252906 · Mitteilungsvorlage
Aktueller Sachstand zum Thema: OGS in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252906
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252906 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Aktueller Sachstand zum Thema: OGS in Bonn Beratungsfolge Schulausschuss 07.05.2025 Kenntnisnahme Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 seinen Beschluss zum Ausbau der OGS an Bonner Förderschulen gefasst. (Ds.-Nr. 242023) Im Zuge der Etatberatungen ist entschieden worden, die inhaltliche Ausgestal- tung von OGS auch im Schuljahr 2026/2027 wie bisher weiterzuführen und zu finanzieren. (Ds.-Nr. 240986-96 AA) Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht - aufwachsend mit dem ersten Jahrgang - der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. In dem zum 1. August 2026 in Kraft tretenden gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunter- richtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ des Ministeri- ums für Schule und Bildung sowie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Fami- lie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es: „Nach § 24 Absatz 4 SGB VIII in der Fassung des Ganztagsförde- rungsgesetzes vom 2. Oktober 2021 (im Folgenden: § 24 Abs. 4 SGB VIII) hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der An- spruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Um- fang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einsch- ließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. […] Die Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder im schulpflichtigen Alter in Tageseinrichtungen vorzuhalten, wenn anspruchserfüllende Angebote an Ganztagsschulen nicht zur Verfügung stehen. Auch in diesem Fall bleiben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verantwortlich für die Erfüllung des Rechtsanspruchs, das Angebot eines Platzes in einer OGS durch den Schul- träger, das anspruchserfüllend wirkt, wird jedoch angerechnet.“ Da die Bundesstadt Bonn frühzeitig auf einen flächendeckenden Ausbau von OGS gesetzt hat und sich hinsichtlich der Qualität an den Grundsätzen des SGB VIII orientiert, wird die Abdeckung des Rechtsanspruches wesentlich durch die Offenen Ganztagsschulen gewährleistet werden können.Seite 1 von 4 Seite 2 Die aktuelle Situation in Bonn stellt sich wie folgt dar: 1. OGS-Plätze im Schuljahr 2024/2025 sowie im Schuljahr 2025/2026 Im Schuljahr 2024/2025 stehen an den 54 städtischen Grund- und Förderschu- len 9.933 OGS-Plätze zur Verfügung, das entspricht einer OGS- Versorgungsquote von 78,2%. Wenn dazu noch die 677 Übermittagsbetreu- ungsplätze (Ümi) addiert werden, ergibt sich aktuell eine kombinierte Versor- gungsquote von 83,5% (OGS und Ümi). Die Verwaltung hat für das Schuljahr 2025/2026 bei der Bezirksregierung 10.640 OGS-Plätze für alle Grund- und Förderschulen beantragt. Dabei handelt es sich zum jetzigen Zeitpunkt um Planzahlen auf der Grundlage der Rückmel- dungen der OGS-Träger. In den letzten Schuljahren hat sich gezeigt, dass in der Regel nicht alle beantragten OGS-Plätze umgesetzt werden konnten. Mit der aktuellen Planzahl für das Schuljahr 2025/2026 hat die Verwaltung in einem ersten Schritt alle rückgemeldeten Platzzahlbedarfe der Träger berück- sichtigt. Stand jetzt wären das 707 Plätze mehr. Insofern ist davon auszugehen, dass auch von Trägerseite nicht mehr OGS-Plätze angeboten werden können, da auch die entsprechenden Personal- und Raumressourcen zur Verfügung stehen müssen. Der Rat der Stadt Bonn hat kommunale Mittel für 300 zusätzliche OGS-Plätze p.a. zur Verfügung gestellt, für OGSplus an Förderschulen stehen Mittel für 50 Plätze zur Verfügung. Demnach sind ohnehin schon deutlich mehr OGS-Plätze beantragt, die zum Teil aufgrund in der Vergangenheit nicht realisierter OGS- Plätze refinanziert werden können. Die OGS-Stichtagsmeldung mit der tatsächlich verbindlichen Platzzahl muss an die Bezirksregierung erst um 15.10.2025 zurückgemeldet werden. Ob es dann ggf. zusätzlicher – über die für das Schuljahr 2025/2026 zur Verfügung stehen- den kommunalen Mittel – hinaus bedarf, kann erst zu diesem Zeitpunkt beant- wortet werden. 2. Warteliste Die Verwaltung hat die Gesamtwarteliste für alle OGS-Standorte stadtweit im Januar 2025 abgefragt. Zu diesem Zeitpunkt standen 520 Kinder auf der Warte- liste. Die Zahl der Plätze auf der Warteliste unterliegt allerdings größeren Schwankungen, umfasst zudem alle Jahrgänge von 1-4 und ist daher mit Blick auf den beginnenden Rechtsanspruch mit den Erstklässlern ab dem Schuljahr 2026/2027 insgesamt nicht belastbar und aussagekräftig. 3. Kosten eines OGS-Platzes Das Land sieht einen Mindestsatz für einen OGS-Platz pro Jahr von 1.435 € Land + 568 € kommunaler Eigenanteil = 2.003 € gesamt vor. Auf diesen Eigen- anteil können Elternbeiträge angerechnet werden. Durchschnittlich kostet ein OGS-Platz in NRW ca. 2.960 €.Seite 2 von 4 Seite 3 Ein Regel OGS-Platz in Bonn kostet im Schuljahr 2024/2025 3.544 €: davon trägt das Land 1.435 € und Kommune 2.110 € (Elternbeitrag 1.170 €, Stadt 940€). Das qualitative „Mehr“ der Bonner OGS gegenüber dem Mindestsatz ist in der anliegenden Synopse gegenübergestellt. 4. Verbesserungsoptionen Aus Sicht der Verwaltung ist eine angemessene Kostenbeteiligung des Landes an OGS, die insbesondere anfallende Tarifsteigerungen adäquat berücksichtigt, mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026/2027 unverzichtbar. Zudem bedarf es einer landesweiten Qualifizierungsoffensive für bestehendes OGS-Personal und mehr ausgebildete Fachkräfte. Mit Blick auf den Rechtsanspruch ist vor allem die Umsetzung von bereits hin- terlegten Baumaßnahmen notwendig, insbesondere um das „Nadelöhr“ Men- sa/Essensausgabe-/versorgung zu beseitigen und so insgesamt OGS für alle Kinder ermöglichen. Anlage/n 1 252906 Synopse OGS Standards Land-Stadt Bonn (öffentlich)Seite 3 von 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Synopse Landesstandards in OGS vs. Standards in Bonn Der Runderlass des Landes macht lediglich vage Vorgaben für die Durchführung von OGS als schulische Veranstaltung („alles kann, nichts muss…“). Es handelt sich um einen bunten Aufgabenkatalog ohne spezifische Vorgaben zur Umsetzung. Land NRW Bundesstadt Bonn Rechtskreise Schulgesetz NRW §24 SGB VIII: „Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten.“ Ratsbeschluss vom 25.2.2016: OGS ist in Bonn ein Jugendhilfeangebot an Schule zeitliche Vorgaben in der Regel an allen Unterrichtstagen bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. d.h. Ferien sind nicht inbegriffen Betreuung bis 16:30 Uhr inklusive 6 Wochen Ferienbetreuung inhaltliche Vorgaben beispielhaft aufgeführte Merkmale, die im Rahmen der vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten umgesetzt werden sollen Basis : Konkrete Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) – abgestimmt mit Schulen, Trägern, Verwaltung, Eltern und politischen Gremien Personalstandards Die Qualifikation des Personals richtet sich nach den Förder- und Betreuungsbedarfen der Kinder und Jugendlichen. Neben Lehrkräften sollen möglichst (= Kann-Regelung) pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Musikschullehrerinnen und -lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden. 2 Kräfte auf 25 Kinder, davon eine Fachkraft Fachkräfte-GEBOT des SGB VIII Konkrete Stundenumfänge und Qualifikationen des einzusetzenden Personals ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den mit den Bonner OGS-Trägern vereinbarten Qualifikationsstandards für das OGS- Personal (auf Basis der Personalverordnung des Jugendministeriums). Finanzielle Rahmenvorgaben Mindestsatz für einen OGS-Platz pro Jahr 1.435 € Land + 568 € kommunaler Eigenanteil = 2.003 € gesamt Auf diesen Eigenanteil können Elternbeiträge angerechnet werden. Dynamisierung mit 3% Mittel in NRW: durchschnittlich bei ca. 2.960 € Bundesstadt Bonn 3.544 € gesamt (Land: 1.435, Kommune 2.110 – davon Elternbeitrag 1.170, Stadt 940 €) Dynamisierung mit 2% Ermittlung der erforderlichen Budgets durch eine auf den jeweiligen Leistungsbeschreibungen beruhende Musterkalkulation, die auch Annahmen hinsichtlich der Anzahl der teilnehmenden Kinder berücksichtigt.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de