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252950-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der derzeitigen Parkregelung im Bereich des Zuwegs zu den Grundstücken in der Martin-Legros-Straße 82-94, 53123 Bonn.

Nummer
252950-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Martin-Legros-Straße Straße· Meßdorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252950 Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der derzeitigen Parkregelung im Bereich des Zuwegs zu den Grundstücken in der Martin-Legros-Straße 82-94, 53123 Bonn.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252950-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der derzeitigen
Parkregelung im Bereich des Zuwegs zu den
Grundstücken in der Martin-Legros-Straße 82-94,
53123 Bonn.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aus Sicht der Verwaltung ist der Wunsch des Bürgers nachvollziehbar und
entspricht den städtischen Zielen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs.
Die Zugänglichkeit der angesprochenen Wohnwege zu den Häusern 60-70 und
72-82 weist Mängel auf. Diese Mängel bestehen für zu Fuß gehende Personen
im Allgemeinen und Personen mit Kinderwagen, Rollator, Lasten oder
Fahrrädern im Besonderen. So ist die Verbindung zwischen öffentlichem
Straßenraum und den Wohnwegen häufig durch parkende Kfz erschwert,
zusätzlich wird die Situation durch die schmalen Gehwege im Bestand
erschwert, diese weisen in weiten Teilen nicht die erforderlichen Breiten für die
(barrierefreie) Nutzung auf.
Als Maßnahmen zur Freihaltung der Zuwegungen werden daher vorgeschlagen
(s. auch Anlage):
• Markierung des Endes der zukünftig für das Parken
vorgesehenen Flächen in der Flucht der jeweiligen Zuwegungen
• Aufstellung von Radanlehnbügeln zur Ausnutzung der Restflächen
zu den Baumscheiben
• Vor den Zugängen zu den Häusern 60-70 und 72-82 entfällt dafür
jeweils ca. ein Parkstand. Auf der gegenüberliegenden
Fahrbahnseite kann unter Berücksichtigung der erforderlichen
Restfahrbahnbreite weiterhin geparkt werden, sodass der
geringfügige Entfall von Parkständen vertretbar erscheint.
Die Verwaltung wird daher die Maßnahme in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen
und je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und Priorität anderer
Mängelbehebungen zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der VerwaltungSeite 1 von 3
Seite 2
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
1 Anlage Planungsskizze (öffentlich)Seite 2 von 3
Maßstab 1: 200 Datum: 25.07.2025
5 m 10 m
1,8x2m2x2m
Fahrradbügel
Platzierung
verbleibende Parkbucht
für 3-4 Fahrzeuge
22x2m 1,8x2m 1x2m
2x2m
verbleibende Parkbucht
für 2-3 Fahrzeuge
16x2m
Fahrradbügel
Platzierung
In Ermangelung einer Vermesssungsgrundlage basieren die Maßangaben auf händischen
Messungen, die konkreten Maße müssen im nächsten Planungsschritt verifiziert werden.
Geringfügige Änderungen können sich daher bei der Umsetzung ergeben.
Zuwegung Häuser Nr. 60-70
Zuwegung Häuser Nr. 72-82
Planungsskizze
Bürgerantrag „Antrag auf Änderung der Parkregelung zur
Sicherstellung der freien Zufahrt zu privatem Grundstück“
Zuwegung Häuser
Nr. 84-92
Zuwegung
Haltestelle
Martin-
Legros-Str.
Markierung
Parkstandsende
Markierung
ParkstandsendeSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de