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252921-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Nutzung des IHK-Parkplatzes in den Nachtstunden

Nummer
252921-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252921 Bürgerantrag: Nutzung des IHK-Parkplatzes in den Nachtstunden

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252921-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Nutzung des IHK-Parkplatzes in den
Nachtstunden
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auf Grundlage des Beschlusses zu DS 222019 arbeitet die Verwaltung im
Projekt „Parken im Quartier“ zur Entlastung der öffentlichen Straßenräume
sowie als teilweise Kompensation für entfallene Stellplätze an der Freigabe
bereits vorhandener privater, gewerblicher und städtischer Parkflächen im
Sinne einer Mehrfachnutzung.
Der Parkplatz der IHK Bonn / Rhein-Sieg am Bonner Talweg wurde hierbei in
Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung sowie der IHK ebenfalls intensiv
betrachtet. Aufgrund der Lage in einem allgemeinen Wohngebiet (WA), einem
direkt angrenzenden reinen Wohngebiet (WR) und der zu berücksichtigenden
nachbarschaftlichen Belange, war ein aufwendiger Prüfprozess, insbesondere
unter Berücksichtigung des Lärmschutzes und der strikten Vorgaben der TA-
Lärm, erforderlich. Ergebnis dieser Prüfung war, dass eine uneingeschränkte
Nachtnutzung aufgrund der direkt angrenzenden Wohnbebauung (WA/WR)
absehbar nicht genehmigungsfähig ist (vgl. DS 240755-01).
Eine Freigabe mit beschränkten Zufahrtszeiten, ähnlich dem Düsseldorfer
Feierabendparken wäre unter Berücksichtigung des Lärmschutzes
grundsätzlich denkbar, unter Berücksichtigung der durch die eigentliche
Nutzung resultierenden Einschränkungen im Sinne des Stellplatzbedarfes
sowie eines wirtschaftlichen Betriebes eines solchen Angebotes jedoch noch
Gegenstand einer abschließenden Prüfung. Letztendlich liegt die Entscheidung
über die Einführung des Düsseldorfer Modells auf dem IHK-Parkplatz bei der
IHK selbst als Eigentümerin der Fläche.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen
in der Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Bürger*innenantrag
damit als erledigt. Das formelle Verfahren gemäß § 24 GO NRW ist damit
abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de