstücken in der Martin-Legros-Straße 82-94, 53123 Bonn.
Kerndaten
- Nummer
- 252950-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Martin-Legros-Straße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.060 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252950-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der derzeitigen Parkregelung im Bereich des Zuwegs zu den Grundstücken in der Martin-Legros-Straße 82-94, 53123 Bonn. Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aus Sicht der Verwaltung ist der Wunsch des Bürgers nachvollziehbar und entspricht den städtischen Zielen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs. Die Zugänglichkeit der angesprochenen Wohnwege zu den Häusern 60-70 und 72-82 weist Mängel auf. Diese Mängel bestehen für zu Fuß gehende Personen im Allgemeinen und Personen mit Kinderwagen, Rollator, Lasten oder Fahrrädern im Besonderen. So ist die Verbindung zwischen öffentlichem Straßenraum und den Wohnwegen häufig durch parkende Kfz erschwert, zusätzlich wird die Situation durch die schmalen Gehwege im Bestand erschwert, diese weisen in weiten Teilen nicht die erforderlichen Breiten für die (barrierefreie) Nutzung auf. Als Maßnahmen zur Freihaltung der Zuwegungen werden daher vorgeschlagen (s. auch Anlage): • Markierung des Endes der zukünftig für das Parken vorgesehenen Flächen in der Flucht der jeweiligen Zuwegungen • Aufstellung von Radanlehnbügeln zur Ausnutzung der Restflächen zu den Baumscheiben • Vor den Zugängen zu den Häusern 60-70 und 72-82 entfällt dafür jeweils ca. ein Parkstand. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite kann unter Berücksichtigung der erforderlichen Restfahrbahnbreite weiterhin geparkt werden, sodass der geringfügige Entfall von Parkständen vertretbar erscheint. Die Verwaltung wird daher die Maßnahme in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen und je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und Priorität anderer Mängelbehebungen zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der VerwaltungSeite 1 von 3 Seite 2 vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n 1 Anlage Planungsskizze (öffentlich)Seite 2 von 3 Maßstab 1: 200 Datum: 25.07.2025 5 m 10 m 1,8x2m2x2m Fahrradbügel Platzierung verbleibende Parkbucht für 3-4 Fahrzeuge 22x2m 1,8x2m 1x2m 2x2m verbleibende Parkbucht für 2-3 Fahrzeuge 16x2m Fahrradbügel Platzierung In Ermangelung einer Vermesssungsgrundlage basieren die Maßangaben auf händischen Messungen, die konkreten Maße müssen im nächsten Planungsschritt verifiziert werden. Geringfügige Änderungen können sich daher bei der Umsetzung ergeben. Zuwegung Häuser Nr. 60-70 Zuwegung Häuser Nr. 72-82 Planungsskizze Bürgerantrag „Antrag auf Änderung der Parkregelung zur Sicherstellung der freien Zufahrt zu privatem Grundstück“ Zuwegung Häuser Nr. 84-92 Zuwegung Haltestelle Martin- Legros-Str. Markierung Parkstandsende Markierung ParkstandsendeSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de