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252900 · Beschlussvorlage

25. Änderung der Hauptsatzung

Nummer
252900
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.08.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.07.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252900
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
25. Änderung der Hauptsatzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Empfehlung
Hauptausschuss 28.08.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 25. Änderung der Hauptsatzung wird in der Fassung der Anlage 1
beschlossen
Begründung
Kinder und Jugendliche sind eine eigenständige gesellschaftliche Gruppe mit
spezifischen Bedürfnissen, Anliegen und eigenen Rechten. Ihre Belange finden
sich in zahlreichen rechtlichen Grundlagen wieder – unter anderem in der UN-
Kinderrechtskonvention, im Grundgesetz sowie im SGB VIII (Kinder- und
Jugendhilfegesetz). Die kommunale Ebene spielt eine zentrale Rolle bei der
Umsetzung dieser Rechte im alltäglichen Lebensumfeld von Kindern und
Jugendlichen.
Am 6. März 2025 wurde die Bundesstadt Bonn mit dem Siegel
„Kinderfreundliche Kommune“ ausgezeichnet. Mit Erhalt des Siegels hat sie
sich zur lokalen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.
Im Rahmen der Auditierung wurde die Aufnahme der Kinderrechte in die
Hauptsatzung als empfohlene Maßnahme genannt, um die strukturelle
Verankerung dieser Rechte zu stärken.
Angelehnt an die Hauptsatzungen der Städte Köln und Wolfsburg (beide
ebenfalls Kinderfreundliche Kommunen) schlägt die Verwaltung vor, den im
Anhang genannten Paragrafen zu ergänzen. So kann dauerhaft verankert
werden, dass die Bundesstadt Bonn in ihren Entscheidungen die Interessen
von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, den
neuen § 19 in die Hauptsatzung aufzunehmen: „Die Stadt Bonn ist eine kinder-
und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die
Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin.“
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (ebenfalls eine Empfehlung im
Rahmen der Auditierung) soll zum jetzigen Zeitpunkt nicht explizit in dieSeite 1 von 3
Seite 2
Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn aufgenommen werden, da diese
Gegenstand einer Änderung der Gemeindeordnung in NRW ist, welche sich
bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Anlage/n
1 25te Änderung Hauptsatzung (öffentlich)Seite 2 von 3
25. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund § 7
Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV. NW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444) folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn vom 01.07.1996 (ABl. S. 317), zuletzt
geändert durch Satzung vom 17.12.2024 (ABl. S. 2156), wird wie folgt
geändert:
1. § 19 erhält folgende Fassung:
Die Bundesstadt Bonn ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im
Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und
Jugendlichen hin.
2. § 19 wird zu § 20 .
Artikel II
Die Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de