252936 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Dottendorf, Dottendorfer Straße 86 - Umbau eines Bürogebäudes in ein Appartementhaus, Aufstockung und energetische Sanierung Az.: 10387/2024
Kerndaten
- Nummer
- 252936
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Dottendorfer Straße Hauptort
- Dottendorf
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252936 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Dottendorf, Dottendorfer Straße 86 - Umbau eines Bürogebäudes in ein Appartementhaus, Aufstockung und energetische Sanierung Az.: 10387/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Baugenehmi- gung für das Vorhaben erteilt hat. Begründung Gegenstand des Bauantrages war die Umnutzung eines Bürogebäudes in der Dottendorfer Straße 86 in Bonn in ein Appartementhaus mit 59 Wohneinheiten. Das Appartementhaus soll zukünftig zur Unterbringung von Pflegekräften der Uniklinik Bonn genutzt werden. Hierzu soll es energetisch saniert und um ein Staffelgeschoss als drittes Obergeschoss aufgestockt werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 7919-1 vom 20.10.1972 und Nr. 7919-5 vom 21.07.1955, die hier ein Wohngebiet „B“ sowie private Grünfläche festsetzen. Die Bebauung ist als offene Bauweise festgelegt. Im Bereich des Bebauungsplanes 7919-5 sind bis zu zweigeschossige Baukörper zulässig. Der Bebauungsplan setzt zudem Baulinien fest. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7919-1 sind bis zu dreigeschossige Baukörper mit Flachdach innerhalb durch Baugrenzen gefasster überbaubarer Grundstücksflächen bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 zulässig. Zudem ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans Nr. 6718-1 beschlossen, der auch eine viergeschossige Bebauung vorsieht und die bauliche Ausnutzung entsprechend dem Bestand planerisch sichern soll. Das geplante Staffelgeschoss ist deutlich zurückgesetzt und rückt von der Nachbarbebauung ab, so dass es sich den darunterliegenden Bestandsgeschossen unterordnet. Da das Staffelgeschoss hier nach der anzuwendenden BauNVO von 1968 jedoch weiterhin als Vollgeschoss bewertetSeite 1 von 4 Seite 2 werden muss, wird die zulässige II- bzw III-Geschossigkeit überschritten. Weiterhin wird die zulässige GFZ um 0,33 überschritten und ein Treppenturm, der rückwärtig zum Gebäude in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden soll, überschreitet die rückwärtige Baugrenze um ca. 3 m. Es wurde daher die Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB beantragt. Zugunsten des Wohnungsbaus und insbesondere auch da das Grundstück im Bereich eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes liegt, der eine IV- geschossige Bebauung vorsieht, wird die Überschreitung der Geschossigkeit als vertretbar erachtet. Auch die Überschreitung der GFZ sowie der rückwärtigen Baugrenzen werden als städtebaulich vertretbar bewertet, da die Grundzüge der Planung hierdurch nicht berührt werden. Die Verwaltung hat daher die erforderlichen Befreiungen sowie die Baugenehmigung erteilt. Anlage/n 1 Lageplan Dottendorfer Straße 86 (öffentlich) 2 Plan mit Liegenschaftskarte Dottendorfer Straße (öffentlich) 3 Plan Dottendorfer Straße 86 (nichtöffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de