252908-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Anbringung eines Zusatzschildes am Straßenschild "Georg-Fenninger-Platz"
Kerndaten
- Nummer
- 252908-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.733 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252908-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Anbringung eines Zusatzschildes am Straßenschild "Georg-Fenninger-Platz" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Durch Beschluss des Hauptausschusses vom 13.03.2025 wurde der Kohlkauler Platz in Georg-Fenninger-Platz umbenannt. Georg Fenninger (geb. 31.07.1952, gest. 27.11.2023) war von 1994 bis 2020 Mitglied des Rates der Stadt Bonn und von 1990 bis 2020 Mitglied der Bezirksvertretung Beuel. Von 1999 bis 2004 war er Bezirksvorsteher des Stadtbezirks Beuel. Der Rat der Stadt Bonn hat sein langjähriges Wirken in der Kommunalpolitik mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtältester“ gewürdigt. Die Beueler Partnerstadt Mirecourt hat ihm die Ehrenbürgerwürde verliehen. Über die kommunalpolitische Arbeit hinaus hatte er zahlreiche Ämter und Funktionen in Vereinen und Organisationen, u. a. war er Präsident des DRK-Kreisverbandes Bonn e. V. Zusatzschilder mit Hinweisen zu der betreffenden Person können nach einer Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 03.05.2016 DS 1511587NV8 nur aufgrund eines Beschlusses angebracht werden. Besteht ein entsprechender Wunsch bzw. liegt wie hier ein Bürgerantrag vor, ist nach der v. g. Ratsentscheidung zusätzlich eine Zusage durch den Antragstellenden zur Übernahme der damit verbundenen Herstellungs- und Montagekosten in Höhe von ca. 155 Euro pro Schild erforderlich. Der Bürgerverein Kohlkaul e. V. hat bereits zugesagt, die entsprechenden Kosten zu übernehmen. Im Bürgerantrag wird für die Zusatzbeschilderung folgender Text vorgeschlagen: Georg Fenninger, Bürgervereinsvorsitzender Kohlkaul e. V., ehem. Bezirksvorsteher von Beuel, Stadtältester, Präsident DRK-KV Bonn e. V. Dieser Text ist mit 137 Stellen (einschließlich Leerzeichen) zu umfangreich und wäre zu kürzen, da auf den Schildern nur ein begrenzter Platz von maximal 120 Stellen (einschließlich Leerzeichen) zur Verfügung steht. Des Weiteren sollte - wie üblich auf Zusatzschildern - das Geburts- und Todesjahr angegeben werden. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, das höherwertige Amt desSeite 1 von 2 Seite 2 Bezirksvorstehers zuerst zu benennen. Die Aussage „Bürgervereinsvorsitzender Kohlkaul e. V.“ sollte in „Vorsitzender des Bürgervereins Kohlkaul“ geändert werden, wobei unter Beachtung der Stellenzahl auf die Ergänzung e. V. verzichtet wird. Unter Berücksichtigung der v. g. Vorgaben schlägt die Verwaltung den folgenden gekürzten bzw. geänderten Text mit 117 Stellen vor: Georg Fenninger (1952-2023), ehem. Bezirksvorsteher von Beuel, Vorsitzender des Bürgervereins Kohlkaul, Stadtältester Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die Beschaffung und Montage der Zusatzbeschilderung vornehmen. Zu der im Bürgerantrag angesprochenen Möglichkeit, einen QR-Code anzubringen, wird mitgeteilt, dass dies nicht realisiert werden kann. Das Straßennamenschild, Verkehrszeichen 437, ist gesetzlich in der StVO und dem dazugehörigen Katalog der Verkehrszeichen (VZKat) geregelt und in seinem Sinnbild festgelegt. Die dazugehörigen technischen Liefer- und Prüfbedingungen geben noch die Randbedingungen zu Schrift, Sinnbild und Folientyp vor. Ein QR-Code wird seitens der Straßenverkehrsordnung nicht geführt und unterliegt demnach nicht der im Verkehrsraum zulässigen Ausschilderung. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de