252882 · Beschlussvorlage
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.6323-1 „Schneidemühler Straße“ in Bonn, Ortsteil Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 252882
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Schneidemühler Straße Hauptort
- Rochusstraße
- Oppelner Straße
- Grootestraße
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252882 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.6323-1 „Schneidemühler Straße“ in Bonn, Ortsteil Tannenbusch Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“ in Bonn, Ortsteil Tannenbusch und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss. Begründung Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Grundstück mit einer baulichen Nutzung in Form von Wohnbebauung (Mehrfamilienhäuser mit rund 100 Wohnungen) zu entwickeln. Aufgrund der neuen Bebauung ist aus städtebaulicher Sicht eine Umgestaltung der Parkplatzflächen und Gehwegbereiche in der Schneidemühler Straße notwendig, welche zur Optimierung der Erschließungssituation für die oben genannten Grundstücke führt. Der Vorhabenträgerin ist bekannt, dass zur Sicherung der Erschließung diese Arbeiten notwendig sind. Der Ausbau der Erschließungsanlage soll im Rahmen eines noch zu schließenden städtebaulichen Vertrages durch die Vorhabenträgerin erfolgen. Wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist die im Auftrag der Vorhabenträgerin erstellte und durch die Stadt genehmigte Ausführungsplanung, welche als Anlage beigefügt ist.Seite 1 von 7 Seite 2 Die Kosten aller Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Umgestaltung der Parkplatzflächen und Gehwegbereiche trägt die Vorhabenträgerin. Darüber hinaus erneuert die Vorhabenträgerin die gesamte Fahrbahn. Nach der Investitionsplanung der Stadt ist die Erneuerung der Schneidemühler Straße in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Der Ausbau der Fahrbahn ist für die Realisierung des Vorhabens nicht notwendig. Aufgrund des Zustandes und den zu erwartenden Bausynergien hat man sich mit der Vorhabenträgerin geeinigt, diese Arbeiten im Wege des Kostenersatzes vornehmen zu lassen. Anliegerbeiträge werden hierfür nicht erhoben. 80% der Aufwendungen für den Fahrbahnausbau können über die Erstattungsverordnung für Straßenausbaubeiträge mit dem Land NRW abgerechnet werden. Die Haushaltsmittel werden im nächsten Haushalt bereitgestellt, da der Ausbau frühestens 2027 erfolgen wird. Baumfällungen im öffentlichen Raum sind nicht erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 329.064,75 € 5660012011700/ 785200 Anmeldung für 2027/28ff geplant Einzahlungen 263.251,80 € 68.1100 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlage E1 Übersichtsplan -Schneidemühler Straße (öffentlich) 2 Anlage E2 Lage- und Deckenhöhenplan (öffentlich) 3 Anlage E3 Ausbauquerschnitt (öffentlich) 4 Anlage E4 Ausbauddaten (öffentlich)Seite 2 von 7 Plotdatum:28.04.2025 Vorabzug INGENIEURBÜRO K O H L E N B A C H & S A N D E R GmbH & Co. KG Projekt: Planinhalt: Datum: Gezeichnet: Geprüft: Maßstab: Proj. Nr. Zeichng. Nr.: Gesehen: ...................................... , den Alle Maße sind vom Unternehmer vor der Ausführung verantwortlich zu prüfen. Differenzen sind sofort mit der Bauleitung abzustimmen. Planungsstand: Index a b c Änderungen/Ergänzungen GEZ. Datum Auftraggeber: Gentgen 25.04.2025 Wohlleben ohne 1438-20 1 S Hauptsitz Bonn Rochusstraße 230-234 53123 Bonn Tel.: 0 22 8 - 62 58 96 Fax: 0 22 8 - 62 42 30Geoinformation Wasserwirtschaft Tiefbau Kanalsanierung Grundstücksentwässerung Straßen- und Landschaftsplanung info@kohlenbach-sander.de www.kohlenbach-sander.de Blattgröße: 0.580 x 0.297 = 0.172 m² Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6323-1 Schneidemühler Straße / Oppelner Straße Übersichtsplan Entwurfs- und Ausführungsplanung Straßenbau BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT STADT. CITY. VILLE. BONN.Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 >2.10 Gehweg 0.70 Überhang 4.30 Senkrechtparker Belastungsklasse 1.0 gem. RStO 6.00 Fahrbahn 2.50 Längsparker >5.15 Gehweg Bordstein T 8x20 cm, grau 20 cm Fundament, C 20/25 15 cm Rückenstütze, C 20/25 8 cm Platten 40/40/8 cm bzw. 40/20/8 cm, grau, Fugenbreite 5-8 mm 3-5 cm Basalt-Edeldplitt-Gemisch 2/5 mm, Fugenbreite 5-8 mm, Verfugung 1/3 mm, Fugenschluss 0/2 mm 15 cm Schottertragschicht 0/32 mm 15 cm Schottertragschicht 0/45 mm 42 cm 10 cm Pflaster 20/10/10 cm, anthrazit, Fugenbreite 5-8 mm 4 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5 mm, Verfugung 1/3 mm, Fugenschluss 0/2 mm 15 cm Schottertragschicht 0/32 mm 31 cm Schottertragschicht 0/45 mm 60 cm 15 cm Rückenstütze, C 20/25 20 cm Fundament, C 20/25 Bordstein H 15x25 cm 15 cm Rückenstütze, C 20/25 20 cm Fundament, C 20/25 Rundbordstein R 15x22 cm 8 cm Pflaster 20/10/8 cm, anthrazit 2.5 % 2.5 % 2.5 % 2.5 % -7.5+11.8 +3.3+22.8 +18.8 -7.5 -1.3 +10.7 +23.6 +27.6 Eventl. Verbesserung des Untergrundes siehe Bodengutachten und LV Ev2 = 45 MPa / Planum 4 cm Asphaltbeton 8 DS mit Aufhellungsgestein 10 cm Asphaltragschicht 32 TS 15 cm Schottertragschicht, 0/32 mm 31 cm Schottertragschicht, 0/45 mm 60 cm Ev2 = 45 MPa / Planum Achse ±0,0 20 cm Fundament, Beton C 20/25 Betonpflaster 16/16/14 cm, grau, 2-zeilig Bordsteine mit Basaltvorsatzschicht (ausgewaschen) 2.5 % 2.5 % Ev2 = 120 MPa Ev2 = 150 MPa Ev2 = 120 MPa Ev2 = 150 MPa Ev2 = 100 MPa Plotdatum:05.05.2025 Vorabzug INGENIEURBÜRO K O H L E N B A C H & S A N D E R GmbH & Co. KG Projekt: Planinhalt: Datum: Gezeichnet: Geprüft: Maßstab: Proj. Nr. Zeichng. Nr.: Gesehen: ...................................... , den Alle Maße sind vom Unternehmer vor der Ausführung verantwortlich zu prüfen. Differenzen sind sofort mit der Bauleitung abzustimmen. Planungsstand: Index Änderungen/Ergänzungen GEZ. Datum Auftraggeber: Gentgen 25.04.2025 Wohlleben 1 : 25 1438-20 4 S Hauptsitz Bonn Rochusstraße 230-234 53123 Bonn Tel.: 0 22 8 - 62 58 96 Fax: 0 22 8 - 62 42 30Geoinformation Wasserwirtschaft Tiefbau Kanalsanierung Grundstücksentwässerung Straßen- und Landschaftsplanung info@kohlenbach-sander.de www.kohlenbach-sander.de Blattgröße: 1.145 x 0.297 = 0.340 m² Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6323-1 Schneidemühler Straße / Oppelner Straße Ausbauquerschnitt Entwurfs- und Ausführungsplanung Straßenbau BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT STADT. CITY. VILLE. BONN.Seite 5 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) AMT 63-11 Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt Straßenbau und Grünflächenplanung Baumaßnahme Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“ in Bonn, Ortsteil Tannenbusch Stadtbezirk Bonn Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 17000 1 Begründung des Bauvorhabens Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“ ausgewiesenen Bebauung ist die Anlage bzw. Umbau der darin festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen (insb. Gehweg und Parktaschen) erforderlich. erstmalige Herstellung X Umbau Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Bonn 2 Vorhandener Bestand 3 Straßenart Hauptverkehrsstraße Bundesstraße Verkehrsstraße Landstraße Sammelstraße Kreisstraße X Anliegerstraße Gemeindestraße Selbständiger Fußweg / Radweg Fußgängerstraße Verkehrsberuhigte Straße Wohnweg 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche ca. 250 mSeite 6 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte 6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen In Radien gem. RAST 7 Grünplanung 8 Bebauungsplan X erforderlich Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. nicht erforderlich X Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 6323-1 „Grootestraße/Lenaustraße9 Grunderwerb X Grundstücke sind im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen. Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet. 10 Finanzierung Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 12 BauGB nicht erforderlich Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 SonstigesSeite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de