252895 · Beschlussvorlage
Beschluss zur Aufstellung sowie zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6220-1 "Schamotte-Fabrik" bei gleichzeitiger Aufhebung der dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 252895
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Graurheindorf Hauptort
- Bahnhofstraße
- Am Burgweiher
- Lessenicher Straße
- Hüttenweg
- Am Schickshof
- Rochusstraße
- Bergstraße
- Rathaus Hardtberg
- Bonn Hauptbahnhof
- Ladestraße
- Buntspechtweg
- Maarweg
- Weiherpfad
- Lilienweg
- Schmittstraße
- Maarbachstraße
- Am Bruch
- Köslinstraße
- Orchideenweg
- Duisdorf
- Endenich
- Lengsdorf
- Lessenich
- Ramersdorf
- Bonn-Zentrum
- Hardtberg
- Bonn
- Beuel
- Kottenforst
- Ennert
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252895 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschluss zur Aufstellung sowie zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6220-1 "Schamotte-Fabrik" bei gleichzeitiger Aufhebung der dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 01.07.2025 Anhörung Rat 03.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Bebauungsplan Nr. 6220-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, für den Blockinnenbereich zwischen der Bahnstrecke Bonn - Euskirchen, der Bahnhofstraße, Am Burgweiher und der Lessenicher Straße ist gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Gleichzeitig sind die dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 aufzuheben. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6220-1 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 sind zum Zwecke der Aufhebung ebenfalls zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Begründung Mit Beschluss des Rates vom 28.06.2021 (DS-Nr. 202003) wurde einer wohnbaulichen Entwicklung für das Gelände der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf zugestimmt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6220-1 erforderlich. Dieser wird als Bebauungsplan der InnenentwicklungSeite 1 von 98 Seite 2 gem. § 13a BauGB (Baugesetzbuch) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ziel des Verfahrens ist die Nachnutzung des ehemals industriell genutzten Geländes mit einer Wohnnutzung und einer 3-gruppigen Kindertagesstätte sowie die Schaffung von Entwicklungsoptionen für die angrenzenden städtischen Flächen (Feuerwehrlagerfläche und Wohnheimanlage) und einer privaten Fläche. Vor diesem Hintergrund wurde 2022 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil nach RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) für das insgesamt 1,44 ha große Plangebiet durchgeführt (vgl. DS Nr. 221673). An diesem Qualifizierungsverfahren haben sechs Planungsbüros teilgenommen. Das Konzept der Büros Cityförster architecture+urbanism PartG mbB/Mosaik architekten bda Part GmbB und nsp Landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbBa (alle Hannover) ist durch das Preisgericht mit dem ersten Rang ausgezeichnet worden und dient als Grundlage für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren. Das Konzept sieht im zentralen Entwicklungsbereich der Vorhabenträgerin KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH (ca. 8200qm) ein wohnbauliches Potenzial von ca. 80 Wohneinheiten vor, bei einem Anteil von 40% öffentlich gefördertem Wohnraum. Hier wird eine kurzfristige Realisierung angestrebt. Auf den städtischen und privaten Optionalflächen wurden mittel- bis langfristige Wohnungsbaupotenziale ermittelt. Im weiteren Planverfahren stellte sich heraus, dass die bisher als Übungs-und Abstellfläche der Feuerwehr sowie als Lagerfläche für das städtische Amt für Umwelt und Stadtgrün genutzte Fläche (Flurstück 1044) auch langfristig für diese Zwecke genutzt werden muss. Daher wird dort kein Wohnbaupotenzial mehr gesehen, die Nutzung soll dauerhaft planerisch abgesichert werden. Gegenstand des städtebaulichen Konzepts ist zudem eine übergeordnete Fuß- und Radverkehrsverbindung zwischen Bahnhofstraße und Hüttenweg entlang der Bahntrasse, die zusammen mit dem Vorhaben der KölnGrund GmbH und der dafür erforderlichen Erschließungsplanung hergestellt werden wird. Bei Fassung des Zielbeschlusses wurde davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan Nr. 6220-1 als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Dies ist jedoch aufgrund der erforderlichen Einbeziehung weiterer Flächen als Anpassungsbereich nicht möglich. Der Bebauungsplan wird daher als Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag gemäß § 11 BauGB für den Plangebietsteil aufgestellt, der durch KölnGrund GmbH entwickelt werden soll. Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf wurde auf Grundlage des in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Frühjahr 2024 veröffentlichten städtebaulichen Konzepts und der im Zuge des Verfahrens erstellten Fachgutachten erarbeitet. Diese Arbeitsschritte wurden von durch den Vorhabenträger beauftragten Planungs- und Gutachtenbüros in Abstimmung mit der Verwaltung durchgeführt. Planungsanlass Im Jahr 2019 hat die KölnGrund GmbH die Liegenschaft der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Ortsteil Duisdorf mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung erworben. Der Rat der Stadt Bonn hat am 28.06.2021 den Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) gefasst.Seite 2 von 98 Seite 3 Damit wurde dem Antrag der KölnGrund GmbH, auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die in ihrem Eigentum stehenden Flächen vom 16.05.2019 sowie die städtischen und privaten Flächen zugestimmt. Das insgesamt ca. 14.430 m² große Plangebiet liegt zwischen dem rückwärtigen Bereich der Straße Am Burgweiher und der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen und ist bislang über eine private Zufahrtsstraße von der Straße Am Burgweiher sowie eine öffentliche Straße von der Lessenicher Straße (Hüttenweg) aus erschlossen. Das von der KölnGrund GmbH erworbene Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umfasst die Liegenschaft der ehemaligen Schamotte-Fabrik und die Zufahrt von der Straße Am Burgweiher aus sowie einen mindestens 4m breiten Streifen entlang der Bahntrasse in Richtung der Bahnhofstraße und beinhaltet rd. 8.160 m². Die 1912 gegründete Schamotte-Fabrik stellte Anfang der 1980er Jahre ihre Produktion ein. Die Fabrikgebäude waren stark sanierungsbedürftig und bereits mehrfach umgebaut worden. Sie standen nicht unter Denkmalschutz und wurden im Februar 2023 zurückgebaut. Um das Areal zwischen der Bahntrasse und der Bebauung an der Straße Am Burgweiher einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen und die dafür getroffenen Zielsetzungen planungsrechtlich zu sichern, sollen neben dem Grundstück der ehemaligen Schamotte-Fabrik auch Flächen, die im Eigentum der Stadt Bonn sowie von Privatpersonen stehen, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden. Die Notwendigkeit der Einbeziehung in das Planverfahren ergibt sich zudem daraus, dass die Flächen im bisherigen Bebauungsplan als Industriegebiet festgesetzt sind, was nicht mit einer heranrückenden Wohnbebauung vereinbar ist. Vor dem Hintergrund des drängenden Wohnraumbedarfs in Bonn und der integrierten Lage im Stadtteil Duisdorf, soll der Bereich städtebaulich neu geordnet und eine gewerbliche oder industrielle Nutzung nicht weiterverfolgt werden. Es soll dort zukünftig ein urbanes, qualitätsvolles Wohnquartier entstehen, das den Wohnstandort Duisdorf stärkt. Zur Konkretisierung einer tragfähigen städtebaulichen Idee und einer qualitätsvollen Architektur wurde im Jahr 2022 ein städte- und hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Siegerentwurf bildet die Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplanentwurf. Insgesamt sind ca. 80 Wohneinheiten sowie eine dreigruppige Kita inkl. Freibereich vorgesehen. Zusätzlich ist auf im Plangebiet befindlichen Flächen die Realisierung weiterer ca. 30 Wohneinheiten möglich, diese sind aber derzeit nicht projektiert. Zur Umsetzung dieser Planungsziele bedarf es der Änderung des bestehenden Planungsrechtes. Hierzu wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ erarbeitet, in dem zukünftig entsprechend der Zielsetzungen ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt wird. Plangebiet Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes Bonn- Duisdorf nur etwa 500 m entfernt von der westlichen Stadtgrenze zur Gemeinde Alfter. Es umfasst eine Fläche von ca. 14.430 m², die sich südlich der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen westlich der Grundstücke an der Lessenicher Straße, nördlich der Bebauung an der Straße Am Burgweiher und nordöstlich der Grundstücke an der Bahnhofstraße (siehe Übersichtsplan) erstreckt. Das Plangebiet befindet sich dort in rückwärtiger Lage und ist nur bedingt in das bestehende städtebauliche Gefüge eingebunden. GegenwärtigSeite 3 von 98 Seite 4 wird das Plangebiet durch verschiedene Nutzungen geprägt. Kernstück war das Gebäude der alten Schamotte-Fabrik, deren Nutzung Anfang der 1980er Jahre aufgegeben wurde. Es wurde lange Zeit als Lager sowie durch einen Einzelhändler genutzt, war stark sanierungsbedürftig und konnte nicht wirtschaftlich erhalten werden. Aufgrund der zahlreichen in der Vergangenheit durchgeführten baulichen Veränderungen – darunter auch der teilweise Rückbau des Schornsteins – war eine Denkmalwürdigkeit des Gebäudes nicht gegeben, woraufhin der Abbruch ermöglicht und durchgeführt wurde. Weiterhin befinden sich im Plangebiet noch das Wohngebäude des Alteigentümers der Schamotte-Fabrik (Fabrikantenvilla), ein städtisches Wohnheim sowie eine Lager- und Übungsfläche mit einem Gerätehaus der Feuerwehr. Auch für diese Flächen werden im Bebauungsplanentwurf Festsetzungen getroffen, die eine Erweiterung der Wohnnutzung im Sinne des Wettbewerbsergebnisses ermöglichen, wobei die Feuerwehrfläche jedoch in Ihrer Nutzung verstetigt wird. Eine Erweiterung oder Abriss und Neubau des Wohnheims ist kurzfristig ebenfalls nicht vorgesehen, es wird jedoch durch die Planfestsetzungen eine höhere Ausnutzung des Grundstücks prinzipiell ermöglicht. Die direkte Umgebung des Plangebietes stellt sich als heterogen dar. Neben Wohngebäuden (II-III Geschosse, jenseits der Bahn IV Geschosse) sind insbesondere an der Straße Am Burgweiher auch IV bis VII-geschossige gemischt genutzte Gebäude (VR-Bank, Feuerwache, Autohaus, Apotheke, Optiker u.a.) vorhanden. Jenseits der Bahnhofstraße befindet sich ein Discounter mit darüber liegenden Wohnungen und einem dazugehörigen Parkplatz sowie einige weitere gemischt genutzte Gebäude. Vorhandenes Planungsrecht Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg liegt das Plangebiet innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB). Die Bahntrasse der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen ist als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Da die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO vorgesehen ist, kann der Bebauungsplan nicht als „aus dem Flächennutzungsplan entwickelt“ angesehen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen. Mit dem Schreiben vom 20.09.2022 bestätigt die Bezirksregierung Köln die Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Ein Planentwurf für den zu berichtigenden Teil des FNP ist als Anlage beigefügt. Verbindliches Planungsrecht besteht für das Plangebiet in Form des Bebauungsplanes Nr. 7420-6 der Stadt Bonn. Der im Jahr 1962 von der damaligen Gemeinde Duisdorf als Durchführungsplan Nr. 6 aufgestellte Bebauungsplan verfolgte das städtebauliche Ziel, die Nutzung der Schamotte- Fabrik mittels der Festsetzung eines Industriegebietes planerisch zu sichern. Diese Nutzung wird bereits seit Anfang der 1980 mit der Aufgabe der Schamotte-Fabrik nicht mehr verfolgt. Verfahrensablauf Für die Realisierung der nun geplanten Bebauung ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich, der die bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 7420-6 im Geltungsbereich desSeite 4 von 98 Seite 5 Plangebietes ersetzt. Dieser Plan wird für im Bereich der überplanten Flächen gleichzeitig aufgehoben. Die übrigen Teile des Bebauungsplans entlang der Bahnhofstraße, Am Burgweiher und Lessenicher Straße bleiben erhalten. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 6220-1 erarbeitet. Hierzu hat der Rat der Stadt Bonn am 28.06.2021 einen Zielbeschluss zu den grundsätzlichen Entwicklungszielen im Plangebiet (DS- Nr. 202003) und am 12.12.2023 den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (DS-Nr.230615) auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 6220-1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB sind gegeben. Es handelt sich um die Wiedernutzbarmachung einer Fläche, die aktuell untergenutzt ist. Mit der vorgesehenen Wohnnutzung wird dem Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 3 BauGB Rechnung getragen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Fläche von ca. 14.430 m². Damit wird die künftige Grundfläche, die mit dem vorliegenden Bebauungsplan überbaut werden kann, deutlich unter dem Grenzwert nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen. Auch werden keine Vorhaben begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) in Verbindung mit Spalte 1 der Anlage 1 des UVPG unterliegen. Die in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter sind nicht betroffen. Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens im Sinne des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Umweltauswirkungen und Ergebnisse der Fachgutachten werden in der Begründung zum Bebauungsplan zusammenfassend beschrieben. Planinhalte Die Konzeption für das Areal der ehemaligen Schamotte-Fabrik in Bonn Duisdorf von der Arbeitsgemeinschaft Cityförster, Mosaik Architekten und nsp Landschaftsarchitekten sieht die Transformation des ehemaligen Industriestandorts zu einem Wohnstandort mit unterschiedlichen Wohntypologien und hoher Wohnqualität vor. Es wird im Bebauungsplan für die wohnbauliche zu nutzenden Flächen ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die städtebauliche Anordnung der Gebäude leitet sich aus der Lärmeinwirkung der nördlich gelegenen Bahntrasse sowie der Lage im Inneren eines größeren gemischt genutzten Quartiers ab. Eine Riegelbebauung entlang der Bahntrasse schirmt das Ensemble vom Bahnlärm ab. Die Erschließung erfolgt von dem autofreien Blockinnenbereich. Das Gebäude verfügt zusätzlich auch über Zugänge an dem bahnparallelen Fuß- und Radweg und ist somit von zwei Seiten erschlossen. Zwei polygonale viergeschossige Solitärgebäude mit eingeschnittenen Dachterrassen im Süden bilden den Übergang zurSeite 5 von 98 Seite 6 aufgelockerten Bebauung in der Umgebung. Die beiden baugleichen Gebäude fügen sich mit ihrer Kubatur in die Umgebungsbebauung ein und bieten Raum für verschiedenartige Wohntypologien. Sie sind gegeneinander verdreht angeordnet und bilden dadurch differenzierte Freiräume aus. Für das Allgemeine Wohngebiet wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt, was den Orientierungswerten des §17 Baunutzungsverordnung entspricht. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist dagegen gegenüber den Orientierungswerten mit bis zu 1,6 erhöht, was die als Ergebnis des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens vorgesehene städtebauliche Dichte ermöglicht. Der Orientierungswert des § 17 BauNVO, der für Allgemeine Wohngebiete bei einer GFZ von 1,2 liegt, wird demnach in allen Teilbereichen des Allgemeinen Wohngebietes überschritten. Eine Überschreitung der Orientierungswerte ist nach § 17 Satz 2 ist für Allgemeine Wohngebiete aus städtebaulichen Gründen zulässig. Bezogen auf das gesamte Plangebiet liegt die GFZ mit den getroffenen Festsetzungen zu GRZ und Geschossigkeit bei ca. 1,37 und damit geringfügig über dem Orientierungswert des § 17 BauGB. Durch die getroffenen Festsetzungen ist jedoch noch ein geringfügiger Spielraum für mögliche Grundstücksteilungen gegeben. Mit der Überschreitung wird erreicht, dass eine der wenigen zur Verfügung stehenden Flächen in Bonn passend genutzt und eine der zentralen und sehr gut erschlossenen Lage angemessene Dichte erreicht werden kann. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen und die ebenfalls festgesetzte GRZ, die den Orientierungswerten der BauNVO entspricht, ergeben sich zudem großzügige Freiflächen, die ein gesundes Wohnumfeld sicherstellen. Somit wird mithilfe der Überschreitung der GFZ dem erhöhten Wohnungsdruck der Stadt Bonn sowie den Grundsätzen der dreifachen Innenentwicklung Rechnung getragen. In der Verlängerung der von Süden kommenden Zufahrt entsteht im Westen des Vorhabengrundstücks der KölnGrund GmbH ein weitgehend autofreier Quartiersplatz, der als identitätsstiftende Adresse und Treffpunkt fungiert. In Richtung Osten erstreckt sich ein begrünter Freiraum, zu welchem die gegenüberliegenden Eingänge der Gebäude orientiert sind. Der Bereich des Quartiersplatzes bleibt in Privateigentum, ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit und ein Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Rettungsdienste und Versorgungsträger wird im Bebauungsplan für diese Flächen festgesetzt. Die angrenzenden städtischen und privaten Grundstücke können in das städtebauliche Bild integriert werden. Ziel ist es, bauliche Entwicklungsoptionen für diese darzustellen und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Konkrete hochbauliche Konzepte liegen derzeit noch nicht vor. Für die städtischen Flächen sollen diese erst zu einem späteren Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der zukünftigen Bedarfssituation definiert werden. Das Bestandswohngebäude am Hüttenweg kann nach dem vorliegenden Konzept entweder erhalten bleiben und durch eine Aufstockung auf bis zu IV Vollgeschosse und die Ergänzung von Balkonen optimiert, oder alternativ im Zuge einer Neubebauung weiterentwickelt werden. Konkrete Planungen liegenSeite 6 von 98 Seite 7 seitens des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) noch nicht vor. Südlich davon befindet sich die Feuerwehrlager- und -übungsfläche. Entgegen den ursprünglichen Absichten, auch diese Fläche entsprechend dem Wettbewerbsergebnis für eine potenzielle Wohnbebauung zu entwickeln, wird diese nun als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung öffentliche Verwaltung auch langfristig für die bisherigen Zwecke genutzt werden können. Konkret plant die Feuerwehr dort mittelfristig eine Erneuerung und Erweiterung der Fahrzeughalle. Im Westen kann im Bereich der ehemaligen Fabrikantenvilla ein größer dimensionierter Baukörper als Wohngebäude dem Quartiersplatz eine klare Raumkante geben und die Lärmeinwirkung ins Quartiersinnere minimieren. Lärmschutz sowie Raumbildung und Sicherstellung der Wohnqualität sind nicht von der Entwicklung der Nachbargrundstücke abhängig. Auch ohne diese entsteht ein in sich funktionierendes und grünes Wohnquartier, so dass eine abschnittsweise Realisierung des Gesamtkonzeptes möglich ist. Eine Aufgabe des bestehenden Wohnhauses ist derzeit durch die Eigentumspartei nicht beabsichtigt, auch hier wird durch den Bebauungsplan eine mittel- bis langfristige Perspektive für die Fläche ermöglicht, welche der Umgebungsbebauung angemessen ist. Durch den Abschuss eines Städtebaulichen Vertrags und die Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit wird die Umsetzung einer 40%-Quote des geförderten Wohnungsbaus im Fall der Neubebauung entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans und im Sinne des Wettbewerbsergebnisses vereinbart, womit auf allen Wohnbauflächen im Plangebiet die gleiche Förderquote umzusetzen ist. Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfes an Kitaplätzen ist im Erd- und 1. Obergeschoss des südwestlichen Solitärs des Vorhabengrundstücks eine 3- zügige Kita mit Außenspielbereich vorgesehen. Die Integration der Kita in das Wohngebäude bewirkt eine effiziente Flächennutzung. Insgesamt wird auf dem Gelände der KölnGrund GmbH eine oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 8.500 m² mit rd. 80 Wohneinheiten und eine dreigruppige Kita entstehen. Die Kita wird im Mietmodell gemäß des Bonner Baulandmodells von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe betrieben. Bonner Baulandmodell Das Vorhaben fällt unter die Regularien des Bonner Baulandmodells. (Ratsbeschluss vom 30.3.2017, DS-Nr. 1613742EB5, konkretisiert bzw. modifiziert durch Ratsbeschluss vom 10.07.2018, DS-Nr. 1811574EB5). Deshalb werden insgesamt 40% der gesamten Bruttogrundfläche (BGF) Wohnen in öffentlich gefördertem Wohnungsbau entstehen, davon 20% Förderweg A und 20% Förderweg B. Der Rat der Stadt Bonn hat am 28.06.2021 einen weiteren Beschluss zur Modifizierung des Baulandmodells gefasst (DS-Nr. 201298), nach der bei sämtliche Wohnungsneubauvorhaben ab 20 Wohneinheiten, für die ab dem 01.07.2021 neues Planungsrecht geschaffen wird, insgesamt 50% der gesamten Bruttogrundfläche Wohnen in öffentlich gefördertem Wohnungsbau entstehen soll. Wegen des bereits vorliegenden Zielbeschlusses wird für den Bebauungsplan Nr. 6220-1 "Schamotte-Fabrik" jedoch von einem Altfall ausgegangen, nach dem die verbindliche Mindestquote von 40% gilt.Seite 7 von 98 Seite 8 Verkehrliche Erschließung Die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Straßennetz erfolgt über die B 56 „Am Burgweiher“. Dies ist auch die direkte Verbindung zur Bonner Innenstadt. Der Anschluss an das überörtliche Fernstraßennetz wird über die Anschlussstellen Bonn-Endenich bzw. Bonn-Lengsdorf und Bonn-Hardtberg der BAB 565 sichergestellt. Diese sind in ca. 2 bis 4 km Entfernung erreichbar. Das Plangebiet ist sehr gut an den ÖPNV angebunden. Der Bahnhof Bonn- Duisdorf befindet sich in ca. 400 m Entfernung und wird an Werktagen zwischen 5 und 24 Uhr von rd. 110 Nahverkehrszügen angefahren. In dem das Plangebiet tangierenden Streckenabschnitt ist die Strecke zweigleisig ausgebaut und soll in den kommenden Jahren elektrifiziert werden. Bei Realisierung des Radschnellweges mit parallelem Fußweg ist der Bahnhaltepunkt in ca. 300 m zu erreichen. Die nächstgelegene Bushaltestelle „Am Schickshof“ ist ca. 100 m entfernt und wird zwischen ca. 5 und 24 Uhr von sieben Linien angefahren. Das Plangebiet ist aktuell für den Rad- und Fußverkehr ebenfalls über die B 56 „Am Burgweiher“ angeschlossen, über die sowohl das Ortszentrum von Duisdorf in rd. 5 Minuten zu Fuß, als auch das Bonner Zentrum und die Nachbargemeinde Alfter in jeweils ca. 15 Minuten mit dem Rad erreichbar sind. Durch die Realisierung des bahnparallelen Radschnellweges wird die Erreichbarkeit des Duisdorfer Bahnhofs, des westlich gelegenen Rhein-Sieg-Kreises und des Bonner Zentrums für den Radverkehr bezüglich Sicherheit und Geschwindigkeit deutlich verbessert. Aufgrund der eigentumsrechlichen Situation kann der Rad- und Fußweg im Bereich des Flurstücks 2521 nicht in der vorgesehenen Breite von 6,50m umgesetzt werden. Ein 2,50m breiter Streifen konnte bislang nicht durch die Stadt oder den Vorhabengträger erworben werden. Zudem ist das Grundstück durch eine 2m hohe Mauer eingefriedet. Daher wird mittelfristig eine Engstelle von ca. 4m auf einer Länge von ca. 50m verbleiben, auf dem der Fuß-und Radverkehr gemischt geführt werden. Die Erschließungsplanung sieht an dieser Stelle eine gepflasterte Fläche vor, um den Wechsel der Führungsform für Radfahrende zu verdeutlichen. Ansonsten wird der Fuß- und Radweg durch einen taktilen Streifen zur Verdeutlichung auch für Sehbehinderte getrennt, die Radtrasse wird asphaltiert, der Gehweg gepflastert. Durch die Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche besteht bei einem Eigentumswechsel durch Verkauf ein gemeindliches Vorkaufsrecht, so dass die Flächen für einen Vollausbau zur Verfügung stehen. Auch im Städtebaulichen Vertrag wird für den Fall einer Neubebauung die Abtretung der benötigten Fläche an die Stadt zum Verkehrswert gefordert. Innere Erschließung Das innere Erschließungskonzept sieht ein oberirdisch nahezu autofreies Quartier vor. Die Wohnbauflächen der KölnGrund GmbH sowie des privaten Eigentümers werden über eine öffentliche Stichstraße von der Straße Am Burgweiher aus erschlossen, die in einer Wendemöglichkeit für PKW endet. Die Tiefgaragenzufahrt befindet sich unmittelbar am Quartierseingang, so dass in der direkten Umgebung der Gebäude kein Autoverkehr stattfindet und eine Pkw-freie Quartiersmitte mit hoher Aufenthaltsqualität und ökologischem Anspruch realisiert werden kann. Das städtische Wohnhaus wird weiterhin über den Hüttenweg erschlossen. Die Lagerfläche der Feuerwehr (im Planentwurf als FlSt. 1044 verzeichnet) wird über das Grundstück der Feuerwache (als FlSt. 1045 bezeichnet) angefahren.Seite 8 von 98 Seite 9 Um eine ordnungsgemäße Erschließung des Grundstücks inclusive Entwässerung sicherzustellen und dieses wie vorgesehen mit einer neuen Halle für die Feuerwehr bebauen zu können, bedurfte es einer Vereinigung mit dem über die Straße Am Burgweiher erschlossenen Grundstück der Feuerwehr. Die beiden Grundstücke wurden daher zum Flurstück 2522 vereinigt. Das städtische Wohngebäude verfügt über eine Erschließung vom Hüttenweg aus. Die Stichstraße wird entsprechend der geringen Verkehrsbelastung flächensparend mit geringen Querschnitten ausgebaut. Um flächenintensive Wendeanlagen zu vermeiden können Rettungs- und Abfallentsorgungsfahrzeuge über den bahnparallelen Fuß- und Radweg aus dem Plangebiet in Richtung Hüttenweg ausfahren. Für den Hol- und Bringverkehr der Kita, für Besucher*innen mit dem Pkw sowie für Handwerksbetriebe oder Lieferfahrzeuge werden fünf Stellplätze im Bereich der Zufahrt von der Straße Am Burgweiher eingerichtet. Auch im Bereich der Wendeanlage Hüttenweg werden langfristig vier öffentliche Stellplätze vorgesehen. Ein Umbau der Anlage ist derzeit jedoch nicht geplant, so dass das bisher etablierte Parken dort zunächst beibehalten werden kann. Der Fuß- und Radverkehr kann das Quartier in alle Richtungen durchqueren. Über den als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzten Radschnellweg mit parallelem Fußweg entlang der Bahntrasse, der über den Quartiersplatz (und darüber an die Straße Am Burgweiher), die Bahnhofstraße und den Hüttenweg angebunden werden soll, wird das Quartier an das lokale Fußwegenetz und regionale Radwegenetz angebunden. Ruhender Verkehr, Mobilitätskonzept Das Konzept zur Abwicklung des ruhenden Verkehrs sieht Tiefgaragen unter den Gebäuden vor. Es werden keine oberirdischen Stellplätze auf privaten Flächen im Quartier vorgesehen. Bestehende oder bereits genehmigte oberirdische Stellplätze genießen Bestandsschutz. Es sind derzeit zwei Carsharing-Stellplätze vorgesehen, für welche die Anzahl der notwendigen Stellplätze für die Wohnbebauung in der Tiefgarage gemäß Stellplatzsatzung reduziert werden kann. Diese Stellplätze sind auf dem Privatgrundstück des Vorhabenbereichs der KölnGrund GmbH unterzubringen, sie sind im vorliegenden Fall nur in der Tiefgarage zulässig. Die Zugänglichkeit auch für externe Carsharing-Kunden wird durch den Vorhabenträger gewährleistet. Für die Mitarbeitenden der Kita und Besucher*innen des Quartiers werden Stellplätze in der Tiefgarage vorgehalten. Dementsprechend können die weiteren Erschließungsanlagen sehr flächeneffizient und mit hoher Aufenthaltsqualität geplant werden. Die vorgesehene Tiefgarage werden so dimensioniert, dass der Versiegelungsgrad durch Erschließungsanlagen minimiert wird. Geschützte Stellplätze für den Radverkehr sind in der Tiefgarage und auf den jeweiligen Grundstücken vorgesehen. Im Bereich der Hauseingänge der Mehrfamilienhäuser und der Kita werden ebenerdige Besucherabstellplätze für Fahrräder untergebracht. Die endgültige Zahl der zu errichtenden Stellplätze des Vorhabens und der Stellplätze der weiteren planungsrechtlich ermöglichten Gebäuden stehen noch nicht fest und richten sich nach den konkret geplanten Wohnungsgrößen. Diese wird daher erst im Baugenehmigungsverfahren ermittelt.Seite 9 von 98 Seite 10 Die Stadt Bonn ist grundsätzlich bestrebt, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Modal-Split zu Gunsten nachhaltiger Mobilitätsformen zu verringern. Es wurde daher für dieses Vorhaben ein Mobilitätskonzept entwickelt, welches mögliche Maßnahmen zur Stärkung alternativer Mobilitätsformen und zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs beinhaltet und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Stellplatzbedarf im Plangebiet untersucht. Mögliche Maßnahmen zur Stellplatzreduktion, die sich aus diesem Mobilitätskonzept ergeben, werden vor dem Satzungsbeschluss in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben. Freiraum Das Freiraumkonzept des Vorhabenbereichs folgt dem Prinzip „Haus im Garten“. Befestigte Flächen werden zugunsten von pflegeextensiven Grünflächen auf ein Minimum reduziert. Eingefriedet durch vegetative Elemente entstehen zwischen den Gebäuden vielfältig nutzbare Grünräume aus schattenspendenden Bäumen, Blütensäumen und darin eingebetteten attraktiven Spiel- und Gemeinschaftsinseln. Die Funktionsansprüche von Wohnen, Spiel und barrierefreier Erschließung werden bei der Freiraumgestaltung berücksichtigt Die nicht bebauten Flächen sollen begrünt und durch Bäume, Sträucher und Stauden im Sinne der Biodiversität gestaltet werden. Aufgrund der flächeneffizienten Planung der Erschließungsanlagen und der unterbauten Flächen können im Plangebiet in größerem Umfang tiefwurzelnde Bäume gepflanzt werden. Durch die Anordnung der Freiflächen entsteht eine Abfolge von öffentlich nutzbaren Räumen mit unterschiedlichen Qualitäten. Der Quartiersplatz hat durch seine Lage an den Haupterschließungsachsen einen öffentlicheren Charakter, als die östlich davon in der Quartiersmitte gelegenen Freiräume. Die Freiflächengestaltung wird im städtebaulichen Vertrag vor dem Satzungsbeschluss für den Vorhabenteil mittels Planzeichnungen, die das beauftragte Freiraumplanunungsbüro auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses erstellt, zwischen Stadt und dem Vorhabenträger vereinbart. Alle Wohnungen erhalten durch die Gebäudeanordnung und die Ausrichtung der Balkone und Terrassen sowie die vorgesehenen Dachterrassen Bezug zum Freiraum und Ausblicke ins Grüne. Für das gesamte Plangebiet sind Flachdächer bis maximal 5° Neigung festgesetzt. Die verfügbaren, nicht durch zwingend notwendige technische Anlagen in Anspruch genommenen Flachdächer der Neubauten sind gemäß Festsetzung mindestens extensiv zu begrünen und mit Solaranlagen zu kombinieren, was auch durch die Bauordnung NRW seit Anfang 2025 für Wohngebäude auf 30% der Dachflächen verpflichtend ist. Ebenfalls sind Tiefgaragendächer mit einer Substratstärke von mindestens 50 cm zu begrünen. Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser ist über das vorhandene Leitungsnetz herzustellen. Die bestehenden Gebäude sind über Anschlüsse an die Gas- und Wasserversorgung angebunden. Die Löschwasserversorgung wird über das neu zu dimensionierende und erstellende Trinkwassernetz hergestellt werden. Die Abfallabholung erfolgt über jeweils grundstücksbezogene Aufstellflächen für Müllbehältnisse. Eine Anfahrbarkeit der Abholflächen für Müllfahrzeuge wird entsprechend den Anforderungen derSeite 10 von 98 Seite 11 Entsorgungsbetriebe gesichert. Die Abfallentsorgung erfolgt über Unterflurcontainer auf den privaten Flächen im Vorhabenbereich der KölnGrundGmbH. Die Müllfahrzeuge verlassen das Plangebiet über den neu zu bauenden Fuß- und Radweg in Richtung Hüttenweg. Entwässerung Grundsätzlich kann die Entwässerung des Plangebietes über den öffentlichen Mischwasserkanal entlang der Bahntrasse und den öffentlichen Mischwasserkanal in der Straße „Am Burgweiher“ erfolgen. Der städtische Kanal entlang der Bahntrasse liegt derzeit überwiegend unter privatem Gelände und ist stark sanierungsbedürftig. Daher plant die Stadt Bonn den vollständigen Neubau der Kanaltrasse zwischen Bahnhofstraße und Lessenicher Straße, der gemeinsam mit dem Ausbau des Fuß und Radwegs erfolgen und durch die KölnGrund GmbH ausgeführt werden soll. Der Kanal wird später vollständig in öffentlichen Flächen verlaufen, die Flächen werden vom Vorhabenträger an die Stadt übertragen, wobei die Kostentragung im Fall des Fuß- und Radwegs und der Kanalbaumaßnahme größtenteils durch die Stadt finanziert wird, da der Vorhabenträger diese Kosten nicht verursacht. Da der Standort bereits vor dem 01.01.1996 an das Kanalnetz angeschlossen war, ist er von der Verpflichtung zur ortsnahen Beseitigung von Niederschlagswasser befreit. Die befestigten Flächen sind entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung im städtischen Kanalnetzmodell berücksichtigt. Die Entwässerung des Plangebietes kann über die öffentlichen Mischwasserkanäle entlang der Bahntrasse sowie in der Straße „Am Burgweiher“ erfolgen. Zudem ist der Untergrund mit den im Rahmen der Baugrunderkundung des Geologischen Büros Dr. Georg Kleinebrinker, Erkrath, vom 28.04.2019 festgestellten Durchlässigkeitsbeiwerten (kf -Werte) von 5,77 * 10-6 m/s bis 2,69 * 10-8 m/s nur unzureichend für die ortsnahe Versickerung geeignet. Die Regenwasserrückhaltung durch begrünte Dachflächen sowie zur Bewässerung ist im Plangebiet vorgesehen. Die privaten Flächen im Plangebiet sind durch Modellierung und die Installation geeigneter Rückhaltemaßnahmen auf ein 100-jährliches Starkregenereignis auszulegen. Private Nachbargrundstücke und öffentliche Flächen dürfen dabei nicht in Anspruch genommen werden. Für die später öffentlichen Verkehrsflächen wird, durch die Berücksichtigung im Rahmen der Erschließungsplanung, die separate Zwischenspeicherung und Rückhaltung entsprechender Volumina eines 100- jährlichen Starkregens sichergestellt. Eine entsprechende Überflutungsbetrachtung wurde dazu angefertigt. Energiekonzept Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Nach dem "Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung" vom 12.12.2019 (DS 190114) soll die Stadt Bonn bis 2035 klimaneutral werden. Da ein großer Anteil der Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2-Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Gemäß dem Ratsbeschluss „Energieeffizienzstandards im Neubau“ vom 22.10.2015 ist derzeit mindestens der KfW-Effizienzhaus 55- Standard bezogen auf die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) einzuhalten. Eine aktualisierte Energieleitlinie wurde am 13.02.2025 vom Rat beschlossen (DS-Nr. 242211), aufgrund der vorher abgeschlossenSeite 11 von 98 Seite 12 Planungsvereinbarung handelt es sich hier um einen Altfall, für den noch der Beschluss vom 22.10.2015 relevant ist. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.1995 ist im Zuge einer Planaufstellung außerdem ein Energiekonzept zu erarbeiten, in dem verschiedene Energieversorgungsvarianten hinsichtlich ihrer Energiebedarfe, der CO2-Emissionen, sowie der Wirtschaftlichkeit untersucht werden. In diesem Zusammenhang wurde für die Fläche der KölnGrund GmbH und die dort vorgesehenen drei Wohngebäude ein Energiekonzept erarbeitet, in welchem vier unterschiedliche Anlagenkonzepte untersucht wurden: 1. kalte Nahwärme durch Geothermie aus Erdsonden, 2. Fernwärmeanschluss, 3. zentrale Geothermie aus Erdsonden als LowEx-Variante und 4. dezentrale geothermische Wärmepumpen. Um eine Orientierung im Vergleich mit den üblichen Systemen zu ermöglichen, wurde zudem die dezentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe als Referenzsystem mit betrachtet. Im Ergebnis empfiehlt sich die Versorgung des Plangebiet mittels Luft-Wasser-Wärmepumpen. Zusammenfassend wird folgende Aussage getroffen: Der Vergleich der ökonomischen Ergebnisse der fünf Varianten hat ergeben, dass die Referenzvariante (Luft-Wasser-Wärmepumpe) als dezentrale Versorgung den geringsten Wärmepreis verursacht. Dies liegt vorrangig an den vergleichsweisen niedrigen Installationskosten der Wärmepumpen. Die Variante 2 (Fernwärme) schneidet mit dem höchsten Wärmepreis ab, da hier, neben den Kosten vor Ort, die Investition in die Zuleitung der Fernwärme hin zum Baugebiet berücksichtigt ist. Aus ökologischer Sicht schneiden, unter Einbezug der aktuellen GEG Emissionsfaktoren, Varianten 1 und 4 derzeit als auch perspektivisch am besten ab. Mit Blick auf den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien im bundesdeutschen Strommix und/oder einer PV-Eigenstromerzeugung nehmen die spezifischen Emissionen im Strombezug/Stromeinsatz ab. Im Ergebnis wird jedoch festgehalten, dass aus Sicht der Gutachter alle Varianten nach derzeitiger Gesetzeslage ähnliche ökologische Ergebnisse erzielen, aus ökonomischer Sicht jedoch die Wärmepumpe aus Variante 3 einen verträglichen Wärmepreis darstellt und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energien mit einbindet. Die Referenzvariante weist sogar noch einen geringeren Wärmepreis auf, so dass diese beiden Varianten nahezu gleichwertige Bedingungen darstellen und mit Blick auf die aktuellen und sich ggf. zukünftig ändernden Rahmenbedingungen können die Variante 3 und die Referenzvariante als am ehesten geeignet angesehen werden. Da jedoch seitens der Unteren Bodenschutzbehörde aufgrund der gerin-gen Mächtigkeit der Wassersäule im Bereich des Bauvorhabens von einer Grundwasser- Wärmepumpe abgeraten wird, ist nach aktuellem Wissenstand die Referenzvariante (dezentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe) die zu empfehlende Wärmeversorgungsvariante. Gemäß den Beschlüssen zur Solarverpflichtung (DS 201344 und 210919) wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern im Plangebiet unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit und gebäudetechnischer Anforderungen grundsätzlich verpflichtend festgeschrieben. Auch durch die Bauordnung NRW besteht seit Anfang 2025Seite 12 von 98 Seite 13 die Pflicht für 30% der Dachflächen. Die Kombination mit Dachbegrünung ist mit geringeren Substratschichtdicken zulässig. Verkehr Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens wurden im Rahmen eines Verkehrsgutachtens durch das Büro Igepa Verkehrstechnik GmbH, Herzogenrath geprüft. Dabei sind vor allem die Auswirkungen des planinduzierten Mehrverkehrs auf das bestehende Verkehrsnetz sowie die Leistungsfähigkeit der Straßen- und Kreuzungspunkte und die Anzahl der notwendigen Stellplätze inkl. der zu erwartenden Besucherverkehre geprüft worden. Gemäß der Untersuchung entstehen durch das Vorhaben durch Bewohner sowie jeweils deren Besucher und die Kitanutzung täglich ca. 347 Kfz- Fahrten/Tag (Summe Quell- und Zielverkehr) für die als Teilplangebiete 1 (WA 2) und 3 (WA 1) bezeichneten Bereiche, die über die südliche Zufahrt angebunden sind. Dabei entfallen 31 Kfz-Fahrten/h auf die morgendliche Spitzenstunde (7:00 bis 8:00 Uhr) und 27 Kfz-Fahrten auf die nachmittags- Spitzenstunde (16:00 bis 17:00 Uhr). Im Teilplangebiet 2 (WA 3), das über den Hüttenweg angebunden ist, entstehen täglich ca. 92 Kfz-Fahrten / Tag (Summe Quell- und Zielverkehr). Dabei entfallen 6 Kfz-Fahrten auf die morgendliche Spitzenstunde und 7 Fahrten auf die nachmittags- Spitzenstunde. Aus gutachterlicher Sicht bestehen insgesamt somit keine Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen der Planung. Auch die Verkehrsbelastungen der umliegenden Straßenzüge mit den zusätzlichen Verkehren aus der Grundstücksentwicklung sind verkehrstechnisch vertretbar. Durch eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen – auch Fahrradabstellplätzen - im Plangebiet, sowie zusätzlichen öffentlichen Stellplätzen ist keine signifikante Erhöhung des Parkdrucks im öffentlichen Raum zu erwarten. Lärm Die ehemalige Schamotte-Fabrik Duisdorf liegt allseitig zwischen stark befahrenen Verkehrsachsen. Im Norden grenzt das Grundstück unmittelbar an die DB-Strecke Bonn – Euskirchen. Südlich verläuft die Bundesstraße 56 (Am Burgweher) das Plangebiet wird nach Süden durch die vorgelagerten Bestandsbauten der VR-Bank Bonn und der Feuerwache vom Verkehrslärm der B 56 abgeschirmt. Hier ist mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von ca. 22.500 Fahrzeugen zu rechnen, darunter auch ein hoher Anteil an Schwerlastverkehr als Quell- und Zielverkehre der benachbarten Gewerbegebiete und aufgrund der Verbindungsfunktion der B 56 für Bonn und die Vorgebirgsgemeinden. Auf der Straße „Am Burgweiher“ und in der Bahnhofstraße verkehren zudem zahlreiche Buslinien. Im Bebauungsplanverfahren wurde eine schalltechnische Untersuchung durch das Büro Graner + Partner, Bergisch Gladbach durchgeführt, in der neben den verkehrlichen Immissionen durch Straßen- und Schienenverkehr auch die Auswirkungen der südlich des Plangebietes gelegenen gewerblichen Nutzungen auf das Plangebiet geprüft wurden. Ebenfalls untersucht wurden die Auswirkungen der Tiefgaragenzufahrt auf die angrenzende Wohnbebauung. Aus der Untersuchung abgeleitete Schallschutzmaßnahmen werden imSeite 13 von 98 Seite 14 Bebauungsplan entsprechend festgesetzt so dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden können. Die Untersuchung für den Planfall kommt zu dem Ergebnis, dass die Höhe der einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche aufgrund der Lage des Plangebietes hinter den Gebäuden an der Straße Am Burgweiher als moderat zu bezeichnen ist. Tagsüber werden Beurteilungspegel von Lr ≤ 55 dB(A) und während des Nachtzeitraums Lr ≤ 45 dB(A) prognostiziert. Die für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Orientierungswerte werden tagsüber im gesamten Plangebiet eingehalten und nachts teilweise an den westlichen und südlichen Randbereichen um bis zu 3 dB überschritten. Im restlichen Plangebiet werden auch zum Nachtzeitraum die Orientierungswerte nachts eingehalten. Ferner wurde der Schienenverkehrslärm gutachterlich untersucht. Dabei wurde die Abschirmung durch die zukünftigen Gebäude berücksichtigt. Besonderer Schwerpunkt lag bei der Untersuchung auf dem nördlichen Plangebietsbereich, der sich unmittelbar südlich der Schienen befindet. Die Beurteilungspegel betragen dort an den schienenzugewandten Fassaden bis zu 68 dB(A) tags und bis zu 62 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden demnach um bis zu 13 dB(A) tagsüber und um bis zu 17 dB(A) nachts überschritten. An den nördlichen Fassaden des bahnparallelen Baukörpers wird zudem die als kritisch zu bewertende Schwelle von 60 dB(A) nachts überschritten. Im südlichen Plangebietsbereich und somit im rückwärtigen und schienenabgewandten Bereich werden die Orientierungswerte aufgrund der größeren Abstände und der schallabschirmenden Wirkung der nördlichen Plangebäude in überwiegend eingehalten. Den Überschreitungen kann durch Optimierung der Wohngrundrisse und schalldämmende Außenbauteile begegnet werden. Dies wird unter anderem über die Festsetzung von Lärmpegelbereichen gem. DIN 4109 Teil 1 und 2 gesichert, für die spezifische Schalldämmanforderungen von Bauteilen festgelegt sind. Zudem sind in Bereichen, die Beurteilungspegel nachts von mehr als 45 dB(A) aufweisen, fensterunabhängige Lüftungsanlagen festgesetzt. Aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden entlang der Bahntrasse werden nicht installiert, da diese nur Wirkungen für die unteren Geschosse entfalten würden. Bezugnehmend auf den Gewerbelärm, der auf das Plangebiet einwirkt sind unterschiedliche Lärmquellen zu konstatieren. Dazu zählen die Freiwillige Feuerwehr, der Parkplatz der VR-Bank die Nutzung der Lagerhalle der freiwilligen Feuerwehr sowie die städtischen Lagerflächen. Die grundstückseigene Tiefgarage des Vorhabens der KölnGrund GmbH stellt eine weitere Lärmquelle dar. Diese Immissionen halten die Richtwerte der TA Lärm ein. Die Einsätze der Feuerwehr können dagegen vereinzelt nachts zu Überschreitungen führen, allerdings nur zu Werten, die z.B. in einem Mischgebiet und damit auch gegenüber einer Wohnnutzung zulässig wären. Die als Toleranzwerte anzusehende Grenze der Gesundheitsgefährdung, die in der Regel ab einem Beurteilungspegel von 60 dB(A) während des Nachtzeitraumes nicht mehr ausgeschlossen werden kann, wird dabei deutlich unterschritten. Die prognostizierten Maximalpegel liegen nach Aussage des Gutachters in einer Größenordnung, bei der Gesundheitsgefahren zum Beispiel in Form von Gehörschäden nicht anzunehmen sind. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Feuerwachen keine gewerblichen AnlagenSeite 14 von 98 Seite 15 im eigentlichen Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen aus Einsätzen kann nicht auf Grundlage der Immissionsrichtwerte der TA Lärm erfolgen, da sich diese auf den regelmäßigen Betrieb einer Anlage beziehen. Zudem ist die soziale Adäquanz der auftretenden Geräuschimmissionen bei einem Betrieb der freiwilligen Feuerwehr zu berücksichtigen. Altlasten Das Plangebiet ist von einem Altstandort betroffen, der im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7220-062 erfasst ist. Hierbei handelt es sich um das Gelände einer ehemaligen Fabrik für feuerfeste Produkte, die von 1912 bis 1965 bestand. Danach wurde das Gelände von Fuhrunternehmen genutzt. Im Jahr 2007 durchgeführte Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass keine altlastenbedingten Belastungen vorliegen, die einen weitergehenden Handlungsbedarf anzeigen. Allerdings bezog sich diese Einschätzung auf die damalige Nutzungsvariation. Bei einer Umnutzung hin zu einer sensibleren Nutzung ist eine Neubewertung vorzunehmen. Daher ist vor Errichtung der Wohngebäude und des Kindergartens eine nutzungs- und planungsbezogene Altlastenbewertung vorzunehmen. Sollten dabei erhöhte Messwerte festgestellt werden, so ist der betroffene Boden auszutauschen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen. Klima / Luft Eine seit dem Jahr 2023 für das gesamte Bonner Stadtgebiet vorliegende Planungshinweiskarte weist für den Standort eine hohe Wärmebelastung tagsüber und einen nächtlichen Wärmeinseleffekt mit ca. +5,5 K Temperaturabweichung gegenüber Freiflächen aus. Ein Kaltluftwirkbereich sowie Kaltluftleitbahnen oder Kaltluftentstehungsgebiete sind im Plangebiet sowie in dessen näherer Umgebung nicht vorhanden. Durch den sich weiter intensivierenden Klimawandel ist mit einer weiteren Zunahme der Wärmebelastung sowie mit einer zunehmenden Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten zu rechnen. Als Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung wird eine mindestens extensive Dachbegrünung festgesetzt. Mit einer Begrünung von Dachflächen und Freiflächen auf dem heute überwiegend versiegelten Standort und einer hellen Gestaltung von Oberflächen und Fassaden kann einer intensiven Aufheizung und mangelnder nächtlicher Abkühlung entgegengewirkt und zu einer Verbesserung des Mikroklimas beigetragen werden. Die Versiegelung soll auf das notwendige Maß beschränkt werden. Oberirdische Stellplätze und Zufahrten sollen nach Möglichkeit mit wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt werden. Nicht überbaute Flächen, die nicht als Wege, Zu- und Ausfahrten, Stellplätze oder Nebenanlagen genutzt werden, sind vollflächig zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Bei der gärtnerischen Gestaltung der Freianlagen sollte Wert auf Aufenthaltsqualität und die Schaffung kühler beschatteter Bereiche gelegt werden. Insgesamt wird sich durch die Entsiegelung von Flächen, die Durchgrünung des Gebiets und die Bauwerksbegrünung eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand bzw. der vormaligen Nutzung erwartet. Baumschutz Für die im Plangebiet befindlichen Bäume wurde im Februar 2022 eineSeite 15 von 98 Seite 16 Baumbewertung vorgelegt (Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Bonn), in der die nach Baumschutzsatzung der Stadt Bonn geschützten Bäume im Plangebiet untersucht und hinsichtlich ihres Gesamtzustandes und der Standfestigkeit bewertet wurden. Es wurden 21 satzungsgeschützte Bäume im Plangebiet untersucht. Von diesen mussten bereits einige Hybrid-Pappeln im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen Feuerwache und Vorhabengebiet gefällt werden. Für den Bau des Fuß-und Radweges sowie der Erschließungsstraße vom Burgweiher aus müssen ebenfalls satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Die sonstigen im Plangebiet vorhandenen Bäume sollen nach Möglichkeit erhalten werden und sind während der Baumaßnahmen mittels geeigneter Schutzmaßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege* 3.11 und DIN 18920 vor Beschädigung zu schützen. Ist es erforderlich, dass Bäume entfallen müssen, werden diese entsprechend der Vorgaben der Baumschutzsatzung im Plangebiet ersatzgepflanzt. Durch die Festsetzungen im Plangebiet werden dafür insgesamt mindestens 20 Neupflanzungen von Bäumen vorgesehen. Diese können als Ersatzpflanzungen im Sinne der Baumschutzsatzung angerechnet werden. Artenschutz Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) durchgeführt, die zu folgendem Ergebnis kommt: Während die Bahnanlage insbesondere für Reptilien ein geeignetes Habitat darstellt, bietet die (mittlerweile beseitigte) Bestandsbebauung Potenzial als Mauersegler- und Fledermausrevier. Daneben wurden Potenziale für die Vogelart Bluthänfling festgestellt. Das Vorkommen des Girlitzes als besonders geschützte Art wurde angrenzend an das Plangebiet nachgewiesen und ein Brutverdacht im Plangebiet festgestellt. Daneben wurden auch Vorkommen von Zauneidechsen und Wechselkröten nicht ausgeschlossen. Zur Abklärung möglicher Vorkommen geschützter und gefährdeter Arten wurde anschließend im Jahr 2022 eine Artenschutzprüfung Stufe II erstellt, in der die potenzielle Betroffenheit von Fledermaus, Haselmaus, Mauersegler, Girlitz, generell Gebäudebrütern, Wechselkröte und Zauneidechse untersucht wurden. Das Vorkommen der Haselmaus, von Mauer- und Zauneidechsen sowie von Wechselkröten konnte im Untersuchungsgebiet sicher ausgeschlossen werden. Fledermäuse sowie verschiedene planungsrelevante Vogelarten, darunter der Star und der Girlitz und der regional gefährdete Mauersegler wurden im Plangebiet jedoch festgestellt. Die artenschutzrechtliche Untersuchung der Stufe II gibt auf Grundlage dieser Erkenntnisse verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für Fledermäuse und Vögel sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für den Mauersegler vor. Neben der Schaffung von Ersatzquartieren für Mauersegler und der Einhaltung der Bauzeitenregelung wurde eine ökologische Baubegleitung bei Abbruch des Bestandsgebäudes als erforderlich angesehen und umgesetzt. Somit werden keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst. Bei entsprechender Einhaltung ist das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Es wurden im Januar 2023 insgesamt 5 Nistkästen mit je drei Nistplätzen sowie eine Klangattrappe an der Fassade des Gebäudes der freiwilligen Feuerwehr, Am Burgweiher 49, als CEF-Maßnahme angebracht. Das im Frühjahr 2024Seite 16 von 98 Seite 17 durchgeführte Monitoring hat gezeigt, dass während der Beobachtungen im Mai diverse Einflüge von Mauerseglern stattgefunden haben. Damit ist der Nachweis erbracht, dass die Umsiedlung der Mauersegler-Kolonie aus dem Gebäude der Schamotte-Fabrik angenommen wurde. Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet befinden sich nach derzeitigen Erkenntnissen weder Bau- noch Bodendenkmäler. Für das Gebäude Bahnhofstraße 31 besteht ein Denkmalverdacht. Solange die aktuellen Plangebietsabgrenzungen beibehalten wird, bestehen diesbezüglich von Seiten der Unteren Denkmalbehörde keine Bedenken. Der Fund vorgeschichtlicher oder römischer Siedlungsreste oder Gräber ist nicht zu erwarten. Ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan ist daher nicht erforderlich. Der grundsätzliche Umgang mit archäologischen Funden ist in §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW normiert. Nachhaltigkeitscheck Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Zu Beginn der vorliegenden Planung lag der Beschluss zur Durchführung eines Nachhaltigkeitschecks noch nicht vor. Es wurden jedoch notwendige Gutachten erstellt und bei den Planfestsetzungen berücksichtigt. Der Nachhaltigkeitscheck Stufe II wurde zum Beschluss der frühzeitigen Beteiligung erstellt. Die Planbegründung enthält detaillierte Aussagen zu allen Belangen, die bei der Planerstellung zu berücksichtigen sind. Auf dieser Grundlage wurde der Nachhaltigkeitscheck in der Stufe III durchgeführt. Hier steht die Frage im Vordergrund, welche im Verfahren erreichten Qualitäten im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag gesichert werden sollen. Hinweis: Die als Anlage beigefügte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe III stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Planentwurf: Der Bebauungsplanentwurf Nr. 6220-1 wird hiermit zur Beratung und Beschlussfassung der Veröffentlichung (bei gleichzeitiger Aufhebung der dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6) vorgelegt. Die Begründung, der Bebauungsplanentwurf, der Aufhebungsplan und dessen Begründung, die Plandarstellung der FNP-Anpassung, der Nachhaltigkeitscheck sowie die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind als Anlage beigefügt. Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 6220-1 (bei gleichzeitiger Aufhebung der dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6) haben die Öffentlichkeit und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren und hierzu gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben.Seite 17 von 98 Seite 18 Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Rechtsplan (öffentlich) 3 Begründung (öffentlich) 4 Auswertung Frühzeitige Beteiligung (öffentlich) 5 FNP-Anpassung (öffentlich) 6 NaPla-Checkliste Stufe III (öffentlich) 7 Rechtsplan B-Plan Nr. 7420-6 (Aufhebung) (öffentlich) 8 Begründung B-Plan Nr. 7420-6 (Aufhebung) (öffentlich)Seite 18 von 98 Bebauungsplan Nr. 6220-1 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Hardtberg Ortsteil Duisdorf Maßstab 1: 2500 Datum: 10.04.2025 100 mSeite 19 von 98 Seite 20 von 98 Bundesstadt Bonn Bebauungsplan Nr. 6220-1, Schamotte-Fabrik Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf und gleichzeitige Teilaufhebung der dadurch überplanten Flächen des Bebauungsplans Nr. 7420-6, Rochusstraße BegründungSeite 21 von 98 Inhalt 1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................... 1 1.1 Plangebiet ...................................................................................................................... 1 1.2 Planungsvorgaben ......................................................................................................... 2 1.2.1 Regionalplan ..................................................................................................... 2 1.2.2 Flächennutzungsplan ........................................................................................ 3 1.2.3 Geltendes Planungsrecht .................................................................................. 4 1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen ........................ 5 1.2.4.1 Bonner Baulandmodell........................................................................ 5 1.2.4.2 Denkmalschutz ................................................................................... 5 1.2.4.3 Naturschutzrechtliche Belange / Baumschutz ..................................... 5 1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung ..................................................... 6 1.4 Planungsablauf / Planverfahren ..................................................................................... 8 1.5 Nutzungseignung ..........................................................................................................10 2 Inhalt der Planung .............................................................................................. 11 2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans ........................................................................11 2.2 Städtebauliches Konzept...............................................................................................11 2.3 Festsetzungen des Bebauungsplans .............................................................................13 2.3.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................13 2.3.2 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................15 2.3.3 Überbaubare Grundstücksfläche ......................................................................18 2.3.4 Höhenlage der baulichen Anlagen (Geländehöhe) ...........................................20 2.3.5 Tiefgaragen und Stellplätze ..............................................................................21 2.3.6 Flächen für den Gemeinbedarf „Öffentliche Verwaltung“ ..................................21 2.3.7 Pflanzfestsetzungen, Bindungen für Bepflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ..........................................................................29 2.3.7.1 Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen .......................29 2.3.7.2 Begrünung von Tiefgaragendächern ..................................................29 2.3.7.3 Baumpflanzungen ..............................................................................30 2.3.7.4 Dachbegrünung .................................................................................30 2.3.8 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ...................................................22 2.3.8.1 Verkehrslärm .....................................................................................23 2.3.8.2 Auswirkungen der planbedingten Verkehrszunahme auf den öffentlichen Straßen ...........................................................................26 2.3.8.3 Schallreflexion durch Plangebäude ....................................................27 2.3.8.4 Gewerbelärm .....................................................................................27 2.3.9 Verkehrsflächen ...............................................................................................31 2.4 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen .........................................................................32 2.4.1 Einfriedungen zu öffentlichen Flächen..............................................................32Seite 22 von 98 2.4.2 Dachform und -neigung ....................................................................................32 2.4.3 Technische Anlagen und Aufbauten – Anteil, Anordnung, Einhausung ............33 2.5 Erschließung .................................................................................................................33 2.5.1 Äußere Erschließung........................................................................................33 2.5.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) .................................................33 2.5.1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) .........................................33 2.5.1.3 Fahrrad- und Fußgängeranbindung ...................................................34 2.5.2 Innere Erschließung .........................................................................................34 2.5.3 Geh- Fahr- und Leitungsrecht (GFL) ................................................................22 2.5.4 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept ..............................................................35 2.5.5 Technische Infrastruktur ...................................................................................37 2.5.5.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation ................37 2.5.5.2 Energiekonzept ..................................................................................37 2.5.5.3 Entwässerung / Kanal ........................................................................38 2.5.5.4 Abfallentsorgung ................................................................................39 3 Auswirkungen der Planung ................................................................................ 39 3.1 Städtebauliche Auswirkungen .......................................................................................39 3.2 Verkehrliche Auswirkungen ...........................................................................................40 3.3 Auswirkungen auf die Umwelt .......................................................................................41 3.3.1 Mensch / Gesundheit .......................................................................................42 3.3.1.1 Verkehrslärm .....................................................................................42 3.3.1.2 Gewerbelärm / Schutzbedürftigkeit ....................................................42 3.3.1.3 Kampfmittel:.......................................................................................43 3.3.1.4 Verschattung .....................................................................................43 3.3.1.5 Sonstige Auswirkungen .....................................................................43 3.3.2 Klima / Luft: ......................................................................................................44 3.3.3 Flora / Fauna / Artenschutz ..............................................................................44 3.3.4 Boden / Wasser................................................................................................47 3.3.4.1 Böden ................................................................................................47 3.3.4.2 Altlasten: ............................................................................................48 3.3.4.3 Erdbebenzone ...................................................................................48 3.3.4.4 Gewässer ..........................................................................................48 3.3.4.5 Niederschlagswasser / Starkregen.....................................................49 3.3.5 Landschaftsbild / Erholung ...............................................................................50 3.3.6 Kultur- und Sachgüter ......................................................................................51 3.4 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur ....................................................................51 3.5 Kosten und Finanzierung ..............................................................................................52Seite 23 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 1 1 Allgemeine Vorgaben 1.1 Plangebiet Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes Bonn-Duisdorf nur etwa 500 m entfernt von der westlichen Stadtgrenze zur Gemeinde Alfter. Es umfasst eine Fläche von ca. 14.859 m², die sich südlich der Bahnstrecke Bonn – Rheinbach / Euskirchen westlich der Grundstücke an der Lessenicher Straße, nördlich der Bebauung an der Straße Am Burg- weiher und nordöstlich der Grundstücke an der Bahnhofstraße (siehe Abb. 1) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf erstreckt und die Flurstücke Nrn. 2518, 2508, 2507, 2506, 2513, 55/1, 2519, 2520, 2521, 1350, 1351, 1044, Flur 6, sowie Flurstück 2308, Flur 1, Gemarkung Duisdorf beinhaltet. Das Plangebiet befindet sich dort in rückwärtiger Lage und ist nur bedingt in das bestehende städtebauliche Gefüge eingebunden. Im Vorfeld der städtebaulichen Neu- gestaltung war das Plangebiet durch verschiedene Nutzungen geprägt. Kernstück war das Gebäude der alten Schamotte-Fabrik, deren Nutzung Anfang der 1980er Jahre aufgegeben wurde. Es wurde lange Zeit als Lager sowie durch Einzelhandel genutzt, war stark sanierungs- bedürftig und konnte nicht wirtschaftlich erhalten werden. Aufgrund der zahlreichen in der Ver- gangenheit durchgeführten baulichen Veränderungen – darunter auch der teilweise Rückbau des Schornsteins – war eine Denkmalwürdigkeit des Gebäudes nicht gegeben, woraufhin der Abbruch ermöglicht und im Februar 2023 durchgeführt wurde. Abb 1: Übersichtsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. o.M. (Quelle: www.tim-online.nrw.de)Seite 24 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 2 Weiterhin befinden sich im Plangebiet noch das Wohngebäude der Alteigentümer der Schamotte- Fabrik (Fabrikantenvilla), ein städtisches Wohnheim sowie eine Lagerfläche mit einem Geräte- haus der angrenzenden Feuerwache. Auch für diese Flächen werden im Rahmen des städtebaulichen Konzepts Entwicklungsperspek- tiven und bauliche Potenziale dargestellt, auch wenn deren Umsetzung derzeit noch nicht abseh- bar ist. Dies gilt insbesondere für die Lagerfläche der Feuerwehr, für die sich während der Planaufstellung abzeichnete, dass sie auch langfristig als solche genutzt werden soll und ein Um- bau sowie eine Erweiterung des Gerätehauses vorgesehen ist. Alle genannten Flächen sind so- mit Teil des Bebauungsplanes. Die direkte Umgebung des Plangebietes stellt sich als heterogen dar. Neben Wohngebäuden (II-III Geschosse, jenseits der Bahn IV Geschosse) sind insbesondere an der Straße Am Burg- weiher auch IV-V-geschossige gemischt genutzte Gebäude (z.B. VR-Bank, Feuerwache, Apo- theke, Optikfachgeschäft u.a.) vorhanden. Südlich der Straße Am Burgweiher befindet sich ein bis zu VII-geschossiger Wohn- und Geschäftskomplex. Jenseits der Bahnhofstraße befindet sich ein Discounter mit darüber liegenden Wohnungen und einem dazugehörigen Parkplatz sowie einige weitere gemischt genutzte Gebäude. Die ehemalige Schamotte-Fabrik sowie das Gebäude der Alteigentümer werden aktuell über eine bisher private Stichstraße von der Straße Am Burgweiher aus westlich der VR-Bank er- schlossen. Die Lagerfläche der Feuerwehr und des Amts für Umwelt und Stadtgrün wird der- zeit über das Grundstück der Feuerwache von der Straße Am Burgweiher aus erreicht. Für eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinbedarfsfläche muss die Erschließung des gefangenen Grundstücks durch Vereinigung mit dem Feuerwehrgrundstück oder über eine dingliche Sicherung hergestellt werden, was unabhängig von der Bauleitplanung erfolgen kann. Das städtische Wohngebäude verfügt über eine Erschließung vom Hüttenweg aus. 1.2 Planungsvorgaben 1.2.1 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg liegt das Plangebiet innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB). Die Bahntrasse der Bahnstrecke Bonn – Rheinbach / Euskirchen ist als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. An diesen Darstellungen ändert sich durch die Neuaufstellung des Regionalplan nichts.Seite 25 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 3 Abb 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Köln mit Kennzeichnung des Plangebietes (Quelle: Bezirksregierung Köln) 1.2.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Da die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO vorgesehen ist, kann der Bebauungsplan nicht als „aus dem Flächennutzungsplan entwickelt“ angesehen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen. Mit Schreiben vom 20.09.2022 bestätigt die Bezirksregierung Köln die Anpas- sung an die Ziele der Raumordnung. Abb 3: Flächennutzungsplan der Stadt Bonn mit Kennzeichnung des Plangebietes (Quelle: Bundesstadt Bonn)Seite 26 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 4 1.2.3 Geltendes Planungsrecht Verbindliches Planungsrecht besteht für das Plangebiet in Form des Bebauungsplanes Nr. 7420-6 der Stadt Bonn. Der im Jahr 1962 von der damaligen Gemeinde Duisdorf als Durchfüh- rungsplan Nr. 6 aufgestellte Bebauungsplan verfolgte das städtebauliche Ziel, die Nutzung der Schamotte-Fabrik mittels der Festsetzung eines Industriegebietes planerisch zu sichern. Diese Nutzung wird bereits seit Anfang der 1980er Jahre mit der Aufgabe der Schamotte- Fabrik nicht mehr verfolgt. Abb 4: Durchführungsplan Nr. 6A, C u. D, Gemeinde Duisdorf (Quelle: Bundesstadt Bonn), der im Bebauungsplan Nr. 7420-6 aufgegangen istSeite 27 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 5 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ werden die Fluchtli- nienpläne Nr. 9 Duisdorf Bergstraße und Nr. 8 Duisdorf Lessenicher Straße sowie der Bebau- ungsplan Nr. 7320-26 soweit sie in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Nr. 6220- 1 „Schamotte-Fabrik“ fallen, geändert. Der Bebauungsplan Nr. 7420-6 wird im Geltungsbe- reich des Bebauungsplans Nr. 6220-1 aufgehoben. Dies ist damit begründet, als dass das darin festgesetzte Industriegebiet auch bei Unwirksamkeit des neuen Bebauungsplans nicht wieder auflebt, da dieses nicht mehr umfeldverträglich ist. 1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen 1.2.4.1 Bonner Baulandmodell Das Vorhaben fällt unter die Regularien des Bonner Baulandmodells. (Ratsbeschluss vom 30.3.2017, DS-Nr. 1613742EB5, konkretisiert bzw. modifiziert durch Ratsbeschluss vom 10.07.2018, DS-Nr. 1811574EB5). Deshalb werden insgesamt mindestens 40% der gesamten Bruttogrundfläche (BGF) Wohnen in öffentlich gefördertem Wohnungsbau entstehen, davon 20% Förderweg A und 20% Förderweg B. Der Rat der Stadt Bonn hat am 28.06.2021 einen weiteren Beschluss zur Modifizierung des Baulandmodells gefasst (DS-Nr. 201298), nach der bei sämtlichen Wohnungsneubauvorha- ben ab 20 Wohneinheiten, für die ab dem 01.07.2021 neues Planungsrecht geschaffen wird, insgesamt 50% der gesamten Bruttogrundfläche Wohnen in öffentlich gefördertem Wohnungs- bau entstehen soll. Wegen des bereits vorliegenden Zielbeschlusses wird für den Bebauungs- plan 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ jedoch von einem Altfall ausgegangen, nach dem die verbind- liche Mindestquote von 40% gilt. 1.2.4.2 Denkmalschutz Im Vorhabengebiet sind keine Baudenkmäler vorhanden. In der näheren Umgebung ist ein unter Denkmalschutz stehender Torbogen der ehemaligen „Dudenstorper Wasserburg“ Duis- dorf zu konstatieren. Darüber hinaus verläuft das vermutete Bodendenkmal „Wasserleitung, Römisch, NGP 2018/0029, VBD 0077“ am südlichen Rand des Plangebiets. Auswirkungen durch die vorliegende Planung sind nicht zu erwarten. 1.2.4.3 Naturschutzrechtliche Belange / Baumschutz Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, eines Natura-2000 o- der eines Natur- oder Landschaftsschutzgebiets. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Als Biotopfläche mit besonderer Bedeutung VB-K-5208-025 ist die Biotopverbundfläche „Bahntrasse und aufgelas- sene Kiesgrube im Westen von Bonn“ ausgewiesen. Die Fläche sollte von Überplanung voll- kommen freigehalten werden und ein Schutzstreifen (Pufferzone) von mind. 2,0 bis 3,0 m sollte den jetzigen Bestand einschließen. Die Planung des bahnparallelen Rad- und Gehweges sollte dergestalt erfolgen, dass die Funktion als Verbindungs-, Ergänzungs- und Entwicklungs- bereich und seine wertvollen Strukturen für den Arten- und Biodiversitätsschutz erhalten blei- ben. Um ein sicheres Nebeneinander von Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden zu gewährleisten ist für den bahnparallelen Geh- und Radweg eine Breite von 6,5 m vorgesehen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der damit verbundenen fehlenden Flächenverfügbarkeiten kannSeite 28 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 6 im westlichen Bereich des Plangebietes die geforderte Pufferzone jedoch nicht eingehalten werden. Auch in die Biotopverbundfläche selbst muss in einem kleinen Teilbereich im Flur- stück 2513 eingegriffen werden, da sich die Fläche auf dem für den Radweg vorgesehenen Bereich befindet. Die in der Stadt Bonn verfolgte Mobilitätswende hat jedoch zum Ziel, um- weltfreundliche Mobilitätsformen wie beispielsweise Bus und Bahn und auch das Fahrrad at- traktiver zu machen und sie klug miteinander zu verknüpfen. Dass mit dem Ausbau des Rad- weges und dessen überörtlichen Verbindungsfunktion sowie der direkten Anbindung an den Bahnhof Duisdorf genau dieses Ziel verfolgt wird, wird der Eingriff in den Schutzstreifen hin- genommen. Zudem wäre ein Eingriff in den Biotopverbund auch ohne den Bau des Radwegs notwendig, um die Wartung des südlich der Bahntrasse befindlichen städtischen Kanals und die Erreichbarkeit der Schachtbauwerke sicherzustellen. Da die randlichen Flächen der Bahntrasse jedoch unberührt bleiben, wird davon ausgegangen, dass ihre Funktion als Verbindungs- Ergänzungs- und Entwicklungsbereich und seine wertvol- len Strukturen für den Arten- und Biodiversitätsschutz erhalten bleibt. Die Artenschutzbelange wurden im Rahmen einer Artenschutzprüfung ermittelt und wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt (siehe Pkt. 3.3.3). Gemäß der Bonner Baumschutzsatzung sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, bei Nadelbäumen 150 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm ge- schützt. Diese Vorschriften gelten nicht für Obstbäume, mit Ausnahme von Nussbäumen und Esskastanien. Im Plangebiet unterliegen 21 Bäume dem Schutz dieser Satzung. Eine von der Verwaltung aufgelegte Neufassung der Baumschutzsatzung befindet sich derzeit in den poli- tischen Gremien in der Diskussion. Für die im Vorhabenteil des Plangebiet befindlichen Bäume wurde im Februar 2022 eine Baumbewertung vorgelegt (Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Bonn), in der die nach Baumschutzsatzung der Stadt Bonn geschützten Bäume im Plangebiet untersucht und hinsichtlich ihres Gesamtzustandes und der Standfestigkeit bewertet wurden. Insgesamt wurden im Plangebiet 21 Bäume erfasst. Voraussichtlich müssen die meisten die- ser Bäume für das Vorhaben gefällt werden. Weitere Bäume, die sich auf dem Grundstück des städtischen Wohnheims befinden und in der Trasse des künftigen Rad-und Fußwegs entlang der Bahntrasse stehen, wurden davon nicht erfasst, müssen jedoch ebenfalls planbedingt ge- fällt werden. Im Rahmen der Baufeldfreimachung wurden bereits Bäume gefällt, deren Stand- sicherheit nach den Aussagen des Gutachtens nicht mehr gegeben war. Zudem mussten be- reits Bäume entfernt werden, die in der Trasse des im Norden des Plangebietes befindlichen Kanals standen und zum einen für den Fuß- und Radweg ohnehin entfallen müssen, zum anderen für die erforderliche Überprüfung des Bestandskanals entfallen mussten. 1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung Im Jahr 2019 hat die KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH, Köln, die ehemalige Scha- motte-Fabrik mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung erworben. Das erworbene Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umfasst die Liegenschaft der ehemaligen Schamotte-Fabrik und die Zufahrt von der Straße Am Burg- weiher aus sowie eine schmale Fläche südlich der Bahntrasse und östlich der Bahnhofstraße und beinhaltet rd. 8.330 m². Die 1912 erbaute Schamotte-Fabrik stellte Anfang der 1980er Jahre ihre Produktion ein. Die Gebäude der ehemaligen Schamotte-Fabrik waren stark sanierungsbedürftig und bereitsSeite 29 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 7 mehrfach umgebaut worden. Sie standen nicht unter Denkmalschutz und wurden im Februar 2023 zurückgebaut. Um das gesamte Areal zwischen der Bahntrasse und der Bebauung an der Straße Am Burg- weiher einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen und die dafür getroffenen Zielsetzungen pla- nungsrechtlich zu sichern, werden neben dem Grundstück der ehemaligen Schamotte-Fabrik auch Flächen, die im Eigentum der Stadt Bonn sowie von Privatpersonen stehen, in den Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Die Notwendigkeit der Einbeziehung in das Planverfahren ergibt sich zudem daraus, dass die Flächen im bisherigen Bebauungsplan als Industriegebiet festgesetzt sind. Damit wäre eine Wohnnutzung im Plangebiet unzulässig. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans ist die Entwicklung einer wohnbaulichen Nutzung auf einer ehemals industriell genutzten Fläche vorgesehen. Dabei wird das Ziel der mehrfa- chen Innenentwicklung verfolgt und trägt dazu bei, eine untergenutzte Fläche wieder nutzbar zu machen. Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in Bonn und der integrierten zentrennahen und infrastrukturell sehr guten Lage im Stadtteil Duisdorf, soll der Bereich städtebaulich neu geordnet und eine gewerbliche oder industrielle Nutzung nicht wei- terverfolgt werden. Es soll dort zukünftig ein urbanes, qualitätsvolles Wohnquartier entstehen, dass oberirdisch weitgehend autofrei ist und den Wohnstandort Duisdorf stärkt. Dafür ist ein differenziertes Angebot an zeitgemäßen und zielgruppenorientierten Mehrfamilienhäusern mit einer hohen Aufenthaltsqualität im Freiraum vorgesehen. Die Lagerfläche der Feuerwehr soll langfristig erhalten und eine geringfügige Erweiterung des Lagergebäudes ermöglicht werden. Im gesamten Plangebiet schafft der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen zur Realisierung von ca. 105 Wohneinheiten, einer dreigruppigen Kita inkl. Freibereich und des Gerätehauses für die Feuerwehr. Allein auf der Fläche der ehemaligen Schamotte- Fabrik ist die Realisierung von rd. 80 Wohneinheiten und der Kita möglich. Zusätzlich kann auf dem Grundstück des städtischen Wohnheims die Wohnnutzung durch Aufstockung oder Ab- riss und Neubau intensiviert werden. Bonn ist eine wachsende Stadt. Im Zuge der erfolgreichen Umstrukturierung von der Bundes- hauptstadt zur Bundesstadt mit ihrer inzwischen diversifizierten Wirtschaftsstruktur, der Rhei- nischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit rund 33.000 Studierenden, den zahlreichen kleinen, mittleren und großen Arbeitgebern, einigen Bundesministerien und sonstigen Bundes- institutionen sowie mit zahlreichen internationalen Organisationen ist die Einwohnerzahl Bonns stetig gewachsen. Den Prognosen der verschiedenen Marktbeobachter folgend wird dieses Wachstum auch zukünftig anhalten. Dies gilt nicht nur für die Stadt Bonn, sondern nach wie vor auch für das direkte Umland und die umliegende Region. Zum Stichtag 31.12.2021 lebten 335.974 Personen mit Hauptsitz in Bonn. Bis 2050 geht die amtliche Statistik (it.nrw) davon aus, dass Bonn, ausgehend vom Jahr 2021, um 8,8 % auf dann 359.600 Einwohner wachsen wird. Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre be- stätigt diesen prognostizierten Trend. Begründet wird diese Entwicklung vor allem durch regi- onale und überregionale Wanderungsgewinne, von denen insbesondere Bonn als wirtschaft- licher Wachstumsmotor der Region profitiert. Die Stadt verzeichnet zudem ein natürliches Be- völkerungswachstum durch einen Geburtenüberschuss. Weiter trugen in der jüngeren Vergangenheit insbesondere auch Flüchtlingsbewegungen zu einer Steigerung der Bevölkerungszahlen bei. Mit der Zunahme der Wanderbewegungen hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere im Segment des preisgünstigen und geförderten Wohnraums, weiter verschärft und stellt daher eine große Herausforderung dar.Seite 30 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 8 Auch der Trend zur Singularisierung der Haushalte und die weiter zunehmende Wohnflächen- inanspruchnahme pro Person fördern die Nachfrage nach Wohnraum. Lt. Zensus 2011 sind bereits 51 % der Haushalte in Bonn Einpersonenhaushalte und 26 % Zweipersonenhaushalte. Die sowohl quantitativ als auch qualitativ große Nachfrage nach Wohnraum trifft auf ein ver- gleichsweise kleines Bonner Stadtgebiet, das durch große, schützenswerte Landschaftsräume wie zum Beispiel den Kottenforst und den Ennert geprägt wird. Die Aussagen des fortgeschrie- benen Integrierten Freiraumsystems (IFS) müssen dabei besonders berücksichtigt werden. Außerdem besitzt Bonn traditionell wenige Konversionsflächen, die aus einer militärischen, gewerblichen oder bahntechnischen Vornutzung resultieren. Zur Verbesserung des Wohnungsangebotes müssen daher alle im Stadtgebiet vorhandenen Flächenpotentiale aktiviert werden. Dort besteht jedoch nur noch ein begrenztes Angebot an entsprechenden Wohnbaupotentialflächen. Die Entwicklung der bisher industriell genutzten Fläche zu einer wohnbaulichen genutzten Fläche entspricht dem Ziel der Bundesstadt Bonn, dem bestehenden und zukünftigen Bedarf an Wohnraum durch eine aktive Wohnbauentwick- lungsplanung gerecht zu werden. Der Bonner Wohnungsmarkt ist insbesondere im preisgünstigen Segment von einem Mangel bei gleichzeitig steigender Nachfrage gekennzeichnet. Die absehbare soziodemographische Entwicklung im Vergleich zum derzeitigen Wohnungsbestand und die zu erwartenden real sin- kenden Alterseinkünfte lassen noch eine weiter steigende Nachfrage an preisgünstigen, al- tersgerechten und barrierefreien Wohnungen erwarten. Vor dem Hintergrund, dass ein hoher Anteil der geplanten Wohneinheiten im öffentlich geför- derten Wohnungsbau entstehen wird, besteht für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes ein erhebliches öffentliches Interesse. Zur Umsetzung dieser Planungsziele bedarf es der Änderung des bestehenden Planungsrech- tes. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ aufgestellt, in dem zukünf- tig entsprechend den beschriebenen Zielsetzungen ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbe- stimmung „öffentliche Verwaltung“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt werden. 1.4 Planungsablauf / Planverfahren Der Rat der Stadt Bonn hat am 28.06.2021 den Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte- Fabrik“) gefasst. Damit wurde dem Antrag der KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH, Köln, auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die in ihrem Eigentum stehenden Flächen vom 16.05.2019 sowie die städtischen und privaten Flächen – unter der Prämisse der Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens mit mind. acht Teilnehmenden – zugestimmt. Zur Konkretisierung einer tragfähigen städtebaulichen Idee und einer qualitätsvollen Architek- tur wurde im Jahr 2022 ein städte- und hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt, zu dem acht Planungsteams eingeladen wurden, von denen sich schließlich sechs beteiligt haben. Der Siegerentwurf der Arbeitsgemeinschaft cityförster architecture+urbanism, Mosaik Architekten und nsp landschaftsarchitekten + stadtplaner (alle aus Hannover) bildet die Grund- lage für das vorliegende Bebauungsplanverfahren. Der Entwurf wurde im weiteren VerfahrenSeite 31 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 9 auf Empfehlung der Wettbewerbsjury hinsichtlich der Detaillierung des Freiraums, des Mobili- tätskonzeptes und der Optimierung des Wohnungsmixes noch überarbeitet. Die Erschlie- ßungssituation von Süden wurde bereits geprüft und konkretisiert. Als Reminiszenz an die ehemalige industrielle Nutzung sollen alte Ziegel des Fabrikgebäudes Verwendung in der Frei- raumgestaltung finden. Im an das Wettbewerbsverfahren anschließenden Prozess der Bau- leitplanung hat sich, aufgrund aktueller Planungen der angrenzenden Feuerwache, das städ- tebauliche Konzept insofern geändert, als dass die ehemalig südöstlich geplante Wohnbauflä- che auf dem städtischen Grundstück zugunsten einer Gemeinbedarfsfläche für die öffentliche Verwaltung wegfällt. Somit wird die städtische Lagerfläche und das Feuerwehrgerätehaus in die Planung integriert sowie eine Erweiterung des Gerätehauses ermöglicht. Der Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ wird als Bebauungsplan der Innenentwick- lung gem. § 13a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB sind gegeben: Es handelt sich um die Wiedernutzbarmachung einer Fläche, die aktuell untergenutzt ist. Mit der vorgesehenen Wohnnutzung wird dem Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohn- raum gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB Rechnung getragen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Fläche von ca. 14.859 m². Damit wird die künftige Grundfläche, die mit dem vorliegenden Bebauungsplan überbaut werden kann, deut- lich unter dem Grenzwert nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen. Auch werden keine Vorhaben begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) in Verbindung mit Spalte 1 der Anlage 1 des UVPG unterliegen. Die in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter sind nicht betroffen (siehe auch Pkt. 3). Nach § 13a Abs. 2 Satz 1 gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfach- ten Verfahrens im Sinne des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. Eingriffe, die auf Grund der Auf- stellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Umweltauswirkungen und Ergebnisse der Fachgutachten werden in der Begründung zum Bebauungsplan zusammenfassend beschrieben. Relevante Umweltbelange werden im Ver- fahren berücksichtigt. Am 12.12.2023 wurde in der Sitzung des Rates - nach vorherigen Bera- tungen im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 15.11.2023, in der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg am 28.11.2023 und im Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen am 30.11.2023 - die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB beschlossen. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wurde im Amtsblatt Nr. 6 vom 14.02.2024 orts- üblich bekannt gemacht. Die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen in Schriftform, per E-Mail und über das Beteiligungsportal www.bonn-macht-mit.de fand vom 19.02.2024 bis zum 04.03.2024 statt. Am 29.02.2024 wurden die Ziele und Zwecke der Planung in einer öffentlichen Bürgerbeteili- gungsveranstaltung im Rathaus Hardtberg dargestellt. Darüber hinaus wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 26.02.2024 beteiligt und um Stellungnahme bis zum 05.04.2024 gebeten.Seite 32 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 10 Stellungnahmen, die Inhalt und Gegenstand des Bebauungsplanes betreffen, wurden – sofern erforderlich - in den entsprechenden Gutachten untersucht. Insofern flossen die geäußerten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in die weitere Planbearbei- tung sowie die Fortschreibung der Fachgutachten ein. Die geäußerten Bedenken und Anmerkungen lassen sich im Wesentlichen folgenden The- menbereichen zuordnen: Planverfahren Art der Bürger*innenbeteiligung Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung Mobilität / Parken / Radweg Zusätzlicher Verkehr im Umfeld des Plangebietes Städtebau / Architektur Starkregen Dabei lag der Fokus insbesondere auf dem erhöhten Verkehrsaufkommen, der Sorge vor ei- nem zu geringem Stellplatzangebot, dem Einfügen des Vorhabens in die Umgebung, der Be- rücksichtigung der Belange von Behinderten im Plangebiet und dem Umgang mit Starkregen- ereignissen. Da die Ergebnisse der zu den verschiedenen Themen erstellten Gutachten (Verkehr, Schall, Mobilitätskonzept, topografischen Fließweganalyse) zu dem Ergebnis kamen, dass die Pla- nung verträglich ist, die neu entstehenden Verkehre ohne Einschränkungen abwickelbar sind und die vorgesehenen Stellplätze den Vorgaben der Stadt Bonn entsprechen, wurde die Pla- nung mit geringfügigen Änderungen bei der Zufahrtssituation beibehalten. Inklusion und Bar- rierefreiheit wird beim Bau der Gebäude und bei der Ausgestaltung der Freiräume grundsätz- lich berücksichtigt, da die dafür geltenden rechtlichen Vorschriften befolgt werden müssen. Die oben beschriebene Änderung der südöstlich geplanten Wohnbaufläche auf dem städtischen Grundstück zugunsten einer Gemeinbedarfsfläche für die öffentliche Verwaltung wurde im Nachgang der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt. 1.5 Nutzungseignung Die städtebauliche Anordnung des aufgezeigten Entwurfs sowie die geplante Nutzung mit Wohnungen, einer Kindertagesstätte und einer Lagerfläche sowie einem Gerätehaus für die Feuerwache ist ausgewogen und fügt sich in die verhältnismäßig ruhige Lage im Stadtteil Bonn Duisdorf ein. Die Bahntrasse bzw. der nahegelegene Bahnhof gewährleisten eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Mit dem geplanten bahnparallelen Fuß- und Radweg entsteht eine neue Mobilitäts- achse, die nicht nur durch die zukünftigen Bewohner*innen des Quartiers, sondern stadtteil- übergreifend genutzt werden wird. Um den durch die Bahntrasse entstehenden Lärmemissio- nen innerhalb des neuen Wohnquartiers entgegenzuwirken, sieht die Planung bahnparallel eine vier- bis fünfgeschossige Riegelbebauung vor, durch die alle südlich davon gelegenen Gebäude vor den Schallemissionen der Bahn geschützt werden. Das direkte Umfeld des Plangebiets setzt sich aus unterschiedlichen Typologien von II-VII- geschossigen Gebäuden zusammen, die häufig gemischt genutzt, teilweise aber auch aus-Seite 33 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 11 schließlich zum Wohnen genutzt werden. Der städtebauliche Entwurf sieht eine Mehrfamilien- hausbebauung mit III bis V Vollgeschossen vor. Die Lagerfläche sowie das Gerätehaus der Feuerwehr bleiben aufgrund der langfristigen Planungen der angrenzenden Feuerwache er- halten. Das Gerätehaus kann geringfügig erweitert werden. Die Verträglichkeit der Feuerwehr unmittelbar neben der entstehenden Wohnbebauung wurde gutachterlich geprüft und als rea- lisierbar eingestuft (siehe auch Pkt. 2.3.8.3). 2 Inhalt der Planung 2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Das Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ent- wicklung der ehemalig industriell genutzten Fläche der ehemaligen Schamotte-Fabrik zu schaffen. Es soll künftig eine Fläche für urbanes Wohnen entstehen, um dem in der Stadt Bonn anhaltenden Wohnungsdruck Rechnung zu tragen. Zusätzlich soll eine Kindertagesstätte dazu beitragen, den hohen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Duisdorf zu decken. Der Erhalt der Lagerfläche sowie des darauf befindlichen Gerätehauses für die Feuerwehr hat sich im Laufe des Planverfahrens als notwendig herausgestellt und wird als verträglich eingestuft. Die Fläche soll für diese Nutzung langfristig planerisch gesichert werden. Eine geringfügige Erwei- terung des Gerätehauses soll möglich sein. Die Neubebauung soll das Grundstück funktional und gestalterisch aufwerten und damit zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Stadtraumes beitragen. Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Bedarfs nach neuem Wohnraum in der Stadt Bonn können die teilweise umgebenden Einfamilienhäuser aus heutiger Sicht nicht der prägende Maßstab für die geplante Bebauung sein. Vielmehr erfolgt eine Orientierung an den vorhan- denen Mehrfamilienhäusern. Gleichzeitig wird mithilfe von unterschiedlichen Wohntypologien eine hohe Wohnqualität in ruhiger Lage in Duisdorf geschaffen und – auch im Hinblick auf eine „mehrfache Innenentwicklung“ (neben baulicher Verdichtung wird auch die Erhaltung und Qua- lifizierung urbanen Grüns berücksichtigt, sowie eine Reduzierung des motorisierten Individu- alverkehrs befördert) – großzügige und hochwertig gestaltete Grünflächen vorgesehen. Den Belangen von Menschen mit Behinderung wird durch die vorgesehene Planung ebenfalls Rechnung getragen. Es sind von der KölnGrund GmbH zwei behindertengerechte Wohnungen vorgesehen. Zudem sind grundsätzlich die Vorgaben der BauO NRW bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen. Hier ist zu unterscheiden zwischen öffentlichen Verkehrsflä- chen und privaten Grundstücksflächen. Öffentliche Flächen sind nach §4 Behindertengleich- stellungsgesetz NRW barrierefrei auszuführen, womit die DIN 18040-3 als Mindeststandard anzuwenden ist. Die Planungen zur Barrierefreiheit werden jedoch erst auf der Ebene der Bauantragsverfahren getätigt und von der Genehmigungsbehörde geprüft. Diese ist somit nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 2.2 Städtebauliches Konzept Die Konzeption für das Areal der ehemaligen Schamotte-Fabrik in Bonn Duisdorf von der Ar- beitsgemeinschaft Cityförster, Mosaik Architekten und nsp Landschaftsarchitekten sieht die Transformation des ehemaligen Industriestandorts zu einem Wohnstandort mit unterschiedli- chen Wohntypologien und hoher Wohnqualität vor.Seite 34 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 12 Die städtebauliche Anordnung der Gebäude ist durch die Lage im Inneren eines größeren gemischt genutzten Quartiers entstanden. Ein wesentliches Kriterium waren zudem die Schal- lemissionen der nördlich gelegenen Bahntrasse. Eine vier- bis fünfgeschossige Riegelbebau- ung entlang der Bahntrasse schirmt das Ensemble vom Bahnlärm ab. Dessen fußläufige Er- schließung erfolgt von dem autofreien Blockinnenbereich sowie zusätzlich über Zugänge an dem bahnparallelen Radweg und ist somit von zwei Seiten erschlossen. Zwei polygonale vier- geschossige Solitärgebäude mit eingeschnittenen Dachterrassen im Süden bilden den Über- gang zur aufgelockerten Bebauung in der Umgebung. Die beiden baugleichen Gebäude fügen sich mit ihrer Kubatur in die Umgebungsbebauung ein und bieten Raum für verschiedenartige Wohntypologien. Sie sind gegeneinander verdreht angeordnet und bilden dadurch differen- zierte Freiräume aus. In der Verlängerung der von Süden kommenden Zufahrt entsteht im Westen des Plangebietes ein weitgehend autofreier Quartiersplatz, der als identitätsstiftende Adresse und Treffpunkt fungiert. In Richtung Osten erstreckt sich ein begrünter Freiraum, zu welchem die gegenüber- liegenden Eingänge der Gebäude orientiert sind. Die angrenzenden städtischen und privaten Grundstücke können in das städtebauliche Bild integriert werden. Ziel ist es, bauliche Entwicklungsoptionen für diese darzustellen und im Rah- men des Bebauungsplanverfahrens die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Konkrete hochbauliche Konzepte liegen derzeit noch nicht vor. Insbesondere für die städtischen Flächen sollen diese erst zu einem späteren Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der zukünftigen Bedarfssituation definiert werden. Das Bestandsgebäude, in dem sich heute ein städtisches Wohngebäude befindet, kann nach dem vorliegenden Konzept entweder erhalten bleiben und durch eine Aufstockung und Ergän- zung von Balkonen optimiert, oder alternativ im Zuge einer Neubebauung weiterentwickelt werden. Südlich davon besteht nach den Planungen der Wettbewerbsgewinner*innen auf der heutigen städtischen Lagerfläche bzw. dem Standort des Gerätehauses der Feuerwehr die Option, ei- nen weiteren viergeschossigen Solitärbaukörper in Anlehnung an die Nachbargebäude zu er- richten. Da sich im Laufe des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans jedoch herausge- stellt hat, dass die Stadt Bonn und die Feuerwehr einen langfristigen Erhalt der Lagerfläche und den Neubau des Gerätehauses planen, wird die Umsetzung dieser Option nicht mehr verfolgt und planungsrechtlich nicht ermöglicht. Im Westen kann im Bereich der Fabrikantenvilla ein größer dimensionierter Baukörper als Wohngebäude dem Quartiersplatz eine klare Kante geben und die Lärmeinwirkung ins Quar- tiersinnere minimieren. Lärmschutz sowie Raumbildung und Sicherstellung der Wohnqualität sind nicht von der Entwicklung der Nachbargrundstücke abhängig. Auch ohne diese entsteht ein in sich funktionierendes und grünes Wohnquartier, so dass eine abschnittsweise Realisie- rung des Gesamtkonzeptes möglich ist. Im Erd- und 1. Obergeschoss des südwestlichen Solitärs wird eine 3-zügige Kita mit Außen- spielbereich (mind. 600 m²) vorgesehen. Die Kita dient vorrangig der Deckung des Bedarfs, der durch das neue Quartier entstehen wird. Darüber hinaus können auch Kinder aus der Um- gebung aufgenommen werden. Die Integration der Kita in das Wohngebäude bewirkt eine ef- fiziente Flächennutzung. Der Außenbereich der Kita erstreckt sich entlang der gesamten süd- westlichen Kante des Solitärgebäudes und gewährleistet somit eine hohe Aufenthalts- und Spielqualität für die Kinder.Seite 35 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 13 Das Plangebiet wird von Süden von der Straße Am Burgweiher aus erschlossen. Im Norden wird die Erschließung über die Lessenicher Straße und den Hüttenweg sichergestellt. Beide Zufahrten bestehen bereits heute. Insgesamt wird auf dem Gelände der KölnGrund GmbH (WA 2) eine oberirdische Bruttogrund- fläche (BGF) von ca. 8.500 m² mit rd. 80 Wohneinheiten und eine dreigruppige Kita mit Au- ßenspielfläche entstehen. Die Vorgaben des Bonner Baulandmodells werden mit der Schaf- fung von einem Anteil von mindestens 40% der BGF im geförderten Mitwohnungsbau berück- sichtigt. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird voraussichtlich hauptsächlich in dem bahnparallelen Gebäude nachgewiesen werden. Auf den städtischen Flächen (WA 3) können bei Niederlegung des Bestandsgebäudes ca. 2.000 m² BGF (rd. 20 WE) entstehen. Dies ist jedoch erst mittelfristig geplant, da dann ein Ersatz für das städtische Wohngebäude zur Verfügung stehen muss. Das private Grundstück (WA 1), das aktuell noch mit der Fabrikantenvilla bebaut ist, bietet langfristig Platz für rd. 2.600 m² BGF (rd. 26 WE). Das Bonner Baulandmodell ist auch für diese Flächen zu berücksichtigen. Im Fall des privaten Grundstücks wird dies über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert. Auf dem Grundstück mit der städtischen Lagerfläche und dem Feuerwehrgerätehaus können rd. 380 m² BGF entstehen. Wohngebäude sind hier nicht zulässig. Städtebauliche Kennziffern des Plangebietes Geltungsbereich Bebauungsplan ca. 14.859 m² Anteil allgemeines Wohngebiet WA ca. 8.980 m² Anteil Gemeinbedarfsfläche ca. 1.950 m² Anteil öffentliche Verkehrsfläche: ca. 1.780 m² Anteil öff. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ca. 1.660 m² Anteil öffentliche Grünflächen ca. 380 m² 2.3 Festsetzungen des Bebauungsplans 2.3.1 Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Nach Maßgabe der städtebaulichen Zielsetzung soll im Plangebiet ein Wohnquartier mit einer Kita entstehen. Insbesondere soll dabei der hohen Nachfrage auf dem Bonner Wohnungs- markt Rechnung getragen werden. Aus diesem Grund wird im überwiegenden Teil des Plan- gebietes ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO (Baunutzungsverordnung) festgesetzt, das entsprechend der vorgesehenen Differenzierung der Gebäudetypologien in 3 Teilbereiche (WA 1, WA 2 und WA 3) gegliedert wird. Damit dient das Gebiet vorwiegend der Wohnnutzung, ist aber grundsätzlich auch für die sonstigen nicht störenden Nutzungen nach § 4 BauNVO offen. Hierunter fallen die der Versorgung des Plangebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Gemäß § 4 Abs. 3Seite 36 von 98 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ – Begründung 14 BauNVO können sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen ausnahmsweise zugelassen werden. Den Mieter*innen und Eigentümer*innen wird somit die Möglichkeit eröffnet, in ihrer Wohnung in einem wohnverträglichen Maße auch erwerbsmäßig zu arbeiten. Darüber hinaus soll im Plangebiet – obwohl dies aktuell nicht vorgesehen ist – zukünftig auch mögliche Nutzungen in Form von der Versorgung des Gebietes dienenden Lä- den oder auch Pflegeeinrichtungen bzw. Wohnen mit Service planungsrechtlich ermöglicht
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de