252922-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ersatzpflanzung von Straßenbäumen in der Ippendorfer Allee
Kerndaten
- Nummer
- 252922-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Ippendorfer Allee Hauptort
- Stationsweg
- Ferdinandstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252922-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Ersatzpflanzung von Straßenbäumen in der Ippendorfer Allee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag thematisiert die Ersatzpflanzungen in der Ippendorfer Allee im Abschnitt zwischen Stationsweg und Ferdinandstraße. Derzeit befinden sich in diesem Straßenabschnitt 10 unbesetzte Baumstandorte. 20 Bäume unterschiedlichen Alters sind noch vorhanden. Davon ist eine Vielzahl des Altbaumbestandes in nur ausreichendem Zustand. Die letzte mögliche Ersatzpflanzung fand im Frühjahr 2024 statt. Hierbei wurden Einschränkungen bei der Standortsanierung für die Ersatzpflanzung in Form von nur mäßig großer Baumscheibe bereits in Kauf genommen. Der Verwaltung ist die Notwendigkeit von Ersatzpflanzungen bekannt und dank des Baumkatasters auch stets präsent. Auch aus stadtklimatischer Sicht sind Baumpflanzungen zur Beschattung der versiegelten Bereiche dort äußerst wichtig. In der jetzigen Aufteilung von Fahrbahn, Parkstreifen und Gehwegen im betroffenen Bereich ist eine Ersatzpflanzung außerordentlich schwierig. Es besteht im derzeitigen Baumbestand im Gehweg ein nur geringer Abstand zu den Hausfassaden bei einer nur unzureichenden Gehwegbreite. Erschwerend hinzu kommt, dass in diesem Straßenabschnitt 3 Kanaltrassen liegen, sowie 2 Wasser- und eine Gasleitung verlaufen. Diese verdichtete unterirdische Infrastruktur ist in dieser umfangreichen Form recht ungewöhnlich, macht eine Baumpflanzung aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände zu den Ver- und Entsorgungsleitungen jedoch nahezu unmöglich. Vorhandener Baumbestand genießt hierbei natürlich Bestandsschutz. Nachpflanzungen können in dieser Form jedoch nicht mehr unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik (u. a. größere Baumscheiben für mehr durchwurzelbaren Raum über 12 m3 Mindestvolumen hinaus) erfolgen. Aus grünplanerischer Sicht müssen in der Ippendorfer Allee die Baumstandorte in leitungsfreie Bereiche und möglichst weiter von den Hausfassaden entfernt verlegt werden. Seitens der Verwaltung ist perspektivisch der Umbau der Ippendorfer Allee anvisiert. Hintergründe sind insbesondere der schlechte Zustand der Fahrbahn und auch hier die zu schmalen Gehwege. Um den Gestaltungsspielraum vorSeite 1 von 2 Seite 2 einer Umplanung nicht einzuschränken, sollte auf Neupflanzungen in diesem Abschnitt verzichtet werden. Der Bedarf an Begrünung mittels Straßenbäumen und weiteren Entsiegelungen wird in die Umplanung der Ippendorfer Allee einfließen. Möglicherweise können Baumpflanzungen dann weiter in Richtung Straßenmitte eingeplant werden. Dies hätte den Vorteil, dass man Bäume mit größeren Baumkronen und somit mit größerer Überschirmung der versiegelten Bereiche etablieren könnte. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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