252917-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Seilbahn
Kerndaten
- Nummer
- 252917-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Telekom Campus Hauptort
- Schießbergweg
- Landgrabenweg
- Ramersdorf
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252917-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Seilbahn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Haben Anfang des Jahres Probebohrungen für die Seilbahn in der Grünfläche „Sonnenhang“ nördlich des Schießbergweges, Gemarkung Beuel, Flur 66, Flurstück 366, stattgefunden? Anfang des Jahres fanden am Schießbergweg Bohrarbeiten und hierfür partielle Rodungen statt. Zur Minimierung der notwendigen Eingriffe wurden im Vorfeld durch das Büro für Umweltplanung sowohl eine Artenschutzrechtliche Stellungnahme als auch eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erstellt und die Maßnahme fortlaufend mit der UNB abgestimmt. Im Weiteren erfolgte eine ökologische Baubegleitung, welche während der Arbeiten die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und Auflagen sicherstellte. 2. Was sind die Ergebnisse der durchgeführten Probebohrungen? Eine Auswertung der Baugrundaufschlüsse am Schießbergweg liegt der Verwaltung aktuell noch nicht vor. 3. Beabsichtigt die Verwaltung eine räumliche Verschiebung des geplanten Seilbahn-Endpunktes Ramersdorf in die im gültigen B-Plan 8021-10 festgesetzte Vorwaldfläche? Aus welchen Gründen resultiert der geänderte Endpunkt? Im Verlauf der Abstimmungen mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Telekom-Campus" am Landgrabenweg sowie einer Bundesbehörde als künftiger Mieterin des südöstlichen Gebäudeteils, hat sich die Notwendigkeit dieses neuen Standorts ergeben. Mit dem Stationsstandort südöstlich des Schießbergwegs würde ein partieller Überflug über diesen südlichen Gebäudeteil stattfinden. Durch die Bundesbehörde werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt, die aus deren Sicht nicht mit einer Überschwebung durch die Seilbahn vereinbar sind. Entsprechend blieb nur eine Verschiebung des Stationsstandorts auf dieSeite 1 von 3 Seite 2 andere (nordwestliche Seite) des Schießbergwegs, da seitens der aktuellen Mieterin des nordwestlichen Gebäudeteils, keine vergleichbaren Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Zudem bietet der nordwestliche Stationsstandort noch weitere Vorteile: • Bei Betrachtung der nord-östlichen Seite der Bahn sind am neuen Stationsstandort im Gegensatz zum alten Standort keine Privatgrundstücke mehr betroffen, was die Planungssicherheit der Seilbahn erhöht. • Eine Wegeführung zur Erschließung der weiter südlich gelegenen Grundstücke muss am alten Standort komplett neu angelegt werden, da dort der aktuell bestehende Feldweg durch den Einflugbereich der Station komplett gekappt werden würde. • Am alten Standort würde durch die notwendige Umverlegung des Feldweges zwischen Station und Straßenbahn kein Raum mehr als Puffer zum anschließenden Wohngebiet (Themen: Schallschutz und Sichtbeziehungen) verbleiben. Am neuen Standort verbleibt hier noch eine weitere Reihe von Gärten. • Am neuen Standort liegt das Gelände etwas höher als am alten Standort. Durch die höhere Lage, und eine potenziell ebenengleiche Verbindung zum Bahnsteig des gepl. S13 Haltepunkts kann am neuen Standort bei 100-jährlichen Hochwasserereignissen die Umsteigebeziehung zwischen der DB und der Seilbahn im Gegensatz zum alten Standort aufrechterhalten werden. • Vorhandene Leitungsinfrastruktur (Korrosionsschutzanlage der OGE, Gas- und Wasserleitungen im weiteren Verlauf etc.) ist am neuen im Gegensatz zum alten Stationsstandort nicht betroffen. • Laut Beschluss zum Änderungsantrag 240852-03 AA des MOVE (Sitzung vom 12.09.2024) sollen Grundstücke im Bereich süd-östlich des Schießbergwegs für eine eventuelle später zu realisierende Seilbahnverlängerung freigehalten werden. Es ist nach aktuellen Erkenntnissen davon auszugehen, dass bei einer potenziellen Verlängerung eine andere Seilbahntechnik (keine Einseilumlaufbahn sondern ggfls. Pendelbahn) zum Einsatz kommen würde. Somit würde ein separates Stationsgebäude für die Verlängerung erforderlich werden. Bei Ausbildung der Endstation Schießbergweg inkl. Garagierung am alten Standort also südl. des Schießbergweges, würde diese mit einer Station für eine solche Seilbahnverlängerung um den dort verfügbaren Platz konkurrieren und die Realisierung zumindest maßgeblich erschweren. 4. Auf Grundlage welches Ratsbeschlusses wird plötzlich eine Verschiebung des Seilbahn-Endpunktes in Erwägung gezogen und wurden Probebohrungen beauftragt? Wer hat in der Verwaltung die Standort-Prüfung entschieden? Basierend auf der Beschlussvorlage 220975 (Entscheidung im Rat am 09.06.2022) wurde die Trasse überabeitet (Punkt 1.1) sowie Abstimmungsgespräche mit allen großen Anliegern entlang der TrasseSeite 2 von 3 Seite 3 geführt (Punkt 1.2). Ergebnis dieser Abstimmungsgespräche war für den Bereich des "Telekom-Campus", dass mit dem südwestlichen Stationsstandort eine Einigung bezüglich des notwendigen Überflugs und eines technisch erforderlichen Stützenstandorts auf dem Gelände nicht zu erzielen ist. Somit blieb für einen umsetzbaren Alternativstandort nur das Verschwenken nach Norden an den jetzigen Stationsstandort. 5. Mit welchen Fahrgastzahlen kalkuliert die Verwaltung aufgrund der späteren Inbetriebnahme der S13 im südlichen Ast (Weiterbau erst im Laufe der 2030er Jahre nach den rechtsrheinischen Sperrphasen) und der damit verbundenen fehlenden Umsteigebeziehung zwischen S13 und Seilbahn? Welche Auswirkungen hat dies auf die Kosten-Nutzen- Kalkulation? In der vorläufigen Standardisierten Bewertung der Seilbahn wurden die prognostizierten zukünftigen Fahrgastzahlen berechnet. Das Prognosejahr der Verkehrsmodellierung wurde auf das Jahr 2030 in Korrelation zum Bundesverkehrswegeplan festgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt war davon auszugehen, dass u. a. die Inbetriebnahme des neuen S-Bahn-Haltepunkt "Ramersdorf West" der Linie S13 bis 2030 erfolgt ist. Daher sind die ermittelten Fahrgastzahlen aus der vorläufigen Standardisierten Bewertung mit den Umsteigebeziehungen zur S-Bahn- Linie S13 berechnet und mit Bundes- und Landesministerium abgestimmt worden. Auf Grundlage der Abstimmungen und aufgrund des positiven Nutzen-Kosten-Faktors erfolgte dann auch die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan. An diesem vorläufigen Ergebnis wird sich bis zur finalen Standardisierten Bewertung nichts mehr ändern. Neue Fahrgastzahlen ohne die Einbeziehung des S-Bahn-Haltepunktes "Ramersdorf-West" liegen zurzeit nicht vor und bedürfen einer umfassenden Anpassung und Neuberechnungen des Verkehrsmodells. Im Zuge der späteren Einreichung eines Förderantrags wird eine Aktualisierung der vorläufigen Standardisierten Bewertung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Entwicklungen der Anbindungen ebenfalls betrachtet. Eine kurzfristige Ermittlung der Zahlen ist nicht möglich und nicht erforderlich. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Aktualisierung der Verkehrsmodellierung in der Prognose der Fahrgastzahlen weiterhin der S-Bahn-Haltepunkt "Ramersdorf-West" berücksichtigt werden muss, da der Haltepunkt mittel- bzw. langfristig eingerichtet wird. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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