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252883-01 · Mitteilungsvorlage

Gesamtstädtische Parkraumstrategie – Fortschreibung der Priorisierungsliste

Nummer
252883-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252883 Gesamtstädtische Parkraumstrategie – Fortschreibung der Priorisierungsliste

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252883-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Gesamtstädtische Parkraumstrategie –
Fortschreibung der Priorisierungsliste
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Zusammenhang mit der Beratung der Beschlussvorlage DS 252883 –
Gesamtstädtische Parkraumstrategie – Fortschreibung der Priorisierungsliste
bat Herr Bezirksverordneter Rudolph in der Bezirksvertretung Beuel um
Beantwortung nachfolgender Frage:
„Hat der Bürgerverein Ramersdorf der Parkraumbewirtschaftung im dortigen
Bereich gegenüber der Verwaltung zugestimmt oder nicht?“
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Mit dem Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie (vgl. DS
212060) wurden Leitlinien für die Bearbeitung von Parkraumkonzepten sowie
eine Priorisierung der definierten Untersuchungsgebiete beschlossen. Überdies
stellt die gesamtstädtische Parkraumstrategie eine grundsätzliche, strategische
Absichtserklärung im Hinblick auf eine Parkraumbewirtschaftung inkl.
Bewohnerparkgebieten dar. Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der
Priorisierungsliste (vgl. DS 252883) sollte die 2022 beschlossene
Prioritätensetzung bei der Bearbeitung der jeweiligen Untersuchungsgebiete
unter Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten aktualisiert werden.
Durch beide Beschlüsse wird jedoch nicht die Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung per se beschlossen. Die Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkregelung bedarf eines gesonderten
Beschlusses. Dies wird im Fazit der Begründung zu dem o.g.
Fortschreibungsbeschluss DS 252883 auch eindeutig zum Ausdruck
gebracht. Eine Beschlussvorlage mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung
eines Parkraumkonzeptes wird erst nach den jeweiligen Parkraumerhebungen
(Nachweis Parkdruck und Nutzungskonkurrenz zwischen Anwohnenden und
anderen Nutzergruppen) und einem umfassenden Beteiligungsprozess
eingebracht werden können. Mit dem Bürgerverein Ramersdorf hat im Hinblick
auf eine mögliche Parkraumbewirtschaftung bisher keine Abstimmung
stattgefunden, daher liegt der Verwaltung keine Information vor, ob der
Bürgerverein einer Parkraumbewirtschaftung positiv oder kritisch
gegenübersteht. Im Kontext des Beteiligungsverfahrens würde auch die
Beteiligung der Anwohnenden oder entsprechender Interessensvertretungen
erfolgen.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der Verein hätte – wenn die Parkraumerhebung zu dem Ergebnis kommt, dass
die Einführung eines Parkraumkonzepts rechtlich möglich und zweckdienlich ist
– die Möglichkeit, sich in den dann anstehenden, umfangreichen
Beteiligungsprozess einzubringen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de