252883-01 · Mitteilungsvorlage
Gesamtstädtische Parkraumstrategie – Fortschreibung der Priorisierungsliste
Kerndaten
- Nummer
- 252883-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Ramersdorf Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.754 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 252883-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Gesamtstädtische Parkraumstrategie – Fortschreibung der Priorisierungsliste Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Zusammenhang mit der Beratung der Beschlussvorlage DS 252883 – Gesamtstädtische Parkraumstrategie – Fortschreibung der Priorisierungsliste bat Herr Bezirksverordneter Rudolph in der Bezirksvertretung Beuel um Beantwortung nachfolgender Frage: „Hat der Bürgerverein Ramersdorf der Parkraumbewirtschaftung im dortigen Bereich gegenüber der Verwaltung zugestimmt oder nicht?“ Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Mit dem Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie (vgl. DS 212060) wurden Leitlinien für die Bearbeitung von Parkraumkonzepten sowie eine Priorisierung der definierten Untersuchungsgebiete beschlossen. Überdies stellt die gesamtstädtische Parkraumstrategie eine grundsätzliche, strategische Absichtserklärung im Hinblick auf eine Parkraumbewirtschaftung inkl. Bewohnerparkgebieten dar. Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der Priorisierungsliste (vgl. DS 252883) sollte die 2022 beschlossene Prioritätensetzung bei der Bearbeitung der jeweiligen Untersuchungsgebiete unter Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten aktualisiert werden. Durch beide Beschlüsse wird jedoch nicht die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung per se beschlossen. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkregelung bedarf eines gesonderten Beschlusses. Dies wird im Fazit der Begründung zu dem o.g. Fortschreibungsbeschluss DS 252883 auch eindeutig zum Ausdruck gebracht. Eine Beschlussvorlage mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung eines Parkraumkonzeptes wird erst nach den jeweiligen Parkraumerhebungen (Nachweis Parkdruck und Nutzungskonkurrenz zwischen Anwohnenden und anderen Nutzergruppen) und einem umfassenden Beteiligungsprozess eingebracht werden können. Mit dem Bürgerverein Ramersdorf hat im Hinblick auf eine mögliche Parkraumbewirtschaftung bisher keine Abstimmung stattgefunden, daher liegt der Verwaltung keine Information vor, ob der Bürgerverein einer Parkraumbewirtschaftung positiv oder kritisch gegenübersteht. Im Kontext des Beteiligungsverfahrens würde auch die Beteiligung der Anwohnenden oder entsprechender Interessensvertretungen erfolgen.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Verein hätte – wenn die Parkraumerhebung zu dem Ergebnis kommt, dass die Einführung eines Parkraumkonzepts rechtlich möglich und zweckdienlich ist – die Möglichkeit, sich in den dann anstehenden, umfangreichen Beteiligungsprozess einzubringen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de