252900 · Beschlussvorlage
25. Änderung der Hauptsatzung
Kerndaten
- Nummer
- 252900
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252900 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 25. Änderung der Hauptsatzung Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Empfehlung Hauptausschuss 28.08.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 25. Änderung der Hauptsatzung wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen Begründung Kinder und Jugendliche sind eine eigenständige gesellschaftliche Gruppe mit spezifischen Bedürfnissen, Anliegen und eigenen Rechten. Ihre Belange finden sich in zahlreichen rechtlichen Grundlagen wieder – unter anderem in der UN- Kinderrechtskonvention, im Grundgesetz sowie im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die kommunale Ebene spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser Rechte im alltäglichen Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen. Am 6. März 2025 wurde die Bundesstadt Bonn mit dem Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ ausgezeichnet. Mit Erhalt des Siegels hat sie sich zur lokalen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Im Rahmen der Auditierung wurde die Aufnahme der Kinderrechte in die Hauptsatzung als empfohlene Maßnahme genannt, um die strukturelle Verankerung dieser Rechte zu stärken. Angelehnt an die Hauptsatzungen der Städte Köln und Wolfsburg (beide ebenfalls Kinderfreundliche Kommunen) schlägt die Verwaltung vor, den im Anhang genannten Paragrafen zu ergänzen. So kann dauerhaft verankert werden, dass die Bundesstadt Bonn in ihren Entscheidungen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, den neuen § 19 in die Hauptsatzung aufzunehmen: „Die Stadt Bonn ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin.“ Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (ebenfalls eine Empfehlung im Rahmen der Auditierung) soll zum jetzigen Zeitpunkt nicht explizit in dieSeite 1 von 3 Seite 2 Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn aufgenommen werden, da diese Gegenstand einer Änderung der Gemeindeordnung in NRW ist, welche sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet. Anlage/n 1 25te Änderung Hauptsatzung (öffentlich)Seite 2 von 3 25. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund § 7 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444) folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn vom 01.07.1996 (ABl. S. 317), zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2024 (ABl. S. 2156), wird wie folgt geändert: 1. § 19 erhält folgende Fassung: Die Bundesstadt Bonn ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. 2. § 19 wird zu § 20 . Artikel II Die Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de