252921-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Nutzung des IHK-Parkplatzes in den Nachtstunden
Kerndaten
- Nummer
- 252921-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonner Talweg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252921-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Nutzung des IHK-Parkplatzes in den Nachtstunden Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Auf Grundlage des Beschlusses zu DS 222019 arbeitet die Verwaltung im Projekt „Parken im Quartier“ zur Entlastung der öffentlichen Straßenräume sowie als teilweise Kompensation für entfallene Stellplätze an der Freigabe bereits vorhandener privater, gewerblicher und städtischer Parkflächen im Sinne einer Mehrfachnutzung. Der Parkplatz der IHK Bonn / Rhein-Sieg am Bonner Talweg wurde hierbei in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung sowie der IHK ebenfalls intensiv betrachtet. Aufgrund der Lage in einem allgemeinen Wohngebiet (WA), einem direkt angrenzenden reinen Wohngebiet (WR) und der zu berücksichtigenden nachbarschaftlichen Belange, war ein aufwendiger Prüfprozess, insbesondere unter Berücksichtigung des Lärmschutzes und der strikten Vorgaben der TA- Lärm, erforderlich. Ergebnis dieser Prüfung war, dass eine uneingeschränkte Nachtnutzung aufgrund der direkt angrenzenden Wohnbebauung (WA/WR) absehbar nicht genehmigungsfähig ist (vgl. DS 240755-01). Eine Freigabe mit beschränkten Zufahrtszeiten, ähnlich dem Düsseldorfer Feierabendparken wäre unter Berücksichtigung des Lärmschutzes grundsätzlich denkbar, unter Berücksichtigung der durch die eigentliche Nutzung resultierenden Einschränkungen im Sinne des Stellplatzbedarfes sowie eines wirtschaftlichen Betriebes eines solchen Angebotes jedoch noch Gegenstand einer abschließenden Prüfung. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Einführung des Düsseldorfer Modells auf dem IHK-Parkplatz bei der IHK selbst als Eigentümerin der Fläche. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Bürger*innenantrag damit als erledigt. Das formelle Verfahren gemäß § 24 GO NRW ist damit abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de