252879 · Beschlussvorlage
5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252879
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252879 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II 5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Im Rahmen der zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 20.03.2025 beschlossen, den Steuersatz für die Beherbergungssteuer in Bonn von derzeit 6 % ab dem 01.01.2026 auf 7 % anzuheben (DS 240986). Zur konkreten Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahme wird nunmehr von Seiten der Verwaltung diese Beschlussvorlage vorgelegt. Die Änderungen der Beherbergungssteuersatzung ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung. Anlage/nSeite 1 von 4 Seite 2 1 5. Änderungssatzung Beherbergungssteuer Anlage 1 (öffentlich) 2 5. Änderungssatzung Beherbegungssteuer Anlage 2 Synopse (öffentlich)Seite 2 von 4 1 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage 1 5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn Vom Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) und des § 2 des Kommu- nalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW.S. 155), folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Bundesstadt Bonn zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Ge- biet der Stadt Bonn vom 12. Mai 2015 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn, S. 537), zu- letzt geändert durch Satzung vom 25. September 2023 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn, S. 1281), wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 2 erhält folgende geänderte Fassung: „(2) Die Beherbergungssteuer beträgt 7 vom Hundert der Bemessungsgrundlage nach Absatz 1.“ Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.Seite 3 von 4 Anlage 2 1 alte Fassung neue Fassung § 4: Bemessungsgrundlage und Steuersatz 2) Die Beherbergungssteuer beträgt 6 vom Hundert der Bemessungs- grundlage nach Absatz 1. § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft. Unterstreichungen in der alten Fassung kennzeichnen die künftig wegfallenden Passagen. § 4: Bemessungsgrundlage und Steuersatz (2) Die Beherbergungssteuer beträgt 7 vom Hundert der Bemessungs- grundlage nach Absatz 1. § 13: Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die Änderungen.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de