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252936 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Dottendorf, Dottendorfer Straße 86 - Umbau eines Bürogebäudes in ein Appartementhaus, Aufstockung und energetische Sanierung Az.: 10387/2024

Nummer
252936
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Dottendorfer Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252936
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Dottendorf, Dottendorfer
Straße 86
- Umbau eines Bürogebäudes in ein
Appartementhaus, Aufstockung und energetische
Sanierung
Az.: 10387/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Baugenehmi-
gung für das Vorhaben erteilt hat.
Begründung
Gegenstand des Bauantrages war die Umnutzung eines Bürogebäudes in der
Dottendorfer Straße 86 in Bonn in ein Appartementhaus mit 59 Wohneinheiten.
Das Appartementhaus soll zukünftig zur Unterbringung von Pflegekräften der
Uniklinik Bonn genutzt werden. Hierzu soll es energetisch saniert und um ein
Staffelgeschoss als drittes Obergeschoss aufgestockt werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 7919-1 vom
20.10.1972 und Nr. 7919-5 vom 21.07.1955, die hier ein Wohngebiet „B“ sowie
private Grünfläche festsetzen. Die Bebauung ist als offene Bauweise festgelegt.
Im Bereich des Bebauungsplanes 7919-5 sind bis zu zweigeschossige
Baukörper zulässig. Der Bebauungsplan setzt zudem Baulinien fest. Im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7919-1 sind bis zu dreigeschossige
Baukörper mit Flachdach innerhalb durch Baugrenzen gefasster überbaubarer
Grundstücksflächen bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 zulässig.
Zudem ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans Nr. 6718-1
beschlossen, der auch eine viergeschossige Bebauung vorsieht und die
bauliche Ausnutzung entsprechend dem Bestand planerisch sichern soll.
Das geplante Staffelgeschoss ist deutlich zurückgesetzt und rückt von der
Nachbarbebauung ab, so dass es sich den darunterliegenden
Bestandsgeschossen unterordnet. Da das Staffelgeschoss hier nach der
anzuwendenden BauNVO von 1968 jedoch weiterhin als Vollgeschoss bewertetSeite 1 von 4
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werden muss, wird die zulässige II- bzw III-Geschossigkeit überschritten.
Weiterhin wird die zulässige GFZ um 0,33 überschritten und ein Treppenturm,
der rückwärtig zum Gebäude in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche
errichtet werden soll, überschreitet die rückwärtige Baugrenze um ca. 3 m.
Es wurde daher die Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB beantragt.
Zugunsten des Wohnungsbaus und insbesondere auch da das Grundstück im
Bereich eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes liegt, der eine IV-
geschossige Bebauung vorsieht, wird die Überschreitung der Geschossigkeit
als vertretbar erachtet. Auch die Überschreitung der GFZ sowie der
rückwärtigen Baugrenzen werden als städtebaulich vertretbar bewertet, da die
Grundzüge der Planung hierdurch nicht berührt werden.
Die Verwaltung hat daher die erforderlichen Befreiungen sowie die
Baugenehmigung erteilt.
Anlage/n
1 Lageplan Dottendorfer Straße 86 (öffentlich)
2 Plan mit Liegenschaftskarte Dottendorfer Straße (öffentlich)
3 Plan Dottendorfer Straße 86 (nichtöffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 20:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de