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252906 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Sachstand zum Thema: OGS in Bonn

Nummer
252906
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.05.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.06.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Schulausschusses 07.05.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252906
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Aktueller Sachstand zum Thema: OGS in Bonn
Beratungsfolge
Schulausschuss 07.05.2025 Kenntnisnahme
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 seinen Beschluss
zum Ausbau der OGS an Bonner Förderschulen gefasst. (Ds.-Nr. 242023)
Im Zuge der Etatberatungen ist entschieden worden, die inhaltliche Ausgestal-
tung von OGS auch im Schuljahr 2026/2027 wie bisher weiterzuführen und zu
finanzieren. (Ds.-Nr. 240986-96 AA)
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht - aufwachsend mit dem ersten Jahrgang -
der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. In dem zum 1. August 2026 in Kraft
tretenden gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunter-
richtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ des Ministeri-
ums für Schule und Bildung sowie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Fami-
lie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
heißt es: „Nach § 24 Absatz 4 SGB VIII in der Fassung des Ganztagsförde-
rungsgesetzes vom 2. Oktober 2021 (im Folgenden: § 24 Abs. 4 SGB VIII) hat
ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die
erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften
Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der
Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der An-
spruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Um-
fang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einsch-
ließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. […] Die Träger der öf-
fentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder im schulpflichtigen
Alter in Tageseinrichtungen vorzuhalten, wenn anspruchserfüllende Angebote
an Ganztagsschulen nicht zur Verfügung stehen. Auch in diesem Fall bleiben
die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verantwortlich für die Erfüllung des
Rechtsanspruchs, das Angebot eines Platzes in einer OGS durch den Schul-
träger, das anspruchserfüllend wirkt, wird jedoch angerechnet.“
Da die Bundesstadt Bonn frühzeitig auf einen flächendeckenden Ausbau von
OGS gesetzt hat und sich hinsichtlich der Qualität an den Grundsätzen des
SGB VIII orientiert, wird die Abdeckung des Rechtsanspruches wesentlich
durch die Offenen Ganztagsschulen gewährleistet werden können.Seite 1 von 4
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Die aktuelle Situation in Bonn stellt sich wie folgt dar:
1. OGS-Plätze im Schuljahr 2024/2025 sowie im Schuljahr 2025/2026
Im Schuljahr 2024/2025 stehen an den 54 städtischen Grund- und Förderschu-
len 9.933 OGS-Plätze zur Verfügung, das entspricht einer OGS-
Versorgungsquote von 78,2%. Wenn dazu noch die 677 Übermittagsbetreu-
ungsplätze (Ümi) addiert werden, ergibt sich aktuell eine kombinierte Versor-
gungsquote von 83,5% (OGS und Ümi).
Die Verwaltung hat für das Schuljahr 2025/2026 bei der Bezirksregierung
10.640 OGS-Plätze für alle Grund- und Förderschulen beantragt. Dabei handelt
es sich zum jetzigen Zeitpunkt um Planzahlen auf der Grundlage der Rückmel-
dungen der OGS-Träger. In den letzten Schuljahren hat sich gezeigt, dass in
der Regel nicht alle beantragten OGS-Plätze umgesetzt werden konnten.
Mit der aktuellen Planzahl für das Schuljahr 2025/2026 hat die Verwaltung in
einem ersten Schritt alle rückgemeldeten Platzzahlbedarfe der Träger berück-
sichtigt. Stand jetzt wären das 707 Plätze mehr. Insofern ist davon auszugehen,
dass auch von Trägerseite nicht mehr OGS-Plätze angeboten werden können,
da auch die entsprechenden Personal- und Raumressourcen zur Verfügung
stehen müssen.
Der Rat der Stadt Bonn hat kommunale Mittel für 300 zusätzliche OGS-Plätze
p.a. zur Verfügung gestellt, für OGSplus an Förderschulen stehen Mittel für 50
Plätze zur Verfügung. Demnach sind ohnehin schon deutlich mehr OGS-Plätze
beantragt, die zum Teil aufgrund in der Vergangenheit nicht realisierter OGS-
Plätze refinanziert werden können.
Die OGS-Stichtagsmeldung mit der tatsächlich verbindlichen Platzzahl muss an
die Bezirksregierung erst um 15.10.2025 zurückgemeldet werden. Ob es dann
ggf. zusätzlicher – über die für das Schuljahr 2025/2026 zur Verfügung stehen-
den kommunalen Mittel – hinaus bedarf, kann erst zu diesem Zeitpunkt beant-
wortet werden.
2. Warteliste
Die Verwaltung hat die Gesamtwarteliste für alle OGS-Standorte stadtweit im
Januar 2025 abgefragt. Zu diesem Zeitpunkt standen 520 Kinder auf der Warte-
liste. Die Zahl der Plätze auf der Warteliste unterliegt allerdings größeren
Schwankungen, umfasst zudem alle Jahrgänge von 1-4 und ist daher mit Blick
auf den beginnenden Rechtsanspruch mit den Erstklässlern ab dem Schuljahr
2026/2027 insgesamt nicht belastbar und aussagekräftig.
3. Kosten eines OGS-Platzes
Das Land sieht einen Mindestsatz für einen OGS-Platz pro Jahr von 1.435 €
Land + 568 € kommunaler Eigenanteil = 2.003 € gesamt vor. Auf diesen Eigen-
anteil können Elternbeiträge angerechnet werden.
Durchschnittlich kostet ein OGS-Platz in NRW ca. 2.960 €.Seite 2 von 4
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Ein Regel OGS-Platz in Bonn kostet im Schuljahr 2024/2025 3.544 €: davon
trägt das Land 1.435 € und Kommune 2.110 € (Elternbeitrag 1.170 €, Stadt
940€).
Das qualitative „Mehr“ der Bonner OGS gegenüber dem Mindestsatz ist in der
anliegenden Synopse gegenübergestellt.
4. Verbesserungsoptionen
Aus Sicht der Verwaltung ist eine angemessene Kostenbeteiligung des Landes
an OGS, die insbesondere anfallende Tarifsteigerungen adäquat berücksichtigt,
mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026/2027 unverzichtbar.
Zudem bedarf es einer landesweiten Qualifizierungsoffensive für bestehendes
OGS-Personal und mehr ausgebildete Fachkräfte.
Mit Blick auf den Rechtsanspruch ist vor allem die Umsetzung von bereits hin-
terlegten Baumaßnahmen notwendig, insbesondere um das „Nadelöhr“ Men-
sa/Essensausgabe-/versorgung zu beseitigen und so insgesamt OGS für alle
Kinder ermöglichen.
Anlage/n
1 252906 Synopse OGS Standards Land-Stadt Bonn (öffentlich)Seite 3 von 4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Synopse Landesstandards in OGS vs. Standards in Bonn
Der Runderlass des Landes macht lediglich vage Vorgaben für die Durchführung von OGS als schulische Veranstaltung („alles kann, nichts muss…“). Es handelt
sich um einen bunten Aufgabenkatalog ohne spezifische Vorgaben zur Umsetzung.
Land NRW Bundesstadt Bonn
Rechtskreise Schulgesetz NRW §24 SGB VIII: „Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein
bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten.“
Ratsbeschluss vom 25.2.2016: OGS ist in Bonn ein Jugendhilfeangebot
an Schule
zeitliche
Vorgaben
in der Regel an allen Unterrichtstagen bis 16 Uhr, bei Bedarf
auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. d.h. Ferien sind nicht
inbegriffen
Betreuung bis 16:30 Uhr
inklusive 6 Wochen Ferienbetreuung
inhaltliche
Vorgaben
beispielhaft aufgeführte Merkmale, die im Rahmen der
vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten umgesetzt werden
sollen
Basis : Konkrete Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) – abgestimmt
mit Schulen, Trägern, Verwaltung, Eltern und politischen Gremien
Personalstandards Die Qualifikation des Personals richtet sich nach den Förder-
und Betreuungsbedarfen der Kinder und Jugendlichen.
Neben Lehrkräften sollen möglichst (= Kann-Regelung)
pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte,
Musikschullehrerinnen und -lehrer, Künstlerinnen und Künstler,
Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport sowie geeignete
Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen
eingesetzt werden.
2 Kräfte auf 25 Kinder, davon eine Fachkraft
Fachkräfte-GEBOT des SGB VIII
Konkrete Stundenumfänge und Qualifikationen des einzusetzenden
Personals ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den mit den
Bonner OGS-Trägern vereinbarten Qualifikationsstandards für das OGS-
Personal (auf Basis der Personalverordnung des Jugendministeriums).
Finanzielle
Rahmenvorgaben
Mindestsatz für einen OGS-Platz pro Jahr
1.435 € Land + 568 € kommunaler Eigenanteil = 2.003 € gesamt
Auf diesen Eigenanteil können Elternbeiträge angerechnet
werden.
Dynamisierung mit 3%
Mittel in NRW: durchschnittlich bei ca. 2.960 €
Bundesstadt Bonn 3.544 € gesamt
(Land: 1.435, Kommune 2.110 – davon Elternbeitrag 1.170, Stadt 940 €)
Dynamisierung mit 2%
Ermittlung der erforderlichen Budgets durch eine auf den jeweiligen
Leistungsbeschreibungen beruhende Musterkalkulation, die auch
Annahmen hinsichtlich der Anzahl der teilnehmenden Kinder
berücksichtigt.Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de