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252882 · Beschlussvorlage

Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.6323-1 „Schneidemühler Straße“ in Bonn, Ortsteil Tannenbusch

Nummer
252882
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Schneidemühler Straße Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Oppelner Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Grootestraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252882
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr.6323-1 „Schneidemühler
Straße“ in Bonn, Ortsteil Tannenbusch
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der
öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“ in Bonn, Ortsteil
Tannenbusch und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen
Vertrages wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen
Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw.
tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss.
Begründung
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Grundstück mit einer baulichen
Nutzung in Form von Wohnbebauung (Mehrfamilienhäuser mit rund 100
Wohnungen) zu entwickeln. Aufgrund der neuen Bebauung ist aus
städtebaulicher Sicht eine Umgestaltung der Parkplatzflächen und
Gehwegbereiche in der Schneidemühler Straße notwendig, welche zur
Optimierung der Erschließungssituation für die oben genannten Grundstücke
führt. Der Vorhabenträgerin ist bekannt, dass zur Sicherung der Erschließung
diese Arbeiten notwendig sind.
Der Ausbau der Erschließungsanlage soll im Rahmen eines noch zu
schließenden städtebaulichen Vertrages durch die Vorhabenträgerin erfolgen.
Wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist die im Auftrag der Vorhabenträgerin
erstellte und durch die Stadt genehmigte Ausführungsplanung, welche als
Anlage beigefügt ist.Seite 1 von 7
Seite 2
Die Kosten aller Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen im
Zusammenhang mit den Arbeiten zur Umgestaltung der Parkplatzflächen und
Gehwegbereiche trägt die Vorhabenträgerin. Darüber hinaus erneuert die
Vorhabenträgerin die gesamte Fahrbahn. Nach der Investitionsplanung der
Stadt ist die Erneuerung der Schneidemühler Straße in absehbarer Zeit nicht
vorgesehen. Der Ausbau der Fahrbahn ist für die Realisierung des Vorhabens
nicht notwendig. Aufgrund des Zustandes und den zu erwartenden
Bausynergien hat man sich mit der Vorhabenträgerin geeinigt, diese Arbeiten
im Wege des Kostenersatzes vornehmen zu lassen. Anliegerbeiträge werden
hierfür nicht erhoben. 80% der Aufwendungen für den Fahrbahnausbau können
über die Erstattungsverordnung für Straßenausbaubeiträge mit dem Land NRW
abgerechnet werden. Die Haushaltsmittel werden im nächsten Haushalt
bereitgestellt, da der Ausbau frühestens 2027 erfolgen wird.
Baumfällungen im öffentlichen Raum sind nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 329.064,75 € 5660012011700/
785200
Anmeldung für
2027/28ff
geplant
Einzahlungen 263.251,80 € 68.1100
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Anlage E1 Übersichtsplan -Schneidemühler Straße (öffentlich)
2 Anlage E2 Lage- und Deckenhöhenplan (öffentlich)
3 Anlage E3 Ausbauquerschnitt (öffentlich)
4 Anlage E4 Ausbauddaten (öffentlich)Seite 2 von 7
Plotdatum:28.04.2025
Vorabzug
INGENIEURBÜRO
K O H L E N B A C H
& S A N D E R
GmbH & Co. KG
Projekt:
Planinhalt:
Datum:
Gezeichnet: Geprüft:
Maßstab:
Proj. Nr.
Zeichng. Nr.:
Gesehen:
...................................... , den
Alle Maße sind vom Unternehmer vor der Ausführung verantwortlich zu prüfen.
Differenzen sind sofort mit der Bauleitung abzustimmen.
Planungsstand:
Index
a
b
c
Änderungen/Ergänzungen GEZ. Datum
Auftraggeber:
Gentgen
25.04.2025
Wohlleben
ohne
1438-20
1 S
Hauptsitz Bonn
Rochusstraße 230-234
53123 Bonn
Tel.: 0 22 8 - 62 58 96
Fax: 0 22 8 - 62 42 30Geoinformation
Wasserwirtschaft
Tiefbau Kanalsanierung
Grundstücksentwässerung
Straßen- und Landschaftsplanung
info@kohlenbach-sander.de
www.kohlenbach-sander.de
Blattgröße: 0.580 x 0.297 = 0.172 m²
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6323-1
Schneidemühler Straße / Oppelner Straße
Übersichtsplan
Entwurfs- und Ausführungsplanung Straßenbau
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
STADT.
CITY.
VILLE.
BONN.Seite 3 von 7
Seite 4 von 7
>2.10
Gehweg
0.70
Überhang
4.30
Senkrechtparker
Belastungsklasse 1.0 gem. RStO
6.00
Fahrbahn
2.50
Längsparker
>5.15
Gehweg
Bordstein T 8x20 cm, grau
20 cm Fundament, C 20/25
15 cm Rückenstütze, C 20/25
8 cm Platten 40/40/8 cm bzw. 40/20/8 cm, grau, Fugenbreite 5-8 mm
3-5 cm Basalt-Edeldplitt-Gemisch 2/5 mm, Fugenbreite 5-8 mm, Verfugung 1/3 mm, Fugenschluss 0/2 mm
15 cm Schottertragschicht 0/32 mm
15 cm Schottertragschicht 0/45 mm
42 cm
10 cm Pflaster 20/10/10 cm, anthrazit, Fugenbreite 5-8 mm
4 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5 mm, Verfugung 1/3 mm, Fugenschluss 0/2 mm
15 cm Schottertragschicht 0/32 mm
31 cm Schottertragschicht 0/45 mm
60 cm
15 cm Rückenstütze, C 20/25
20 cm Fundament, C 20/25
Bordstein H 15x25 cm
15 cm Rückenstütze, C 20/25
20 cm Fundament, C 20/25
Rundbordstein R 15x22 cm
8 cm Pflaster 20/10/8 cm, anthrazit
2.5 %
2.5 %
2.5 %
2.5 %
-7.5+11.8 +3.3+22.8 +18.8
-7.5 -1.3 +10.7 +23.6 +27.6
Eventl. Verbesserung
des Untergrundes siehe
Bodengutachten und LV
Ev2 = 45 MPa / Planum
4 cm Asphaltbeton 8 DS mit Aufhellungsgestein
10 cm Asphaltragschicht 32 TS
15 cm Schottertragschicht, 0/32 mm
31 cm Schottertragschicht, 0/45 mm
60 cm
Ev2 = 45 MPa / Planum
Achse
±0,0
20 cm Fundament, Beton C 20/25
Betonpflaster 16/16/14 cm, grau, 2-zeilig
Bordsteine mit
Basaltvorsatzschicht
(ausgewaschen)
2.5 %
2.5 %
Ev2 = 120 MPa
Ev2 = 150 MPa
Ev2 = 120 MPa
Ev2 = 150 MPa Ev2 = 100 MPa
Plotdatum:05.05.2025
Vorabzug
INGENIEURBÜRO
K O H L E N B A C H
& S A N D E R
GmbH & Co. KG
Projekt:
Planinhalt:
Datum:
Gezeichnet: Geprüft:
Maßstab:
Proj. Nr.
Zeichng. Nr.:
Gesehen:
...................................... , den
Alle Maße sind vom Unternehmer vor der Ausführung verantwortlich zu prüfen.
Differenzen sind sofort mit der Bauleitung abzustimmen.
Planungsstand:
Index
Änderungen/Ergänzungen GEZ. Datum
Auftraggeber:
Gentgen
25.04.2025
Wohlleben
1 : 25
1438-20
4 S
Hauptsitz Bonn
Rochusstraße 230-234
53123 Bonn
Tel.: 0 22 8 - 62 58 96
Fax: 0 22 8 - 62 42 30Geoinformation
Wasserwirtschaft
Tiefbau Kanalsanierung
Grundstücksentwässerung
Straßen- und Landschaftsplanung
info@kohlenbach-sander.de
www.kohlenbach-sander.de
Blattgröße: 1.145 x 0.297 = 0.340 m²
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6323-1
Schneidemühler Straße / Oppelner Straße
Ausbauquerschnitt
Entwurfs- und Ausführungsplanung Straßenbau
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
STADT.
CITY.
VILLE.
BONN.Seite 5 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
AMT 63-11
Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt
Straßenbau und Grünflächenplanung
Baumaßnahme
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“ in Bonn, Ortsteil
Tannenbusch
Stadtbezirk
Bonn
Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer
17000
1 Begründung des Bauvorhabens
Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“
ausgewiesenen Bebauung ist die Anlage bzw. Umbau der darin festgesetzten öffentlichen
Verkehrsflächen (insb. Gehweg und Parktaschen) erforderlich.
erstmalige Herstellung X Umbau Erneuerung
Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer
Bonn
2 Vorhandener Bestand
3 Straßenart
Hauptverkehrsstraße Bundesstraße
Verkehrsstraße Landstraße
Sammelstraße Kreisstraße
X Anliegerstraße Gemeindestraße
Selbständiger Fußweg / Radweg
Fußgängerstraße
Verkehrsberuhigte Straße
Wohnweg
4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche
ca. 250 mSeite 6 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart
Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte
6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen
In Radien gem. RAST
7 Grünplanung
8 Bebauungsplan
X erforderlich Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr.
nicht erforderlich X Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 6323-1
„Grootestraße/Lenaustraße9 Grunderwerb
X Grundstücke sind im Eigentum der Stadt.
Umlegung Nr. ist rechtskräftig.
Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen.
Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet.
Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.
10 Finanzierung
Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz
X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 12 BauGB nicht erforderlich
Verbesserung nach § 8 KAG NW
11 SonstigesSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de